KV fordert Unterhalt von KM fürs Kind über Anwältin. Brauche einen Rat :-(

  • Hallo fruzzel,


    Zitat

    @Vater1971... also dich versteh ich nicht, kannst du nicht lesen?? Ich will unterhalt zahlen... Und ich glaube dass es normal ist, dass man sich ärgert wenn der andere noch solche einblicke von einem bekommt, wie die Gehaltsabrechnungen... Aber wenns halt so ist kann ichs nicht ändern...


    Was verstehst du daran nicht?


    Zitat

    Dann wird es schwierig, denn seine wirst du erst sehen wenn euer Kind volljährig wird und es immer noch bei seinem Vater lebt.
    Du bist Barunterhaltspflichtig und nicht er und darum gehen dich seine Gehaltsabrechnungen gar nichts an.


    Es geht nur um die Unterhaltsberechnung und dafür ist nur deine Gehaltsabrechnung notwendig und nicht die des Vaters! Darum muss der Vater dir auch nicht seine Gehaltsauszüge schicken! Der leistet ja auch Unterhalt durch die Betreuung eures Kindes (Betreuungsunterhalt)


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Es ist ganz normal, dass derjenige, der das Kind betreut, Unterhalt vom anderen Elternteil für das Kind bekommt. Wenn ein Vater hier so argumentieren würde wie du, dann wäre hier aber was los. Du bist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Klar, wenn du kein Einkommen hast oder nur so wenig wie du hier schreibst, wird geguckt, ob du nur eine Teilzeitstelle hast und mehr arbeiten kannst. Wenn du schon Vollzeit arbeitest, kann es sein, dass dir ein Nebenjob nahe gelegt wird. Das wird aber individuell entschieden


    Du bist verpflichtet, deinem Ex bzw seiner Anwältin deine Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vorzulegen. Wie dein Ex das macht, ob mit Anwalt oder JA, ist seine Sache. Du kannst aber auch zum Anwalt gehen. Bei deinem Verdienst bekommst du sicher einen Beratungsschein


    Die Rechnung der gegnerischen Anwalt würde ich keinesfalls übernehmen

  • Versteh ich alles hier nicht... ich hab schon tausendmal geschrieben dass ich doch unterhalt zahlen will und meine gehaltsnachweise bereits kopiert hab.... nur weil mich das stört das er meine gehaltsnachweise sieht heisst doch nicht das ich die ihm nicht geben will... also ich glaub das läuft hier alles in ne schiefe bahn...

  • Hallo fruzzel,


    es wird schon richtig verstanden und ich glaube du weist jetzt auch das diese Ansicht falsch ist:


    Zitat

    bevor ich dem KV meine Gehaltsabrechnung schicke, kann er mir auch erst mal seine schicken.


    Und Allgemein zum Thema Unterhalt für sein Kind.


    Wenn der Vater eures Kindes keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat, ist es sein Fehler nicht deiner!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ihm würde ich meine gehaltsbescheinigungen nicht schicken.... seiner Anwältin schon! Ich will ja dass alles seine Bahnen geht und nicht quer schießen! Will ich nicht, und wollte ich auch nie! Möchte ja das alles vernüftig läuft.

  • Ihm würde ich meine gehaltsbescheinigungen nicht schicken.... seiner Anwältin schon! Ich will ja dass alles seine Bahnen geht und nicht quer schießen! Will ich nicht, und wollte ich auch nie! Möchte ja das alles vernüftig läuft.


    Egal ob du deine Gehaltsabrechnung der Anwältin oder dem Gericht schickst,der KV erhält auf jeden Fall eine Kopie
    davon. Am Ende musst du für dich selber entscheiden was du für einen Weg du wählst.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • wie was für einen weg ich wähle??? seine anwältin hat mich doch aufgefordert die zu schicken... also muss ich se doch dahin schicken und nicht zum gericht. oder ? nun bin ich verwirrt...

  • Möchte ja das alles vernüftig läuft.


    :hae: also vernünftig ist:


    Du bist alle 2 Jahre verpflichtet dein Einkommen offen zu legen.


    Wenn es geht, einfach weil es mal besser für Euch als Eltern ist, einigt Euch darauf, den anderen zu informieren, wenn Post vom Anwalt kommen kann.
    Ihr werdet dann realtiv schnell feststellen, dass die Schreiben nicht unbedingt 1:1 wiedergeben, was ihr meint dem jeweiligen Anwalt vermittelt zu haben.


    Was der Vater hier macht ist nicht nur sein Vergnügen, sondern seine Aufgabe!


    Er macht mögliche Unterhaltsansprüche geltend, unabhängig davon, ob Du Leistungsfähig bist oder nicht.
    Also mal nicht so persönlich nehmen, sondern sachlich sehen. ;)
    Was recht ist, soll ja Recht bleiben. Und es ist das Recht Eures Kindes und die Pflicht des betreuenden Elternteils, dass so fest zu halten.


    Könnte ja sein, dass Du morgen im Lotto gewinnst oder eine Villa erbst :schiel .



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Hallo fruzzel,


    Zitat

    Ihm würde ich meine gehaltsbescheinigungen nicht schicken.... seiner Anwältin schon!


    Richtig du schickst also der Anwältin die angeforderten Bescheinigungen. Im Brief der Anwältin müsste eigentlich auch stehen: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, letzte Steuererklärung usw.


    Wenn du dass erledigt hat, soll die Anwältin erstmal rechnen und wenn du dann die genaue Berechnung von Ihr bekommst, läst du sie noch einmal überprüfen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • wie was für einen weg ich wähle??? ..


    Du schreibst, dass Du Grundsätzlich Unterhalt zahlen willst, wenn Du denn Leistungsfähig bist und das auch kannst.


    Leider schreibst Du auch, dass Du eigentlich nicht einsiehst, dass der Vater Deine Abrechnungen sieht.


    Daraus ergeben sich zwei möglich Wege:


    Du mauerst, weil eine normalen Vorgang persönlich nimmst, oder
    Du nimmst es als die Aufgabe die der Vater im Auftrag Eures Kindes nun mal hat wahr, schickst dahin was gewünscht ist und gut ist.



    Den vom Vater geltend gemachten Unterhaltsanspruch noch mal nachrechnen zu lassen, ist ja legitim und Dein Gutes Recht.


    ABER: Wenn Du aktuell weniger als 1000 € verdienst, wird da nicht viel bei rum kommen, vermutlich, es sei denn ihr beginnt einen Krieg.



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • der KV erhält auf jeden Fall eine Kopie
    davon.


    Also bei uns wird der Kindesunterhalt vom JA berechnet und ich bekomme nur diese Berechnung zu sehen.


    Eine Gehaltsabrechnung vom KV habe ich nicht mal in Kopie gesehen oder erhalten.


    An Stelle der TS würde ich das JA um Berechnung bitten.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Hallo,


    es ist natürlich sein Recht, die ganze Sache über einen Anwalt laufen zu lassen, aber im ernst hätte das sein müssen?


    Also ich an seiner Stelle währe sofort, nach dem mein Kind Unterhaltsberechtigt währe zum Jugendamt gegangen und hätte eine Beistandschaft beantrag. Danach hätte ich gleich Unterhaltsvorschuss beantragt und die Sache währe für mich erledigt.


    Die Kindesmutter hätte dann von Jugendamt einen Fragebogen zugeschickt bekommen der bitte ausgefüllt und mit den Angeforderten Kopien wieder zurückgeschickt werden sollen. Dann rechnen die dass alles durch und schicken die Berechnung (muss nicht unbedingt richtig sein) wieder an die Kindesmutter zurück.
    Jetzt kann die KM diese Berechnung überprüfen oder sie geht am besten zum Fachanwalt und der überprüft die Berechnung.
    Wenn alles stimmt wir die KM aufgefordert einen Unterhalttitel beim Jugendamt zu unterschreiben (aufpassen bis 18 befristen) und fertig!!


    Ist doch Richtig so, Oder??


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Lille75,


    Zitat

    Also bei uns wird der Kindesunterhalt vom JA berechnet und ich bekomme nur diese Berechnung zu sehen.


    Ja, aber hier läuft es aber über die Anwältin der Vaters und wenn er sie höfflich fragt, wird er die Gehaltsabrechnungen auch sehen, denn er bezahlt seine Anwältin ja schließlich auch!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • er macht alles über seine Anwältin und die will nur Kohle an ihm verdienen

    Der Gedanke kam mir auch als erstes.


    Versteh ich alles hier nicht... ich hab schon tausendmal geschrieben dass ich doch unterhalt zahlen will und meine gehaltsnachweise bereits kopiert hab.... nur weil mich das stört das er meine gehaltsnachweise sieht heisst doch nicht das ich die ihm nicht geben will... also ich glaub das läuft hier alles in ne schiefe bahn...


    Mach Dir bitte keinem Kopf deswegen. Diese Form von Angriffen und Unterstellungen ist ein wiederkehrendes Phänomen hier im Forum, das gehäuft unerfahrene neue Mitglieder trifft. Wenn es Dir gelingt, die persönlichen Angriffe herauszurechnen, bleiben in der Sache halbwegs zutreffende Aussagen übrig.


    Die Sachlage ist einfach: Die RAin vom KV will Dich abzocken, dazu hat sie aber kein Recht. Der KV hat Anrecht auf Unterhalt für Eure Tochter, wenn Du leistungsfähig bist, was derzeit nicht der Fall ist. Das mußt Du allerdings nachweisen. Zu diesem Zweck schickst Du entweder ihm oder seinem Anspruchsvertreter die entsprechenden Unterlagen in Kopie. Das wars. Ich kann gut verstehen, daß Dir der Gedanke mißfällt, daß der KV diese Unterlagen einsehen kann, sehe aber auch, daß Du so vernünftig bist, in diesen sauren Apfel zu beißen, um das ganze möglichst friedlich abzuwickeln. Falls seine RAin dann doch noch eine Forderung erhebt, läßt Du das von Deiner RAin auf Beratungshilfe neuberechnen. Am Ende wird er auf seinen Anwaltskosten sitzenbleiben.

  • Ja, aber hier läuft es aber über die Anwältin der Vaters und wenn er sie höfflich fragt, wird er die Gehaltsabrechnungen auch sehen, denn er bezahlt seine Anwältin ja schließlich auch!


    Genau deshalb vom JA berechnen lassen und nur die Berechnung zu KV´s RA schicken.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Hallo Lille75,


    Zitat

    Genau deshalb vom JA berechnen lassen und nur die Berechnung zu KV´s RA schicken.


    Machen oder dürfen die dass überhaupt in diesem Fall? ?(


    Ich glaube die schicken dich weg und sagen: „Nehmen sie sich einen Anwalt, wir können Ihnen hier nicht weiterhelfen“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • AFAIK sind die JA nur dafür zuständig, den BET zu helfen, nicht den UET, außer vielleicht im Rahmen einer Vermittlertätigkeit beim zuständigen JA am Wohnort des Kindes.


  • Einfach probieren und wenn die nicht wollen, kann sie immer noch ihre/n RA damit beauftragen.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Mir fällt dazu noch ein: da du unterhaltspflichtig bist, warum bist du nicht gleich zum JA, um das klären zu lassen? Evtl, meint die Anwältin und der KV, dass du in Sachen Unterhalt den 1. Schritt hättest machen sollen. Denn so lange der KV nicht Bescheid weiß, was du verdienst, bekommt er auch kein UVG etc.
    LG, Billi

  • Hallo Fruzzles,
    etwas Grundsätzliches musst du zunächst verstehen. Der gegnerische Anwalt ist auf der Seite seines Mandanten.Er wird Berechnungen zu seinen Gunsten anstellen und selbst wenn es nichts zu berechnen gibt ( wie bei dir offensichtlich) , dann wird er trotzdem versuchen seinem Mandanten zu einem Unterhaltstitel zu verhelfen. Möglicherweise wirst du bald aufgefordert einen solchen in Höhe von 225 Euro zu unterzeichnen.
    Der gegnerische Anwalt ist keine Gottheit vor dem man devot niederknien muss und alles anzunehmen hat. Darum auf jeden Fall überprüfen lassen, aber das Jua ist nicht die Richtige Anlaufstelle für Unterhaltpflichtige.


    Darüberhinaus gibt es meistens eine 6 Monats-Übergangsfrist um nach dem Studium einen Job zu finden mit dem man leistungsfähig ist. Arbeitest du bereits Vollzeit? Was hast du studiert?
    Gruss