Vollmacht für die Schule

  • Hallo Ihr lieben...


    Ich bin neu hier und brauche dringent einen Rat von euch...


    Ich habe mich vor ca einem Jahr von meinem Partner getrennt, und habe 2 Mädels...
    Ich verstehe mich mit meinem ex überhaupt nicht, er macht mir das leben total zur hölle und ich weiss manchmal nicht mehr weiter..
    Er hat ziemlich psychische probleme und lässt sich auch nicht helfen!!!
    ich habe das alleinige sorgerecht. Er sieht seine kinder jeden freitag und einmal im Monat einen Sonntag, ist meiner meinung nach ein bisschen wenig, aber mehr möchte er nicht.


    Freitags holt er die kleine vom Kida das is kein probem, aber da jetzt unsere grosse in der schule ist, wollen die lehrer eine vollmacht von mir das er seine tochter freitags auuch abholen darf, ist für mich kein problem aber mein problem ist, was schreibe ich in die vollmacht? das er sie freitags abholen darf und mehr nicht, oder soll ich zu lassen das er auch auskunft über schulische veränderungen (noten usw) bekommen darf?
    was würdet ihr tun? ich weiss nicht was richtig ist...


    :thanks:

  • :welcome


    In diesem Fall geht es ja um die reine Vollmacht zum abholen.


    Schulische Themen solltet ihr eh gemeinsam besprechen bzw. gemeinsam am Elternabend/Gesprächen teilnehmen.


    Ich galube kaum, das die Lehrer zwischen "Tür und Angel" dafür Zeit haben.

  • Hallo,


    wenn er nicht mit dir persönlich sprechen möchte, dann würde ich ihm einfach einen Brief schreiben mit der bitte um Antwort :idee ...vielleicht hilft das?


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • eher nicht, aber es kann nicht sein das ich für jedes mal was ich mit ihm besprechen müsste einen brief schreiben oder?


    Ich weiss net richtig was ich eben in diese vollmacht rein schreiben soll, ob er auch weitere auskünfte von der schule haben darf, wenn er sich eh nen sch.. kümmert?

  • ist für mich kein problem aber mein problem ist, was schreibe ich in die vollmacht? das er sie freitags abholen darf und mehr nicht, oder soll ich zu lassen das er auch auskunft über schulische veränderungen (noten usw) bekommen darf?
    was würdet ihr tun? ich weiss nicht was richtig ist...

    Ist es für Dich ein Problem wenn Er Auskunft über die Schulische Leistungen bekommt ?


    Wenn Ihr Euch eh nicht versteht gib Ihm und Schule je eine Vollmacht zur Abholung und Auskunftsberechtigung über die schulischen Leistungen.


    Somit kann er sich alleine selbstständig nach den schulischen Leistungen erkundigen und bist auch von der Auskunftspflicht entbunden den er kann sich ja selber informieren

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • das würd ich auch gerne, wenn wir uns verstehen würden, aber unter denen Umständen zwischen uns möchte ich das nicht...
    wie gesagt er kümmert sich nen sch... um die kinder, wenn sie mal fragen ob sie bissle zu ihm dürfen hat er immer ne ausrede das es nicht geht, un wenn ich mal frage wie siehts aus könntest sie 2 std nehmen wegen eltern abend dan sagt er nööö schau doch wie du klar kommst..


    er is total psycho und legt mir nur steine ins den weg, wo es nur geht...

  • er is total psycho und legt mir nur steine ins den weg, wo es nur geht...

    Du hast Dich getrennt und er knabbert noch daran


    da Spielt verletzter Stolz und anderes noch eine große Rolle und kann auch noch einige Zeit dauern.


    Wenn Angst hast das Er Dir bei Auskunft aus der Schule auch wieder Steine in den Weg wirft dann erteile nur Abholvollmacht.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • für jedes mal was ich mit ihm besprechen müsste einen brief schreiben oder?

    Das müsste man, ja.Weis aber nicht was daran so schlimm wäre.
    Ich kann momentan auch nicht mit dem KV reden ohne das es aus dem Ruder läuft, dann eben schriftlich und demnach Sachlich.Beides, also persönlich-oder schriftlich macht Arbeit...



    Ich weiss net richtig was ich eben in diese vollmacht rein schreiben soll,

    Formlos reicht, also Beispielsweise:"Mein/e Tochter/Sohn,(Name) darf von (Name des KV) von der Schule, nach Schulschluss abgeholt werden."...



    weitere auskünfte von der schule haben darf, wenn er sich eh nen sch.. kümmert?

    Wenn ihn das Interessiert, warum nicht?! :frag ...besser als nix^^...


    er is total psycho und legt mir nur steine ins den weg,

    Sollte er wirklich Psychisch erkrankt sein dann hat er wahrscheinlich tatsächlich auch mit alltäglichen Dingen Probleme.Das kannst du nicht wissen, für dich sieht es dann so aus, als würde er sich nen schei.. kümmern, dir nur Steine in den Weg legen wollen, und für ihn ist es vielleicht wirklich eine Belastung...


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • Hallo,


    ich würde einfach schreiben:


    Vollmacht


    Hiermit bevollmächtige ich den Vater (Name) meiner Tochter, XY, freitags nach Schulschlus um XY Uhr von der Schule abzuholen.


    Unterschrift


    Fertig.


    Mehr will er doch gar nicht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Nein, die Vollmacht für das Abholen ist nicht gleich die Vollmacht/Erlaubnis zur Auskunft.
    Auch die Schule hat sich an die Schweigepflicht zu halten.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Hallo,


    Du hast ASR und solange Du keine Vollmacht ausstellst wegen weiteren Auskünften bekommt er seitens der Schule auch keine.


    Wenn Dir das so wichtig ist, dass er nichts wissen soll, dann schreib das zusätzlich rein oder formulierst halt entsprechend, dass die Vollmacht NUR zur Abholung ausgestellt ist.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Bei uns gibt es für Kita und Schulhort (eine Einrichtung mit 2 Standorten) eine Abholliste, auf der steht, welche Personen abholberechtigt für das Kind sind. Die Liste kann ich jederzeit ändern.


    Die Termine zu Elternabenden, Elterngesprächen und anderen Terminen schicke ich dem KV per E-Mail. Ob er teilnimmt oder nicht, überlasse ich ihm.
    (Mein KV nimmt nicht teil, kann sich aber auch nicht beschweren, er wüßte nichts davon)
    Liebe Grüße Tide

  • Die Schule muss wissen das du das alleinige Sorgerecht hast, dann geben die keine Informationen raus.
    Ich habe damals den Gerichtsbeschluß in Kopie bei der Schule abgegeben. Zusätzlich würde ich dir aber empfehlen es jedem Lehrer nochmal persöhnlich zu sagen, für den Fall das nicht alle Lehrer von der Schulleitung benachrichtigt werden.