Wenn ich auf den Ausgangspost und die Überschrift zurück gehe, stellt es sich für mich so dar:
Bei der Trennung waren sich beide einig, dass sie gemeinschaftlich für die Kinder sorgen (Verteilung der Betreuungszeit 3 Tage Mutter, 4 Tage Vater)
und der KV entsprechend der DDT Unterhalt für die Kinder bezahlt. Die Unterhaltszahlung des Vaters wurde beim Jugendamt tituliert (freiwillig).
Die Mutter arbeitet 60%, der Vater 95% (wie er da jeden Dienstag und die WE frei haben kann, erschliesst sich mir nicht ganz, kann aber dahin gestellt bleiben). Wieso die Mutter nur ein WE im Monat mit den Kindern "bekommen" hat ist mir aus dem Post nicht ganz klar geworden.
Kinder sind bei der Mutter angemeldet, sie bezieht Kindergeld für beide.
Sind sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet, leben sie für alle Ämter
dort, auch wenn sie 4 Tage "woanders" schlafen.
Die Kinder sind glücklich.
Die Einigkeit besteht nun mindestens einseitig nicht mehr.
Das wird sich m. E. nur mit einer Änderungsklage gegen den Titel ändern lassen.
Außerdem sehe ich in dem Post (wie andere Forumsteilnehmer) und in dem Frust, den der KV inzwischen aufgebaut hat einen viel größeren Klärungsbedarf bezüglich dem tatsächlichen Einsatz des Unterhaltes zwischen den Eltern.
Ob das wirklich gütlich geht, wage ich zu bezweifeln, wenn ein 10 Jahre alter Mercedes anführungswert ist. (Für mich ist das nur ein altes Auto)
Ich muss da lächeln. Ich würde mich jedenfalls (auch) nicht dagegen wehren, wenn der KV "sofort" warme Jacken und Schuhe für zwei Kinder kaufen will und Schlitten, Fahrrad usw...
Die Sätze "und etwas in mir sagt: hey, sie hat lange genug auf deine kosten gut gelebt- jetzt soll sie mal zahlen!
doch, gefällt mir der gedanke.. (wenigstens für ein jahr, um die bilanz wieder auszugleichen)" klingt für mich nach Neiddebatte, die mit den Kindern nichts zu tun hat.
Ich denke, Dir wird nur der Gang zum RA bleiben.
Gruß
tide