Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?

  • Hallo zusammen,


    kann mir vorstellen, dass meine Frage und meine Situation für Unverständis sorgt - vielleicht antwortet mir aber Jmd. ja nett und hilfreich. Das wäre schön.


    Zu meiner Situation: ich war vergangenes Jahr in einer ziemlichen Lebenskrise und habe mich zu dieser Zeit auf einen Mann eingelassen, der sich ziemlich schnell als "Schuss in den Ofen" herausgestellt hat - um es mal Milde auszudrücken. Nun ja, aus dieser kurzen Verbindung ist allerdings ein neues Leben entstanden. Er wollte erst, dass ich abtreibe und als ich ihm sagte, dass ich das nicht möchte und es auch nicht kann, hat er es sich irgendwann anders überlegt und wollte dann auch für das Kind da sein. Das wollte ich natürlich probieren..


    Während der bisherigen SS (bin in der 35. SSW) hat er aber leider immer wieder gezeigt, dass auf ihn kein Verlass ist. Ständig hat er sich mit anderen Frauen getroffen und mich ins lächerliche gezogen, aber immer beteuert, dass es nur von mir abhängt, wie gut wir als "Familie" werden (obwohl ich mir nie was zu Schulden kommen lassen hab..) und noch vieles mehr, was ich hier nicht alles aufführen möchte. Hinzukommt - und das wusste ich vorher nicht, unsere Beziehung war eher "oberflächlicher" Natur - dass ich irgendwann von einem gemeinsamen Bekannten angerufen wurde (ich war berufsbedingt nicht in der Stadt), der mir erzählte, dass eben dieser Mann wegen Drogenkonsum und -Dealerei im Gefängnis sitzt. OMG, damit hätte ich niemals gerechnet, ich bin aus allen Wolken gefallen.. Die Hauptverhandlung steht noch aus und womit er da zu rechnen hat, ist leider schwer einzuschätzen. :kopf


    Weil ich anfangs noch an unser gemeinsames Kind dachte und an seine Beteuerungen - danach kamen erst herzzerreißende Entschuldigungen, Liebesschwüre und Versprechungen, dass er es JETZT besser machen will und sich auf mich und das Leben mit Kind einlassen möchte - habe ich die Sache nicht gleich beendet. Ich bin so, dass ich an das Gute im Menschen glauben möchte und dass ich meinem Kind auch nicht den Vater verwehren wollte, etc. Aber, wieder einige Wochen später beichtete er mir sehr beiläufig, dass er wieder rückfällig wurde, was den Konsum betrifft. Diesmal mit weniger Reue und mit dem Statement "irgendwie gehört die "Feierei" eben zu mir" :schiel


    Ohje und ab da wusste ich - DAS kann nicht gut gehen. Ich habe mit Drogen überhaupt nichts am Hut, habe einen soliden Job und bin sonst auch eher konservativ. Das sind Dinge, die ich gerne auch an mein Kind weitergeben möchte.. Mit ihm gemeinsam wird das nicht gehen. Vor 4 Wochen habe ich mich daher endgültig von ihm "getrennt".


    Nun zu meinem Anliegen bzw. meiner Frage: Ich möchte meinem Kind den leiblichen Vater nicht vorenthalten, oder ihn verschweigen. Aber, ich möchte gerne darüber entscheiden, wie, was wann.. Ich kenne ihn wie gesagt nicht so gut und habe mich dennoch für das Baby entschieden - ich finde, darunter darf das Kind nicht leiden. Auf seinen Unterhalt sind wir nicht angewiesen, daher möchte ich auch Niemanden als Vater eintragen lassen - somit hat er ja kein Umgangsrecht und kann auch nicht "verlangen" das Kind bspw. alle 14 Tage zu sehen, oder??


    Ich habe aber gelesen, dass leibliche Väter jetzt auch das Recht haben, gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Der normale Gang für ihn wäre dann - die Vaterschaftsanerkennung einzuklagen, weil ich sie ja nicht anerkennen lassen will. Danach kann er ganz normal beantragen, dass er gemeinsames Sorgerecht will. Richtig? So.. und nun? Während der ganzen Zeit hat er sich mehr schlecht als recht verhalten und es kommt ja seine Straffälligkeit dazu, die auch der Polizei natürlich bekannt ist. Reicht das aber als Grund, ihm das Recht auf Umgang und noch schlimmer, das Sorgerecht zu entziehen bzw. es überhaupt nicht so weit kommen zu lassen!??


    Ich bin einfach verunsichert und habe Angst..


    Danke für eure Antworten. :wink

  • nun strafälligkeit wegen drogen könnten ausreichen dafür das SR abzulehen wird sich zeigen ....
    allerdings wird er wahrscheinlich trozdem umgang haben und mit was wann wie wirst du da alleine nicht entscheiden können.


    und damit ihn nicht als Vater anzuerkennen also ihn zu verschweigen bzw zu lügen machst du dich strafbar.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Hi Zat - danke für die schnelle Antwort..


    Umgangsrecht hat er auch nur, wenn er als Vater anerkannt ist, oder??



    Ich möchte nicht lügen - eben nur keinen Vater eintragen lassen. Also nicht "sorry, ich hab keine Ahnung, wer der Papa ist", sondern einfach keine Angabe machen...



    So wie ich das verstehe geht das, will ja auch keine staatliche Unterstützung. Was meinst Du? Dann hat er auch kein Umgangsrecht, bis er die Vaterschaftsanerkennung eingeklagt hat..


    LG

  • keine angabe ist keine Option
    http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html

    Zitat

    (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.

  • Mhm.. Das bedeutet doch nur:



    Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt --> ich gebe Ralf an, Robert ist aber der eigentliche Vater. Heißt, Ralf zahlt Unterhalt, hat Umgangsrecht, etc. - und das zu Unrecht, weil ja Robert das übernehmen müsste.




    oder unterdrückt --> bedeutet, ich gebe an "Vater unbekannt", stelle mich also blöd, obwohl ich genau weiß, dass Robert der Papi ist. Konsequenz: Der Staat zahlt Unterhaltsvorschuss und was ich sonst noch brauche, weil ich sage ONS und keine Ahnung, wie der Typ noch mal hieß..




    Logisch: DAS wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    Aber: Ich möchte ja einfach gar NIX und NIEMANDEN angeben - Niemand hat daraus ein Problem: Ralf nicht, Robert nicht und der Staat auch nicht.. Das kann ja nicht strafbar sein!

  • Will ER denn irgendwas?
    Will er das Kind anerkennen und später das GSR?


    Also für die Geburtsurkunde musst du nicht und DARFST du ihn sogar nicht angeben falls keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Ich habe damals seinen Namen reingeschrieben und wurde auch noch blöd angemacht von den Beamten, dass ich ohne offizielle Vaterschaftsanerkennung nicht irgendwelchen Leuten das Kind unterschieben darf. Musste alles neu ausfüllen. Daher wenn du bei der Geburtsurkunde gefragt wirst, lass das Feld einfach leer und mach als Vermerk rein, es liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor. Damit begehst du ganz bestimmt keine Urkundenfälschung, im Gegenteil.


    Ja und danach kannst du einfach abwarten und nichts tun...und falls er selbst das Ganze nicht einklagt, bleibt es auch so. Allerdings darfst du dann nie arbeitslos werden und irgendwelche Leistungen beantragen, denn dann wirst du als erstes nach dem Vater gefragt und dann bringt das JA alles ins Rollen.

  • Danke für Deine Antwort! Bis zur Geburt habe ich sicher keine Vaterschaftsanerkennung von ihm und ich habe da ja auch noch ein Wörtchen mitzureden, oder?


    Bis jetzt will er nichts - ich kann die Situation nur schlecht einschätzen. Kann mir schon sehr gut vorstellen, dass er nach der Geburt auf Ideen kommt. Ob er echt eine Vaterschaftsanerkennung mit Test etc. einklagen würde, weiß ich nicht.. Schätze, mir macht das alles einfach bisschen Angst. Das beruhigt mich aber schonmal! :blume

  • Naja, irgendwie belügst du ja dann auch euer Kind wenn du ihm den vater vorenthälst.
    Und irgendwann kommt es sicher dahinter, daß zur Zeugung zwei Elternteile gehören

  • ich habe da ja auch noch ein Wörtchen mitzureden, oder?


    Nö, hast du nicht. Wenn er weiß, das er Vater geworden ist, kann er es mit Leichtigkeit durchsetzen und am Umgang, wenn auch betreut, kommst du dann eh nicht vorbei.
    Aber wie du selbst sagst, weißt du nicht, ob er klagen würde. Doch meistens tun Väter das ;-)


    Ihr habt gemeinsam ein Kind, da beißt die Maus keinen Faden ab.

  • ich will es einfach selbst entscheiden.. er hat sich nicht gerade bewehrt als fürsorglicher Partner und dann als Vater von meinem Kind? Ich weiß es ja auch nicht! Will nur das Beste!


    Das heißt aber ja nicht, dass es das für immer und ewig gewesen ist und er nie die Möglichkeit bekommen soll, sein Kind kennenzulernen und umgekehrt. Bitte nicht falsch verstehen, ich bin ja kein Unmensch.. Er wird noch genug Möglichkeit haben zu zeigen, dass er sich kümmern kann, oder eben nicht.


    lacotajames, ich meinte mit der Vaterschaftsanerkennung - gehören da nicht zwei dazu bzw. muss er es doch einklagen bzw. einen Vaterschaftstest einfordern, wenn ich der Anerkennung erstmal nicht zustimme, oder?


    Und mit dem "betreuten Umgang" - ich habe vor für ein Jahr Elternzeit zu nehmen, habe allerdings einen Job, der 700 km entfernt ist (den hatte ich schon vor der SS angetreten). Auch, wenn ich die Elternzeit erstmal in "seiner" Stadt verbringe, weil hier Familie und Freunde von mir sind, KANN ich wieder gehen. Eventuell aber auch hier eine Stelle annehmen.. Mal sehen.

  • Auf seinen Unterhalt sind wir nicht angewiesen, daher möchte ich auch Niemanden als Vater eintragen lassen.

    Und Du weißt jetzt schon, daß Du die nächsten 18-27 Jahre in der Lage bist, Dein Kind zu versorgen? Alleine? Immer???


    Zitat

    Ich
    möchte nicht lügen - eben nur keinen Vater eintragen lassen. Also nicht
    "sorry, ich hab keine Ahnung, wer der Papa ist", sondern einfach keine
    Angabe machen...

    Und wenn er nicht klagt? (Was ich übrigens
    für eine sehr reife und erwachsene Einstellung halt und für sehr
    verantwortungsbewußt und es beweist auch, wie sehr Du Dich auf
    Elternebene bewegst. )


    Zitat

    Ich habe mit Drogen überhaupt nichts am Hut, habe einen soliden Job und
    bin sonst auch eher konservativ. Das sind Dinge, die ich gerne auch an
    mein Kind weitergeben möchte..

    Wenn der Vater des Kindes also nicht klagt, wird nie ein Vater in der Geburtsurkunde stehen. Ist das die konservative Einstellung, die Du Deinem Kind vermitteln wirst? Wie soll ich mir das in zehn Jahren vorstellen?


    Kind: "Mama, wer ist mein Papa?"
    DU: "Ach, ich war damals in so einer oberflächlichen Beziehung mit einem Dealer, der dann in den Knast kam und deswegen habe ich ihn als Vater nicht angegeben. Aber Schatz, ich wollte nur Dein Bestes."

  • Um die Angabe des Vaters und dein Bemühen um die Vaterschaftsfeststellung kommst du nicht herum. Der oben zitierte Gesetzestext ist da eindeutig.
    Ob der Vater sein Sorgerecht beantragt, ist ein anderes Paar Schuhe. Nur: Wenn er sich kümmern will, ändert sich durch den Sorgerechtsantrag nichts. Auch ohne Sorgerecht hat er durch die Vaterschaft ein Umgangsrecht. Und euer Kind auch.


    Kind und Vater die grundlegenden Rechte zu verweigern, führt langfristig mit Sicherheit zu Problemen. Ihn als Vater zu benennen muss nicht zu Problemen führen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen..


    Zitat

    Zitat von »Luila«
    Auf seinen Unterhalt sind wir nicht angewiesen, daher möchte ich auch Niemanden als Vater eintragen lassen.
    Und Du weißt jetzt schon, daß Du die nächsten 18-27 Jahre in der Lage bist, Dein Kind zu versorgen? Alleine? Immer???


    Puh, ja, zum Glück weiß ich jetzt schon, dass das Kind versorgt sein wird und nicht in finanzielle Nöte kommen wird. Dafür bin ich sehr, sehr dankbar - das kannst Du mir glauben..


    Zitat

    Und wenn er nicht klagt? (Was ich übrigens
    für eine sehr reife und erwachsene Einstellung halt und für sehr
    verantwortungsbewußt und es beweist auch, wie sehr Du Dich auf
    Elternebene bewegst. )


    Warum Du darauf mit Sarkasmus reagierst, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ist doch gut, wenn er nicht klagt. Dann gibt es auch weniger Konflikte für alle..


    Zitat

    Wenn der Vater des Kindes also nicht klagt, wird nie ein Vater in der Geburtsurkunde stehen. Ist das die konservative Einstellung, die Du Deinem Kind vermitteln wirst? Wie soll ich mir das in zehn Jahren vorstellen?


    Kind: "Mama, wer ist mein Papa?"
    DU: "Ach, ich war damals in so einer oberflächlichen Beziehung mit einem Dealer, der dann in den Knast kam und deswegen habe ich ihn als Vater nicht angegeben. Aber Schatz, ich wollte nur Dein Bestes."


    Ich habe mit dem Typen einen "Fehler" gemacht und dafür kann und möchte ich mein Kind nicht bestrafen. Habe mich sehr bewusst aber FÜR das Baby, trotz der Umstände mit dem Erzeuger, entschieden. Und nur, weil der Vater eine Luftpumpe ist, soll ich jetzt quasi "zu meinem Fehler stehen", ihm alle Rechte und Pflichten eines Vaters übertragen und das zu LASTEN des Kindes??.. Ich verstehe die Argumentation, dass ein Kind auch einen Vater braucht - aber um jeden Preis? Es ist nicht ein gekränktes Ego oder eine verletzte Frau, die aus mir spricht - ich möchte in der Tat nur das Beste für mein Kind! Und das sehe ich bei ihm eben nicht - deshalb, je weniger Rechte, desto besser!


    Ich habe nicht gesagt, dass ich dem Kind seinen leiblichen Vater auf alle Zeit entziehen möchte und was in 10 Jahren ist, geschweigedenn, was ich dem Kind dann erzähle, weiß ich nun wirklich nicht.. Dass ich immer versucht habe zum Besten zu entscheiden, wird aber sicher ein Bestandteil sein und ob bis dahin ein Vater da ist (ob biologisch oder rechtlich) wird sich auch zeigen. Wie gesagt, er wird die Chance haben, sich zu beweisen, zu zeigen, dass er da sein will, Verantwortung übernehmen kann usw. Wenn er das macht und sich wieder Vertrauen aufbaut - wieso soll er dann nicht da sein dürfen? Das muss aber eben erstmal passieren. Aber, so wie es jetzt ist, geht es nicht. Wenn ich mir vorstelle mein Kind wäre übers WE bei einem Mann, dem Drogen, Alkohol und Pornos wichtiger sind als das Wohl seines Kindes, wird es mir echt schlecht! Stelle ich mir da den Ernstfall vor und er wäre nichtmal in der Lage einen Krankenwagen zu rufen, könnte ich auf der Stelle vor Sorge losbrüllen, obwohl noch gar kein Kind auf der Welt ist - und leider, leider ist das keine Spekulation oder üble Nachrede, sondern das sind nun mal Tatsachen und Wahrheiten, dass er in sowas und so drin hängt.


    Warum ist es denn da dann so unverständlich und unverantwortlich, wie ich mich verhalte?

  • Ich möchte nicht lügen - eben nur keinen Vater eintragen lassen. Also nicht "sorry, ich hab keine Ahnung, wer der Papa ist", sondern einfach keine Angabe machen...


    das eine schließt das andere aus.


    Du wirst gefragt wer der Vater ist, die Antwort "will ich nicht sagen" ist keine mögliche Option, das werden die Ämter (sowohl bei der ANmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt als auch bei der Kindergeldkasse) dir dann auch so mitteilen.


    Sprich ohne Lügen geht es nicht.

  • So richtig verstehe ich das wirklich nicht :hae:


    Es ist doch keine Lüge, wenn ich sage, dass ich es nicht angeben möchte ?? Das hat doch irgendwie auch was mit Privatsphäre zu tun? Mal angenommen, es wäre ein verheirateter Mann oder ein Prominenter, großer Geschäftsmann (also genau das Gegenteil von meinem Fall :brille ) oder sonst was, dessen Ehe, Karriere, öffentliches Leben, ich mit der Angabe, dass er der Vater ist "zerstören" würde und weil ich ihn gerne habe und meine Ansprüche und die des Kindes an ihn auch "unter der Hand" (sprich regelmäßige Treffen, finanzielle Unterstützung, etc. finden erstmal ohne Wissen der "Öffentlichkeit" weiterhin statt), sage ich nichts und gebe ihn also nicht an..


    Und dann? Kommt das Einwohnermeldeamt und die Kasse und sagen - hier fehlt noch die Angabe des Kindsvaters und ich sage: "die fehlt nicht, ich möchte aus privaten Gründen aber nicht angeben, wer der Vater ist" - und jetzt? Verweigern die meinem Kind die KV oder tragen es nicht im Gemeindebuch ein? Oder verklagen die mich dann? Lassen mich tausende Euro zahlen oder sperren mich weg?? Mich würde das echt interessieren.. Sorry, wenn ich es daher so übertrieben ausdrücke.




    Was heißt denn, das ist "keine Option" und "ohne Lügen" geht es nicht? Ich MÖCHTE es eben nicht sagen und so lange NIEMAND einen finanziellen Schaden oder sonstwas davon trägt - wieso soll das dann ein Problem darstellen?? Irgendwie macht das für mich keinen Sinn..


    Zitat

    Also für die Geburtsurkunde musst du nicht und DARFST du ihn sogar nicht angeben falls keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Ich habe damals seinen Namen reingeschrieben und wurde auch noch blöd angemacht von den Beamten, dass ich ohne offizielle Vaterschaftsanerkennung nicht irgendwelchen Leuten das Kind unterschieben darf. Musste alles neu ausfüllen. Daher wenn du bei der Geburtsurkunde gefragt wirst, lass das Feld einfach leer und mach als Vermerk rein, es liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor. Damit begehst du ganz bestimmt keine Urkundenfälschung, im Gegenteil.


    Ja und danach kannst du einfach abwarten und nichts tun...und falls er selbst das Ganze nicht einklagt, bleibt es auch so. Allerdings darfst du dann nie arbeitslos werden und irgendwelche Leistungen beantragen, denn dann wirst du als erstes nach dem Vater gefragt und dann bringt das JA alles ins Rollen.


    Das macht da schon wesentlich mehr Sinn..

  • Warum ist es denn da dann so unverständlich und unverantwortlich, wie ich mich verhalte?


    Weil du nur an DICH denkst.
    Der Mann, egal was du von ihm halten magst, ist genauso Elternteil wie du.
    Dein Kind hat ein Recht auf beide Elternteil.


    Die Einzige, die weniger Probleme durch den von dir präferierten Weg hat, bist du selbst.


    :kopf


    Nicht nur du hast Gefühle. Du nimmst dir das Recht heraus für drei Menschen und vor allem über den Kopf von zweien hinweg
    zu entscheiden. Das ist weder moralisch noch rechtlich vetretbar.


    Edit: Ob er als Vater eine Luftpumpe ist, kannst du noch gar nicht beurteilen. Er war nicht der richtige Partner für dich. OK.
    Aber ich kenne Männer, die grauenhafte Partner für ihre Frauen waren (was ja auch immer eine sehr subjektive Meinung ist) und trotzdem ganz
    wundervolle Väter für ihre Kinder sind. Wenn man jeder Frau, die sich jemals in einer Partnerschaft falsch verhalten hat, das Kind entziehen würde,...
    Um es mal bildlich zu sagen: "Wer schlecht in Mathe ist, muss noch lange nicht auch schlecht in Deutsch sein."

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • die erlauben dir ein "noe, sag ich nicht" nicht, weil die im sinne eures kindes handeln. und seine rechte, zumindest was das angeht, schützen.
    und wenn der vater der kaiser von china wär - wenn er ein kind zeugt, muss er damit rechnen, zumindest in offiziell eingetragen zu werden, egal was das mit der karriere macht oder was auch immer.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

    Einmal editiert, zuletzt von denkeschoen ()

  • Wenn du bei der Kindergeldstelle den Vater nicht angibst mit der Begründung: ist privatsache, möchte ich nicht, kann dir die Zahlung verweigert werden ( was dich vermutlich nicht sonderlich stört).


    Wenn du bei der Anmeldung verweigerst wirst du vermutlich mit entsprechenden Geldbußen rechnen müßen.



    Es ist eben nicht deine Privatsache (genauer gesagt: deine schonmal gar nicht, es ist das Recht des Kindes), und du bist verpflichtet ihn anzugeben, ob es dir gefällt oder nicht. Wurde oben schon zitiert aufgrund welchen Gesetzes.



    Also nein, du kannst nicht einfach sagen: es geht euch nichts an. Du kannst ihn angeben, oder du kannst lügen, mehr Optionen stehen nicht zur Verfügung.


    (bevor jetzt hier ein Aufschrei kommt: nein, ich will die TE damit nicht zur Lüge anstiften)


    Wenn du uns hier nicht glaubst, geh zum Standesamt und frag dort nach wie es mit deinem Recht auf Privatsphäre diesbezügelich aussieht, vielleicht glaubst du ihnen eher als uns.

  • Der Staat bzw. seine Institutionen schützen damit die Rechte deines Kindes
    1. auf Kenntnis seiner Abstammung
    2. auf Umgang mit beiden Elternteilen
    3. auf Unterhalt
    4. auf Erbfolge


    Traurig genug, dass all diese Rechte deines Kindes für dich hinter deinem Recht auf Privatsphäre stehen.


    Wenn zwei erwachsene Menschen miteinanderschlafen, sollten sie wissen, dass ein Kind dabei entstehen kann.
    Und sie sollten so erwachsen sein, mit allen Konsequenzen erwachsen und verantwortungsbewusst im Sinne des Kindes (und das ist nicht
    der Sinn der Mutter) umzugehen.


    Er ist der Vater. Du kannst nicht vorher sagen, dass er ein schlechter sein wird. Das muss sich zeigen. Sollte er dann wirklich versagen,
    im Sinne das er eine Gefährdung für das Kindeswohl ist, gibt es Mittel und Wege, aktiv daran zu arbeiten.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Zat hat den Gesetzestext doch schon eingestellt. Was ist daran so schwer zu verstehen? Wenn du die Angabe "unterdrückst" (also wider besseres Wissen den Vater nicht angibst), machst du dich strafbar.
    Daran gibt es kein Vorbeikommen. Geschweige denn werden wir hier im Forum diskutieren (können), wie man am besten einen Rechtsbruch begeht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.