Gastschulantrag wiederholt abgelehnt.. was nun....

  • Hallo Ihr Lieben....



    Ich habe Mitte Juli einen Gastschulantrag an einer Schule im Arbeitsort gestellt....
    Fehler meinerseits war (wohl) u.a. ich habe keine weiteren Belege beigebracht...
    (zB Bescheinigung vom Arbeitgeber etc.)... damalig vor 2-3 Jahren (gleiche Sprengelschule,
    aber andere Gastschule) wurde der Antrag wohlgemerkt befürwortet....und ohne Bescheinigung!


    Zustimmen zu diesem Gastschulantrag müssen beide Schulen - sprich Gastschule und Sprengelschule
    (Sprengelschule=die Schule, die Sohnemann prinzipiell im Hinterland besuchen müssste)...
    sowie beide Gemeinden.. Also Wohnsitzgemeinde und
    Gastschulgemeinde....


    Ich bin seit heute mit meinem Latein am Ende...


    Aber zum Anfang..


    Gastschulantrag gestellt am 22.7. zugestellt an der Sprengelschule am 23.7. per FAX, auf Postweg
    (nach Bitte der Sekretärin) 24.7.13....


    Die Sprengelschule hat sofort abgelehnt....


    Ich habe am Schulanfang (keiner machte uns drauf aufmerksam wohin mit Sohni (14 Jahre, 7. Klasse)
    dann viel und oft telefoniert...keiner wusste wohin....
    Ich habe dann mit der Gastschule sowie mit der Gastschulgemeinde telefoniert, die meinten,
    ich müsste noch Belege nachliefern.. Ein Gespräch welches ich von der Sprengelschule forderte wurde
    abgelehnt (selbig schule die auch den Antrag ablehnte!) mit dem Kommentar, der Schulleiter hätte
    keine Zeit und Lust auf ein persönliches Gespräch mit mir.....


    Schulamt sagte, sie können nichts machen,...


    Die Gastschulgemeinde=ARbeitsort hatte mir dann mitgeteilt, was noch an Unterlagen benötigt werden würde,
    dann würde dies alles nochmal an alle Schulen gehen (sprich Gastschule und Sprengelschule mit der
    Bitte der neuen Überarbeitung).
    Dabei war ein Attest des Arztes und auch die Bescheinigung des Arbeitgebers,
    dass mein Sohn durch mich nur betreut werden kann, nicht zuletzt durch den Tod der Oma und Uroma
    im letzten Jahr und diesem Jahr........


    Die Gastschulgemeinde hat nach heutigem Telefonat nicht mehr Kontakt zur Gastschule aufgenommen,
    die Sprengelschule lehnt nach wie vor den Antrag ab, nicht zuletzt weil Sohni ja seit September auf deren
    Schule bereits - angeblich problemlos - geht....


    Ich habe zu dem Sachbearbeiter der Wohnsitzgemeinde gesagt heute, wie sich die Sprengelschule das künftig
    vorstellen würde.. denn ich habe bald kein Auto mehr (das war eh nur zeitweilig.. ich kann es mir einfach
    nicht leisten auf Dauer) wie soll ich mein Kind abholen,wenn mal was ist (Zug fährt stündlich im Hinterland!°)
    Natürlich, darüber brauchen wir nicht reden, wenn alle Stricke reißen werde / würde ich mir ein Taxi nehmen
    wenn was wirklich akutes vorliegt.. aber auf Dauer ist das keine Lösung....


    Ein weiterer Punkt ist.. ich möchte in den Arbeitsort zurückziehen... nur.. die Wohnung wächst nicht auf Bäumen...


    Des Weiteren ist es so.. dass ich auf meinen Vater aufgrund des Todes meiner Mum nicht wirklich zählen kann,
    er ist mit sich selbst und der Trauer beschäftigt (was ich nachvollziehen kann)....sprich ich brauche eine Betreuung für
    meinen Großen.... die erfolgte bislang durch mich oder meine Mum.. meine Mum fällt ja nun weg....


    Junior wurde von anfang an gemobbt auf der Schule, weil viele Kids die er von der Grundschule kennt
    ihn mit dem Nachnamen weiterhin hänseln und ihn ärgern, weil er von der Real-nun auf die Mittelschule (=Hauptschule)
    wechseln muss..die Kids fragen nicht danach.. warum und wieso.. dene interessiert es erstmal nicht ob die Oma,
    die Uroma verstorben sind und auch nicht was mit seinem Vater alles für Mist lief...(einerseits auch verständlich....)...


    Der Arbeitsort wäre ein Punkt, an dem mein "großer" zur ARbeitsstätte kommen kann, Hausaufgaben verrichten
    kann und darf.. usw... (Bescheinigung liegt allen vor!) und man dann ggf. gemeinsam nach Hause fahren kann..
    Ja, er ist schon groß, aber es geht hier auch nicht um 1.-2 Std mal alleine bleiben..das ist sicherlich mal drin....


    Aber nach all den Jahren die wir an Balllast und Last viel hinter uns haben ist es wichtig
    gerade jetzt in der Pubertät Präsenz zu zeigen.. ich kann jetz nicht auch noch sagen tut mir leid,
    ich muss arbeiten, Geld muss reinkommen, schau wie Du weiterkommst.. ich habe auch Verantwortung...


    Er hat den Tod der Oma nicht wirklich verarbeitet... all das habe ich in den Unterlagen nochmals ! ausführlich
    beschrieben, die Hausärztin auch.. dennoch lehnte die Sprengelschule wiederholt ab...


    Ich weiß mir keinen Rat mehr... ich kann nicht ständig in der Mittagspause 15 min. rausfahren, dann wieder
    ggf. dem OPa überlassen (der mit sich selbst imGrunde beschäftigt ist..) und dann wieder 15 Min. zur Arbeit..


    Mir bereitet es schon Probleme halbwegs pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, weil ich ihn in der früh reinfahren muss.


    Würde er mit dem Zug fahren statt mit Bus (im Bus besteht mehr die Gefahr, dass er gehänselt wird, da hier wirklich
    fast alle Mitschüler/Innen mitfahren) , würde er fast eine Stunde vor der Schule dort sein (schulbeginn 8.15).
    Geht auch irgendwo nicht wirklich..


    Des Weiteren ist es so, das die Gastschule einen M-Zug anbietet (ähnlich wie Realschule), dann würde ich
    Junior nach nem Jahr oder zwei, je nachdem ni cht nochmal zumuten müssen die Schule zu wechseln,
    sondern er kann auf ein - und diessselbe Schule verbleiben....
    Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin wirklich kleinlich... aber ich hab es einfach satt ständig zu kämpfen..


    Aber ich weiß mir im Augenblick echt keinen Rat mehr!


    Der Sachbearbeiter von der Gemeinde meinte nun, er würde nochmal Rücksprache halten mit dem Bürgermeister,
    aber er würde es besser finden das Ganze nochmals an das staatliche Schulamt weiterzuleiten....


    Nur mit dene hab ich doch auch schon telefoniert bzw. gemailt... die sagten ja, es läge nicht in ihren Händen....


    Ich bin sauer, wütend, enttäuscht, traurig... verzweifelt und irgendwie hilflos.. weil ich nimmer weiß was ich noch
    machen soll.....


    :frag:frag:schwitz:schwitz:heul:kopf


    mir fehlen grad die Worte..... irgendwie.. weil ich nicht weiß, wie ich das die nächste Zeit händeln soll....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


    Einmal editiert, zuletzt von susayk ()

  • Dienstaufsichtsbeschwerde über den Sprengelschuldirektor beim Schulamt einreichen und dem Schulamt klar machen, dass sie als Schulaufsichtsbehörde sehr wohl handeln können und müssen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wir hatten ein ähnliches Problem. Da der Vater unserer Kinder nach unserer Trennung stundenlang vor der Sprengelschule herumlungerte, um die Kinder abfangen zu können, wollten sie unbedingt im Nachbarlandkreis in die Schule gehen. Bei gemeinsamen Sorgerecht und Widerstand des Vaters sowieso schon ein schwieriges Unterfangen, bei der Sorge kleinerer Schulen um ihre Schülerzahlen angesichts des Geburtenrückgangs fast unmöglich. Bei uns kam dann noch die Diskussion um die Kostenübernahme für den Schulbus dazu.


    Wie Kai sagte, ging es tatsächlich nur über das Schulamt, bzw. über beide betroffene Schulämter. Die aufnehmende Schule signalisierte Bereitschaft und freie Kapazitäten in der in Frage kommenden Klasse, wenn unser Landkreis den Schülertransport bezahlte, die abgebende Schule verweigerte aber die Entlassung ohne nachvollziehbare Begründung. Es handelte sich dabei um eine rel. kleine Landschule, die sich immer Sorgen um sinkende Schülerzahlen macht.
    Ich habe mich dann tatsächlich in "meinem" Schulamt offiziell über die Weigerungshaltung der abgebenden Schule, bzw. des Rektors, beschwert, mit mir zu reden. Ob in solchen Fällen tatsächlich ein Gericht darüber entscheiden könnte, weiß ich nicht, aber ich habe angekündigt, auch mit diesem Mittel zu kämpfen. Mein Hauptargument - neben dem Wohl für die Kinder - war, dass für den Landkreis keine erhöhten Kosten entstehen würden, da für keine der Schulen eine Änderung der benötigten Lehrerzahl eintreten würde und die Tarifgruppe für den Schulbus nahezu gleich blieb.


    Unser Schulamt kam nach anfänglicher amtsinterner Zuständigkeitsrumschieberei und in Kooperation mit dem Schulamt des Nachbarlandkreises innerhalb weniger Tage zu der Entscheidung, dass die Kinder die Schule wechseln dürfen, die Kosten dafür auch übernommen würden und die Schulen dieses in die Wege leiten sollen. Die zustimmende Unterschrift des Papas zum Schulwechsel wurde zwar noch verlangt, durfte aber warten, bis dieser von seinem Anwalt davon überzeugt worden ist, dass notfalls ein Richter das Ganze untgerschreiben wird, wenn er es nicht tut.

  • Hi,
    Wahrscheinlich fehlen mir die Hintergrundinfo.....aber sollte man nicht bei deinem
    Sohn anfangen? Ihn stärken, dass er mit den Hänseln zurechtkommt. Die Trauer mit Hilfe verarbeitet.
    Ich finde, einen 14 Jungen zu Schule zu fahren, ist zu viel. Das ist in dem Alter
    Wirklich machbar. Warum kann er mir Opa nicht gemeinsam trauern?
    Liebe Grüsse und viel Kraft


    Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Vielleicht liegt es auch prinzipiell am Alter deines Sohnes: Ich denke auch, dass man davon ausgeht, dass er mit 14 Jahren allein in die Schule fahren kann und auch allein nach Hause, dort HA machen kann und sich so lange selbst versorgen kann, bis du von der Arbeit kommst. Ich denke mir das deshalb, weil ich weiß, dass man auch nur Anspruch auf eine Tagesmutter hat (und das JA beteiligt sich an den Kosten), bis das Kind 14 ist.
    LG, Billi

  • Susa, das ist ja wirklich ein Zirkus langsam.....



    ich würde mich jetzt auf überhaupt nichts mehr verlassen was die Ämter betrifft und Fakten schaffen, sonst dauert das nochmal ein halbes Jahr:


    a) gibt es jemanden im Zuständigkeitsbereich der Gastschule, bei dem Du Sohni mit Zweitwohnsitz anmelden kannst
    b) überlegen, ob nicht eine andere - private oder freie Schule in Frage kommen könnte (da hast so nen Zirkus nicht - Abmeldung und fertig - Monte ist doch bei Euch oder?)
    c) zum Abschluss allen Beteiligten nen "netten" Brief schicken :winken:


    Da wär mir schon längst der Geduldsfaden gerissen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bei uns gibt es die Möglichkeit, sich von der Schulbehörde eine Schule zuweisen zu lassen. Da kommt dann eine Anordnung "von oben" und die Schule hat sich zu fügen. Den Weg musste ich schon mal gehen, weil Kind nach dem Umzug plötzlich trotz vorheriger Zusage ohne Schule dastand.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • bei der Sorge kleinerer Schulen um ihre Schülerzahlen angesichts des Geburtenrückgangs fast unmöglich. Bei uns kam dann noch die Diskussion um die Kostenübernahme für den Schulbus dazu.


    Ich habe damalig die Buskosten auch selbst bezahlen müssen, da es eine Gastschule war, aber das wäre ja nicht mal
    das Ding... (hatte schon mal einen Gastschulantrag gestellt, als Sohni zunächst auch erst von der Grund- auf die Hauptschule
    wechseln musste, da wurde das damalig bei und durch gleicher Sprengelschule!! genehmigt)..natürlich steckt da sicherlich
    ein/der politische Aspekt mit drin....


    Ihn stärken, dass er mit den Hänseln zurechtkommt. Die Trauer mit Hilfe verarbeitet.
    Ich finde, einen 14 Jungen zu Schule zu fahren, ist zu viel. Das ist in dem Alter
    Wirklich machbar. Warum kann er mir Opa nicht gemeinsam trauern?


    Ja lenchen, im Prinzip hast Du recht mit dem was Du geschrieben hattest.. ja er könnte rein
    theoretisch auch vom Alter dies und jenes machen... das is mir klar.. nur leider waren die letzten zwei Jahre
    das absolute Chaos...Deshalb war und ist sein Selbstbewusstsein leider nicht das tollste, das Gutachten fand
    dieses Jahr ebenfalls statt, hat ihn emotional ziemlich mitgenommen, auch wenn es teils wiederum eine Art
    Befreiung war (sich endlich alles von der Seele zu reden)....


    Mit dem Opa trauern funktioniert leider nicht wirklich... der Opa hat mit sich selbst zu kämpfen, körperlich, seelisch,
    hier muss ich meinen Dad großteils noch mit auffangen (und das ist schon schwierig für mich selbst), ein Kind, selbst mit
    14J kann das nicht.... zumindest auch nicht in der Lage wie der Opa sich befindet...es ist nicht seine Aufgabe den
    Opa aufzufangen, aber darauf würde es hinauslaufen....Und das ist nicht gut......


    private oder freie Schule in Frage


    Das ist finanziell alleine schon nicht drin tani....


    ....Ich habe jetzt auch nochmal versucht Kontakt mit der Gastschule aufzunehmen, da aber derzeit Ferienzeit ist,
    ist es fraglich ob das Sekretariat dennoch besetzt ist...ich warte hier auf einen Rückruf...


    Zu überlegen ist wirklich eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Schulleitung in der Sprengelschule
    einzureichen... denn alles wie es ablief war nicht richtig und vor allem unverschämt...jegliches Gespräch wurde
    verweigert, weil kein persönliches Interesse an so einem Gespräch vorhanden war und ist...


    Die Frage ist nur, was tun, wenn der Erfolg ausbleibt und der Große weiterhin auf diese Schule muss/müsste... :frag


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • Wenn du nicht endlich anfängst dich zu wehren, machen die weiter mit dir, was die wollen.
    Hat dein Sohn beim Schulleiter Unterricht? Die meisten Lehrer wird das Theater nicht interessieren. Die haben eine Arbeit weniger zu korrigieren. Und kleinere Klassen sind eh schöner. Verwaltungsakte kriegen meist nur Klassenlehrer und eben die Schulleitung mit.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Hi,


    von außen gesehen denke ich wäre es das beste, so schnell wie möglich eine Wohnung am Arbeitsort zu finden, oder dort eine Zweitwohnung anzumelden. Dann dürfte der Rest kein Problem mehr sein.


    Allerdings denke ich, dass trotz der schwierigen Umstände dein Sohn mit 14 Jahren ein stückweit Selbstständigkeit üben kann.


    Gruß

  • liebe susa


    ... tipps oder ähnliches wage ich mich nicht zu geben ... diesbezüglich wurde aber auch schon einiges geschrieben ...



    ich möchte aber dir und sohnemann ganz viel kraft und nerven schicken ... und einen dicken knuddler ... :knuddel :knuddel

    Das Leben ist wie ein Spiegel.
    Lächelt man hinein, lächelt es zurück.




  • Erstmal :thanks: an alle...


    Kaj,
    Nein, beim Schulleiter hat er (gsd) keinen Unterricht.


    Ich habe die Beschwerde heute, gerade eingereicht...nun heißt es abwarten..


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • ...nu muss ich mir nochmal Luft machen.... :kopf:schwitz


    Nachdem ich ja Beschwerde eingereicht hatte (über den Schulleiter der gastgebenden Schule) und
    nun 2,5 Wochen nichts mehr vom Schulamt gehört hatte (ausser dass mittlerweile mein Sohn
    seitens von Lehrern/Innen der gastgebenenden Schule ausgefragt wurde, ob man das mit der
    Betreuung und Fahrererei nicht anders regeln könne statt mit mir ein Gespräch zu führen) habe ich mich vorm WE
    nochmals dorthin gewandt...


    Ich habe meinen Unmut kundgetan, dass ich es nicht gut heiße, dass nun das Ganze
    auch noch auf Rücken des Kindes ausgetragen wird....und ich einen weiteren Besuch
    für unzumutbar halte...


    Beide Schulen, sowohl gastgebende wie auch gastaufnehmende Schule lehnen
    trotz ausführlicher Begründung ab, das wäre alles unzureichend und zu wenig um einen
    Antrag zu befürworten...


    Zu den Vorwürfen, das war mir irgendwie klar, wurde alles von sich gewiesen und
    jeder schob es auf den anderen...


    Nun muss ich nochmals mit der der Gemeinde am Wohnort Kontakt aufnehmen,
    ob die bereit wären generell die Beförderungskosten als auch den Gastschulbeitrag für
    Sohnemann zu übernehmen.. Wenn ja wird das Schulamt uns eine Schule zuweisen.


    Wenn die Gemeinde dies nicht übernimmt.. dann weiß ich mir auch keinen Rat mehr...


    Eine Wohnung im Arbeitsort fällt mir leider auch nicht zu, Zweitwohnsitz
    kann ich im Arbeitsort nicht beantragen.


    Nun muss ich morgen abwarten und kann nur hoffen... ich bin echt sauer..
    Ich frag mich warum man sich dann bei den Schulen (gastaufnehmenden) überhaupt
    vorstellt, diese er sagt, Bescheinigungen etc. vorliegen, stimmen wir zu und auf einmal
    will keiner mehr was von wissen....


    Ich bin echt entsetzt, aber noch vielmehr, weil es zu Lasten des Kindes geht :(:kopf


    Von meinen Nerven mal abgesehen.... :schwitz


    Warum kann nicht mal einmal etwas ohne Probleme "über die Bühne" laufen...


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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    Einmal editiert, zuletzt von susayk ()