Umgang für Beerdigung

  • Flin


    Wenn es denn so ist, wie Du schreibst, dann mach Nägel mit Köpfen und versuche deinen Sohn da rauszulösen.
    Das wird eine riesige OP, Ausgang ungewiss. Aber wenn die grundlegende medizinische Versorgung die Ex überfordert, dann würde ich nicht zögern und es zumindest versuchen.


    Schließlich wird so einiges von dem, was du schreibst sehr gut belegbar sein. Und ein durch Schlamperei totes Kind will sich auch kein Richter aufs Gewissen lade.


    Da gibt es eine Chance.


    Die ich mir an deiner Stelle aber doch nicht jetzt versauen würde durch einen solchen Nonsens-Antrag.


    9o% der bisherigen Poster halten es für schädlich für den Kleinen, 10% halten es für ok,


    ABER: 1oo% sagen:


    Laß es, das geht schief!


    Nu aber...


    tschüß...

  • Zitat

    aber UET haben eine bessere bindung
    empathie und wissen genau, daß 4 1/2 jährige unbedingt auf eine
    beerdigung eines ihnen völlig fremden menschen gehen wollen??? mensch,
    flin, spricht hier gekränkte eitelkeit???

    Es kommt auf die Person an. Ob jemand umgangsberechtigt oder betreuend ist, sagt nichts über die Elternkompetenz aus.



    Denn bei stark zerstrittenen Eltern ist es eben nicht der Normalfall dass beide ET zu solchen Veranstaltungen und Festen gehen. Aus dem einfachen Grund - um jegliche Eskalation und Streit vor dem Kind zu vermeiden.

    Ich sehe das anders. Eltern deren Erziehungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, sind in der Lage sich deeskalativ zu verhalten. Oder anders gesagt: Sich so normal zu verhalten, wie andere Erwachsene auch.


    Sind Elternteile dazu nicht in der Lage, haben sie die Möglichkeit sich Hilfe zu suchen. Wollen sie das nicht, dann können sie keine Rücksicht einfordern. Erst recht nicht, können sie einfordern, dass das Kind auf die Anwesenheit des anderen Elternteils verzichten soll, damit sie selbst sich nicht aufregen.


    Zitat

    Wenn sie also so
    etwas ankündigt, dann rechnet sie wohl damit, dass er trotzdem auftaucht
    und sich somit nicht an die Umgangsvereinbarung hält und dass die
    Situation eskaliert. Und da sehe ich sie völlig im Recht.

    Entschuldigung, aber ein Elternteil verstösst nicht gegen eine Umgangsregelung, wenn er eine Veranstaltung besucht, auf der das Kind ist.

  • Sprich: Ich sorge dafür, dass ich im Leben meines Sohnes präsent bin. Egal, ob meine Ex deswegen im Dreieck springt, oder nicht.


    Bedeutet: Ich mache ihr Vorschläge. Wenn sie das ablehnt, biete ich gemeinsame Gespräche beim Jugendamt oder bei Elternberatern an. Wenn sie das verweigert, gehe ich vor Gericht.


    sorry aber sowas würd ich mir auch nicht bieten lassen. soweit kommts noch der herr macht vorschläge und wehe ich springe nicht dann gehts halt vors gericht. hast du eigendlich gelesen was du da schreibst?



    aber danke somit weiß ich zumindest jawohl den haste richtig eingeschätzt kopfschüttel.



    übrigens frauen müssen männer nicht um unterstüzung bettel.....ähm sorry bitten. wir sind zwar mütter aber keine bettler und ja ich würd mir ehr die zunge abbeisen und schlimmeres als das auch nur im ansatz zu tuen. ich traue männern noch soviel zu das sie auch mal selbst denken und sehen.



    impfpflicht betshet in deutschland nun mal nicht also darf hier auch endschieden werden von den eltern und tja da hat dann wohl die mutter nachgegeben und nicht wie du immer behauptest nur du! denn das wird kein gericht der welt endschieden haben. soviel zum thema mama dauernd uneinsichtig udn du komplett nur toll.


    zu den umgang udn hälftigen ferien und dann nie opa kennenlernen können weil mama schuld hat sag ich lieber nichts mehr.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Nein, Andante hat recht. 100% sagen lass es. Hab ich in diesem Forum auch noch nicht gesehen und ich hoffe, daß Flinn unsere Meinung zumindest zum Anlass nimmt, nochmal drüber nachzudenken.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Erst fragen, dann schiessen.

    Ich wußte nicht das wir bei einem 10Frage Spiel sind!!!


    Sorry, dass ich meine Meinung zu deinen Äußerungen gesagt habe und bzgl. Arztuntersuchungen. Du kennst dich ja so gut aus. Es gibt U Untersuchungen und so ein "tolles" Heft was beim Arzt vorlegt werden muss. Das Gesundheitsamt schickt eine Erinnerung bzgl. "offener" U-Termine und meldet diese dem JA, wenn man sich nicht zeitnah meldet. Gibt es Schelte und Pflichtansage vom JA. Wenn es so geschehen ist wie du schilderst, wäre dies geschehen!




    Ende letzten Jahres landete unser Sohn dann in kritischem Zustand im
    Krankenhaus. Dehydriert und unterzuckert wegen einem Magen- Darmvirus.
    Er lag im Bett am Tropf und konnte den Kopf nicht mehr heben.


    Kleine Kinder dehydrieren bei einem schweren Magen-Darmvirus schnell und mit der Unterzuckerung. Wenn Kinder erbrechen und durchfall haben und nichts bei sich behalten, geht es ganz schnell. .... Bevor alle schimpfen. Ich will es nicht verharmlosen, aber ... Die KM scheint ja mit Kind dann ins Krankenhaus gegangen zu sein. Bzw. hat eine Überweisung bekommen und hat Kind helfen lassen.


    Ich möchte dich mal sehen, wie du reagierst, wenn Ex auf der Matte steht, wenn in deinen hälftigen Ferien (ich frage mich welche Ferien bei einem 4 Jährigen, aber gut) Kind im Krankenhaus eingeliefert wird und sie dich vor Gericht zerrt. Man kommt nun mal nicht wegen einem Schnupfen ins Krankenhaus!!!


    Und im Bezug auf Impfungen. Eltern ist es frei gewisse Impfungen nicht durchführen zu lassen, wenn sie es nicht wollen. Und wenn sie 8Mal den Arzt gewechselt hat, glaube ich nicht, dass sie jedesmal sagen konnte, wir impfen das nächste Mal. Mein KA ist da ganz fix. Es wird ins Heft geguckt, Kind ist stabil zack Impfung.


    Aber gut es ist müssig. Ich möchte dich nicht angreifen und ich denke ich spreche für einige anderen auch. Ich will deine Situation und die vom Kind verstehen, ich bezweifel nicht, dass du euer Kind liebst, aber wenn KM psychisch krank ist und Gerichte das festgestellt haben, es medizische Gutachten gibt, dass KM Kind beinahe umbringt, du die Kita und Ja auf "deiner Seite" hast


    und JETZT FRAGE ICH BEVOR ICH SCHIEße


    WARUM 17 Verhandlungen, wenn alles so offensichtlich "gegen" die KM spricht und du ja schon fast um das Leben eures Kindes fürchten musst?
    Warum hast du nicht das Aufenthaltbestimmungsrecht bei den Vorfällen?
    Warum ist KM nicht angeordnet vom Gericht in psychiatrischer Betreuung?
    Warum ist Kind nicht beim Therapeuten, wenn KM es traumatisiert?


    Ich bezweifel nicht, dass dein Sohn sich bei dir wohlfühlt und dich lieb hat. Du bist schließlich der KV.

  • und da hattest Du wirklich keine Gelegenheit, mit Kind Deinen (kranken) Vater zu besuchen?

    Der längere Umgang funktioniert seit drei Monaten stabil. Davor gab es mehrere Versuche, die aber alle wegen Störfeuer meiner Ex oder einmal aus einem anderen Grund ausfielen. Seit der Umgang funktioniert, war war mein Vater zu krank. Wir dachten alle, das würde sich wieder bessern.


    Nachholen möchte ich damit nichts. Soweit bin ich selbst schon gekommen. Es geht darum, dass mein Sohn an dem teilhaben kann, was seine Familie ausmacht. Da gehören nicht nur die fröhlichen Zeiten dazu. Mit Betonung auf kann. Er muss natürlich nicht.

  • Entschuldigung, aber ein Elternteil verstösst nicht gegen eine Umgangsregelung, wenn er eine Veranstaltung besucht, auf der das Kind ist.


    Nein, aber das führt dazu, dass der andere ET und das Kind gar nicht zu der Veranstaltung gehen...


    hast du eigendlich gelesen was du da schreibst?


    ne, der meint das ernst...


    Nein, Andante hat recht. 100% sagen lass es. Hab ich in diesem Forum auch noch nicht gesehen und ich hoffe, daß Flinn unsere Meinung zumindest zum Anlass nimmt, nochmal drüber nachzudenken.


    Naja, ich verstehe das schon so:


    Ich würde erst beim Jugendamt vorsprechen und den zusätzlichen Umgangstag beantragen; auch die Mutter zur Beerdigung einladen. Das Jugendamt kann Dir dann am ehesten sagen, was Du für Möglichkeiten hast. Zusätzlich kannst Du bei Gericht anrufen und fragen, was Du tun kannst - erstmal, ohne direkt einen Antrag zu stellen, es sei denn, sie raten dazu.


    Nach den jetzt geschilderten Fakten ist der Eilantrag wohl wirklich das beste.


    Gruß
    diadem



    Du nicht?


    Aber was ist schon 1%...

  • Nachholen möchte ich damit nichts. Soweit bin ich selbst schon gekommen. Es geht darum, dass mein Sohn an dem teilhaben kann, was seine Familie ausmacht. Da gehören nicht nur die fröhlichen Zeiten dazu. Mit Betonung auf kann. Er muss natürlich nicht.


    Das Kind ist 4. Er kann entscheiden, was es zum Nachtisch gibt oder ob er grün oder rot anziehen will. Aber hey du willst doch nicht allen ernstes Fragen "Sohn, willst du mit Papa der Beerdigung von Opa?". Was denkst du was er sagt. JA


    Aber du hast die Frage die mehrmals gestellt wurde noch nicht beantwortet. Weiß Kind was der TOD ist? Weiß er was eine Beerdigung ist?


    Erklärst du ihm das vor deiner "Willst-du-mit"-Frage oder auf dem Weg zur Beerdigung?

  • WARUM 17 Verhandlungen, wenn alles so offensichtlich "gegen" die KM spricht und du ja schon fast um das Leben eures Kindes fürchten musst?
    Warum hast du nicht das Aufenthaltbestimmungsrecht bei den Vorfällen?
    Warum ist KM nicht angeordnet vom Gericht in psychiatrischer Betreuung?
    Warum ist Kind nicht beim Therapeuten, wenn KM es traumatisiert?

    Das sind gute Fragen.


    Psychiatrische Betreuung kann ein Gericht nicht anordnen. Es kann nur die elterliche Sorge entziehen. Damit es in Deutschland so weit kommt, muss eine Mutter das Kind massiv misshandeln oder vernachlässigen. Ist das nicht der Fall, passiert lange Zeit nichts. Warum das so ist, konnte mir noch niemand nachvollziehbar begründen. Es ist aber leider so.


    Die lange Zeit war bei meiner Ex fast abgelaufen. Angedroht wurde ihr der Sorgerchtsentzug schon mehrfach. Und insbesondere die letzte Warnung des OLG war unmissverständlich. Ihre Reaktion war, dass sie umzieht - also in einen anderen Zuständigkeitsbereich.


    Ein Aspekt dabei ist übrigens, dass meine deeskalative Vorgehensweise die Situation natürlich auch stabilisiert hat. Die Perspektive war dabei, dass es besser wird. Das hätte auch funktionieren können. Da es leider nicht funktioniert hat, habe ich lange Zeit eine Situation stabilisiert, die für unseren Sohn nicht gut war. Das ist die andere Seite der Medallie.


    Unser Sohn ist nicht beim Therapeuten, weil ich das verhindert habe. Meine Ex wollte ihn therapieren lassen. Mich haben davor mehrere Psychologen gewarnt. Warum, ist nachvollziehbar: Man kann nicht ein kleines Kind therapieren, weil die Eltern sich streiten. Im Gegenteil würde man damit das Kind Pathologisieren. Vielmehr liegt der Ansatzpunkt bei den Eltern - und nicht beim Kind. Die Eltern müssen lernen, mit dem Streit aufzuhören.


    Was sinnvoll sein kann, ist eine entlastende Spieltherapie. Das war von meiner Ex aber nicht angedacht. Und glücklicherweise hat unser Sohn im Kindergarten einen sehr guten Ausgleich gefunden. Die Kindergärtnerinnen haben es geschafft, dort einen neutralen Raum zu schaffen, in dem er sich entwickeln kann. Besser hätte das kein Therapeut hinbekommen.

  • Hallo,



    das kann auch durchaus ein Übergriff sein


    Sind wir jetzt wieder soweit, "Gewalt" und "Übergriff" damit zu definieren, was jemand dafür hält?


    Klar sehen viele (nicht die meisten) Mütter es als "Übergriff", wenn jemand sich gemeinsam mit ihnen um das Kind sorgen will.


    Damit laden sie den "Großen Übergriff" geradezu ein: Daß das Jugendamt vorbeischaut und das Gericht auf den Tisch haut.


    Gemeinsame Sorge kann nie ein Übergriff sein. Es kann passieren, daß die Eltern sich uneins sind über richtige Methoden und Wege. Aber mit "Übergriff" hat das nichts zu tun.


    ...kommen bald noch die anderen beiden Bullshit-Bingo-Ausdrücke hier, Mobbing und Stalking? Vielleicht wegen der 17 Gerichtsverfahren?


    Zitat


    Paarebene, hat mit dem Kind NIX zu tun


    Die Mutter kann sich nicht hinter dem Kind verstecken, sondern ist darüber hinaus auch für ihr Handeln verantwortlich. Wenn ein Mann vor der Scheidung voll in die Kasse gegriffen hat, kann man von ihm verlangen, daß er das zurückgibt. Das ist kein Unterschied, wenn der Mann eine Frau ist.


    Zitat

    was natürlich ausschließlich die Schuld der KM ist und man ihr am besten deswegen gleich das Kind wegnimmt, gell?


    Sowas kommt nicht von jetzt auf gleich. Ein BET, der in so einem Fall erst so spät Arzt oder Rettungsdienst verständigt, gefährdet Leib und Leben des ihm anvertrauten Kindes (und nicht nur das "Kindswohl").


    Zitat


    welche und warum?



    welche und warum?

    [/quote]


    Na, glücklicherweise sind wir in Deutschland so vernünftig geworden, daß die Empfehlungen durch die Bank sinnvoll sind. Wenn der Kinderarzt den Vater drauf hinweist und der durchsetzen kann, daß die gegen den Willen der Mutter gemacht werden, wird das schon seine Richtigkeit haben.


    Irgendwann lohnt es sich nicht mehr, nach den Gründen zu fragen; jeder kann heute irgendeine pseudowissenschaftliche "Studie" aus dem WWW suchen, warum Impfen doch schlimm, jüdisch-bolschewistisch, Pharmalobbyistisch und xyzistisch ist. Wenn Vorsorgeuntersuchungen nicht gemacht werden, steht das Kind nicht mehr unter Betreuung des Systems (das verhindert, daß es, z.B., irgendwann so dehydriert im Krankenhaus liegt daß es nicht mal mehr den Kopf heben kann). Ohne Impfschutz gefährdet die Mutter das Kind selbst und andere.


    Bei so einem grob fahrlässigen Verhalten ist es gut und richtig, wenn der BET (egal ob Mutter oder Vater oder Vormund) ganz kräftig auf die Finger geschlagen bekommt.


    ...um was wetten wir, daß die Mutter jetzt bei Vereinen wie "mütterlobby e.V." ist und/oder in "Opferforen" ihr bitteres Schicksal mit einem "psychotischen" Mann aufarbeitet?


    diadem

  • Die Eltern müssen lernen, mit dem Streit aufzuhören.

    Dann höre doch auf sie vor Gericht zu zerren, wenn sie kein Gespräch beim JA oder Elternberatung machen will. Sie ist erwachsen und hat auch einen eigenen Kopf. Genauso wie du!


    Ihr bleibt doch nur eine Möglichkeit, um dich zu besänftigen, zu frieden zustellen, deinen Gerichtswahn zu stoppen was auch immer .... Genau, wenn sie das macht, was du willst!!! und nichts anderes.


    Was machst du denn für Kompromisse, außer sie zu kontrollieren wie ein Insekt unter dem Mikroskop. Sie zu Gesprächen zu zwingen und sie damit unter Druck zu setzen ist kein Kompromiss.


    Vielleicht hat die Spieltherapie in der KiTa ihm auch geholfen und nicht diese furchtbare Verhandlung! Ach nein, da ist ja der KNOTEN geplatzt.

  • Nein, aber das führt dazu, dass der andere ET und das Kind gar nicht zu der Veranstaltung gehen...

    Was eine missbräuchliche Ausübung der elternlichen Sorge wäre. Rechtlich schutzwürdig wäre das nicht.


    Ich sehe das so: Meine Ex ist erwachsen. Wenn sie sich isolieren möchte, ist das ihre Entscheidung. Ist zwar schade für unseren Sohn, aber sie muss selbst wissen, was sie tut. Sobald sie sich integrieren möchte, freue ich mich.

  • Die Mutter kann sich nicht hinter dem Kind verstecken, sondern ist darüber hinaus auch für ihr Handeln verantwortlich. Wenn ein Mann vor der Scheidung voll in die Kasse gegriffen hat, kann man von ihm verlangen, daß er das zurückgibt. Das ist kein Unterschied, wenn der Mann eine Frau ist.


    Aber das ist Paarebene... Geldangelegenheite zwischen den Eltern (nicht KU betreffend) haben null mit dem Kind zu tun.



    Damit laden sie den "Großen Übergriff" geradezu ein: Daß das Jugendamt vorbeischaut und das Gericht auf den Tisch haut.


    Ich persönlich halte das ja so, dass JA ist von mir persönlich und schriftlich eingeladen so oft sie wollen, gerne auch ohne Ankündigung bei mir vorbei zu kommen...
    Stimmt also, ich lade das JA gerne selbst ein.


    Sowas kommt nicht von jetzt auf gleich. Ein BET, der in so einem Fall erst so spät Arzt oder Rettungsdienst verständigt, gefährdet Leib und Leben des ihm anvertrauten Kindes (und nicht nur das "Kindswohl").


    das schreibt Flin nicht, deine Interpretation...




    Irgendwann lohnt es sich nicht mehr, nach den Gründen zu fragen; jeder kann heute irgendeine pseudowissenschaftliche "Studie" aus dem WWW suchen,


    Hört sich an, als hättest du Erfahrung damit irgendwelche pseudowissenschaftlichen Studien aus dem Netz zu ziehen und nicht mehr nach Gründen zu fragen...


    Bei so einem grob fahrlässigen Verhalten ist es gut und richtig, wenn der BET (egal ob Mutter oder Vater oder Vormund) ganz kräftig auf die Finger geschlagen bekommt.


    Wer hier am Ende (TS oder KM) eins auf die Finger bekommt, wenn Flin allen Ernstes den Antrag stellt werden wir sehen, gell?




    ...um was wetten wir, daß die Mutter jetzt bei Vereinen wie "mütterlobby e.V." ist und/oder in "Opferforen" ihr bitteres Schicksal mit einem "psychotischen" Mann aufarbeitet?


    Verstehen könnte ich es...

  • Man kann nicht ein kleines Kind therapieren, weil die Eltern sich streiten.

    Aber eine Gerichtsverhandlung, mit Fremden wo die Emotionen hochkochen und sich zwei Menschen streiten die Kind lieb hat, dass kan man einem KLEINEN Kind zu muten.


    Sorry, aber das verstehe ich einfach nicht :Hm

  • Ich sehe das anders. Eltern deren Erziehungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, sind in der Lage sich deeskalativ zu verhalten. Oder anders gesagt: Sich so normal zu verhalten, wie andere Erwachsene auch.


    Sind Elternteile dazu nicht in der Lage, haben sie die Möglichkeit sich Hilfe zu suchen. Wollen sie das nicht, dann können sie keine Rücksicht einfordern. Erst recht nicht, können sie einfordern, dass das Kind auf die Anwesenheit des anderen Elternteils verzichten soll, damit sie selbst sich nicht aufregen.


    Sorry, meinst du das wirklich ernst? :ohnmacht:
    Erstens, bei weitem nicht alle ET sind in der Lage, sich deeskalativ zu verhalten, aus verschiedenen Gründen, und das sagt aber rein GAR NICHTS über ihre Qualität als Vater oder Mutter aus. Nach deiner Logik schiesst du dich selbst ins Aus, denn in diesem 18 Fall bist du derjenige, der nach Eskalation praktisch schreit, das würde ja bedeuten, dass deine Erziehungsfähigkeit also auch eingeschränkt ist.
    Und warum soll sich jemand Hilfe suchen, wenn man in seiner Betreuungszeit nicht mit Ex konfrontiert werden will? Das wäre ja was ganz Neues.
    Und das Kind hat ja sicherlich sehr viel davon wenn es beide Eltern sieht, die in verschiedenen Ecken sitzen, kein Wort miteinander wechseln und sich mit Blicken töten im besten Fall. Das war ironisch gemeint.
    Über die Erziehungsfähigkeit der Mutter kannst DU keine Aussage treffen. Oder gibt es ein Gutachten, das bezeugt, dass sie nicht in der Lage dazu ist, das Kind zu erziehen und zu betreuen? Wurde überhaupt jemals eins beantragt bzw angeordnet? Bis dahin ist es rein deine persönliche subjektive Meinung und die gleiche Meinung hat sie höchstwahrscheinlich von dir nach 17 Gerichtsverfahren.


    Entschuldigung, aber ein Elternteil verstösst nicht gegen eine Umgangsregelung, wenn er eine Veranstaltung besucht, auf der das Kind ist.


    Sorry wie es rechtlich aussieht, weiss ich nicht. Ich dachte solche Sachen wie Feiertage, Ferien usw werden in einer Umgangsvereinbarung geregelt.
    Aber man braucht sich die rechtliche Seite gar nicht ansehen, um zu verstehen, dass so ein Verhalten nach 17 Verfahren höchst kontraproduktiv ist und nur zur weiteren Eskalation führt. Dazu braucht man nur den gesunden Menschenverstand einschalten.
    Vielleicht hast du rechtlich gesehen das Recht, eine solche Veranstaltung, die ausserhalb deiner Umgangszeiten liegt, zu besuchen. Aber sie hat dann genauso das Recht, in ihrer Betreuungszeit zu entscheiden, was das Kind macht und wo es sich aufhält. Und wenn sie dann solche höchst riskante Begegnungen vermeiden will, ist es eigentlich ein Pluspunkt für sie und zeigt, dass ihr sehr wohl was am Kindeswohl liegt.
    In so einem Fall ist nicht sie erziehungsunfähig, sondern du hast sie dazu getrieben, diese Entscheidung zu treffen. Und nicht sie will sich isolieren bzw missbraucht die elterliche Sorge. Ihr Verhalten ist deeskalativ bei dem was du beschreibst, deins aber genau das Gegenteil. Ich persönlich würde in eurer Situation wahrscheinlich auch schweren Herzens auf etliche Veranstaltungen lieber verzichten, als weitere Eskalation zu riskieren, denn nach 17 Verfahren hätte ich die Schnauze voll und würde explodieren, wenn ich den Ex auch nur 100m entfernt sehen würde.


    Vielmehr liegt der Ansatzpunkt bei den Eltern - und nicht beim Kind. Die Eltern müssen lernen, mit dem Streit aufzuhören.


    Und warum tust du es dann nicht?
    Statt dessen giesst du immer mehr Öl ins Feuer und bist dabei das nächste Verfahren anzuzetteln, bei dem DU völlig im Unrecht bist und das unter den beschriebenen Umständen alles andere als angebracht ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Unser Sohn ist nicht beim Therapeuten, weil ich das verhindert habe. Meine Ex wollte ihn therapieren lassen.


    Hallo Flin,


    an anderer Stelle schreibst du, dass die KM notwendige Untersuchungen nicht hat durchführen lassen, wodurch man den Eindruck erhält, dass sie sich nicht um euern Sohn kümmert. Hier war sie dafür, dass euer Kind psychotherapeutische Therapie erhält. Du hattest eine andere Meinung dazu und hast die Therapie verhindert.


    Jetzt drängt sich der Eindruck auf, dass du und die KM unterschiedliche Vorstellungen haben, was für die Gesundheit des Kindes wichtig ist.


    Wenn ich mir so sicher wäre, dass es meinem Kind bei dem anderen Elternteil so schlecht geht, würde ich alles versuchen daran etwas zu verändern.
    Der 18. Gang zum Gericht wegen der Beerdigung, der für das Kindeswohl sicher nicht entscheidend ist, würde ich in so einer Situation nicht in Erwägung ziehen.

  • diadem sfg ich setz dagegen und wette du kommst ausem väterverein?



    wobei ich brauch mal nachhilfe bitte. ich verstehe es gerade nicht.


    für das kind hilfe zu holen damit es mit dem zerrisen werden besser oder überhaupt klarkommt wäre Pathologisierung? pathologisieren


    Med.: als krankhaft einschätzen



    der ts aber schreibt im gleichem atemzug das müste erst mal bei den sich streitenden eltern getan werden? ahja also auch bei ihm? ich bin verwirrt.




    werter flin cih frag mal nach so ganz vorsichtig. könnte ja sein das der herr schulz von tun da gerade wieder anzuwenden ist udn ich deswegen falsch verstehe was du sagst.


    du freust dich also sehr wenn sie endlich springt wie du huch nein warte sich intregiert? du willst macht und recht haben alles andere ist dir egal.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Im Thread 4 Monate altes Baby und Vater macht nur Druck. schreibt die TS, daß sich der Vater um das Kind kümmern will, aber ihr zu ungeschickt ist und jetzt einen Anwalt eingeschaltet hat.


    Außer sechs(!) Teilnehmern raten alle dazu, sie solle mit ihm vor Gericht gehen.


    Hier ist der Mutter vom OLG (und das ist nicht wirklich die erste Instanz...) angekündigt worden, daß sie bei der nächsten Aktion das Sorgerecht verliert.
    Das Kind ist auf der Intensiv gelandet, weil die Mutter es nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht hat.
    Der Kinderarzt hat auf versäumte Untersuchungen und Impfungen hingewiesen, die mittlerweile gegen den Willen der Mutter gemacht wurden.
    Eine fehlende Binungstoleranz hat die Mutter vom Gericht schriftlich.


    "99%" raten dem Vater ab, weitere Gerichtsverfahren anzufangen; davon 100% der Leute, die im anderen Thread zu einem Gerichtsverfahren geraten haben.


    Geh, wenn Flin sich als Mutter dargestellt hätte, würde ihm jeder raten, gleich noch Verfahren 19, 20 und 21 bei der Gelegenheit auch einzureichen, oder?


    Kopfschüttelnd,
    diadem

  • Je nachdem wie alt ein Kind ist kann das mit dem Dehydrieren schnell passieren. Insbesondere dann, wenn a) die Eltern ihr 1. Kind haben b) wenig Erfahrung wenn sie ohne gleichaltrige Verwandte aufgewachsen sind c) ein (schlechter) Arzt nicht nochmal explizit drauf hinweist. Tatsächlich hab ich dieses Phänomen auch schon bei einem 21-jährigen kräftigen Mann erlebt, der dürfte dann auch 1-2 Tage in der Klinik liegen. Und Nein, er hat nicht mehr bei Muttern gewohnt.


    Ärztewechsel: hab ich in 10 Wochen schon 5 verschlissen, davon 3 Klinikkinderärzte. Weil mir keiner glauben wollte, das mein Sohn wirklich krank ist, und nicht nur trotzt, falsch ernährt wird oder zu wenig Bewegung hat. Der 6. war dann mal so freundlich einen Ultraschall zu machen und die nötigen Laboruntersuchungen anzuleiern. Einen Bakterieninfekt mit darauffolgender kaputter Darmflora und Entzündung bekommt man nicht mit Dinkelbrötchen weg. In deinen Augen wäre dann also mein Verhalten auch kindeswohlgefährdent, nur weil ich doofe Ärzte für doof hielt. Und das einem davon auch an den Kopp geklatscht hab. Sinngemäß.


    Impfen: Schwieriges Thema. Pflicht gibts keine, wurde ja schon gesagt. Und auch wenn Sohn alles hat, was man so haben sollte: Gerade im Säuglings/Kleinkindalter hatte ich dabei immer sehr fiese Bauchschmerzen. Das meinte ich mit Risikoabschätzung. Vort/Nachteile, hoffentlich mach ich das Richtige. Du bist in dem Punkt sehr selbstsicher, scheint mir.


    Also, auch wenn deine Ex nach deinen Erzählungen nur Bockmist betreibt, muss das nicht für alles gelten. Wenn du das mit dem ABR usw. durch hast, dein Sohn bei dir wohnt, und du die volle Verantwortung trägst, wird sich zeigen ob du das besser hinbekommst.


    Und: wenn du nichts von den in deiner Familie üblichen Beerdigungen erzählst, wird man eben von den hier üblichen Feierlichkeiten ausgehen. Und die sind nunmal nicht so heiter wie in Südamerika oder wo auch immer. Wo keine Info, da Spekulation. Wenn es dir nur um die gerichtliche Auseinandersetzung geht, gibt es da sicherlich andere Foren, mit Mitgliedern die ordentlich einheizen. Hier ist mehr so das Kind Thema., würde ich mal behaupten. Und was Mutter und Vater von ihrem, und nur ihrem Standpunkt, für das einzig Richtige halten, interessiert eher weniger.