Ende des Unterhaltsvorschusses

  • Im Dezember bin ich tasächlich 6! Jahre Alleinerziehend... Wahnsinn wie die Zeit vergeht und das bedeutet für mich unter anderem 313 € weniger pro Monat, da ja nun der UHV wegfällt. Was nun :Hm ? Herr Ex sitz an seinem Diplom hat mit Hilfe eines Atestes eine Verlängerung bis April nächsten Jahres bekommen. Möge es bitte klappen :bet .


    Richte ich eine Beistandschaft ein, werde ich wenig bis nichts bekommen und wahrscheinlich gibt´s riesen Stress für alle Beteiligten und jede Menge Krach :( .


    Ich lebe defintiv nicht am Existenzminimum, aber man gewöhnt sich an einen gewissen Standart :rotwerd Was nun sprach Zeus... wie argumentiere ich am besten vor meinem Ex, dass ich weder an Urlaub noch an Freizeitaktivitäten sparen möchte, denn er wird mir vorwerfen, dass es mir zu geht :frag

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Genau das Probleme habe ich bald auch.
    Bisher ist die Unterhalstkasse hinter ihm her und er windet sich wie ein Aal.


    Ich werde die Beistandschaft beantragen, damit ihm regelmäßig jemand auf die Finger schaut,
    vielleicht bemerkt er den Unterschied gar nicht ??? Is immerhin die gleiche Behörde/Druck auf dem Briefumschlag...


    Und wenn er fragt, das ist der Lauf der Dinge - quasi automatisch :rauchen:frag:pfeif:pfeif:pfeif

  • Und wenn er fragt, das ist der Lauf der Dinge - quasi automatisch


    Ich bin so schlecht, was das "Schwindeln" angeht :lach , und glaube nicht das er es nicht bemerkt... ich weiß auch dass es mit dem JA einen gerichtlichen Vergleich gegeben hat und er einen Minimalteil zahlt. Das wiederum weiß ich von ihm und kann mich noch sehr gut an das Genöle erinnern :mussweg . Wirklich ein doofes Thema :ohnmacht: .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hi,


    bitte korrigieren, wenn ich falsch liege: Den Vorschuß gibt es doch nur, wenn vom KV nichts zu holen ist, oder?


    Dann bringt doch ein Argumentieren auch nichts, wenn er zur Zeit nichts abzugeben hat? :frag


    Und wenn er was abzugeben hätte, muß das dann nicht erst zurückgezahlt werden, was bevorschusst wurde?


  • Und wenn er was abzugeben hätte, muß das dann nicht erst zurückgezahlt werden, was bevorschusst wurde?


    Nö, wenn er nicht oder nur gering leistungsfähig ist - dann laufen keine Schulden auf - außer er unterschreibt etwas anders.
    Dann waren die 72 Monaten sozusagen ein Geschenk um sich an die Situation zu gewöhnen und sich für einen Job ausbilden zu lassen
    der ihn befähigt jetzt für den Unterhalt selbst aufzukommen.


    Hat nur leider wegen Krankheit/Fristverlängerung nicht geklappt - bleibt nur hoffen und dran bleiben....
    ... oder er nimmt die Kinder zu sich und kassiert Unterhalt - alles schon dagewesen ...


    Unterhaltsschulden würden auch erst nachdem Unterhalt fällig werden d.h. Einkommen minus 400-500 Euro Unterhalt und wenn dann noch etwas bleibt,
    Unterhaltsschulden bis zum Selbstbehalt.

  • Jap, das Problem hab ich ab Dezember auch. Da fehlen mir dann 360Euro :(



    Alles gerichtliche hat nix gebracht. Von daher.. -schulterzuck- i don't know

  • Hat nur leider wegen Krankheit/Fristverlängerung nicht geklappt - bleibt nur hoffen und dran bleiben....


    Das ist ein bissl, wie Pokern :frag Am Anfang habe ich gedacht 6 Jahre reichen locker, inzwischen bin ich mir nun wirklich nicht mehr sicher, dass diese April 14 fertig Geschichte auch wirklich klappt... sonst würde ich defintiv die Füße still halten, denn vom Munde absparen, müsst eich mir das Geld nicht.


    Ist es denn so, dass er ggf. Unterhaltsschuleden zahlen müsste, wenn ich keinen Unterhaltsforderungen stelle? Ich kenne leider den Vergleich von damals nicht :Hm , habe ihn zwar mal gesehen, weil Ex ihn mir unter die Nase gehalten hat, hat mich aber zu dem Zeitpunkt nicht wirklich interessiert. Muss das JA mir Auskunft geben, was sie da im Namen meiner Kinder einziehen?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Also um das mal kurz zusammenzufassen:


    Variante a: Ich beantrage stillschweigend eine Beistandschaft, bei der ein symbolische Betrag herauskommen wird und hoffe, dass Ex es gar nicht bemerkt 8)


    Variante b: Ich warte ab bis April 2014 und schnalle den Gürtel etwas enger... die Hoffnung stirbt zuletzt :ohnmacht:


    Variante c: Ich überzeuge ihn davon, dass er ein bisschen mehr arbeiten sollte, damit ich mir unsere Hobbies noch leisten kann :Hm

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • Ich würde das in dieser Reihenfolge machen:


    a)
    c)
    b)


    dÄ) Anwalt und Ärger in Kauf nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Ich beantrage stillschweigend eine Beistandschaft, bei der ein symbolische Betrag herauskommen wird und hoffe, dass Ex es gar nicht bemerkt

    Das wird nicht klappen, da er dann sofort ein Schreiben vom JA bekommt welches um eine aktuelle Vermögensauskunft bittet.


    Unterhaltsschulden kann man nicht rückwirkend geltend machen.
    Unterhaltsschulden beginnen ab dem Tag an welchem du das Geld einforderst.
    Also solltest du es ab 01.01.2014 auch fordern.
    Schriftlich ;)


    Aber ich würde den goldenen Mittelweg gehen.
    Rede mit ihm darüber, daß du sehr wohl weißt, daß er bis nach seinem Studium knapp bei Kasse ist.
    Mach ihm den Vorschlag, daß ihr die Zahlungen für vier Monate aussetzt und er erst ab Mai zahlen muss.
    Die vier Monate verteilt ihr dann auf den Rest des Jahres, so daß er im Jahr 2014 freiwillig acht Monate lang zu viel Unterhalt zahlt.
    Also es würden 4 x 313 € = 1.252 € Schulden auflaufen.
    Nach dem Studium würde er dann für acht Monate einen um 156,50 € erhöhten Unterhalt bezahlen.


    Einen solchen Vertrag könnt ihr beide formlos handschriftlich (mit seiner Handschrift ;)) aufsetzen.
    Dazu darf jeder von euch noch einen Zeugen zur Unterschrift mitbringen.
    Das sollte dann passen.


    Wenn er dann tatsächlich den Abschluss im April nicht schafft, dann kannst du immer noch ein Fass aufmachen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ist es denn so, dass er ggf. Unterhaltsschuleden zahlen müsste, wenn ich keinen Unterhaltsforderungen stelle? Ich kenne leider den Vergleich von damals nicht :Hm , habe ihn zwar mal gesehen, weil Ex ihn mir unter die Nase gehalten hat, hat mich aber zu dem Zeitpunkt nicht wirklich interessiert. Muss das JA mir Auskunft geben, was sie da im Namen meiner Kinder einziehen?


    Nö, weil der laufende KU theoretisch vor allen anderen Krediten/Schulden läuft - Einkommen - Selbstbehalt - Kindesunterhalt = verwertbare Maße für Schulden auch Unterhaltsschulden - solange er den vollen KU nicht zahlen können, müßte er in der Pfändungstabelle auch keine Schulden zahlen - außer er macht es freiwillig aus seinem SB


    das heißt?


    Wahrscheinlich selbst zu hohes Einkommen - also die Mama und nicht die Kids ... nachdem Motto selbst schuld, wenn sie soviel verdienen

  • na toll.. dann ist mein "Strohhalm" für die Zeit nach dem Unterhaltsvorschuß gerade davon geschwommen.. :flenn

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Einen solchen Vertrag könnt ihr beide formlos handschriftlich (mit seiner Handschrift ;)) aufsetzen.
    Dazu darf jeder von euch noch einen Zeugen zur Unterschrift mitbringen.
    Das sollte dann passen.


    Hat so ein Schriftstück überhaupt irgendeinen Nutzen... oder ist das eher der psychologische Effekt, der da wirken soll?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hat so ein Schriftstück überhaupt irgendeinen Nutzen... oder ist das eher der psychologische Effekt, der da wirken soll?

    Das ist ein schriftlicher Vertrag zwischen zwei Privatleuten.
    Im Grunde ist es vom Wesen her ein Darlehnsvertrag.


    Ja, so etwas hat rechtlich Bestand.


    Gruß,
    PapaT

    .








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