Umgangsrecht
Langsam dürfte die Luft für die Kindsmutter ziemlich dünn werden.
Der Beschluss vom AG liegt mir vor.
Das AG hat ein Ordnungsgeld von 800,00 Euro gegen die Kindsmutter erlassen, ersatzweise Ordnungshaft.
Da es schon das 2 Ordnungsgeldverfahren in 3 Monaten sind und der Richter wohl ziemlich
genervt ist hat er mir und meiner Rechtsanwältin geraten.
Soweit Umgangsprobleme bestehen oder Informationspflichten gegen über dem Antragsteller nicht erfüllt werden was das Kindeswohl betrifft, wäre gegebenfalls ein gesondertes Verfahren zu führen wo das Sorgerecht des Elternteils, der den Umgang vereitelt einzuschränken oder zu entziehen ist.
Dem Sorgeberechtigten Elternteil der den Umgang vereitelt, soll damit deutlich vor Augen geführt werden das die Rechte des Kindes vereitelt werden und damit grundsätzlich nicht im Interesse des Kindes gehandelt wird.
So schaut es aus und ich denke mal das meine Chancen mehr als gut sind, bei einer erneuten Umgangsvereitelung kein Ordnungsgeldantrag zu stellen, sondern mit Hilfe des Jugendamtes und der Verfahrenpflegerin teilbereiche des Sorgerechts zu entziehen.
Da ich ja nicht den Umgang vereitel sondern die Kindsmutter, könnte es auch sein das ich das Sorgerecht vom Familiengericht zu gesprochen bekomme und der Kindsmutter ein Umgangsrecht eingeräumt wird.
So schnell wendet sich das Blatt.