Antrag auf Übertrag der schulischen Angelegenheiten

  • Guten Morgen,


    habe mal eine Frage hat schon mal einer von euch so einen Antrag gestellt und wenn ja wie?
    Einfach einen drei Zeiler ans Gericht oder gibt es einen Vordruck irgendwo dafür?
    Danke schon mal für eure Hilfe.

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Der Dreizeiler ans Gericht reicht formal. Damit ist ein Rechtsverfahren in Gang gesetzt. Einen Vordruck dafür gibt es nicht. Gut wäre es aber, die Ablehnung des anderen Sorgeberechtigten für was auch immer als Beweis mitzuliefern und den Nachweis zu führen, wie man eine gemeinsame elterliche Entscheidung vergeblich hat herbeiführen wollen.



    off topic: Vorher sollte man sich versichern, ob das eigene Begehren nicht doch durch die Alltagssorge abgedeckt ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Es geht um die Schulanmeldung meiner beiden Kinder.
    Er möchte nicht das sie auf die Schule (die am nächsten liegt, mit dem besten Konzept usw.) gehen die ich ausgesucht habe.
    Er möchte das ich die beiden auf eine 15km weit entfernte Schule bringe nur um mir eins reinzuwürgen leider.
    Denn er war erst dafür das sie dort hingehen und nach einem Streit wo er mir mit Gericht gedroht hatte (geht um Umgang/den er eigentlich nicht will :radab ) bin ich nicht eingeknickt und habe ihm Konter gegeben. Nun versucht er mir so zu schaden, was eigentlich nur hirnrissig ist denn die einzigen die einen Schaden davon tragen sind unsere Kinder :( .
    Eine schriftliche Ablehnung habe ich nur in Folge eines SMS - Nachrichtenverlaufes und die Aussage bei der Direktorin gestern.
    Sollte ich die dann mit ran hängen?

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Es ist ein bisschen unterschiedlich je nach Bundesland, da wir ja kein einheitliches Schulsystem in D hinbekommen. Fakt ist aber: Es besteht Schulpflicht. Die Kids müssen eingeschult werden. Tun die Eltern das nicht, werden die Kids zwangsweise eingeschult/ der Regelschule zugeordnet. Das ist im Normalfall die nächstgelegene Schule (das ist in manchen BuLä abgeschafft, da gibt es die freie Wahl. Stadtstaaten meist) . Also die, die du ausgesucht hast. (Prüf mal, was bei dir die Regelschule ist). Dort meldest du brav die Kids an. Normalerweise wird dort die väterliche Unterschrift - da Regelschule - nicht verlangt. Du bist ja per Gesetz verpflichtet, die Kids anzumelden... Damit kommst du wahrscheinlich schon durch. Wenn nicht, melde die Kids provisorisch an und zeige dich beim Schulamt an. Die müssen dann in die Pötte kommen und den Vater auf die Schulpflicht hinweisen. Der muss schriftlich antworten und begründen, was er nun will. Zur Not musst du dann vor den Kadi damit.


    So kommst du vielleicht um ein teures Verfahren herum. Ansonsten würde ich anmelden und warten, dass der Vater seine besondere Schule versucht durchzusetzen. Da soll er mal klagen und Argumente bringen. Er will weg von der Norm. Also muss er überzeugen. Du musst einzig die Kids zur Regelschule anmelden. Dazu bist du per Gesetz verpflichtet.


    Ist ein bisschen tricki, aber so bleibt der Ärger und das Durchsetzen müssen nicht an dir hängen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er möchte nicht das sie auf die Schule (die am nächsten liegt, mit dem besten Konzept usw.) gehen die ich ausgesucht habe.
    Er möchte das ich die beiden auf eine 15km weit entfernte Schule bringe nur um mir eins reinzuwürgen leider.

    Hat er besonder Gründe dafür? Also nicht nur "Nach meinem Informationen ist die Schule ... besser" sondern was stichhaltiges. Religion oder Betreuung nach Unterrichtsschluß.

  • Sarek die Sache ist die das es ihm nicht um die Kinder geht sondern wie er mir eins reinwürgen kann. Er behauptet das an der Grundschule die ich ausgesucht habe mit Drogen gedielt wird. Was totaler Schwachsinn ist da es erstens eine Grundschule ist und zweitens die jedes Jahr Probleme haben die Massen an Kinder die angemeldet sind unter zu bekommen. Und daraufhin dann welche ablehnen müssen, denn jeder will sein Kind dort hin schaffen da sie auch den besten Ruf hat.
    Nun hat der gut Mann heute nochmal in der Schule angerufen und seiner Wut Luft gemacht und das bestätigt mich immer mehr darin vor Gericht die Übertragung zu veranlassen.
    Habe auch den Antrag schon fertig und werde Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
    Habe auch nochmal mit dem JA gesprochen und die raten mir dazu.


    Volleybap
    Was meinst du mit Anzeigen beim Schulamt? Kann ich das so verstehen z.B. Wie wenn ich mich bei der Polizei selber anzeigen würde??????

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Volleybap hat den mMn besten Weg aufgezeigt - du meldest die Kids in der Schule an. Wenn ihm das nicht gefällt, muss ER was unternehmen (wie z.B. klagen). Ich vermute ganz stark - ohne ihn zu kennen - dass er sich den Stress nicht antun wird.


    OT: Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt: Weiß der Vater der Kids, dass du Fotos der beiden als Profilbild öffentlich ins Internet gestellt hast bzw. hat er sein Einverständnis dazu gegeben? Falls nicht, würd ich an deiner Stelle lieber schnell das Bild entfernen... :tuedelue

  • Was meinst du mit Anzeigen beim Schulamt? Kann ich das so verstehen z.B. Wie wenn ich mich bei der Polizei selber anzeigen würde??????


    Wenn die Regelschule deine alleinige Unterschrift nicht anerkennt als Anmeldung, zeigst du dich beim Schulamt an, dass es dir nicht möglich ist, der gesetzlichen Schulpflicht für die Kinder nachzukommen, da der Vater die Anmeldung zur Regelschule nicht unterschreibt. Dann muss das Schulamt von sich aus aktiv werden.


    Um erfolgreich zu klagen, brauchst du etwas Handfestes. SMS, Gespräche, Telefonate mit der Schule helfen Dir nicht als Beweis.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap ich werde heute auch nochmal zum Schulamt gehen die sitzen zum Glück mit im Haus und werde dort auch nochmal nachfragen. Das JA hat gesagt es würde reichen um vor das Gericht zu gehen denn er wird mir nie einen Brief schicken wo das detailliert drin steht und er hat es mir ja auch schon bei SMS geschrieben und es bei der Direktorin gesagt. Mir geht es ja auch darum wenn dann weitere Sachen in der Schule anstehen und ich seine Zustimmung bräuchte. Ich habe einfach keine Lust mehr auf lange Diskussionen denn wie schon mal gesagt jedem leuchtet es ein das er nicht mir schadet sondern unseren Zwergen. Bloß ihm leider nicht :wand:wand:wand:heul:heul:heul

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Du musst konkret etwas in der Hand haben. Mündliche Aussagen des Vaters, Halbsätze als SMS packt kein Familienrichter an. Zeugen werden nicht geladen. Vergiss also die Direktorin.


    Du musst den Antrag auf Aufnahme in die Schule schreiben. Verlangt dann die Schule auch die Unterschrift des Vaters, musst du dem eine (kurze) Frist setzen, um zu unterschreiben. Kommt er nicht bei, dann kannst du klagen auf Ersetzung der Unterschrift. Das gilt dann aber nur für die Schulanmeldung. (Oder du gehst so vor wie oben bereits beschrieben.) Erster Schritt ist aber immer und immer und immer der von dir nachweisbare Versuch, die Kinder gesetzeskonform an einer Schule anzumelden. Die mündliche Absichtserklärung reicht nicht. So lange du da kein Papier gepinselt hast, vergiss jegliches juristisches Vorgehen gegen den Vater. Du würdest mit Pauken und Trompeten verlieren, wenn der Vater bei der Gerichtsverhandlungeinfach sagt: "Wir sind als Eltern noch in der Diskussion. Ich weiß gar nicht, was die Frau jetzt will?..."


    Für die weitere Schullaufbahn brauchst du im Normalfall bis zum nächsten Schulwechsel keine Unterschrift mehr. Das ist alles Alltagssorge. Das Sorgerecht für den Teilbereich Schule wirst du nicht im ersten Anlauf erstreiten können. Entzug der Sorge geht nur, wenn die Eltern sich nachweisblich regelmäßig streiten und eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht möglich erscheint. Bis ein Gericht das entscheidet, braucht es eine dicke Gerichtsakte und mehrere Verfahren und mit Sicherheit Mediationsversuche zwischen den Eltern. Zumal hier der vater sich nachweislich zu mühen versucht. Er kümmert sich. Sein Denken, seine Argumente sind abstrus. Aber Dummheit ist in Deutschland nicht verboten und macht im Normalfall nicht geschäftsuntüchtig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für die weitere Schullaufbahn brauchst du im Normalfall bis zum nächsten Schulwechsel keine Unterschrift mehr. Das ist alles Alltagssorge.

    Da war noch was mit dem Religion/Etik Unterricht?


    Zitat

    Ich habe einfach keine Lust mehr auf lange Diskussionen denn wie schon mal gesagt jedem leuchtet es ein das er nicht mir schadet sondern unseren Zwergen.

    Das da darfst Du nur denken. Nicht schreiben. Er hat sofort Munition. Denn dann bist Du die mit dem Kopf durch die Wand will. Wie gesagt Du brauchst Argumente.
    -Regelschule
    -Wohnortnähe
    -guter Ruf
    -Freunde ....

  • Hallo Twins-Mama,


    es ist die Frage, ob die Schule um die Ecke denn für die Kinder die Regelschule wäre.
    Es kann (!) klappen, die Kids einfach anzumelden, bzw. die Kids einfach dort einzuschulen.
    In Baden-Württemberg z.B. bekommt man ein Schreiben zur Schuluntersuchung und den Termin wann und wo die Kids zur Einschulung erwartet werden. Es wird keine einzige Unterschrift geleistet.
    Unterschriften sind in BW nur dann nötig, wenn die Eltern die Nicht-Regelschule ausgesucht haben für ihre Kinder.
    Falls "deine" Schule die Regelschule wäre und die des Vaters eine Alternative, wäre es der Vater, der um Deine Unterschrift bitten müsste - während Du keine benötigen würdest.


    Das hier kann in einigen Bundesländern böse ausgehen:

    - du meldest die Kids in der Schule an. Wenn ihm das nicht gefällt, muss ER was unternehmen (wie z.B. klagen). Ich vermute ganz stark - ohne ihn zu kennen - dass er sich den Stress nicht antun wird.


    Viele Väter klagen nicht, sondern gehen die Schule direkt an via Oberschulamt, Anwalt, Vorzeigen des Schriebs "GSR".
    Das wollen sich dann immer mehr Schulen nicht antun und komplimentieren die Kids dann an andere Schulen - z.B. an die vom Vater sowieso gewünschte.
    Originalzitat einer (privaten) Schule hier im Vorfeld der gewünschten Einschulung aufgrund der vorausgegangenen Gespräche mit den Eltern "das tun wir uns nicht an, mit alleinigem Sorgerecht gerne, so nicht."


    Das JA hat gesagt es würde reichen um vor das Gericht zu gehen denn er wird mir nie einen Brief schicken wo das detailliert drin steht und er hat es mir ja auch schon bei SMS geschrieben und es bei der Direktorin gesagt. Mir geht es ja auch darum wenn dann weitere Sachen in der Schule anstehen und ich seine Zustimmung bräuchte. Ich habe einfach keine Lust mehr auf lange Diskussionen denn


    Ich würde dem Rat des Jugendamts folgen - und zwar rechtzeitig.
    Der wichtigste Punkt für mich wäre hier die Rechtssicherheit für diese und auch für kommende Entscheidungen.
    Einer Deiner Gründe für den Antrag darf durchaus sein, dass hier zum Schaden der Kinder eine jahrelange Diskussions- und Verweigerungsszenario zu erwarten ist.
    Stärker werden jedoch andere Gründe zählen: Freunde in der gleiche Schule, Wohnortnähe, Kosten, Organisation des Alltags als Alleinerziehende.


    Falls es tatsächlich so ist, dass für diese von Dir gewünschte Schule sowieso keine Unterschrift benötigt würde, wirst Du das während des Antragsverfahrens sowieso erfahren - das Gericht würde Deinen Antrag dann mit dieser Begründung ablehnen. Damit kannst Du dann zur Schule und rechtssicher vorgehen. Sie muss sich dann nicht vor dem Vater rechtfertigen.


    Falls es so sein sollte, dass diese Schule tatsächlich der Zustimmung des Vaters bedarf, wird dem Vater ein Schreiben des Gerichts zugehen mit der Aufforderung, Stellung zu nehmen zum Antrag. Er wird dann begründen müssen, warum eine Schule weit weg vom zuHause und von den Freunden der Kids besser sein soll für die Kinder.
    Wenn "Deine" Schule nicht gerade einer Ideologie anhängt, die der Vater ablehnen darf (das fängt bereits bei Waldorf an), sollte es keine Probleme geben entweder die Zustimmung des Vaters oder aber die alleinige Entscheidungsbefugnis für schulische Entscheidungen (bzw. diese eine schulische Entscheidung) zu erhalten.


    Egal wie entschieden wird, eigentlich kannst Du durch den Antrag bei Gericht nur gewinnen:
    - Rechtssicherheit
    - Das Ende der kraftraubenden Diskussionen
    - eine klare Perspektive für die Kinder


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Da war noch was mit dem Religion/Etik Unterricht?


    Das ist in dem damaligen Thread ja ausführlich diskutiert worden und berührt hier die Mutter nur unter speziellen Umständen.


    Falls es tatsächlich so ist, dass für diese von Dir gewünschte Schule sowieso keine Unterschrift benötigt würde, wirst Du das während des Antragsverfahrens sowieso erfahren - das Gericht würde Deinen Antrag dann mit dieser Begründung ablehnen. Damit kannst Du dann zur Schule und rechtssicher vorgehen. Sie muss sich dann nicht vor dem Vater rechtfertigen.


    Das ist eher unwahrscheinlich, dass dies ein Familiengericht bereits in der Antragsphase prüft. Und wenn es so wäre, ist der einfachere Weg immer noch, die Kinder an der Regelschule anzumelden und nicht zu klagen. Verweigert die Schule die Anmeldung, dann kann man fundiert juristisch vorgehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist eher unwahrscheinlich, dass dies ein Familiengericht bereits in der Antragsphase prüft.


    Hallo Volleybap,


    vor Kurzem bei einem Antrag auf erzieherische Sorge in NRW so geschehen:
    Antrag wurde abgelehnt, da das Thema der elterlichen Uneinigkeiten Bestandteil der Alltagssorge war/ist.
    Mit diesem Bescheid konnte das Thema ohne Zustimmung des anderen Elternteils entschieden werden.


    vor ca. 5-6 Jahren bei einem Antrag auf erzieherische Sorge in BW so geschehen:
    Antrag des Umgangselternteils auf Rücknahme der Schulanmeldung ("wg. Eigenmächtigkeit" des BET) und neuem Entscheid wg. zukünftiger Schule des Kindes vom Familiengericht abgelehnt, da die Einschuldung an der Regelschule keine Unterschrift benötigt, die gewünschte Entscheidung des UET jedoch schon.


    Die Prüfung fand in beiden Fällen statt.
    Im zweiten Fall wurde der BET aufgefordert, den Antrag neu zu stellen und die UMmeldung in andere Schule zum Thema zu machen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Liebe FrauRausteiger,


    schon die Beschreibung der Fälle zeigen rechtlich völlig unterschiedliche Konstellationen. Sie haben wenig bis gar nichts mit dem Problem bzw. Vorhaben der Threadstarterin zutun. Ob es bei dem Entscheid in NRW um eine Schulanmeldung ging oder um die Freizeitgestaltung für die Kids am Nachmittag, ist dem Beitrag von dir nicht zu entnehmen. Ein Grundsatzentscheid, Schulbestimmung sei immer Gegenstand der Alltagssorge ist mir jedenfalls nicht bekannt. Das es ihn gibt, wage ich zu bezweifeln.


    Beim zweiten, zum Glück ausführlicher beschriebenen Beispiel hat der Umgangselternteil gegen ein Handeln des Betreuungselternteils geklagt und verloren. Das ist der genau umgekehrte Sachverhalt zum von der Threadstarterin beschriebenen Fall. Sie will vor jeglicher Handlung schon vorab einen Gerichtsentscheid einklagen. Das ist schwierig. Da ist weiterhin zu empfehlen, erst die Kinder in der Schule anzumelden und dann zu schauen, ob man juristisch agieren muss.


    Natürlich findet bei Gericht eine Prüfung statt. Wenn es etwas zu prüfen gibt. Stellt aber hier Twins-Mama den von dir propagierten Antrag, kann das Gericht gerade mal nichts prüfen, sondern muss eine Anhörung machen. Wie soll das Gericht sonst zu einer sinnstiftenden, revisionsfähigen Entscheidung kommen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist eher unwahrscheinlich, dass dies ein Familiengericht bereits in der Antragsphase prüft.


    Hallo Volleybap,


    meine Ausführungen waren ausschließlich deswegen geschrieben, da die Behauptung im Raume stand, es wäre unwahrscheinlich, dass ein Familiengericht derartiges in der Antragsphase prüfen würde.


    Im Fall 1 wurde geprüft, wenn auch bzgl. einer Entscheidung im vorschulischen Bereich, im Fall 2 ebenfalls wurde geprüft.
    Beides Mal wurde der Antrag bei Gericht abgelehnt aufgrund dieser Prüfung.
    Es gab also weder Entscheid noch Grundsatzentscheid, wo soll ich das behauptet haben?


    Mir ging es bei meinem Rat vor allem darum, durch diesen Antrag Rechtssicherheit zu schaffen.
    Es ist Dezember, beim Rat "einfach anmelden" vergehen noch 6 Monate voller Unsicherheit und Streit - ein Einlenken des Vaters ist sowieso nicht zu erwarten.
    Überdies ist uns das Bundesland der Themeneröffnerin nicht bekannt - wir wissen nicht, welche Bestimmungen dort zur Schulanmeldung herrschen. Falls es dort mit einer Unterschrift möglich ist, könnte der Vater ebenso agieren und ebenso "einfach mal anmelden". Und dann?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die keinen Anspruch auf Allwissenheit erhebt sondern lediglich einen Rat gegeben hatte - einer von vielen.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Liebe FrauRausteiger,


    durch diesen Antrag, der immer noch einen völlig anderen, ja umgekehrten Ausgangs- Sachverhalt betrifft im Verhältnis zu den von dir beschriebenen Fälle, wird Twins-Mama wohl keine Rechtssicherheit erlangen. Die Wahrscheinlichkeit einer Bauchlandung ist extrem hoch. Der Vater würde sich ins Fäustchen lachen und die Kosten bleiben bei Twins-Mama.


    Der vernünftige Weg kann nur sein, entweder eine Einmütigkeit mit dem Vater herzustellen (beste Lösung, aber wohl Traum ...) oder aber das Anmeldeformular für die Schule zu unterschreiben. Wird der Antrag abgelehnt oder meinetwegen wegen Unvollständigkeit (fehlende vaterunterschrift) nicht bearbeitet, dann kann Twins-Mama fundiert aktiv werden. Wird der Antrag angenommen, dann kann und muss der Vater klagen, wenn er denn will.


    Aber in die Luft zu klagen, das bringt kein Ergebnis.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Unterschriften sind in BW nur dann nötig, wenn die Eltern die Nicht-Regelschule ausgesucht haben für ihre Kinder.
    Falls "deine" Schule die Regelschule wäre und die des Vaters eine Alternative, wäre es der Vater, der um Deine Unterschrift bitten müsste - während Du keine benötigen würdest.


    Ich muss Frau Rausteiger leider an der Stelle widersprechen. In BW muss man zur Schulanmeldung unterschreiben, auch wenn das Kind an die Regelschule geht. Allerdings reicht den Schulen in der Regel eine Unterschrift. Denn wo kein Kläger...usw.

  • In BW muss man zur Schulanmeldung unterschreiben, auch wenn das Kind an die Regelschule geht.


    Oh hallo Traumtaenzerin,


    vielen Dank für die Korrektur.
    Dann gibt es offenbar sogar innerhalb von Bundesländern regionale Unterschiede.


    Erst letztes Jahr wurde in BW meine kleine Verwandte mit hochzerstrittenen Eltern eingeschult und es gab dort lediglich Einladung zur Schuluntersuchung und Einladung zu Einschulung ohne eine einzige Unterschrift.


    Umso wichtiger ist es, dass die Themeneröffnerin dies nun im Vorfeld erfragt und dann ggfls eine Klärung herbeiführt.


    Dankende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Vielen Dank an die lieb gemeinten Ratschläge.
    Also ich habe die Kinder angemeldet und die Schule will seine Zustimmung und wenn die nicht kommt muss ich vor Gericht.
    Die Sache ist die das er nicht mit sich reden lässt und nur einfach versucht gegen mich zu schießen.
    Die Mitarbeiterin vom JA hat mir gesagt das sie vor Gericht angehört wird und das meine SMS von ihm auch mit in den Bestand fallen.
    Er hat wie gesagt kein Interesse für die Kinder, die andere Schule will er nur haben damit ich Probleme mit meiner Zeit bekomme. Denn auf die Frage wie ich das regeln soll meinte er nur das wäre ihm egal, denn er würde sie nicht fahren.
    Nun war ich heute auch beim Schulamt und die gute Frau hat mir auch geraden vor Gericht zu gehen.
    Nun bleibt mir nichts anderes über und ich werde den Schritt gehen müssen auch wenn ich das nicht gerne tue, aber wie gesagt mit ihm ist leider nicht zu reden leider.

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd