Unterhalt

  • Hallo, habe eine Frage für einen Freund. Er zahlt Unterhalt für seine Tochter. Nicht viel, da er wenig verdient. Die Kindesmutter hat einen neuen Mann geheiratet und ist dadurch ziemlich vermögend geworden. Das Kind lebt bei der Kindesmutter und neuem Mann. Sie fahren zusammen ca. fünf mal im Jahr in den Urlaub und beschenken das Kind (9 Jahre) mit allerlei modernsten technischen und materiellen Dingen... Der Kindesvater fährt seit der Trennung zusätzlich regelmäßig auf seine Kosten ca. 500 Kilometer sein Kind zu holen und nimmt es einmal im Jahr logischerweise auf seine Kosten mit in den Urlaub. Er bekommt sein Kind nur jedes zweite Wochenende und die hälfte in den Ferien, mehr nicht. Weiss jemand, ob die Kindsmutter trotzdem zusätzlich anfallende Kosten verlangen kann, wie zB.: für speziellen notwendigen Nachhilfeunterricht oder ähnliches?

    " Während wir noch traurig sind über etwas, das geschehen ist, wächst ganz tief in uns schon der neue Mut für das, was sein wird.
    Leise, beharrlich, unaufhaltsam." (Verfasser unbekant)

  • Hallo snow,


    Zitat

    Er zahlt Unterhalt für seine Tochter. Nicht viel, da er wenig verdient


    Zahl er den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle?


    Zitat

    Weiss jemand, ob die Kindsmutter trotzdem zusätzlich anfallende Kosten verlangen kann, wie zB.: für speziellen notwendigen Nachhilfeunterricht oder ähnliches?


    Du meinst bestimmt den Mehrbedarf, aber dafür müsste er dementsprechend Leistungsfähig sein!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • sowas wie zahnspangen ja,

    mir wurde gesagt, dass ich die Kosten alleine tragen muss, denn sowas wie z.B. Zahnspange, Schulantheim etc pp. könne man jeden Monat was weglegen (dass es unrealistisch ist, weiß ich) aber die vom Jugendamt haben gesagt, da kann man nix vom anderen Elternteil verlangen. Es wäre eine freiwillige Geste des anderen Elternteils.

    Freundschaft ist eine Tür zwischen zwei Menschen. Sie kann manchmal knarren, sie kann klemmen, aber sie ist nie verschlossen.


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  • Die Unterhaltspflicht beinhaltet auch Sonder- und Mehrbedarfe wie z.B. Nachhilfeunterricht. Aber wie Vater 1971 schon schrieb ( :daumen ), muss der/die Unterhaltspflichtige über den Mindestunterhalt hinaus leistungsfähig sein ... und beide Eltern sind hier in der Pflicht, die Berechnung über die jeweiligen Anteile entspricht der Berechnung des Unterhalts für junge Volljährige.


    Näheres zu den Sonder- und Mehrbedarfen kann man sehr gut in einem Themengutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht nachlesen. Hier der Link: http://www.dijuf.de/DIJuF-Themengutachten.html ...zu finden unter den Gutachten für Unterhaltsrecht.

  • der Unterhalt wurde damals per Gericht ausgehandelt. Kindesvater ist glaube ich nicht wirklich zu mehr Leistungsfähig. Es geht eigentlich nur um spezielle Nachhilfe. Ich weiss nicht wie genau vermögend die Familie ist. Die Urlaube gehen meißt außerhalb Europas...

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  • der Unterhalt wurde damals per Gericht ausgehandelt. Kindesvater ist glaube ich nicht wirklich zu mehr Leistungsfähig.


    wenn der Unterhalt nicht über dem Mindessatz der DDorferTabelle liegt (und das liest sich so), dann wird er hierzu nicht herangezogen werden können-
    bei einem Vergleich müsste dies auch im Urteil stehen, wenn solche zusätzlichen Kosten übernommen werden sollten-


    Ansonsten ist es völlig egal, wer wie oft in Urlaub fährt, und wohin :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Was mir nur noch aufgefallen ist, sind die Fahrtkosten für die 500 km Entfernung.
    Da kommt es doch drauf an, wer wann warum weggezogen ist, oder?


    D.h. sollte die Mutter mit Kind zu ihrem neuen Partner gezogen sein, dann muss er nicht alleine die Fahrtkosten tragen.


    Ansonsten ist das alles leider "Pech" bzw. wer einen neuen Partner mit Geld hat, hat halt eben Glück gehabt.

  • Hallo


    Letztlich ist doch ,egal wie vermögend der neue Partner der Mutter ist, erstmal die Eltern verpflichtet, ihre Kinder zu versorgen. Von daher ist es kein schöner Zug, hier den neuen, angeblich vermögenden Partner für das eigene Kind in die Pflicht nehmen zu wollen. Fünfmal im Jahr ins außereuropäische Ausland ist unwahrscheinlich bei einem schulpflichtigen Kind, welches auch noch Ferienzeit bei seinem Vater verbringt. Ich komme "nur" auf viermal Ferien, dazu kommen ein paar freie Tage.


    Was die zusätztlichen Kosten betrifft kann der Vater ja erstmal ablehnen und abwarten. Ist er verpflichtet, wird sich das Jugendamt schon melden. Es kommt ja immer auf den Ton an, wie der Vater ablehnt.


    Gruß

  • Hallo, danke für die Antworten. Ja der Mindestunterhalt liegt unterhalb der DDTabelle. Die Fahrtkosten wurden geteilt. Natürlich ist es egal, wer wie oft in Urlaub fährt. Es ist ja sogar sehr schön, wenn man sich das leisten kann. Das sollte nur ein Beispiel für das vorhandene Vermögen sein. Ansonsten war das Beispiel wahr. Ich persönlich finde es jedoch fragwürdig, wenn man sich seit Jahren ein Leben in "Saus und Braus" leistet und nebenbei noch versucht einem im Vergleich dazu armen kranken Kindesvater, dem sich Frau mit Kind genommen hat, das Leben schwer zu machen. Ich könnts ja noch verstehen, wenn der Mann gegangen wär aber nicht mal dann würde ich es korrekt finden. Es ist auch gar keine Frage für den Vater zu helfen, wenn er kann und wenn Not ist...

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  • Naja, wahrscheinlich zahlt seine Ex seit Jahren den weit größeren Anteil am Unterhalt des Kindes, wenn er unter dem MindestUnterhalt zahlt.


    Das sie jetzt einen "reichen" Mann hat, ist "Nice to have".


    Dennoch sehe ich hier die Urspungseltern gemeinsam in der Verantwortung und nicht den Next (vielleicht zahlt der auch noch für eigene Kids ?)


    Wenn er am Mindestunterhalt liegt, dann kann er für weitere Kosten nicht belangt werden.


    Allerdings würde ich auf Dauer einen Job- und Ortswechsel probieren um aus der SB-Falle und von den 500 km wegzukommen.

  • Der Vater möchte kein Geld vom Next. Die Kindesmutter hat mittlerweile eine eigene Firma. Er zahlt meines Wissens freiwillig schon mehr, als er müsste und hat sich auch meines Wissens noch nie seiner Verantwortung entzogen. Er bekommt seine Tochter nicht einmal einen Tag mehr als rechtlich üblich vorgeschrieben. Er hat da wo er wohnt einen gesicherten Arbeitsplatz, den er nicht verlieren möchte und seine Eltern wohnen auch da und haben damit auch etwas mehr von ihrer Enkelin. Wenn das Kind bei ihm wohnen würde, könnte er auf Grund seines Einkommens die spezielle Nachhilfe durch eine Stiftung beantragen und müsste gar nichts zahlen aber das bräuchte er dann nichtmal beantragen, weil er dann sicherlich gut mit dem Unterhalt der Mutter das alles leicht finanzieren könnte und sie so mit Sicherheit auch nicht fragen bräuchte. Vielleicht wäre es dadurch nichteinmal soweit gekommen, da der Kindesvater es vorzieht, Zeit mit seiner Tochter zu verbringen anstatt sie mit der neuesten Spielekonsole und den neuesten Appelgeräten " zu verziehen...

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  • Hallo snow,


    Zitat

    Wenn das Kind bei ihm wohnen würde, könnte er auf Grund seines Einkommens die spezielle Nachhilfe durch eine Stiftung beantragen und müsste gar nichts zahlen aber das bräuchte er dann nichtmal beantragen, weil er dann sicherlich gut mit dem Unterhalt der Mutter das alles leicht finanzieren könnte und sie so mit Sicherheit auch nicht fragen bräuchte.


    Also ich nehme mal stark an, dass die KM das Kind nicht beim Kindesvater leben läst, nur weil er ihr nichts zur Nachhilfe dazu geben kann! Vielleicht denkt sie ja auch: „Einen Versuch ist es ja wert und es kann ja sein, das etwas mehr Geld raus springt“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • mir wurde gesagt, dass ich die Kosten alleine tragen muss, denn sowas wie z.B. Zahnspange, Schulantheim etc pp. könne man jeden Monat was weglegen (dass es unrealistisch ist, weiß ich) aber die vom Jugendamt haben gesagt, da kann man nix vom anderen Elternteil verlangen. Es wäre eine freiwillige Geste des anderen Elternteils.


    Jupp...das wurde mir hier auch gesagt! :(

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Zitat: "Hallo snow,


    Also ich nehme mal stark an, dass die KM das Kind nicht beim Kindesvater leben läst, nur weil er ihr nichts zur Nachhilfe dazu geben kann! Vielleicht denkt sie ja auch: „Einen Versuch ist es ja wert und es kann ja sein, das etwas mehr Geld raus springt“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971[/quote]"


    Ja, das nehme ich auch sehr stark an.

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    Einmal editiert, zuletzt von snow ()