Wie lange dauert Pfändung des Kindesunterhalts?

  • Hallo,


    am 25.4.13 wurde durchs JA beim Amtgericht die Pfändung (KU) eingereicht.
    Das JA hat bis heute keine Rückmeldung. :hae:


    Liegt das noch im zeitlichen Rahmen?
    Wie lange dauert sowas denn in der Regel?
    Was habt ihr für Erfahrungen?


    LG

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

    Einmal editiert, zuletzt von mondstrahl ()

  • Das dauert!
    Und es kommt drauf an, hat er einen job? Habt ihr einen Titel?


    Dann gibt es als erstes eine ein zahlungsverbot (bis auf die pfändungsfreigrenze) an den Arbeitgeber, welches vom gerichtsvollzieher erteilt wird. Hab mir das heute alles erklären lassen, es kann einüben Monate dauern!

  • Und es kommt drauf an, hat er einen job? Habt ihr einen Titel?


    Ja, hat er und es gibt einen Titel.


    Ach herrje, wahnsinn, naja, dann warten wir mal weiter.


    Danke für deine Antwort. :thanks:

    --
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  • Ich warte seit Februar.
    Mein Anwalt hat wohl eine Rückfrage bei Gericht im Mai gestellt,doch ich warte noch immer.
    Auch ist mein Anwalt leider auch nicht der schnellste und ich muss auf alle Fristen total aufpassen sonst perpennt der alle.
    Die bei Gericht sind leider wohl auch sehr langsam was so was betrifft.
    Interessiert nicht wirklich jemanden wie man den Lebensunterhalt der Kinder bestreitet.

  • Oh Gott, ihr macht mir Angst. Bei uns ist die Pfändung gerade erst vor 1 Woche vom JA ans Amtsgericht gegeben worden. Na so wie das klingt kann das ja noch dauern... Wobei bei uns wenigstens der Arbeitgeber kooperativ sein sollte (die Bundeswehr).


    Schreibt doch mal bitte wenn sich was getan hat bei euch!

  • Ja, ich finds auch ganz krass.


    Zumal bei uns seit JANUAR diesen Jahres klar ist, dass er arbeitet und verdient.
    Im April hat das JA Pfändung eingereicht beim Amtsgericht.
    Wir haben jetzt Juli und es ist immer noch kein Unterhalt fürs Kind da.
    Wahrscheinlich hat er mittlerweile schon wieder gekündigt....


    :kopf

    --
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  • Lohnpfändung beim KV mach ich immer selber, da brauch ich kein JA. Man beantragt bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht des KV. Die Rechtspfleger beim AG sind da recht hilfreich beim ausfüllen des Antrags, bei mir hat die Rechtspflegerin alles ausgefüllt und mir dann zugeschickt. Bis zur Pfändung dauerte das dann noch einen Monat. An deiner Stelle würde ich das selber machen, dafür brauchtste doch kein JA.

  • Ja, aber ich müsste dann, wenn das Kind nicht beistandschaftsrechtlich vertreten wird, Verfahrenkostenhilfe beantragen.
    Und dann hab ich das Risiko, dass ich auf den Pfändungs/Gerichtskosten sitzenbleibe. Und dann kommt raus, dass bei KV zB. nur 3,45EUR mtl. an KU zu "holen" sind.

    --
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  • Ja, aber ich müsste dann, wenn das Kind nicht beistandschaftsrechtlich vertreten wird, Verfahrenkostenhilfe beantragen.
    Und dann hab ich das Risiko, dass ich auf den Pfändungs/Gerichtskosten sitzenbleibe. Und dann kommt raus, dass bei KV zB. nur 3,45EUR mtl. an KU zu "holen" sind.


    PKH hab ich auch beantragt, hab ich auch bewilligt bekommen, aber die gerichtskosten sind zusammen mit den Gerichtsvollzieherkosten nur ca. 70 €. Geht also noch.

  • Bah, könnt mich grad so ärgern.


    Kam Post jetzt Ende Juli mal von der Firma, in der KV beschäftigt war. "tut uns leid ihnen bzgl. des pfändungsbescheid des vollstreckungsgerichts für gehaltszahlungen des herrn XY mitteilen zu müssen, dass dieser bereits seit dem 31.5. nicht mehr bei uns beschäftigt ist"


    Dies bedeutet also, wäre eine Pfändung seitens des JA eher an das Vollstreckungsgericht geschickt worden und von dort der Pfändungsbescheid eher rausgegangen, wären die Chancen meiner Tochter auf Unterhaltszahlungen seitens Ihres Vaters wesentlich höher gewesen. Das Beschäftigungsverhältnis von KV war ja bereits im Januar beim JA bekannt geworden.
    Es ist also durchaus möglich, dass KV vom 1.1.-31.05. fiktiv monatlich 5000EUR netto verdienen hätte können, nur leider die Mühlen der Verwaltung zu langsam waren, sodass jetzt natürlich rückwirkend nichts mehr geprüft/gepfändet werden kann.


    Kinder haben keine Lobby .... :kotz

    --
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  • Das kam von der Firma an Dich? Eigentlich hat das die Firma dem Gerichtsvollzieher zu sagen, wenn er dort dem Geschäftsführer bzw. dem vertretungsberechtigten Mitarbeiter die Pfändung vorlegt und die Berechnung vornimmt. Sehr seltsam.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja fand ich auch sehr merkwürdig, dass ich persönlich das bekam.
    Hab erstmal eine Kopie für den Beistand beim JA gemacht, die hatten auch keine Nachricht darüber erhalten und waren sehr verwundert.


    :hae:


    Naja, wahrscheinlich hat die Firma mir evtl. einfach so die Info darüber noch zusätzlich geschickt und das andere ging dann gleichzeitg ans Vollstreckungsgericht... man weiß es nicht.

    --
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  • ich weiss ja nun nicht wie lange dein ex bei dem letzten arbeitgeber war und was er da verdient hat , aber ggf kommt auch eine pfädung des arbeitslosengeldes in frage. besprich dich da mal mit der beistandschaft :-)


    wir hatten das hier auch. er wollte nicht bzw redete sich immer heraus mit finanziellen problemen. da ich wusste das er vorher gut verdienst hat , hab ich dann den pfüb beantragt und schwupps wurde beim arbeitsamt gepfändet...

  • Ja, genau 5 Monate hat er gearbeitet, womit dann ein Anspruch auf ALG nicht infrage kommt. :wand


    Naja, das einzige was ich mir immer sage, um mich zu beruhigen... so muss meine Tochter später mal keinen Unterhalt an ihn zahlen. :(

    --
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  • Naja, das einzige was ich mir immer sage, um mich zu beruhigen... so muss meine Tochter später mal keinen Unterhalt an ihn zahlen.


    Das ist aber in der vorliegenden Konstellation - Arbeitslosigkeit - absolut nicht gesichert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist aber in der vorliegenden Konstellation - Arbeitslosigkeit - absolut nicht gesichert.


    Warum?


    Ich dachte, solange nie ein Cent an Unterhalt seitens des KV geflossen ist, besteht auch kein Anspruch seitens KV an meine Tochter. :hae:

    --
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  • Hallo Mondstrahl,


    ich würd rausfinden wollen, wodurch er jetzt seine Brötchen verdient....und ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorladen lassen.


    Darauf, dass Kind mal nicht für Ex blechen soll, würd ich mich nicht verlassen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Warum?


    Ich dachte, solange nie ein Cent an Unterhalt seitens des KV geflossen ist, besteht auch kein Anspruch seitens KV an meine Tochter.


    Ein Prüffeld ist, ob der Vater über die langen Jahre hinweg trotz Leistungsfähigkeit(!) keinen Unterhalt gezahlt hat. Das ist bei Arbeitslosigkeit schon mal in Frage gestellt. Ob da etwaige titel vorliegen oder nicht ist - da Sozialgerichtsbarkeit - mal wieder völlig uninteressant. Das ist andere Gerichtsbarkeit.


    In der Sache ist es so, dass die Latte derzeit schon ungeheuer hoch gelegt wird, bevor die Allgemeinheit Leistungen erbringt, für die es andere Verantwortliche geben könnte. Das wird in Zukunft sicherlich nicht besser.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Kinder haben keine Lobby .... :kotz


    Richtig! Das denke ich immer und immer wieder! :kotz
    Meine letzte Pfändung hat knappe 7 Wochen gedauert und ich musste zwei volle Monate ohne KU überbrücken.... das war echt hart!
    Vor allem,weil ich ja nicht wußte, wie lange das alles geht!
    Niemand (Kinderzuschlag, Wohngeld, Jugendamt) hat es interessiert, wie es ich das stemme!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • ich würd rausfinden wollen, wodurch er jetzt seine Brötchen verdient


    Ja, ich auch. Nur reagiert er auf KEINE Schreiben weder vom JA noch sonst irgendwem. Jetzt versucht die Beistandschaft wieder Infos vom Jobcenter zu bekommen, also ob er wieder von dort Leistungen bezieht. Nur die haben da auch Besseres zu tun als solche Schreiben (zeitnah) zu beantworten. Das dauert jetzt wieder EWIG, bis ich wieder weiß, wie er jetzt seine Brötchen verdient bzw. ob Vater Staat sie wieder für ihn backt.


    Ein Prüffeld ist, ob der Vater über die langen Jahre hinweg trotz Leistungsfähigkeit(!) keinen Unterhalt gezahlt hat. Das ist bei Arbeitslosigkeit schon mal in Frage gestellt.


    Hm, ok. Mit anderen Worten, da er jetzt die letzten 5 Monate, in denen er gearbeitet hat, leistungsfähig war (aber auf Grund der o.a. Umstände kein KU gezahlt hatte), bedeutet das, dass meine Tochter später mal unterhaltspflichtig sein könnte?! :(


    Mir fällt grad noch was ein, was die SB vom JA mir sagte, was hätte passieren können, wäre KV jetzt immer noch bei der Firma beschäftigt und die hätten gepfändet: Wenn der KV einen richtig guten Anwalt hätte würde der vor Gericht durchboxen können, dass er von seinen etwas mehr als 1000EUR Verdienst nicht leistungsfähig ist und wir damit sogar den Titel auf KU verloren hätten. Geht sowas??? :wow



    Ja, goodluck, es interessiert wirklich kaum jemand. Bei uns kommt noch erschwerend dazu, dass ich wieder verheiratet bin und kein Anspruch mehr auf UVG habe. Seit meiner Heirat und der Tatsache, dass ich keine Gelder mehr vom JA beziehe, mahlen die Mühlen für uns dort noch viel langsamer... :muede

    --
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