Schwiegermutters Lügen - kann ich was dagegen tun?

  • Hallo zusammen,


    bin irgendwie noch total geplättet... und versuche mal meine aktuelle Situation zu schildern.


    Ich habe zufällig Schriftstücke meiner Ex-Schwiegermutter (Dr. med, FÄ für Psychiatrie i. Ruhestand) gefunden, in denen sie Dinge schreibt wie z.B.


    Ich hätte meinen Suizid bereits mehrfach angedroht, ich wäre internetsüchtig und essgestört, ich wäre nicht in der Lage, mich um mein Kind zu kümmern, ich wäre autistisch, emotional hochgradig instabil, würde professionell lügen, wäre autistisch und hätte hirnorganische Schäden aufgrund einer Masernerkrankung in meiner Kindheit!


    Also, ICH weiß, dass das alles pure Lügen sind, aber was wird ein Rechtsanwalt und ein Gericht damit machen? Weiß grad nicht, wie ich damit umgehen soll. Hab diese Schriftstücke eingescannt und meiner Anwältin gemailt, die ich heute aber nicht mehr erreichen konnte.


    Habt ihr Tipps?

  • Hallo,
    keine Sorge, kein Familienrichter würde eine Entscheidung auf die Meinung Deiner Ex-Schwiegermutter hin treffen, da sie ja wirklich alles Andere als objektiv ist :winken:

  • Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich vor lachen auf dem Boden liegen.


    Auf emotionaler Ebene: Der Frau die Augen auskratzen :schiel


    Aber wenn du mal drüber nachdenkst: Was soll dir groß passieren? Da kann ja jeder dahergelaufene irgendwas behaupten. Solange DEIN PSYCHOLOGE nicht solches bescheinigt, ist alles im grünen Bereich. :knuddel

  • Diese Aufzeichnungen hat sie für meinen Ex, bzw. für dessen Rechtsanwalt erstellt. So ne Art Dokumentation was ich wann alles getan/nicht getan und gesagt habe usw. Um zu beweisen, dass ich nicht erziehungsfähig oder was auch immer bin und sie in Kombination mit einer Tagesmutter meinen Kleinen erziehen kann.


    Einen Psychologen habe ich nicht, wenn das so weiter geht, brauche ich den wohl doch irgendwann...


    Ziemlich am Ende ihrer umfangreichen Aufzeichnungen schreibt sie:


    Eine umfassende ärztliche Untersuchung der versch. Fachrichtungen (internistisch, neurologisch, psychiatrisch, HNO-ärztlich,...) ist m.E. dringend erforderlich, ebenso wie eine adäquate Behandlung. M.E. besteht jedoch keinerlei Störungs- bzw. Krankheitseinsicht.


    CAVE: Aufgrund guter Intelligenz und Selbstbeherrschung (sofern sie das will) ist sie durchaus in der Lage, ihre Emotionen auch zu zügeln und andere über einen längeren Zeitraum hinweg bewusst zu täuschen.


    Da fällt mir echt nichts mehr zu ein!!!

    Einmal editiert, zuletzt von 1ladyk ()

  • Ihr Doktor Titel bringt ihr höchstwahrscheinlich gar nichts. Bin mir da sogar sicher.


    Derartige "Diagnosen" können unparteiische und professionelle Leute stellen. Garantiert nicht die Ex-Schwiegermutter, die zufällig auch mal in dieser "Branche" tätig war.

  • Sie ist also ein Schwiegermonster wie sie im Buche steht. Das tut mir wirklich leid, vorallem weil es so zermürbend ist.


    Lass dich nicht aus der Ruhe bringen, du hast dir nichts vorzuwerfen. Heul dich bei deinen Freunden und Familie aus. Die geben immer wieder neue Kraft.


    Auch ein Rechtsanwalt kann mit so einem Schreiben gar nichts anfangen, auch wenn er es evtl. in irgendeinem Schreiben erwähnen würde. Das beweist absolut nichts und ist vor Gericht nicht verwertbar.
    Selbst das Jugendamt wird dieser Wisch, der nur soviel Wert ist, wie das Papier auf dem es geschrieben wurde, nicht interessieren.

  • Warst du Patientin deiner SchwiMu? Hast du sie von der Schweigepflicht entbunden?


    Wenn nein - abwarten und wohlfühlen. Mein Schwiegermoster hat auch bei eidesstattlichen Versicherungen (ich sei gewalttätig gegen Sohn das habe sie selbst beobachtet, Sohn habe keine Beziehung zu mir und Angst vor mir u.ä. Zeug) blank zusammengelogen. Das hat das Gericht gar nicht interessiert.

  • Je nach Art der gerichtlichen Auseinandersetzung müssen derartige Stellungnahmen, wenn sie vom Anwalt eingebracht werden, vom Gericht in der Urteilsfindung berücksichtigt werden. "Unter den Tisch fallen lassen" geht keinesfalls, wenn das Urteil nicht vom OLG kassiert werden soll. Wie es bewertet wird, ist jedoch eine andere Sache. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man es nicht - wenn es denn je offiziell ins Verfahren eingebracht wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist sie noch irgendwo tätig?


    Dann kannste gerne mal ein Schreiben an die Ärztekammer schicken, solch unbegründete "Gutachten" sind nämlich nicht gerade professionell...


    Gegen den Willen des Patienten ein "Gutachten " über ihn zu erstellen und das dann an Dritte weiterzugeben ist kein unerheblicher Verstoß gegen verschiedene Richtlinien und kann sogar mit dem Entzug der Approbation enden.


    Man darf nicht einfach falsche Gutachten erstellen und gegen den Willen eines Patienten an Dritte weitergeben.


    Selbst wenn sie Rentnerin ist, kann es durchaus sein, daß sie nebenbei noch Patienten behandelt oder Gutachten schreibt...


    Falls Du im Übrigen IRGENDWANN mal einen medizinischen Rat von ihr haben wolltest, sei es wegen Kopfschmerzen oder nem eingewachsenen Zehnagel, warst Du mal ihre Patientin und Sie ist an die Schweigepflicht gebunden. Hier kannste Sie übrigens wegen Schweigepflichtsverstoß durchaus auch Zivilrechtlich drankriegen, das würd ich mir an Deiner Stelle auch gönnen...


    So löblich es auch ist, wenn man für sein Enkelkind da sein möchte, sie hat einige Grenzen massiv überschritten, so gehts nicht! Ach ja, das dürfte in meinen Augen ein Eigentor gewesen sein...Nestbeschmutzung wird im Allgemeinen vor Gericht nicht gern gesehen...psychologische Gutachten von persönlich Betroffenen sind nicht verwertbar!

  • Es steht kein Wort von einem Gutachten in der Ausführung der Threadstarterin ("Schriftstücke"), noch ist hier eine ärztliche Schweigegepflichtverletzung in irgendeiner Form erkennbar.
    Beschrieben ist eine Zeugenaussage der Schwiegermutter. Dieserart Zeugenaussagen in familiengerichtliche Auseinandersetzungen einzubringen, ist absolut üblich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das würde ich so nicht pauschal behaupten wollen.


    Kann die Kollegin denn genau differenzieren, welche Informationen sie aus vertraulichen Gesprächen hat und welche sie auf unverfänglichen Wegen erhalten hat?


    Sobald man jemanden behandelt muß man sehr sehr vorsichtig sein, was man schriftlich über diese Person an Dritte weitergibt.

  • Wenn sie behandelt hätte, könnte sie ja nicht schreiben, die TS sei uneinsichtig bezüglich einer Behandlungsnotwendigkeit. Aber das ist eh irrelevant. Als Familienangehörige kann sie sehr wohl und jederzeit die gehörten Suizidandrohungen bezeugen. Wie das bewertet wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Das es bewertet werden muss, schreibt die Prozessordnung zwingend vor.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist es nicht generell fraglich, wie sie überhaupt irgendwelche Äußerungen von mir gehört haben will, wenn wir seit Monaten keinen Kontakt mehr haben. Bis auf 2 Ausnahmen, zu denen sie in ihren Aufzeichnungen selbst schreibt, dass es friedlich war?

  • Ach ja, immer schön was Schwiegermonster so alles meinen, wie sie ihren Kinderchen helfen könnten. Da ist keine Lüge zu schade, da ist keine Bedrohung zu schlimm. Ich mach da immer folgendes: Ich lächele sie an und sage dann: "Mach das doch, wenn du meinst." Und dann lass ich sie einfach dumm stehen. Gekommen ist bis heute nichts. Wohl weil sie auch weiß, das sie vor Gericht den Kürzeren ziehen wird, und ihre x Zeugen, die für sie unter Eid aussagen werden, wohl dann doch nicht so bei der Stange stehen werden.


    Es liegt doch kein Verfahren bei euch an. Und solange da nichts anliegt, lass sie doch Romane schreiben. Ich bezweifel ganz stark, dass das, was sie da schreibt, überhaupt irgendwann bei Gericht auftauchen wird. Wenn es bei Gericht auftaucht, und es sind nicht haltbare Aussagen, dann kann das ganze für sie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.


    Deshalb mein Rat: Mach dir einfach keinen Kopp drüber, was sie schreibt. Solange das nirgendwo groß auftaucht und verbreitet wird, kann sie schreiben, was sie möchte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller