Schwieriger Umgang - er will vor Gericht

  • Ich brauche mal einen Rat.





    Ich habe gerade versucht auszuholen wie die Begleitumstände
    sind, aber das wird ein Roman.





    Zwischen mir und meinem Ex-Mann funktioniert seit der
    Trennung keine Kommunikation. Mit dem Umgang müssen wir uns komplett nach ihm
    richten weil ich sonst jedesmal beleidigt, angegriffen werde usw.





    Im Moment sieht er die Kinder alle zwei Wochenenden, aber
    auch mal gar nicht (im August zb. nur einen Tag). In der Woche fragt er alle
    zwei Wochen mal ob er sie einen Nachmittag holen darf und ich schaufel dann
    alles frei damit das klappt.





    Aktuell streiten wir uns wieder, vor allem weil ich im
    laufenden Scheidungsverfahren nicht das tue was er möchte. Er muss mir eine
    Menge Unterhalt zahlen da mein Gehalt weit geringer ist als seines und er hat gehofft
    mit einigen Tricks da eher rauszukommen.





    Egal, darum geht es nicht. Aber nun kam er damit, dass er
    das Wechselmodell gerichtlich durchsetzen will, dass er mir einen Umzug
    verbieten kann (ich suche aktuell nach einem neuen Job und habe auf dem Arbeitsamt
    angegeben dass ich auch bereit wäre umzuziehen, denn im Moment pendel ich sowieso schon 70km täglich und verdiene dabei nichts), dass er die Kinder mehr sehen
    will und keine Lust mehr hat sich nach mir zu richten (was er ja nicht einen
    Tag getan hat). Achja, er hat zwischendurch auch mal gedroht mir die Kinder wegnehmen zu lassen da ich ja psychisch krank bin. Ich habe bis 2007 Therapie wegen Depressionen gemacht - war danach aber stabil und gefestigt.





    Er arbeitet, macht ständig Überstunden – sein Leben ist nach
    seiner Karierre ausgerichtet. Ab Januar pendelt er 1 Stunde täglich.





    Er hat sich nie um die Kinder bemüht. Alle müssen nach
    seinen Launen springen und jetzt will er das Wechselmodell?





    Nun eigentlich meine Frage. Kann er dies denn so
    durchziehen?





    Ich habe Angst. Ich war immer der einzige konstante Punkt im
    Leben der Kinder. Ich habe mich all die Jahre alleine gekümmert während er auf
    dem Karierretrip war. Unser Zuhause bestand aus einer Bruchbude (Sparzwang),
    ständigen Gemeinheiten, Beleidigungen, Reglementationen – auf keinen hat er
    Rücksicht genommen und die Kinder durften nie einfach mal Kind sein, Ausflüge und Unternehmungen haben wir fast immer allein gemacht und nun
    will er das die Kinder hälftig bei ihm leben? Er weis ja nicht mal was sie
    gerne Essen L
    Der Grosse hat ADHS und hat sich immer wieder Beleidigungen anhören müssen. Seit
    der Trennung hat er sich da wirklich gebessert, aber alleine kümmern konnte er
    sich da auch nicht. Da er in einer WG lebt ist er immer zu seiner Mutter
    gefahren und diese kümmert sich dann hauptsächlich an den We´s um die Kinder.





    Verzweifelte Grüsse

  • Unter den gegebenen Umständen habt Ihr Euch bisher geeinigt, dass die Kinder bei Dir leben. Punkt.
    Es ist immer günstig, dem anderen den WInd aus den Segeln zu nehmen, Du könntest also dem Scheidungsprozess einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen und ihm das so vorweg nehmen. Beantrage den Umgang zb alle 14Tage WE beim Vater plus einen Nachmittag in den Wechselwochen unter der Woche und hälftig Ferien. Du kannst es damit begründen dass dieser unregelmässige, spontane Umgang den der KV anstrebt, dem Kindswohl nicht zuträglich ist.
    Besprich das mit Deinem Anwalt.
    Über ungelegte Eier, wie einen eventuellen jobbedingten Umzug würde ich mir noch keine Gedanken machen, sondern erst, wenn es soweit ist und der KV die Zustimmung versagt.

  • Mit dem Wechselmodell unter den von Dir geschilderten Verhältnissen wird er nicht gegen Deinen Willen durchkommen. Er müsste auch ein Betreuungskonzept nennen können, denn ich bezweifle, dass er vorhat, künftig Teilzeit zu arbeiten, wenn er so karrierefixiert ist. Den Umgang ebenfalls vor Gericht zu regeln hat bei mir sehr viel Ruhe reingebracht, da war es aber so, dass ich mit einem sehr unglücklichen Kind dastand und um Treffen mit dem Kind betteln musste, weil er das lieber flexibel haben wollte - was dann aber auf Kinderseite zu großer Unsicherheit führte.


    Es schadet sicher nicht, wenn Du in der Verhandlung den Richter fragst, was ist, wenn das Arbeitsamt von Dir verlangt, umzuziehen, weil sie ein Jobangebot für Dich haben. Nicht als Antrag oder festes Vorhaben, nur als Frage, weil Du keine Ahnung hast und arbeitssuchend bist. Aus der Antwort kann man meist erkennen, wohin die Meinung geht - der Richter bleibt einem bei der nächsten Klage meist erhalten. (In den Fällen, die ich mitbekommen habe war es so.)

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Duz solltest dich mal an das JA wenden, vielleicht können die mit euch beiden eine UG-Reglung ausarbeiten mit der
    ihr beide öeben könnt.


    dass er mir einen Umzug
    verbieten kann


    Du kannst ja umziehen,sooft du willst,aber die Kinder nicht ohne Zustimmung des KVs.



    Er arbeitet, macht ständig Überstunden – sein Leben ist nach
    seiner Karierre ausgerichtet. Ab Januar pendelt er 1 Stunde täglich.


    Naja ist doch KVs Sache und hat mit eueren Streitereien etc. nix zu tun.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Das hat solange nichts mit den Kindern zu tun, solange das vom KV gewünschte WM nicht zur Anwendung kommt. Wenn er das WM möchte, muss er auch darlegen können wie er die Kinder während seiner Arbeitszeit betreuen lassen möchte.


    Einen Umzug kann er dir nicht verbieten, er kann nur dagegen sein, daß das Kind mit umzieht und aufgrund dessen das ABR für das Kind beantragen. Dafür muss er aber in der Lage sein, daß Kind auch betreuen zu können. Wenn er Überstunden macht ohne Ende und keine Betreuung hat nutzt dieses Unterfangen nicht viel, genau wie beim, von ihm gewünschten, WM.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Egal, darum geht es nicht. Aber nun kam er damit, dass er
    das Wechselmodell gerichtlich durchsetzen will, dass er mir einen Umzug
    verbieten kann (ich suche aktuell nach einem neuen Job und habe auf dem Arbeitsamt
    angegeben dass ich auch bereit wäre umzuziehen, denn im Moment pendel ich sowieso schon 70km täglich und verdiene dabei nichts), dass er die Kinder mehr sehen
    will und keine Lust mehr hat sich nach mir zu richten (was er ja nicht einen
    Tag getan hat). Achja, er hat zwischendurch auch mal gedroht mir die Kinder wegnehmen zu lassen da ich ja psychisch krank bin.


    Naja, irgendwie müßt ihr euch einigen - ein Wechselmodell muss es ja nicht zwingend werden - mit einer geringen Entfernung untereinander sind viele Modelle denkbar. ALle 14 Tage ein Wochenende und einen Tag in der Woche wäre mir auch zu wenig - dir doch auch ?


    Mit der Argumentation das sein Job gegen das Wechselmodell spricht, wäre ich vorsichtig - ich habe Vollzeit gearbeitet und bin auch 50 km gependelt - da hat mir keiner das Kind weggenommen ... ist alles eine Frage der Organisatiuon. Wenn er will - warum denn nicht ? Verschafft dir doch auch etwas Luft im Alltag.


    Du pendelst 70 km - er 1 Stunde - vielleicht gibt es einen Ort, der euch beiden entgegenkommt ?

  • Mit der Argumentation das sein Job gegen das Wechselmodell spricht, wäre ich vorsichtig


    So hab ich das auch nicht gemeint. Er muss das mit den Zeiten des Kindes in Einklang bringen können. Das ist das wichtige daran. Es nutzt z.B. nichts, wenn Kind um 4 Uhr vom Kiga abgeholt werden muss und er muss immer bis 18.30 Uhr arbeiten. Er muss dann jemanden haben, der sich in der Zeit bis Arbeitsende um das Kind kümmert. Wenn Kind dann ohne Betreuung da steht, dann nutzt sein Wille, das Kind zu betreuen, nichts.


    Aber das wird der KV dann vermutlich selber merken, daß es dann nichts bringt, da was zu fordern, was er nicht leisten kann.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Im Moment sieht er die Kinder alle zwei Wochenenden, aber
    auch mal gar nicht (im August zb. nur einen Tag).


    auf keinen hat er
    Rücksicht genommen und die Kinder durften nie einfach mal Kind sein, Ausflüge und Unternehmungen haben wir fast immer allein gemacht und nun


    Der Grosse hat ADHS und hat sich immer wieder Beleidigungen anhören müssen.


    Wenn er will - warum denn nicht ? Verschafft dir doch auch etwas Luft im Alltag.


    Lena,
    der KV hat die Umgänge nicht kontinuierlich wahrgenommen. Während des Zusammenlebens hat er überwiegend nicht an gemeinsamen Unternehmungen mit den Kindern teilgenommen und der KV scheint, so wie es purple schreibt, nicht auf die kindlichen Bedürfnisse eingehen zu können, zumindest, was das ADHS betrifft.
    Das kann ich die Bedenken gegen das Wechselmodell von purple verstehen