Antrag auf Übertrag der schulischen Angelegenheiten

  • Bevor du vor Gericht gehst, stelle doch sowohl bei der Schule als auch beim Schulamt die schriftliche Anfrage, wie sie denn die Schulpflicht der Kinder durchzusetzen gedenken, die der Staat auferlegt.


    Den Vater solltest du schriftlich, per Einschreiben, auffordern, den (beigefügten) Schulantrag zu unterschreiben. Wenn du vor gericht ziehen musst, sind die netten mündlichen Auskünfte des Schulamtes, die mündliche Mitteilung der Schule, sie wollten die väterliche Unterschrift, die SMS des Vaters wirklich nur bedingt beweiskräftig. Du bist doch in der verwaltung und weisst daher. Substanz hat nur das, was als Akte vorliegt, hier also schriftlich. Ideal wäre es, wenn du das Schulamt dazu bekommst, den Vater aufzufordern, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und (mit dir gemeinsam) für die Einschulung der Kids zu sorgen.
    Die ganze geschichte, die du erzählst, weckt den Eindruck, als schieben alle das weg, wollen sich keine Mühe und Arbeit machen und schieben dir und dem Gericht den ganzen Krempel zu. Ist natürlich die einfachste Lösung für die Leute dort, die zeitaufwändigste, schwierigste und teuerste Lösung für dich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank an die lieb gemeinten Ratschläge.
    Also ich habe die Kinder angemeldet und die Schule will seine Zustimmung und wenn die nicht kommt muss ich vor Gericht.


    Es ist leider so, dass manche Schulen nicht verstehen, dass sie gerade zu Schulbeginn keine Unterschrift beider Elternteile benötigen.


    Ich würde das Kind anmelden und das Kind zur Schule schicken. Es ist das Problem der Schule, wie mit dem Verhalten des Vaters umgegangen wird.
    Über die Anmeldung von Kindern in einen anderen Schulbezirk (wie es der Vater will) ist ein Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich.
    Da Du keine Unterschrift zu diesem Antrag nicht geben wirst, wäre so ein Antrag unwirksam!!!


    Der Kater :brille


    So herum wird ein Schuh draus!

  • Vollebap sie sehen die bring Pflicht bei mir und nicht bei ihnen. Und da der Vater sich querstellt bleibt es bei mir dies dann durchzusetzen. Weis nicht ob ich ihm das auch nochmal schriftlich klar mache das wenn er nicht zustimmt das ich vor Gericht gehen muss. Ich bin echt überfragt und es kotzt mich gerade nur an das er so bescheu.... ist :flenn:angry .


    Grinskatze sie werden den Antrag dann außen vor lassen und ihn nicht weiter bearbeiten bis die Zustimmung von ihn kommt oder eine Entscheidung vom Gericht. Also komme ich so auch nicht weiter :batsch

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Mich wundert die unterschiedliche Vorgehensweise der Schulen und Jugendämter. Bei uns hieß es ich solle das Kind anmelden, denn es gibt Schulpflicht. Die Schule akzeptiert eine Unterschrift, falls der Vater etwas anderes möchte, soll er vor Gericht ziehen. Er hat letzten Endes zugestimmt und mir eine Vollmacht für Schulische Belange gegeben.

  • Vollebap sie sehen die bring Pflicht bei mir und nicht bei ihnen.


    Stelle den Antrag und lass dir das von der Schule schriftlich geben.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Habe grade im Netz gestöbert, da gibts unterschiedliche Erfahrungen zu, das verwundert mich auch.
    Aber ich sehe es auch so wie Traumtänzerin: du musst das Kind in der (Regel-)Schule anmelden. Und da es eine Schulpflicht gibt, kann sich die Schule ja eigentlich nicht quer stellen und die Anmeldung verweigern. Wenn die Schule die Unterschrift des Vaters unbedingt will, dann soll die Schule ihn ansprechen. Du hast dein Möglichstes getan und ihn darum gebeten bzw. schriftlich dazu aufgefordert. Den Stiefel mit Gericht etc. würd ich mir jedenfalls nicht anziehen!!

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo Volleybab,


    du schreibst dass:


    Zitat

    Also die, die du ausgesucht hast. (Prüf mal, was bei dir die Regelschule ist). Dort meldest du brav die Kids an. Normalerweise wird dort die väterliche Unterschrift - da Regelschule - nicht verlangt. Du bist ja per Gesetz verpflichtet, die Kids anzumelden... Damit kommst du wahrscheinlich schon durch. Wenn nicht, melde die Kids provisorisch an und zeige dich beim Schulamt an. Die müssen dann in die Pötte kommen und den Vater auf die Schulpflicht hinweisen. Der muss schriftlich antworten und begründen, was er nun will. Zur Not musst du dann vor den Kadi damit.


    Zitat

    So kommst du vielleicht um ein teures Verfahren herum. Ansonsten würde ich anmelden und warten, dass der Vater seine besondere Schule versucht durchzusetzen. Da soll er mal klagen und Argumente bringen. Er will weg von der Norm. Also muss er überzeugen.


    Nur weil TS schreibt:


    Zitat

    Er möchte nicht das sie auf die Schule (die am nächsten liegt, mit dem besten Konzept usw.) gehen die ich ausgesucht habe.


    Du gibst hier Tipps, wie man den Vater ausspielen kann!


    Du solltest dich als neutraler verhalten, denn du gehörst dem AE-Team an und ich an deiner Stelle, würde mal nachdenken!


    Ja, und ich glaube an Meinungsfreiheit in diesem Forum und mit Sicherheit habe ich nicht gegen die Nettikette verstoßen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Du gibst hier Tipps, wie man den Vater ausspielen kann!


    Du solltest dich als neutraler verhalten, denn du gehörst dem AE-Team an und ich an deiner Stelle, würde mal nachdenken!


    Ja, und ich glaube an Meinungsfreiheit in diesem Forum und mit Sicherheit habe ich nicht gegen die Nettikette verstoßen!


    Es geht hier nicht darum irgendwen gegen einen anderen auszuspielen. Es geht nicht um KM und KV und auch nicht um Männlein gegen Weiblein.



    Es geht darum, das in Deutschland Schulpflicht besteht und das Kind in die Nächstgelegene Regelschule eingeschult werden wird.


    Das ist Deutsches Recht und nicht auspielen gegen einen Anderen.

  • auf die Schule (die am nächsten liegt, mit dem besten Konzept usw.) gehen die ich ausgesucht habe.


    Er behauptet das an der Grundschule die ich ausgesucht habe


    es ist die Frage, ob die Schule um die Ecke denn für die Kinder die Regelschule wäre.


    Die Frage stelle ich mir auch: ist die ausgesuchte Schule überhaupt die Regelschule?
    Bei uns ist es so, dass ein Antrag mit Begründung gestellt werden muss, wenn das Kind nicht an der Regelschule angemeldet werden soll. Ist auf der anderen Schule Platz, wird auch problemlos stattgegeben.

    Er hat wie gesagt kein Interesse für die Kinder, die andere Schule will er nur haben damit ich Probleme mit meiner Zeit bekomme. Denn auf die Frage wie ich das regeln soll meinte er nur das wäre ihm egal, denn er würde sie nicht fahren.


    Genau diesen Punkt würde ich ganz deutlich machen: ist ja schön und nett seine Schule, du hast aber keine Möglichkeit, weder finanziell noch zeitlich!, täglich die Kinder zu fahren. Es kann ja nicht sein, dass man dir diese tägliche Strecke aufhalst, geschweige denn den Kindern!
    Ich finde das Ganze etwas überzogen, auch die Forderung der Schule, den Rat des JA, die Überlegung mit Gericht. Schließlich geht es um eine Pflichtschulanmeldung der Kinder in die (doch hoffentlich) Regelgrundschule, jedenfalls nächstgelegene. Und das sollte doch ohne vorhergehendes Jurastudium ganz selbstverständlich möglich sein.

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    keks3


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  • Moin.


    Ja es ist die Regelgrundschule, eine von dreien da ich mit den Zwergen mitten in der Stadt wohne und daraufhin drei Schulen in frage kommen. Die Schule die ich gewählt habe ist also eine von den dreien, die mit dem besten Konzept, wo am besten auf die Bedürfnisse unserer Zwerge eingegangen wird, wo man auch am besten die Selbstständigkeit der Zwerge unterstützen kann und die für mich auch vom zeitlichen Umfang geringste Zeit in Anspruch nimmt usw. Es ist auch eine ganz normale Schule also keine Waldorf oder Mondesuri - Schule.
    Wie gesagt die zwei sind erstmal angemeldet aber ohne die Zustimmung des Vaters. Und diese wollen sie aber haben entweder freiwillig vom Vater oder ich soll vor Gericht gehen. Sie werden sich da nicht reinhängen da es eine familiäre Angelegenheit ist, so die Aussage vom JA und Schulamt. Hatte den Vater nochmal freundlich drauf hingewiesen das er mir doch bitte die Zustimmung geben soll darauf hin kam nur "die gehen nicht auf die Schule Basta". Ich könnte ihn zwar nun nochmal per Brief darauf hinweisen aber ich weis das der Brief in der Ablage P verschwindet und ich nie eine Antwort per Brief zurück bekommen würde.
    Die Situation ist halt leider sehr schwierig und er sieht nicht darin das er nicht mir damit schadet sondern unseren Kindern leider. Nun muss ich diesen Schritt leider gehen auch wenn ich es sehr schade finde.
    Ich danke euch allen für die lieb gemeinten Ratschläge und Tipps, nun werde ich sehen wie das alles endet.
    Wünsche euch eine schöne Weihnachtszeit.
    :thanks:

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  • Was ist denn mit den Kids, haben die überhaupt Lust auf jeden Tag 15 km Schulweg? Ich mein ob Herr KV, wenigstens auch mal an die Bedürfnisse seiner Kinder gedacht hat... :kopf


    nachmittags sind ja schließlich noch Hausis zu machen und freizeit brauchen die Kinder doch auch. 15km in der 1. Klasse muss nicht sein, wenns auch näher geht. gerade im Winter fällt einem jeder unnütze Km auf die Füße... Von den Schülerbeförderungskosten mal ganz zu schweigen...die läppern sich auch zusammen.


    Ich würd an deiner Stelle wirklich volleybaps rat befolgen und sich nicht vom schulamt vor Loch schieben zu lassen...