Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?

  • Nein, aber ein gefährlicher Unsicherheitsfaktor für das Kind....


    Wie war das noch mit dem Pflegekind, welches an dem Methadon der Pflegeeltern gestorben ist????????????

    Das ist jetzt aber ein schlechtes Beispiel. Jeder Substituierte,ohne Beikonsum wird sein Kind behalten dürfen und wird auch weiterhin Umgang pflegen können wie gehabt. Das ist kein Grund das Kind dem vor zu enthalten



    Zitat


    Wir reden hier über ne Menge Schotter! Einnahmen als illegalen
    Geschäften sind im Übrigen Unterhalts-relevantes Einkommen!!! Sie
    verzichtet da auf ne Menge KU ;) Naja, vielleicht kommt ja da ihr Geld
    her? Sie ist sich sooo sicher, dass sie niemals im Leben auf staatliche
    Hilfe angewiesen sein wird. ;)

    Da haben wirs wieder... :radab
    Manche User haben glaube ich zu viel Freizeit/Langeweile.... :kopf

  • Zat Es geht ja darum dass ich es nicht machen dürfte. Es kann als Verleumdung gedeutet werden und rechtlich verfolgt werden vom angeblichen Vater den ich genannt habe. Deswegen fragt man beim Standesamt auch gar nicht nach Namen.
    Auf dem Formular steht ja auch "Name des Vaters" und nicht "Name der Person die als Vater in Frage kommen könnte".

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Da haben wirs wieder...
    Manche User haben glaube ich zu viel Freizeit/Langeweile....


    so wie manch andere auch. soll auch welche geben, die gerne zitieren und dabei den Zusammenhang komplett isolieren und dann noch Ironie Zwinker Icons "übersehen". Es soll dann noch welche geben, die anderen als Ablenkung den Vogel zeigen ;)

  • Nee du,ich hab schon den ganzen Beitrag gelesen. Aber irgendwo hörts doch mal echt auf. da kommt ein Neuuser rein-hat nicht die gleiche Meinung wie der größte Teil der Userschaft,würde sich aber durchaus belehren lassen,wenn man mit guten Argumenten kommt-und das kann ich gut beurteilen weil ich mit ihr Kontakt per PN hatte und da konnte man sehr gut mit ihr reden.


    und dann kommen solch dumme Unterstellungen die einfach nur unter die Gürtellinie gehen-auch wenn dahinter dann ein zwinkernder Smilie steht.So what? Wir habens hier immer noch mit realen Menschen und realen Gefühlen zu tun!

  • Die Gesetzeslage ist kein gutes Argument? Und bitte verzeih mir, wenn ich nicht über Informationen verfüge, die du von TS privat erhälst. Hier werden Nebelkerzen geschmissen und sich anschließend gewundert, wenn andere dann im Nebel rumstochern...

  • Super Diskussion.


    Ich lese hier ihn Threads versuchte Beihilfe zu einer Straftat.
    Ich lese hier sogar ein Geständnis zu einer Staftat.



    hmm...müssig is es. weil ich es mir wirklich nicht erklären kann, warum weder ich noch viele andere mütter, keiner straftat von keinem amt bezichtigt werden oder wurden obwohl man eben genauso gehandelt hat, wie es die TE vorhat.


    Du bezichtigst Dich hier selbst der Personenstandsfälschung.



    http://www.behoerdenwegweiser.…448&gemeinde=433079846674


    So ich hoffe, ich darf das posten, ist ja eine öffentliche Seite.
    Vielleicht begreift dann hier auch der Letzte noch, dass der Vater erst
    eingetragen wird, wenn er rechtlich der Vater ist.
    Ansonsten, ja lesen bildet..


    Rechtsgrundlage (die lieben wir ja alle) ist Paragraph 54 ff Personenstandsgesetz.


    Ja sie wäre verpflichtet den rechtlichen Vater zu benennen.
    Aber dazu muss er es ja erstmal sein...


    LG
    Mami2511


    Edit : Paragraph 27 Personenstandsgesetz


    Fazinierend wenn Laien §§ Posten und keine Durchblick haben.



    Sollte keine Vaterschaftsanerkennung vorliegen dann gilt §35 Personenstandsverordnung.
    Habe ich auch oben schon mal gepostet.




    Wer die Diskussion müssig findet soll sich raushalten denn ein möglicher Leser soll ja keine falschen Informationen bekommen und dann vorm Richter stehen.
    Deshalb müssen Falschaussagen richtig gestellt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Mod.-Mitteilung: Text entfernt. Persönliche Herabsetzungen und Beleidigungen entsprechen weder der Forennetiquette noch üblichen Umghangsformen. Seine Argumente kann man sicherlich auf eine andere Art und Weise verpacken. Volleybap
    LG

  • Naja... Was die Theorie mit Gesetz angeht verlasse ich mich lieber auf Aussagen von meinem Anwalt und vom Standesbeamten. Ich nehme an sie wissen besser wie Gesetze richtig interpretiert und gehandhabt werden.
    Einen Vater zu benennen ohne eine gültige Vaterschaftsanerkennung ist definitiv eine Falschaussage und kann somit genauso strafrechtlich verfolgt werden.

  • Was die Theorie mit Gesetz angeht verlasse ich mich lieber auf Aussagen von meinem Anwalt und vom Standesbeamten. Ich nehme an sie wissen besser wie Gesetze richtig interpretiert und gehandhabt werden.


    Du hast nicht zufällig die VAM(v) Anwältin Strasser aus München? http://www.familiengerichts-schan.de/
    Ich frage auch immer die Dame bei der Zulassungsstelle, wenn ich Fragen zur StVO habe!

  • Nicht, dass die vom selben Kaliber ist ;)



    Zusatz:


    Was sagte Friedrich Wilhelm I, als er die Robe für Anwälte einführte?


    "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Finde ich heftig aber auch nicht überraschend. Wenn es "Alice" gibt dann sicher sowas auch.


    Habe ich selber so schon am eigenen Leibe erlebt. Live und in Farbe.


    Der mit Alice ist supi... :lgh Ob die George Lucas als Inspiration für Jabba the Hutt gedient hat?

  • Zitat

    Du bezichtigst Dich hier selbst der Personenstandsfälschung.


    hmm...nach eurer intepretation sehr wohl. nur, wie ihr seht, juckt es den ämtern nunmal nicht. also tür und tor offen für straftaten für viele mütter, weil die ämter sich nicht mit dem gesetz auskennen und entsprechend umsetzen.


    ich frag mich manchmal, wer sich anmaßt, den behörden hier permanent fehler in der ausführung des gesetzes zu unterstellen. denn das versteh ich hier nämlich so. vielleicht ist es auch mehr ne auslegungssache und moralische einstellung einiger user hier. ich finde, so wie die praxis nunmal aussieht, hat hier niemand das recht, der TE, oder anderen müttern, bei denen es genauso abläuft, ne straftat zu unterstellen. wenn es so wäre, müssten die ämter bzw wären dazu angehalten, das strafrechtlich zu verfolgen, sobald kein name beim standesamt auftaucht. nur, passiert das nicht. sind die ämter dahingehend alle fehlbesetzt? haben diese alle keine ahnung von diesen paragrafen? wenn ich einige user hier so höre oder lese, kommt für mich durchaus eine unterstellung an diese behörden rüber, weil sie nämlich das anders handhaben, als wie diese user hier den paragrafen verstehen. find ich schon a bissl dreist.

  • Die Gesetzeslage ist kein gutes Argument? Und bitte verzeih mir, wenn ich nicht über Informationen verfüge, die du von TS privat erhälst. Hier werden Nebelkerzen geschmissen und sich anschließend gewundert, wenn andere dann im Nebel rumstochern...

    Hä? Hier gehts doch gar nicht mehr wirklich um die TS und ich sprach auch nicht von irgendwelchen Informationen die sie mir privat gab. Lies doch nochmal bitte was ich geschrieben habe.


    Die TE hat sich schon vor Zig Seiten ausgeklinkt. :nixwieweg

  • Hi,

    Die TE hat sich schon vor Zig Seiten ausgeklinkt.

    vor ca. 1,5 Seiten .... das mal so am Rande.
    Sie schreibt ja nun nix mehr, aber eigentlich ist schon längst alles gesagt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hä? Hier gehts doch gar nicht mehr wirklich um die TS und ich sprach auch nicht von irgendwelchen Informationen die sie mir privat gab.


    "wenn man mit guten Argumenten kommt-und das kann ich gut beurteilen weil ich mit ihr Kontakt per PN hatte" - Darauf bezog sich mein Kommentar.