Soll ich Kind bei KV mit Polizei abholen?

  • Hallo grünschnabel,


    Zitat

    Quatsch!


    War dass jetzt eine Antwort?


    Du schreibst doch immer, zuerst soll man doch bitte an das Kind denken!


    Ich stelle mir mal die Situation vor, die eigentlich schon Vergangenheit ist, denn keiner von uns weiß, ob die TS gestern Abend wirklich die Polizei gerufen hat!


    Das kleine Kind (4 Jahre) wird auf der Rücksitzbank eines Polizeiwagens zur Mutter zurückgebracht und hat vielleicht schon geschlafen, als die Polizei gekommen ist.


    Aber ich schätze mal die Polizei kann in diesem Fall sehr wenig machen und wenn sie trotzdem das Kind mitnehmen, wäre ich Montag bei meinem Anwalt!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo grünschnabel,


    Zitat

    Du hast nicht gelesen was ich geschrieben habe.


    Doch das habe ich, so wie viele Männer und Frauen hier, die nicht deiner Meinung sind, aber sie wollte gestern Abend die Polizei holen und das ist Vergangenheit!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Eigentlich wäre nur wichtig zu wissen was das Kind möchte...


    Allerdings stellt sich auch die Frage wie manche User hier antworten würden wenn die TS schreiben würde "KV bringt Kind einen Tag ehr und ich habe aber für abends eine Party organisiert"


    Dann wäre das auch wieder in Ordnung und TS müsste schauen wie sie klar kommt... :radab


    Als BET muss man sich meiner Meinung nach schon oft Sachen gefallen lassen, obwohl es Gerichtsurteile gibt... aber wen interessiert z. B. ob die TS für den Tag an dem das Kind dann irgendwann Heim kommt auch was geplant hatte zu unternehmen.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Das kleine Kind (4 Jahre) wird auf der Rücksitzbank eines Polizeiwagens zur Mutter zurückgebracht und hat vielleicht schon geschlafen, als die Polizei gekommen ist.


    Das wird so nicht passieren. Die werden, wenn überhaupt, in Anwesenheit der KM ein Gespräch mit dem Vater führen, und ihm raten sich an das Urteil zu halten. Das ist der Maximalfall.


    Anschließend werden die ne Meldung ans JA machen, das es da zu Problemen gekommen ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also erstmal sind Polizisten meist so feinfühlig, dass sie wissen wie sie sowas regeln ohne das ein Kind ein Schock davon bekommt, 2 finden Kinder Polizei toll ich finde die Aussagen hier das Kind würde einen Schock bekommen völlig übertrieben, zudem rufen die Polizisten meist erstmal den anderen ET an und meist löst sich die Situation da schon.
    Und ja ich würde es machen, einfach aus dem Grund damit der andere ET endlich mal begreift wofür Regeln da sind. Das Schadet einem Kind vielmehr, wenn ein ET sich nicht daran hält und es dem Kind vorlebt.
    Ich find auch wenn es hier nur um eine Nacht geht, das nicht in Ordnung. Wenn es z.b heißt Montag Abend dann hat er das Kind zu bringen, ausnahme wäre das Auto geht kaputt oder Kind ist krank mit Fieber etc.


    Kinder brauchen Strukutren und dazu gehört auch ein anstäniger Umgang und keine eigenmächtigen Aktionen.....

  • Hallo,


    ist das ein Umgangsurteil, das vieeeeeel Spielraum zulässt?
    2. Woche war von der Richterin als Herbstferien gedacht und KV hat das dann als 2. Sommerferienwoche interpretiert? Und Kind einfach abgeholt vom KiGa und mitgenommen?
    Oder war das so besprochen bzw. steht das so im Umgangsurteil drin?


    Wie läuft das denn da ab bei Euch?


    Schaue doch mal ganz genau nach, wie eindeutig oder zweitdeutig das Urteil ist.
    Sollte das wirklich so sein, dass der Gute das alles macht, wie es ihm beliebt und einfach das Kind z.B. vom Kindergarten abholt und ohne Absprache einbehält würd ich 1. die Polizei zu Hilfe bitten (anrufen!) und 2. mit Kindergarten reden, dass das so nicht geht (wer hat ABR?) und 3. dem KV nochmal eine Kopie mit Markierung der relevanten Stellen vom Urteil zukommen lassen.


    Sollte das Urteil so schwammig sein (gibt's das?) würde ich auf ein neues EINDEUTIGES, welches keine Zweifel oder Interpretationen zulässt, Urteil drängen, also ab zum RA.


    So geht's nicht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • 1. die Polizei zu Hilfe bitten (anrufen!)


    Die Polizei kann ein Urteil nicht ändern.


    2. mit Kindergarten reden, dass das so nicht geht (wer hat ABR?)


    Wer das Kind am Kindergarten abholen darf, Ist keine Frage des ABR, sondern ob man personensorgeberechtigt ist oder nicht. Mit GSR sind das beide Elternteile und der Kiga hat kein Recht dazu, das Kind einem Elternteil vorzuenthalten, nur weil der andere das so will. Dies darf er nur mit einer richterlichen Anordnung.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • "Wer das Kind am Kindergarten abholen darf, Ist keine Frage des ABR, sondern ob man personensorgeberechtigt ist oder nicht. Mit GSR sind das beide Elternteile und der Kiga hat kein Recht dazu, das Kind einem Elternteil vorzuenthalten, nur weil der andere das so will. Dies darf er nur mit einer richterlichen Anordnung."


    Rechtlich gesehen ist das so wohl richtig, ABER wenn KV das Kind nur alle 14 Tage bei sich hat und gerichtlich der Umgang so geregelt ist, entscheidet immer noch die KM wer das Kind vom Kindergarten abholen darf.


    Unser Kindergarten hätte unseren Sohn niemals an den Papa rausgegeben ohne vorher mit mir Rücksprache zu halten. Ich wurde oft genug angerufen das er da steht und Sohnemann mitnehmen möchte. Ich war da aber selbst schon auf dem Weg zum Abholen. Ich meine, sowas fällt auch in die Alltagssorge, kann mich aber auch irren. Ich kenne es nur aus eigener Erfahrung nicht anders. (Kindrrgarten,Schule,Sportverein....)

  • ABER wenn KV das Kind nur alle 14 Tage bei sich hat und gerichtlich der Umgang so geregelt ist, entscheidet immer noch die KM wer das Kind vom Kindergarten abholen darf.


    Damit existiert auch ein gerichtliche Entscheidung, und wenn es laut der unüblich ist, daß KV das Kind abholt, haben die eine Legimtimation sich rückzuversichern. Es soll damit ja Streit um das Kind verhindert werden, und damit dem Kindeswohl genüge getan werden. Auch eine Pflicht des Kigas, hier regulierend einzugreifen.


    Aber das ist OT.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Liebe TS,


    vielleicht kannst du uns ja noch mal schreiben wie es jetzt ausgegangen ist bzw. was du unternommen hast oder noch wirst.


    Wäre schön.


    LG
    Blümchen

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ich hoffe, du konntest eine gute Lösung finden und bist über den Ärger hinweg. Einigermaßen.
    Einmal kamen meine Kinder nicht wie vereinbart vom Umgang zurück, unangekündigt, und ich konnte den KV auch nicht erreichen. Habe sehr schlecht geschlafen, am nächsten Morgen immer noch nichts. Wir haben nur einen schriftlichen Umgangsplan vom JA, ebenfalls so: Ich halte mich dran, er nicht.
    JA konnte nicht helfen, als ich die Kinder dort vermisst meldete, Polizei sollte ich nach eigenem Gutdünken einschalten. Am Nachmittag habe ich die Kinder/KV dann erreicht, der Vater hat angegeben, dass ich ihm befohlen hätte, die Kinder länger bei sich zu behalten.
    Hätte ich bis zu dem Abend, also ganze 24 Stunden nach "Verschwinden" niemanden erreicht, dann hätte ich suchen lassen. Aber ich ging nicht von Rechten und Plänen aus, sondern hatte Angst vor einer Entführung bzw. wenigstens kompletten Einbehaltung der Kinder.


    LG, Karla

  • normalerweise würde man sagen: ok, reagier flexibel. Das Problem hier aber scheint: hier gibt es keine Normalität. Wenn Du flexibel reagierst, wird der Kindsvater versuchen, immer weiter auszuprobieren, wielange Du etwas mitmachst. Das heißt, er wird immer weiter so machen. Vor diesem Hintergrund würde ich ihm vielleicht einfach einmal mit der Polizei drohen. Als zweiten Schritt mit einem Polizisten in Zivil kommen....

  • Wer das Kind am Kindergarten abholen darf, Ist keine Frage des ABR, sondern ob man personensorgeberechtigt ist oder nicht. Mit GSR sind das beide Elternteile und der Kiga hat kein Recht dazu, das Kind einem Elternteil vorzuenthalten, nur weil der andere das so will. Dies darf er nur mit einer richterlichen Anordnung.

    Sorry, aber das ist absoluter Quatsch! Das mit der Kita ist Sache der Alltagssorge, die hier die Mutter hat. Hierzu gibt es ein Urteil. Jede Kita sollte auch bei der Anmeldung schon notieren, wer berechtigt ist das Kind außer der Mutter abzuholen (und nur mit nochmaliger telefonischer Absprache an dem Tag). Das Urteil habe ich vorsorglich an die Kita weitergeleitet, die waren einsichtig (da erst auch Unsicherheit herrschte) und müssen sich daran halten! Es darf noch nicht einmal telefonisch Auskunft an Dritte gegeben werden über ein Kind, auch wenn sich jemand als vom JA ausgibt (war ein "netter" Versuch der Partnerin des KV), auch wenn es das Amt selbst ist - dürfen die nicht! Telefonisch schon gar nicht!!! Jede Info über ein Kind muss mit persönlichem Termin und schriftlichem Einverständnis erfolgen. Sonst kann ja jeder kommen und das Kind abholen und sich Infos einholen!


    Hier das Urteil zur Alltagssorge und der wichtigste Absatz: OLG Bremen · Beschluss vom 1. Juli 2008 · 4 UF 39/08
    http://openjur.de/u/31927.print


    (...) "Die Beschwerde des Kindesvaters ist zulässig (§§ 621e, 612 Abs.1 Nr. 1, 517
    ff. ZPO), sie hat aber keinen Erfolg. Die Entscheidung darüber, wer das
    Kind vom Kindergarten, Hort oder Schule abholen darf, ist eine
    Entscheidung des täglichen Lebens i.S.d. § 1687
    Abs. 1 S. 3 BGB. Sie ist Bestandteil der Alltagssorge, sie kann daher
    von der Mutter, bei der N. lebt, allein getroffen werden (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB). (...)"

    Was das mit dem Umgangsrecht und der Umsetzung dessen angeht - ich halte mündliche Absprachen mit solchen Personen (in diesem Fall KV) für sehr gutgläubig und würde Absprachen nur schriftlich per Email machen, damit Du was in der Hand als Beweis hast. Gesprochenes kann man nicht greifen und wird immer wieder gerne von solchen Personen verleugnet, anders ausgelegt oder als "Missverständnis" dargelegt. Im schlimmsten Fall stellen sie Deinen Gemütszustand in Frage, nur um Dich ins schlechte Licht darzustellen, sie selbst sind doch "nur" am Kindeswohl interessiert und seien so besorgt blabla. Schütze Dich, Deine Nerven und Dein Kind vor solchen Aktionen der Machtpositionierung, denn Du brauchst Deine Energie für Dich und Dein Kind und nicht für sowas!


    Zu Deiner eigenen Absicherung - Absprachen schriftlich!


    Das GSR hat überhaupt nichts damit zu tun!!!! Viele Väter meinen - vorallem mit der neuen Rechtsprechung - mit dem GSR auch alles andere bestimmen zu können und nutzen dies als Druckmittel und Machtpositionierung und stellen ihre Fähigkeit und Berechtigung des GSR gehörig in Frage! Das GSR dient z.B. nur zur Anmeldung an eine Kita/Schule, in Bezug auf die Ausbildung, beim Reisepass beantragen und noch einige Punkte, die man beim Anwalt erfragen kann. Es dient nicht dazu DEIN/EUER Leben zu kontrollieren und zu tyrannisieren! Auch musst Du keine gemeinsamen Elternsprechtage (Kita oder Schule) oder Arzttermine wahrnehmen, letzteres fällt auch unter Alltagssorge! Mit dem GSR kann sich der KV Auskünfte selbst holen und Du musst nicht sein Händchen halten und Dich in seinem Beisein womöglich beschimpfen lassen.


    Mit den Umgangsterminen - hier gilt auch kein GSR für die Pünktlichkeit und Regelung der Zeiten sondern das Umgangsrecht.


    Ich wünsche Dir viel Kraft und Ruhe!
    LG, Victorystar