Die 10-jährigen Berücksichtigungszeiten haben keinen direkten Wert, sondern sollen helfen, Wartezeiten für bestimmte Rentenarten zu erfüllen (Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente wegen Schwerbehinderte).
Und wo ich mir jetzt mal den Koalitionsvertrag bezüglich der Rentenregelungen angeschaut habe, bin ich nicht mehr so begeistert. Es soll zwar ab 01.07.2014 möglich sein, mit 63 bei 45 Pflichtbeitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, aber diese Altersgrenze wird dann wieder parallel zur Altersgrenze bei der Regelaltersrente (65 auf 67) schrittweise auf 65 Jahre angehoben (Seite 72 des Koalitionsvertrages).
Ähnliches bei der "Mütterrente": Statt die Kindererziehungszeiten parallel zu den Geburten ab 01.01.1992 auf 36 Monate bewertete Pflichtbeitragszeiten anzuheben, wird lediglich auf die Rente ein Entgeltpunkt
(z.Zt. ca. 28 Euro brutto) je Kind draufgeschlagen (Seite 73 des Koalitionsvertrages).
Das ganze Machwerk zum Nachlesen gibt es hier: http://www.spiegel.de/media/media-32776.pdf