Welche rechte hat KV in bezug auf wohnort.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe hat er die möglichkeit gegen den umzug ins ausland ein veto einzulegen.


    Hallo Mareritt,


    nein, das ist so nicht richtig.
    Die Auskunft von Grinsekatze ist richtig.


    Man kann nicht dem Kind und damit auch der Mutter den Umzug einfach untersagen.


    Es ist vorgesehen, dass bei gemeinsamem Sorgerecht die Eltern sich über den Aufenthalt des Kindes einigen müssen. Funktioniert das z.B. bei einem Umzugsvorhaben des betreuenden Elternteils nicht, wird empfohlen mit Hilfe von Beratungsstellen (z.B. Jugendamt) eine Einigung herbeizuführen.


    Wird auch hierbei keine Einigung erzielt, wird einer von beiden Elternteilen eine gerichtliche Klärung in die Wege leiten müssen, d.h. in diesem Falle: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    Im Zuge dessen würde der Vater z.B. darlegen müssen, warum das Kind bei ihm besser aufgehoben ist als bei der Mutter. Er wird ein Betreuungskonzept benötigen und eine feste Bindung zum Kind.
    Hat er beides, hat er eine (meiner Meinung nach) geringe Chance, das ABR zu erhalten und Kind zu sich nehmen zu können.
    Erhält er das ABR nicht, verbleibt das Kind bei der Mutter - unabhängig davon, wo diese in Zukunft wohnen wird.


    Ganz sicher nicht anzuraten ist es, "Fakten" zu schaffen und einfach in das Ausland umzuziehen.
    Hier hätte der Vater ganz gute Chancen, eine Rückführung des Kindes zum Zwecke der Klärung des Aufenthalts zu erwirken.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Jetzt dreh die geschichte mal um KV würde wegen Frau mit Kind ins Ausland.... und du wärst der Partner von Frau wo in Deutschland bleibt ohne Kind....


    Ob er zahlt oder nicht spielt keine Rolle bei Umgang. Zudem wer so eine riesen Entfernung schafft muss auch für die Umgangskosten aufkommen.


    Ausserdem wird dem Kind der Vater entzogen....


    Ich finde das nicht so einfach und ich will dich sehen wenn du der KV von diesem Kind wärst wie du reagierst....

  • Ob er zahlt oder nicht spielt keine Rolle bei Umgang. Zudem wer so eine riesen Entfernung schafft muss auch für die Umgangskosten aufkommen.


    Das ist nicht automatisch so, sondern nur wenn ein Gericht so entschieden hat oder die Eltern sich darauf einigen.

  • Es ist wahrscheinlich schwierig, aber versuch mal, Dich in die Lage des KV zu versetzen.
    Dein Kind soll umziehen und Du würdest es wahrscheinlich nur noch sehr selten sehen.


    Keine besonders schöne Vorstellung.

  • Ob er zahlt oder nicht spielt keine Rolle bei Umgang. Zudem wer so eine riesen Entfernung schafft muss auch für die Umgangskosten aufkommen.


    Hallo Berta,


    das ist moralisch sicher richtig und wird in diesem Forum so häufig postuliert, dass es womöglich inzwischen den Status einer urban legend hat.


    Tatsächlich ist es jedoch Usus, dass der Umgangselternteil die Kosten für den Umgang zu bewältigen hat außer ein Gericht entscheidet etwas anderes. Dies ist dann der Fall, wenn der umziehende Elternteil ein wesentlich höheres Einkommen hat und die Umgangskosten den Umgangsberechtigten bis an die Existenz hin belasten.


    Was ich begrüße: In letzter Zeit immer häufiger wird vor Gericht ein Vergleich vereinbart und im Zuge dessen wird auch Organisation und Finanzierung des Umgangs festgelegt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo
    Aufgrund der vielen beiträge haben sich doch einige ideen ergeben und ich möchte ein kurzes uptade geben.


    Haben gestern noch kurzfristig einen RA termin einschieben können und dem KV folgendes angebot unterbreitet.


    Übernahme der flugkosten zzgl Hotel einmal im monat. Verzicht auf die unterhaltszahlungen seinerseitz. Darüber hinaus freies umgangsrecht mit dem kind.


    Laut anwalt ist es tatsächlich ein irrglaube das automatisch der , der mit dem kind eine grössere entfernung schaft für entstande oder entstehnde zusatzkosten aufkommen muss. Hier sind individuelle entscheidungen
    der gerichte notwendig. Diese werden aber so gut wie ausschliesslich als vergleich herbeigeführt und nicht als urteil.


    Nuja, warten wir mal ab was da kommt

  • naja über freies umgangsrecht kann man da auch nicht mehr sprechen, wenn es zu dem umzug kommen sollte.
    wie würdest du dich an seiner stelle fühlen?
    Das Kind hat keine richtige Chance seinen vater kennenzulernen, finde ich persönlich nicht in Ordnung.


  • Ähm warum machst du irgendwelche RA Termine und besprichst irgendwelche Sachen die dich eigentlich gar nichts angehen? Das muss deine neue LG mit ihrem EX und Vater des Kindes selber lösen. Du kannst ihr zwar mit Tipps und Rat zur seite stehen, aber ansonsten hast du eigentlich dich aus allem raus zu halten.


  • Ähm warum machst du irgendwelche RA Termine und besprichst irgendwelche Sachen die dich eigentlich gar nichts angehen? Das muss deine neue LG mit ihrem EX und Vater des Kindes selber lösen. Du kannst ihr zwar mit Tipps und Rat zur seite stehen, aber ansonsten hast du eigentlich dich aus allem raus zu halten.

    Dem kann man eigentlich nur zustimmen. Dein Alleingang ist möglicherweise nicht dem Kinde förderlich.
    Hinzu kommt, dass RA Briefe oftmals Verhandlungen erschweren. Oder wie würdest Du auf ein RA Schreiben vom KV reagieren?


    Ich antworte trotzdem mal:
    Eine Angebot zur Kostenübernahme geht immerhin in die richtige Richtung.
    Es fehlt ein gutes Angebot zur Ferienregelung, wo das Kind vielleicht mindestens 70% oder sogar 100% beim Vater verbringen darf. Flugkosten des Kindes zum Vater solltet ihr übernehmen.


    Stellt Euch auch darauf ein, den Spieß umzudrehen. Kind geht zum Vater und erhält großzügiges Umgangsrecht zu euch beiden. Der fairnesshalber dem Vater und dem Kind gegenüber, solltet ihr dieses Szenario ernsthaft in Betracht ziehen.

  • :radab Entschuldige bitte aber was hast du als Lebensgefährte beim RA zu suchen??? Das geht dich garnichts an, das muss die KM machen.


    Wäre ich der Kv und ich würde Post von deinem RA bekommen, könnte sonstwas drinne stehen, da würde ich nur noch ROT sehen... vorallem gleich mit RA...


    Ich sag dir mal was, wenn er Klagt kann es passieren, dass das Gericht entscheidet das Kind bleibt in Deutschland.

  • Ihr interpretiert da wieder etwas hinein. Er schrieb:


    Haben gestern noch kurzfristig einen RA termin einschieben können


    Heißt, die KM war mit dabei. TS selber kann keine Angebote machen. Das kann nur die KM selber. Aber er darf doch beim RA-Termin seiner Lebensgefährtin mit anwesend sein. Was spricht dagegen, wenn er sie dahin begleitet?? Ist doch kein offizieller Termin, wo KV dabei ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also das "freie Umgangsrecht" ist ja wohl die Höhe! :radab


    Ich würde mir von hinten bis nach vorne veräppelt vorkommen!!!



    Verbessert eure Vorschläge - dringend.
    Ich bleib ja dabei - Kind bleibt in Deutschland.

  • Hallo


    Ich denke auch das einige hier unbedingt etwas reinbringen wollen was so nicht gegeben ist. Es gibt also keine alleingänge einmischungen oder sonst etwas.


    Der KV hat auch jetzt ein umgangsrecht das es ihm erlaubt mit seinem kind umzugehen. Er nutzt es aber nicht bzw sehr spärlich und überhaupt nicht im sinne des kindes. Im gegenteil treten im rahmen des umgangs mit dem kind immer wieder so gravierende dinge auf die ein handeln von uns unumgänglich machen. Aber das sind sachen die hier nicht hergehören


    Also ich bitte nun nochmal darum hier nicht andauernd fehlverhalten welcher seite auch immer hinein zu interpretieren.


    Der vater hat rechte die mutter aber auch und das kind sowieso. NIEMAND will hier irgendwelche rechte beschneiden oder wie auch immer ihr das nennen wollt. Sicherlich ist es beschwerlich für den vater einen kontakt aufrecht zu erhalten. Sicherlich würde ich himmel und hölle in bewegung setzen sollte ich an seiner position sein.
    ABER Sicherlich würde ich mich meinem kind gegenüber aber so nicht verhalten.


    Sollte jemand noch einwände haben die der sache dienlich sind bitte ich darum sie zu schreiben.Gerne auch kritischer natur. Die fraktion die aber nur oh armer pappa und boeser neuer man hervorbringt ohne augenscheiinlich den ganzen threat gelesen zu haben möchte ich doch bitten dieses nachzuholen und dabei vor allem richtig zu lesen oder sich doch ein wenig mehr im hintergrund zu halten.
    Vor allem immer dieses gerede von verpflichtungen irgendwelcher kostenübernahmen wegen reisekosten etc sind erstens wenig hilfreich noch entsprechen sie dem stand der gesetze.
    Das von uns gemachte angebot dient als verhandlungsgrundlage. Über den RA wurde das gemacht da erfahrungen aus der vergangenheit zeigen das nicht schriftlich fixierte absprachen für den kindsvater nur solange gelten wie er keinen erhöten aufwand dabei hat.
    Den vorschlag der ferienregelung hab ich aber notiert und werde das mit einbringen.


    Bis dahin vielen dank
    Johann

  • Übernahme der flugkosten zzgl Hotel einmal im monat

    Ooooh, wie großzügig ... ich bin gerührt.



    Darüber hinaus freies umgangsrecht mit dem kind.

    Und wie soll das ablaufen? Wie stellt ihr Euch das vor??



    Ähm warum machst du irgendwelche RA Termine und besprichst irgendwelche Sachen die dich eigentlich gar nichts angehen? Das muss deine neue LG mit ihrem EX und Vater des Kindes selber lösen. Du kannst ihr zwar mit Tipps und Rat zur seite stehen, aber ansonsten hast du eigentlich dich aus allem raus zu halten.

    DANKE!!! Dem schließe Ich mir an. Und warum eigentlich gleich zu einem RA, wieso nicht erstmal zum Jugendamt?




    Also ich muss sagen, ich bin echt geschockt. Habt Ihr Euch mal überlegt, was das für das Kind heißt?? Würdest Du Dich als Papa damit zufriedengeben "einmal im Monat" Dein Kind zu sehen? Du bekommst nicht mit, die Kleine ist gerademal 4 (!!)
    Besteht nicht die Möglichkeit, dass Du nach Deutschland ziehst? Ich meine ich kann verstehen, eine Fernbeziehung ist schwierig und man möchte gern näher zusammen wohnen. Wenn keine Kinder im Spiel sind, okay, dann ist das völlig ok, aber hier: Ihr nehmt der Kleinen ja nicht nur Papa, auch Freunde, Verwandtschaft etc...

    Freundschaft ist eine Tür zwischen zwei Menschen. Sie kann manchmal knarren, sie kann klemmen, aber sie ist nie verschlossen.


    [Blockierte Grafik: http://zitate.net/x/p.gif](Balthasar Gracián y Morales)

  • Johann, wenn du sagst das du alles in Bewegung setzen würdest wenn du in seiner Situation wärst, dann möchte ich gerne mal von dir wissen, warum schaffst du überhaupt so eine Situation ? warum muß sich das leben von vater, Kind, sonstigen verwandten ändern, nur weil du als einziger in norwegen lebst und frau und Kind zu dir ziehen sollen. ich finds sehr egoistisch von dir. du verlangst so viel von den menschen ab, aber geben tust du nichts. man kann auch gut in Deutschland leben. vielleicht denkst du mal drüber nach. stell dir mal vor, du hast mit der frau später vielleicht ein Kind und sie wollte zurückgehen nach Deutschland. was denkst du dann. was machst du dannn...

  • Ich finde es legitim, wenn man sich Gedanken um Umzüge macht. Die Welt wird halt immer globaler.


    Der Themenstarter hat hier freundlich gefragt und es entsteht (mal wieder) so eine Art Tribunalstimmung.
    Die User spielen sich als Richter auf (so wie sie Richter sehen) und überfallesn den Themenstarter mit Vorwurfshaltungen.


    Schade, dass es vorliegend sogar einen norwegischen User trifft.
    Die (deutsche) Miesepeterei wird anscheinend auf diesem Wege auch noch international.


    8)

  • tut mir leid, aber ich kann nicht beifall klatschen bei diesem Thema. es ist halt sehr brisant und dennoch hat er auch verwertbare tips bekommen.

  • Würdest Du Dich als Papa damit zufriedengeben "einmal im Monat" Dein Kind zu sehen?


    Lies mal nach Zauberwald: Der KV nimmt den Umgang von sich aus nicht regelmäßig wahr, sondern ca. einmal monatlich, aus freiem Willen... :rolleyes2:



    Also ich muss sagen, ich bin echt geschockt


    Vielleicht könnte dir ein Beruhigungstee helfen?


    Es hat bestimmt was Schönes, wenn die Welt so einfach ist: Schwarz und weiß/Gut und Böse...


  • Lies
    mal nach Zauberwald: Der KV nimmt den Umgang von sich aus nicht
    regelmäßig wahr, sondern ca. einmal monatlich, aus freiem Willen... :rolleyes2:

    Übernahme der flugkosten zzgl Hotel einmal im monat. Verzicht auf die unterhaltszahlungen seinerseitz. Darüber hinaus freies umgangsrecht mit dem kind.



    Kein Komentar :kopf :radab

    Freundschaft ist eine Tür zwischen zwei Menschen. Sie kann manchmal knarren, sie kann klemmen, aber sie ist nie verschlossen.


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  • Der Themenstarter hat hier freundlich gefragt und es entsteht (mal wieder) so eine Art Tribunalstimmung.
    Die User spielen sich als Richter auf (so wie sie Richter sehen) und überfallesn den Themenstarter mit Vorwurfshaltungen.

    Ja, da hast Du Recht und ich bin eine "dieser" User. Und eigentlich rege ich mich immer selber über sowas auf, möchte mich hiermit beim TS entschuldigen! :blume


    Es war nur bei dem Gedanken.... dass dann evtl (!) der Umgang auf kurz oder lang einschläft. Und wenn der Papa jetzt schon so wenig Umgang wahr nimmt, wie wird es erst bei der Entfernung... da hat mein Mutterherz einfach schneller geschrieben wie gedacht :engel :brille

    Freundschaft ist eine Tür zwischen zwei Menschen. Sie kann manchmal knarren, sie kann klemmen, aber sie ist nie verschlossen.


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