Beiträge von victorystar

    Wer das Kind am Kindergarten abholen darf, Ist keine Frage des ABR, sondern ob man personensorgeberechtigt ist oder nicht. Mit GSR sind das beide Elternteile und der Kiga hat kein Recht dazu, das Kind einem Elternteil vorzuenthalten, nur weil der andere das so will. Dies darf er nur mit einer richterlichen Anordnung.

    Sorry, aber das ist absoluter Quatsch! Das mit der Kita ist Sache der Alltagssorge, die hier die Mutter hat. Hierzu gibt es ein Urteil. Jede Kita sollte auch bei der Anmeldung schon notieren, wer berechtigt ist das Kind außer der Mutter abzuholen (und nur mit nochmaliger telefonischer Absprache an dem Tag). Das Urteil habe ich vorsorglich an die Kita weitergeleitet, die waren einsichtig (da erst auch Unsicherheit herrschte) und müssen sich daran halten! Es darf noch nicht einmal telefonisch Auskunft an Dritte gegeben werden über ein Kind, auch wenn sich jemand als vom JA ausgibt (war ein "netter" Versuch der Partnerin des KV), auch wenn es das Amt selbst ist - dürfen die nicht! Telefonisch schon gar nicht!!! Jede Info über ein Kind muss mit persönlichem Termin und schriftlichem Einverständnis erfolgen. Sonst kann ja jeder kommen und das Kind abholen und sich Infos einholen!


    Hier das Urteil zur Alltagssorge und der wichtigste Absatz: OLG Bremen · Beschluss vom 1. Juli 2008 · 4 UF 39/08
    http://openjur.de/u/31927.print


    (...) "Die Beschwerde des Kindesvaters ist zulässig (§§ 621e, 612 Abs.1 Nr. 1, 517
    ff. ZPO), sie hat aber keinen Erfolg. Die Entscheidung darüber, wer das
    Kind vom Kindergarten, Hort oder Schule abholen darf, ist eine
    Entscheidung des täglichen Lebens i.S.d. § 1687
    Abs. 1 S. 3 BGB. Sie ist Bestandteil der Alltagssorge, sie kann daher
    von der Mutter, bei der N. lebt, allein getroffen werden (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB). (...)"

    Was das mit dem Umgangsrecht und der Umsetzung dessen angeht - ich halte mündliche Absprachen mit solchen Personen (in diesem Fall KV) für sehr gutgläubig und würde Absprachen nur schriftlich per Email machen, damit Du was in der Hand als Beweis hast. Gesprochenes kann man nicht greifen und wird immer wieder gerne von solchen Personen verleugnet, anders ausgelegt oder als "Missverständnis" dargelegt. Im schlimmsten Fall stellen sie Deinen Gemütszustand in Frage, nur um Dich ins schlechte Licht darzustellen, sie selbst sind doch "nur" am Kindeswohl interessiert und seien so besorgt blabla. Schütze Dich, Deine Nerven und Dein Kind vor solchen Aktionen der Machtpositionierung, denn Du brauchst Deine Energie für Dich und Dein Kind und nicht für sowas!


    Zu Deiner eigenen Absicherung - Absprachen schriftlich!


    Das GSR hat überhaupt nichts damit zu tun!!!! Viele Väter meinen - vorallem mit der neuen Rechtsprechung - mit dem GSR auch alles andere bestimmen zu können und nutzen dies als Druckmittel und Machtpositionierung und stellen ihre Fähigkeit und Berechtigung des GSR gehörig in Frage! Das GSR dient z.B. nur zur Anmeldung an eine Kita/Schule, in Bezug auf die Ausbildung, beim Reisepass beantragen und noch einige Punkte, die man beim Anwalt erfragen kann. Es dient nicht dazu DEIN/EUER Leben zu kontrollieren und zu tyrannisieren! Auch musst Du keine gemeinsamen Elternsprechtage (Kita oder Schule) oder Arzttermine wahrnehmen, letzteres fällt auch unter Alltagssorge! Mit dem GSR kann sich der KV Auskünfte selbst holen und Du musst nicht sein Händchen halten und Dich in seinem Beisein womöglich beschimpfen lassen.


    Mit den Umgangsterminen - hier gilt auch kein GSR für die Pünktlichkeit und Regelung der Zeiten sondern das Umgangsrecht.


    Ich wünsche Dir viel Kraft und Ruhe!
    LG, Victorystar