Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?


  • Scheint aber nicht die gängige Praxis zu sein, denn wie gesagt, ich musste sogar das Formular neu ausfüllen, weil die beim Standesamt meinten, der Name hat da ohne Vaterschaftserklarung nichts zu suchen, nach dem Motto, so kann man ja jeden angeben und dann ist es gar nicht sein Kind.


    so sieht es aus. Man darf nur den aktuellen Sachverhalt angeben.

  • die aussage von mami2511 ist durchaus passend, oder wie lässt es sich erklären, das offensichtlich soviele mütter den vater beim standesamt gar nicht nennen müssen, weil gar nicht danach gefragt wird. wenn der name zwingend auch ohne vaterschaftsanerkennung angegeben werden muss, warum fragt dann keiner. und warum kann man ohne jeglicher straftatsbezichtigung seitens der ämter die vaterschaftsanerkennung auch nach jahren nachholen? demnach würde man sich nach aussage von vatertochterduo schon nach geburt strafbar machen, ohne es zu wissen, weil standesbeamter sich offensichtlich nicht an diesen paragrafen hält, weil er ja nicht nach den namen fragt und somit nicht einschreibt, und das bei sovielen müttern. und das fällt keinem amt auf?

  • Zur strafbarkeit des § 169 StgB werde ich nur nichts mehr sagen. Besucht eine Vorlesung wenn ihr hier nicht lesen könnt.


    Schreibt der Standesbeamte ins Personenstandregister "Vater Unbekannt", obwohl die Mutter den Namen des Vaters nennt dann nennt man dies
    § 271 Mittelbare Falschbeurkundung



    Ihr wollt Praxis:
    Noch immer können Mütter ihre Kinder einfach Ummelden ohne die Unterschrift des Vaters (GSR) zu haben da die Meldeämter nicht fragen.
    Noch immer darf ein Vater nicht so einfach eine RP beantragen ohne die Unterschreift der Mutter zu haben wenn Kind bei ihm wohnt.
    Dies ist alles Praxis aber macht es nicht zu geltendem Recht und ist eben nur Verwaltung ohne Strafbewehrung.
    Bei den anderen beiden Dingen sprechen wir vom Strafgesetzbuch.
    Ihr hattet eben alle Glück die wissentlich falsche Daten angegeben haben oder eben nicht angegeben, also Unterdrückt haben.
    Hättet ihr kein Glück dann hättet ihr eine Vorstrafe.
    Oder eben der Beamte.


    Da es aber ein Offizialdelikt ist kann ja mal unsere Polizist hier Anzeige erstatten und es werden Ermittlungen gegen euch eingeleitet.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Kein Wunder ,dass sich die TE schon seit Seiten nicht gemeldet hat. Teilweise sehr unverschämt was hier so abgeht. Über die TE den Kopf schütteln und dann mit Vorurteilen erster Güte auffahren. Hab auch irgendwann aufgehört mitzulesen,weil mir dieses den anderen User von der eigenen Meinung überzeugen wollen und deswegen alles in zehnfacher Ausführung niederschreiben , in letzter Zeit leicht auf den Puffer geht. :muede
    Ist ja mittlerweile glaube ich auch gaaanz leicht am Thema vorbei...

  • Zur strafbarkeit des § 169 StgB werde ich nur nichts mehr sagen. Besucht eine Vorlesung wenn ihr hier nicht lesen könnt.


    Schreibt der Standesbeamte ins Personenstandregister "Vater Unbekannt", obwohl die Mutter den Namen des Vaters nennt dann nennt man dies
    § 271 Mittelbare Falschbeurkundung
    .


    Er hat reingeschrieben "Vaterschaftsanerkennung steht aus". Weiß zwar nicht wohin aber es war das einzige was er überhaupt geschrieben hat.
    Damit kann er sich aber nicht strafbar machen denn es entspricht der Wahrheit.


    Übrigens hat niemand von der Angabe "Vater unbekannt" gesprochen.

  • Ich zitier mich mal, weil ich mich selbst so gern lese:

    Allgemeines Edit: Unter Umständen wird die Juristerei künftig schärfer mit diesem Straftatbestand umgehen, als in der Vergangenheit. Ich denke nämlich nicht, das sich die GG diese Neuregelung bzgl. GSR hat einfallen lassen, nur damit schlagartig dreimal soviele Mütter plötzlich an Amnesie leiden um das zu unterlaufen. Bleibt abzuwarten.


    Der Paragraph ist da, schaunwermal ob das künftig weiter so locker gehandhabt wird.


    Persephone
    Wenn man sagt das man es nicht gut findet Vater/Kind praktisch von Geburt an in ihren Rechten und Pflichten zu beschneiden, ist man so ein heulsusiges Weib, das nur sauer ist, weil sich der KV nicht ums eigene Kind kümmert. Frei zitiert. Besonders weltoffen finde ich das auch nicht. Das ist tw. genauso unverschämt, und auf jeden Fall sehr bequem, damit man sich selbst nicht hinterfragen muss.
    Also, fliegen die Bälle mal wieder munter hin und her :muede.


  • vater unbekannt wird sicher nicht ins register eingetragen. es wird einfach nichts eingetragen. und wenn man mal der einfachen logik folgt, klingt es doch wirklich logisch, das der standesbeamte wirklich nur festgestellte tatsachen ins geburtenregister eintragen kann und darf. da kann ja die mutter heinz nennen, obwohl es harald ist. wer kann denn anderweitiges beweisen? das kann doch nicht der standesbeamte feststellen, ob das stimmt oder nicht, was die mutter da sagt. das muss vom vater anerkannt werden, das es sein kind ist und dann wird er auch ins register eingetragen. du solltest dich dort mal informieren. ich war nämlich schon dort, zweimal. kein einziges mal bin ich nach dem namen gefragt worden. offensichtlich kannte sich der standesbeamte wohl nicht so mit dem gesetz aus und hat vergessen, dort ein namen reinzuschreiben und das bei sovielen müttern und das bundesweit. es wurde nur vermerkt, das der vater mit vaterschaftsanerkennung auch eingetragen wird. es wurde jedoch nach den namen selbst nicht gefragt.
    und nochmal: ohne vaterschaftsanerkennung keine eintragung ins register


    und das hat auch alles nichts mit erwischen zu tun. dafür sind es einfach zuviele mütter und das überall, bei denen so verfahren wird.

  • Über die TE den Kopf schütteln und dann mit Vorurteilen erster Güte auffahren.


    Das hat sie von Anfang an über den KV gemacht.
    Nun weil jemand süchtig ist oder Vorbestraft ist er noch lange kein schlechter ET.

  • :hae:


    Was ist daran unverständlich? :hae:


    Wenn das Kind mit dem süchtigen KV zusammen ist (er ist ja rückfällig und begleiteter Umgang ist ja auch nur zeitlich begrenzt, dann hat er das Kind allein), glaubst Du doch nicht ernsthaft, dass er sagt...


    So, heute habe ich mein Baby bei mir und da nehme/brauche ich keine Drogen und morgen schlage ich wieder zu....


    Wenn er wirklich abhängig ist, ist ihm das selbst bei gutem Willen nicht möglich!!! Wir reden hier ja nicht vom Kiffen, sondern von harten Drogen.....

  • Wir wissen doch immer noch nicht was für Drogen und bei vielen ist es durchaus möglich das man sich an dem einen Wochenende die Birne zu dröhnt und am nächsten nüchtern bleibt. Wie es auch Leute gibt die sich jedes Wochenende volllaufen lassen und dann mal nüchtern bleiben.

  • Nein, aber wir wissen, das die TS mit dem KV einen Entzug gemacht hat, der nicht schön war, wie die TS berichtet hat und das es nicht ums Kiffen geht, sondern um andere, harte Drogen, die er in hohem Maße konsumiert....


    "an dem einen Wochenende die Birne zu dröhnt und am nächsten nüchtern bleibt. Wie es auch Leute gibt die sich jedes Wochenende volllaufen lassen und dann mal nüchtern bleiben. "


    Ja sicher gibt es das, aber woher willst Du denn als Elternteil wissen in welchem Stadium der KV gerade so ist? und ist er wirklich drogensüchtig wird eine Pause schon körperlich gar nicht möglich sein....

  • Die TS hat auch geschrieben dass es um harte Drogen geht, im großen Ausmaß. Weiß nur nicht auf welcher Seite.

  • Wir wissen doch immer noch nicht was für Drogen und bei vielen ist es durchaus möglich das man sich an dem einen Wochenende die Birne zu dröhnt und am nächsten nüchtern bleibt. Wie es auch Leute gibt die sich jedes Wochenende volllaufen lassen und dann mal nüchtern bleiben.


    das ist hier aber mal ne interessante aussage. es spielt für dich tatsächlich ne rolle, welche sorten von drogen der vater bzw. der andere elternteil nimmt? schon gelesen, das es sich hier tatsächlich um harte drogen handelt? von denen man wirklich nur schwer und mit eisernen willen weg kommt. und dazu braucht der andere elternteil erstmal entzug und er müsste regelmäßig gecheckt werden ob er clean ist, bevor er das kind jemals allein bekäme. wer hier anders denkt, handelt in meinem auge fahrlässig. und ob der vater nun an einem wochenende sich volldröhnt und am umgangswochenende nicht, das kann die mutter gar nicht nachvollziehen. die sitzt daheim und rennt sich die hacken wund, weil sie sich sorgen macht. aber offensichtlich würden das so einige user nicht. die hätten dann keinerlei bedenken mehr. und diese wollen hier was vom kindeswohl reden.


    @vatertochterduo:


    Zitat

    Nun weil jemand süchtig ist oder Vorbestraft ist er noch lange kein schlechter ET.


    na ich weiß ja nicht. da versucht man seinen kindern vor dem zeug zu schützen und ein elternteil lebt es den kind vor. ist aber deswegen kein schlechter elternteil. nun gut. er ist ja noch kein elternteil. wenn es ihm ernst ist, dann wird er einen entzug machen, und clean bleiben. wenn nicht, liegt ihm nicht viel am kind. und dann kann man schon sagen, das er ein schlechter elternteil ist. schließlich weiß er nicht erst seit gestern, das er vater wird. er hätte ja schon mit entzug anfangen können.

  • du solltest dich dort mal informieren. ich war nämlich schon dort, zweimal. kein einziges mal bin ich nach dem namen gefragt worden. offensichtlich kannte sich der standesbeamte wohl nicht so mit dem gesetz aus und hat vergessen, dort ein namen reinzuschreiben und das bei sovielen müttern und das bundesweit. es wurde nur vermerkt, das der vater mit vaterschaftsanerkennung auch eingetragen wird. es wurde jedoch nach den namen selbst nicht gefragt.
    und nochmal: ohne vaterschaftsanerkennung keine eintragung ins register


    und das hat auch alles nichts mit erwischen zu tun. dafür sind es einfach zuviele mütter und das überall, bei denen so verfahren wird.


    Es ist irgendwie müssig, aber ich will es gern nochmals erklären: Man ist verpflichtet, alle bekannten Angaben zum Personenstand zu machen. Und man unterschreibt auch, dass man alle geforderten Angaben nach bestem Wissen gegeben hat.
    Der Standesbeamte braucht dich nach dem Namen des Vaters nicht zu fragen. Du bist zur Angabe angehalten. Er nimmt das nur zur Kenntnis. Wie mit den offenen Angaben umgegangen wird, ist eine andere Sache. Wie mit ihnen umgegangen werden kann, steht im Gesetz.


    Es ist aber die Diskussion um des Kaisers Bart. Die Nichtanmeldung kann die Threadstarterin in Teufels Küche bringen. Sie verhindert aber allerhöchstens nur kurzfristig das, was sie eigentlich verhindern will: Den etwaigen Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind. Will der den denn, dann wird er klagen. Ist er noch nicht als Vater eingetragen, dann zuerst auf Vaterschaftsfeststellung. Danach auf Umgang. Ersteres wird kommen. Beim zweiten muss das Gericht die unterschiedlichen Einlassungen bewerten.
    Wird der TS in dieser Umgangsverhandlung vorgeworfen, sie wolle mit allen Mitteln den Umgang verhindern und hätte dafür ja schon die Vaterschaftsangaben nicht gemacht, wird ein Gericht diesem Argument sicherlich zustimmen. Damit ist die fehlende Vaterschaftsangabe zum Eigentor geworden.



    Hat der Vater (derzeit) keinerlei Interesse am Kind, ist es völlig schnurz, ob eine Vaterschaftsangabe vorliegt oder nicht. Er wird sich so oder so nicht kümmern.



    Lange Rede, kurzer Sinn: Ein sinnstiftenden Grund, den Vater nicht anzugeben, ist in der Diskussion hier nicht zu erkennen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.