Unterhalt-kämpfen oder seinlassen?

  • Guten Abend,
    ich habe mich schon kurz vorgestellt,aber würde ich nochmal erwähnen,dass nie deutsch gelernt habe, deshalb entschuldige ich mich, wenn ich undeutlich schreibe.


    Meine Tochter wurde 2010 schwanger -in schulischer Ausbildung (wegen Schwangerschaft musste eine Klasse wiederholen)
    KV- in Ausbildung--( Abschluss 6/2011)
    Die kleine ist im August 2011 geboren.
    KV-ab 8/ 2011 macht Abendschule-Fachhochschulreife-Abschluss 2014(danach will er studieren und 2017 fertig sein). März 2011 hat er auch eine Zusage auch auf eine Vollzeitschule bekommen( Fachhochschulabschluss wäre7/2012 )
    Er bzw.seine Mutter hat versprochen monatlich 180€ Kindesunterhalt zu zahlen. Das hat ca.11 Monate lang funktioniert.
    Ab 8/2012-UHV
    Ab 5/2013 arbeitet er auch 25 Stunde pro Woche (netto ca.800)
    Beistanschaft besteht,nun sind wir nicht sicher ob wir damit uns abfinden müssen, dass er nicht leistungsfähig ist.


    Info-bis jetzt haben wir unsere Tochter unterstützt+Kindergeld und UHV. Ab jetzt bekommt sie Ausbildungsvergütung.


    Beistand meint, dass wir es so sehen müssen,dass der KV wenn mit der Schlule fertig ist-mehr bezahlen kann, als mit dem Ausbildung war er abgeschlossen hat...


    Meine Frage ist, müssen wir es wirklich so hinnehmen oder lohnt sich einen Anwalt zu nehmen?


    Danke fürs lesen

  • In Anbetracht dessen, das der Vater noch in Ausbildung ist, und je nachdem (wenn er nicht mehr zuhause wohnt) mit 800,- Euro vorraussichtlich schon am Selbstbehalt liegt, sehe ich da im Moment wenig Chancen. Da hilft auch kein Anwalt, wenn er nix hat. Von was soll er leben :frag?
    Das UVH gilt ja für 6 Jahre wenn ich nicht irre. Diese Sicherheit habt ihr ja erstmal.
    Er könnte zwar dazu aufgefordert werden, mehr Stunden zu arbeiten, aber nunja. Manchmal muss man den Unterhaltspflichtigen auch ein wenig Luft geben.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Danke für schnelle Antwort,


    800 Netto ist wirklich wenig, aber kann man nicht erwarten, dass er mehr als 25 Stunde pro Woche arbeitet?
    Und ja, er wohnt noch zuhause, aber er hat angegeben 250€ Miete bei seine Mutter zu bezahlen...

  • Er hat als Unterhaltspflichtiger eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, ja. D.h. normalerweise müßte er sich um eine VZ-Stelle bemühen.
    Aber ich gehe da ein Stückweit mit der Beistandsschaftsstelle: Wenn er sein Studium beendet, könnte er mehr verdienen. Es ist auch anzunehmen, das wenn ihr ihm jetzt das Studium "versalzt", auf lange Sicht erst Recht Probleme mit dem Unterhalt auftreten könnte. Z.b. das er ganz hinschmeißt. Das Mädchen ist 2017 erst 6 Jahre alt, das ist noch eine lange Zeit, in dem er Unterhalt zahlen muss. Normalerweise kommen Absolventen die schon vorher eine Ausbildung gemacht haben, sehr gut unter. Ich würds ihm halt nicht wegen, 3-4 Jahre versauen wollen.

  • Es ist so alles korrekt, und wir wünschen es ihm, dass er das packt, aber...wenn er jetzt schon nicht willig ist etwas zu zahlen(meinet wegen eine Banana für die kleine), dann wird er nie mehr zahlen als der Mindestbetrag,so dann könnte es jetzt schon damit anfangen...

  • 800 Netto ist wirklich wenig, aber kann man nicht erwarten, dass er mehr als 25 Stunde pro Woche arbeitet?

    Was kommt rum wenn er 35h arbeitet? 1120? Davon gibt es dann auch nix.

    Abendschule-Fachhochschulreife-Abschluss 2014(danach will er studieren und 2017 fertig sein).



    Er hat als Unterhaltspflichtiger eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, ja. D.h. normalerweise müßte er sich um eine VZ-Stelle bemühen.

    Ja nach der 1 Ausbildung also 2017!


    Und wenn wie willst Du ihn zwingen?
    Sie lieber zu das er als Elternteil funktioniert.

  • Hallo Sarek,


    er hat schon eine Ausbildung! Und arbeitet jetzt 25 Stunde pro Woche als Aushilfe-nicht in seinen gelernte Beruf.
    Wie gesagt, ich bin nur die Oma und ich war wirklich diejenige die alles gemacht hat, dass der junge Man eine Bindung mit seine Tochter aufbaut. Aber zwingen kann niemanden.

    Einmal editiert, zuletzt von nuroma ()

  • Kümmert der Mann sich denn um sein Kind?
    Sei froh, dass Deine Tochter Aussicht auf Unterhalt hat und auch schon was gezahlt wurde. Es ist zwar erstmal nicht optimal, aber besser so, als anders.
    Einige hier im Forum haben auch nie Unterhalt gesehen, geschweige denn welchen in Aussicht.
    Versucht die Jahre zu überbrücken, wenn mal Dinge anfallen, die etwas teurer sind, sprecht den Vater doch drauf an ob er das nicht bezahlen möchte. ;) Er zahlt ja schließlich kein Unterhalt und von KiGe und UHV kann man einiges nur sehr schlecht finanzieren.

  • Es ist so alles korrekt, und wir wünschen es ihm, dass er das packt, aber...wenn er jetzt schon nicht willig ist etwas zu zahlen(meinet wegen eine Banana für die kleine), dann wird er nie mehr zahlen als der Mindestbetrag,so dann könnte es jetzt schon damit anfangen...


    Er macht doch jetzt die Aushilfsstelle und die Abendschule, oder? Ja, mehr wäre dann wirklich schwierig, so ganz einfach ist die Hochschulreife dann doch nicht zu bekommen. Unterhaltspflicht ist für gewöhnlich keine Wunschleistung. Soll heißen, das wenn er fertig studiert hat und als Angestellter arbeitet, er sich nur wenig davor drücken kann. Schwierig wird es wenn
    a) er selbstständig ist
    b) "schwarz" arbeitet
    c) er garnicht arbeiten will, und Gründe vorschiebt warum er es nicht kann.


    c) ist nicht zu erwarten, wer müht sich denn mit einem Studium ab, wenn er dann Hängematte machen will?

  • Der KV besucht die kleine unregelmäßig einmal in der Woche für ca.1,5 Stunde .
    Als die kleine noch Baby war wurde ihm angeboten dass er 3X in der Woche kommt(Tochter war in der Schule,Besuche fanden bei uns Großeltern statt),meistenst kam aber nur 2mal,dann wollte er 2mal kommen,kam aber nur 1 mal pro Woche,jetzt will er nur einmal kommen.Kommt aber nicht regelmäßig.


    Wir sind immer nett mit ihm, haben wir immer versucht es zu akzeptieren, dass er halt nicht so schnell Vatergefühle entwickelt.Einzige was uns wirklich stört, seine Überzeugung, dass wir (die Großeltern) diese Pflicht haben finanzielell für die 2 "Mädchen" aufzukommen...

  • Das Familiengericht würde den Vater nicht zwingen können, die Ausbildung abzubrechen. Schule/Studium zählt als Vollzeitbeschäftigung. Darauf werden jetzt 25 Std. aufgesattelt. Wären wir bei 65 Stunden. Mehr zu verlangen geht beileibe nicht.


    Hier hat, bei den gegebenen Informationen, die Beistandschaft deutlich Recht. Man muss bis zum Ende der Ausbildung warten. Bis dahin gibt es den genau für diese Fälle vorgesehenen Unterhaltsvorschuss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hast du auch kindergeld für deine tochter beantragt?

    Ja, dass war für 2011 und 2012 auch echt schwierig,wir müssten beweisen, dass der KV kein Betreungsunterhalt für unsere Tochter zahlen kann.Ich hoffe für 2013 müssen wir es nicht mehr tun.

  • Das Familiengericht würde den Vater nicht zwingen können, die Ausbildung abzubrechen. Schule/Studium zählt als Vollzeitbeschäftigung. Darauf werden jetzt 25 Std. aufgesattelt. Wären wir bei 65 Stunden. Mehr zu verlangen geht beileibe nicht.


    Hier hat, bei den gegebenen Informationen, die Beistandschaft deutlich Recht. Man muss bis zum Ende der Ausbildung warten. Bis dahin gibt es den genau für diese Fälle vorgesehenen Unterhaltsvorschuss.

    Und ist dass in Ordnung,wenn man Abendschule nimmt 3 jahre lang (2 Jahre lang hat nichtmal daneben gearbeitet); statt eine Schule die 1 Jahr lang geht.?

  • Und ist dass in Ordnung,wenn man Abendschule nimmt 3 jahre lang (2 Jahre lang hat nichtmal daneben gearbeitet); statt eine Schule die 1 Jahr lang geht.?


    Das kann ich jetzt von hier aus nicht beurteilen.Aber er scheint ja nicht unbedingt mehr im Schüleralter zu sein. Da steht der Weg in die Regelschule meist nicht mehr offen. Beistandschaft und Familienkasse haben das ja wohl unabhängig voneinander geprüft und sind zum selben Schluss gekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Drei Dinge fallen mir so auf:


    1. Warum arbeitet der KV nur in einem Hilfsjob anstatt die gleiche Stundenzahl in seinem gelernten Beruf? Kann er nachweisen, eine solche Stelle gesucht zu haben?
    2. Die Eltern des KV sind ihm gegenüber evtl. unterhaltspflichtig, er ist ja in Ausbildung.
    3. Hat die Beistandschaft zum Thema Großelternunterhalt die Großeltern nach dem Einkommen befragt (alle Parteien)?


    Ansonsten: Toll, dass Du den Weg hierher gefunden hast und dass Du Dein Kind so unterstützt. Bisher finde ich Dein Deutsch sehr gut, da gibt es gar nichts zu bemängeln.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • KV kein Betreungsunterhalt für unsere Tochter zahlen kann.Ich hoffe für 2013 müssen wir es nicht mehr tun.


    naja, eine Bescheinigung das für den Enkel Unterhaltsvorschuss bezogen wird, ist da schon ziemlich aussagekräftig.


    Ich würde die Jahre noch durchziehen - mit Unterhaltsvorschuss und hoffen das er dann einen guten Job hat und zahlen kann. Indem Alter werden die Kids auch erst richtig teuer.