Guten Abend,
ich habe mich schon kurz vorgestellt,aber würde ich nochmal erwähnen,dass nie deutsch gelernt habe, deshalb entschuldige ich mich, wenn ich undeutlich schreibe.
Meine Tochter wurde 2010 schwanger -in schulischer Ausbildung (wegen Schwangerschaft musste eine Klasse wiederholen)
KV- in Ausbildung--( Abschluss 6/2011)
Die kleine ist im August 2011 geboren.
KV-ab 8/ 2011 macht Abendschule-Fachhochschulreife-Abschluss 2014(danach will er studieren und 2017 fertig sein). März 2011 hat er auch eine Zusage auch auf eine Vollzeitschule bekommen( Fachhochschulabschluss wäre7/2012 )
Er bzw.seine Mutter hat versprochen monatlich 180€ Kindesunterhalt zu zahlen. Das hat ca.11 Monate lang funktioniert.
Ab 8/2012-UHV
Ab 5/2013 arbeitet er auch 25 Stunde pro Woche (netto ca.800)
Beistanschaft besteht,nun sind wir nicht sicher ob wir damit uns abfinden müssen, dass er nicht leistungsfähig ist.
Info-bis jetzt haben wir unsere Tochter unterstützt+Kindergeld und UHV. Ab jetzt bekommt sie Ausbildungsvergütung.
Beistand meint, dass wir es so sehen müssen,dass der KV wenn mit der Schlule fertig ist-mehr bezahlen kann, als mit dem Ausbildung war er abgeschlossen hat...
Meine Frage ist, müssen wir es wirklich so hinnehmen oder lohnt sich einen Anwalt zu nehmen?
Danke fürs lesen