Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?

  • Was ich möchte, ist nicht das was ich MUSS !!!! Ich möchte und will auch, daß der werdende Vater bei der Geburt dabei ist, damit ich ihn hemmungslos anschreien kann. Und? :frag
    Der Post von Perle sagt doch alles aus.


    Natürlich kann jede Mutter einen KV angeben, aber er muß auch anerkennen damit es rechtens ist. Es gehören immer 2 Unterschriften darauf - von Mutter UND von Vater.
    Bei der Geburtsurkunde wird keine Vaterschaftsanerkennung vorliegen und auch wenn sie die Wege einleitet, so muß er nicht darauf reagieren. Sie kann ihn überall eintragen, aber ohne Vaterschaftsanerkennung liegt in diesem Falle, auch wenn er der Vater ist, aber nicht bestätigt, eine Unterstellung vor. Zu diesem Zeitpunkt ist DAS strafbar, weil es eben nur eine Behauptung ist. Und dann kommt es zu Gerichtsverfahren, welche zwar eine Vaterschaft mit sich zieht, aber auch viel Streß und viele Kosten.


    Ich glaube jeder versucht nicht gerade vor Gericht zu landen.
    Außerdem habe ich geschrieben, daß ich das Rechtliche mal beiseite lasse.

  • liegt in diesem Falle, auch wenn er der Vater ist, aber nicht bestätigt, eine Unterstellung vor


    Zu diesem Zeitpunkt ist DAS strafbar, weil es eben nur eine Behauptung ist.


    Sorry aber mache dich nun nicht lächerlich mit solchen Aussagen.


    Es gibt keine Unterstellung. Dies ist nicht strafbar. Es gibt Verleumdung, etc. Einen Vater anzugeben der nicht der Vater ist, das ist Strafbar. In Unwissenheit einen falschen Vater angeben (ONS, mit mehreren am selben Tag oder in der Woche S..) das ist nicht Strafbar.


    Die Geburtsurkunde, Vaterschaftsfeststellung oder ähnliches hat damit nichts zu tun. Geburtenregister ist eine Urkunde. Gibt man den Vater wissentlich nicht an wird das Geburtenregister gefälscht.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Das Kind ist doch noch nicht mal geboren! Inwiefern hatte er da eine Chance gehabt sich als vater zu beweisen wenn es doch noch gar nicht auf der Welt ist? Also das ist mal Quark.
    Und wenn er feiern will dann ist das seine Sache. Und wenn er ins einer Freizeit Drogen nehmen mag dann ist das auch sein ding ABER Drogen und Kinder gehören einfach nicht zusammen. Umgänge sind selbstverständlich absolut nüchtern wahr zu nehmen ohne jeglichen Einfluß von Drogen. Und das muß er unbedingt verinnerlichen. Aber bisher ist das Kind doch noch nicht mal auf der Welt.
    Und mal nebenbei: Selbst wenn er Heroinabhängig wäre-nur weil dieser Mensch süchtig ist,hat er doch weiterhin die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch auch. Dann würde vermutlich ein begleiteter Umgang anstehen aber das Umgangsrecht kann man ihm nicht nehmen.

  • Ich kenne btw mehre Menschen die früher gut reingehauen haben mit Drogen und mittlerweile wei ganz normale Familienväter oder Mütter sind mit Job und was so dazu gehört und die haben auch nicht nur gekifft

  • Zitat

    Ich kenne btw mehre Menschen die früher gut reingehauen haben mit Drogen
    und mittlerweile wei ganz normale Familienväter oder Mütter sind mit
    Job und was so dazu gehört und die haben auch nicht nur gekifft


    Wenns danach ginge müßte ich total unfähig sein und man sollte mir augenblicklich das Kind wegnehmen. Also was ich früher so alles ausprobiert habe...nee darüber berichte ich besser nicht in Einzelheiten. Und heute bin ich absolut gegen jede Art von Drogen und nehm noch nicht mal Aspirin bei Kopfweh.
    Aber ich muß sagen dass ich über diese Extremerfahrungen im Teeniealter recht dankbar bin.Mich kann mein Kind dann nicht mehr so leicht hinters Licht führen wie ich es bei meinen Eltern konnte.


    Ja der Mensch kann sich (ver)ändern, wenn er denn nur will.

  • Wenns danach ginge müßte ich total unfähig sein und man sollte mir augenblicklich das Kind wegnehmen. Also was ich früher so alles ausprobiert habe...nee darüber berichte ich besser nicht in Einzelheiten. Und heute bin ich absolut gegen jede Art von Drogen und nehm noch nicht mal Aspirin bei Kopfweh.
    Aber ich muß sagen dass ich über diese Extremerfahrungen im Teeniealter recht dankbar bin.Mich kann mein Kind dann nicht mehr so leicht hinters Licht führen wie ich es bei meinen Eltern konnte.


    Ja der Mensch kann sich (ver)ändern, wenn er denn nur will.


    Dito, meine tote Tochter hat mich aus dem Drogensumpf geführt. Mein Kind hat mich gerettet und dafür gesorgt das ich ihren 2 Brüdern wenigstens eine gute Mutter sein kann.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Irgendwie werden hier immer verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Und es geht auch weit über das Ziel hinaus.


    Die Frage der TE war, ob sie ihn angeben muß. Sie hat doch nie vorgehabt zu lügen, von Anfang an nicht. Das sie ihn auf Anfrage angeben muß hat sie doch mittlerweile verstanden ( schon vor ungefähr 6 oder 7 Seiten...).


    Die nächste Frage wäre ja jetzt eigentlich wie ein möglicher Umgang passieren soll, und was sie da tun kann. Denn selbstverständlich will sie sie nicht das Neugeborene oder später Kleinkind einfach so mitgeben müßen, und ich denke das kann hier erstmal jeder nachvollziehen. Die Lösung ist nicht einfach den Vater nicht angeben, soviel ist schon klar. Kann man also mögliche Lösungen nicht überlegen ohne hier wild aufeinander und vor allem auf die TE einzuprügeln?



    Und: die Vaterschaftsanerkennung hat 0 damit zu tun, ob ich dem Kind von seinem Vater erzähle oder nicht. Es ist und bleibt ein"Wisch Papier", reine Formalia, wie der Rest auch, und hat mit der praktischen Umsetzung - wie ich damit umgehe, welchen Weg wir einschlagen werden, wie viel Umgang, ob Umgang, wie viel Anteilnahme usw. - exakt gar nichts zu tun.


    Nein, stimmt so nicht ganz. Ohne diese "Formalität" hat er kein Recht auf Umgang. Da kannst du jederzeit sagen: nö, du nicht. Genau wie du es dem Nachbarn von gegenüber verbieten kannst, denn mehr wäre er in diesem Fall nicht. (mal so abgesehen von der Pflicht auf Unterhaltszahlung, aber die können wir ja hier rauslassen). Ich versteh ja durchaus das du das auch gerne so möchtest, um dein Kind zu schützen. Aber genau das ist vom Gesetzgeber eben nicht vorgesehen, deswegen hat er den unehelichen Vätern schon vor einigen Jahren mehr Rechte zugesprochen ( eben dieses Umgangsrecht).


    Ob und wie dieser Umgang dann stattfindet, das ist natürich dann nicht von diesem papier abhängig, sondern von ihm.

  • Meine Liebe, du sprichst mir aus dem Herzen. Genauso geht es mir in den letzten Tagen auch hier im Forum. Es ist schon merkwürdig, dass einige Mütter glauben, sie seien der Nabel der Welt und haben darüber zu entscheiden, ob ein Vater Kontakt zu seinem Kind hat oder nicht. Väter müssen sich beweisen, ob sie des Kindes würdig sind. In diesem Thread muss der Vater sich sogar schon vor der Geburt des Kindes beweisen. Das Kind ist noch nicht mal geboren und dem Vater wird schon nachgesagt, er wäre kein guter Vater, weil er nicht die Vorgaben der Mütter erfüllt. Einfach unglaublich


    Und frascita, auch damit hast du recht: Es führt zu nichts

  • ich wünsch ja menschen normalerweise nichts schlechtes.. . aber irgendwie wäre ich verdammt neugierig was die TS macht und wie sie das erklären will wenn sie in 2 jahren auf unterstützung vom Staat angewiesen ist... wenn dann reihenweise die Ämter anklopfen wegen BU, KU und UV... obwohl UV scheidet ja dann auch für sie aus... wenn sie pech hat sogar BU... würde mich wirklich interessieren

  • Dieses Phänomen ist hier im Forum schon oft gewesen. Die bislang sehr gut bürgerlich lebende Frau trifft den absoluten Bad-Boy. Der ist so faszinierend anders, dass alle Sicherungen durchbrennen und bei einigen Frauen sogar durchkommt, sie könne ihn zähmen, ihr zu liebe wird er zum zahmen Wolf.


    Das ist möglich, aber ein Großteil dieser Männer, bleiben immer der Lonley Wolf, egal wieviele Welpen nebst dazugehöriger Mütter, auf ihn warten.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ich finde aber auch dass man nicht auf der TE rumhacken sollte-da hat Heffalumpi ausgesprochen was ich die ganze Zeit dachte. Die TE hat klare Fragen gestellt und wollte sich erstmal beraten lassen. Es kamen Antworten und Ratschläge und manche hat sie angenommen manche eben nicht. Man muß doch nun nicht sauer sein und gleich das ganze Forum in Frage stellen, weil sie nicht alles sofort umsetzen will.
    Ich würde erstmal warten bis das Kind da ist. Dann soll der Vater,sofern er will, mal vorbei kommen um den neuen Erdenbürger zuz begrüßen und DANN redet einfach nochmal ganz ruhig miteinander.


    Für ihn ist das doch alles noch gar nicht greifbar. Schwangerschaft hin oder her...das ist selbst für viele Väter die das live miterleben und abends den Bauch der Liebsten eincremen nicht wirklich realisierbar.
    Viele Männer realisieren das erst wenn der kleine Wurm da ist. Und dann lass ihn sich aber auch beweisen und stoße ihn nicht gleich von dir


  • Die Meinungen einzelner Mütter hier machen mich einfach nur fassungslos!!! Und zum ersten Mal bekomme ich eine Ahnung, warum einige Väter hier so abfällig und wertend über
    Mütter schreiebn, denn wahrscheinlich haben sie das Problem an eine "Kinderbesitzerin" (und erst jetzt verstehe ich diesen Begriff) geraten zu sein.


    Danke Frascita (und viele andere) das ihr das auch so seht.


    Und was auch immer da vorgeht - bei diesen Menschen gibt es wohl überhaupt kein Unrechtsbewusstsein ...

    die TS will doch nur der rechtlichen Seite aus dem Wege gehen,


    :kopf


    Ich finde es einfach .... :kotz

  • Zitat

    Geburtenregister ist eine Urkunde. Gibt man den Vater wissentlich nicht an wird das Geburtenregister gefälscht.


    nochmal: ohne vaterschaftsanerkennung kann sie den namen dort ständig sagen und sagen und sagen.....ist nicht relevant. eine vaterschaftsanerkennung muss zur eintragung ins geburtenregister vorliegen. und zur vaterschaftsanerkennung gehört eben nicht nur die mutter sondern auch der vater. auch er muss seinen "willi" druntersetzen. und dazu muss er die vaterschaftsanerkennung in die wege leiten, indem er fordert, rechtlich vater sein zu können mit pflichten und rechten. die mutter muss es nicht, da sie nichts fordert. (ist auch kein verbrechen, oder?) wenn der vater natürlich die vaterschaft anerkennen will dann muss sie natürlich zustimmen.


    Rohezal:


    wenn sie in 2 jahren unterstützung brauchen würde, dann müsste sie ihn angeben bzw. die vaterschaftsanerkennung in die wege leiten. aber da fordert sie ja auch bzw. benötigt unterstützung. aber jetzt benötigt sie nunmal keine unterstützung, weder vom staat noch vom vater.


    warum wird hier nur so auf die TE eingedroschen und ihr schädliches verhalten unterstellt, nur weil sie selbst keine vaterschaftsanerkennung in die wege leitet? warum immer nur die mutter. wenn der vater interesse an seiner vaterschaft hat, wird er schon von sich auch tätig werden. ich denke, dem wird die TE dann nicht im weg stehen. aber sie selbst macht sich nicht gleich zur schlechten mutter, weil sie keine anerkennung in die wege leitet. dazu ist sie nicht verpflichtet, wenn sie nichts fordert. punkt.


    und nochmal: ein name beim standesamt zur eintragung ins register ist dem beamten wurscht ohne anerkennung. der vater schließt sich selber aus, wenn er die vaterschaft nicht anerkennen lassen will, dafür ist die mutter nicht zuständig.

    Einmal editiert, zuletzt von Perle73 ()

  • warum wird hier nur so auf die TE eingedroschen und ihr schädliches verhalten unterstellt, nur weil sie selbst keine vaterschaftsanerkennung in die wege leitet?


    Wer hat denn auf die TS "eingedroschen", wenn sie keine Vaterschaftsanerkennung selbst in die Wege leitet??
    Belege doch bitte einmal diese Aussage.

  • Perle sie wird nur keine bekommen weder UVG noch wenn sie pech hat nicht mal BU... und wie schon einmal gesagt, sofern sie irgendwo einen rabatt eine vergünstigung oder eine staatliche hilfe in anspruch nimmt, brutal ausgedrückt, und wenns nur eintritt ins schwimmbad ist weil der für AE ohne KU günstiger macht sie sich strafbar.
    Strenggenommen macht sie sich so schon strafbar weil dem Vater der halbe Kinderfreibetrag zusteht, evtl zuschüsse bei versicherungen usw entgehen.... auf die er ein anrecht hätte....


    Dazu kommt noch, das ist aber vom Landesrecht abhängig, die WAHRHEITSPFLICHT beim Ausfüllen von Anträgen und Unterlagen...


    je mehr man das durchdenkt desto interessanter könnte das ganze werden wenn diese blase mal platzt

  • Sie macht sich überhaupt nicht strafbar, sie hat eine Frage gestellt, diese beantwortet bekommen, nachgefragt weil sie es nicht verstanden hatte, und schon längst selbst wiedergegeben wie die Rechtslage da aussieht und das es eben nicht ihre Privatsache ist.


    Lügen wollte sie nie, steht deutlich in ihrem ersten Beitrag, und in noch einigen danach.

  • eine vaterschaftsanerkennung muss zur eintragung ins geburtenregister vorliegen. und zur vaterschaftsanerkennung gehört eben nicht nur die mutter sondern auch der vater. auch er muss seinen "willi" druntersetzen.



    Also wieder mal falsch. Für das Geburtenregister ist die Vaterschaftsanerkennung nicht erforderlich. Wäre auch Blödsinn wenn es keine gibt. In DE wird aber trotzdem die Geburt registriert.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • will ich es mal anders formulieren:


    ich bin schon der meinung das die TE verbal bzw. sehr schroff angegangen wird, für ihre fragestellung. es wird immer wieder erwähnt, sie würde dem kind dem vater verwehren oder alles kontrollieren wollen. doch hat der vater auch einiges beizutragen, wenn er rechtlich ein vater sein will und nicht alles auf die mutter schieben. sie kann den namen nennen, wenn sie gefragt wird, was kaum passiert, (eigene erfahrung). das ist nunmal rechtlich nicht relevant. es bedarf nunmal der vaterschaftsanerkennung für eine rechtliche gültigkeit und dazu nunmal auch der vater. und diesen schritt muss der vater gehen. und die mutter muss die vaterschaft nur in die wege leiten, wenn sie was fordert, doch das ist hier nicht der fall. demzufolge muss der vater in die presche kommen und sein kind fordern, somit die vaterschaft anerkennen wollen. das hat aber der vater in der hand. und solange er nichts tut (die vaterschaft kann er aber jetzt schon anerkennen, wenn er denn nur wollte, geht nämlich auch schon vor der geburt), ist der vater dafür verantwortlich, das das kind rechtlich keinen vater hat. aber das wird einfach beseite geschoben.


    "DIE MUTTER IST SCHULD, SIE WILL IHN NICHT ALS VATER". das der vater aber auch zur rechtswirksamkeit beizutragen hat, wird ignoriert. wie schon geschrieben, hat der vater schon längst die möglichkeit, die vaterschaft anzuerkennen, auch wenn das kind noch nicht geboren ist. aber darauf wird hier sowieso nicht eingegangen.


  • Also wieder mal falsch. Für das Geburtenregister ist die Vaterschaftsanerkennung nicht erforderlich. Wäre auch Blödsinn wenn es keine gibt. In DE wird aber trotzdem die Geburt registriert.



    hmm....stimmt, die geburt wird registriert. nur seltsam...bei meinem großen (erstes kind) hab ich zum anfang auch keinen vater angegeben und das kind wurde ohne vater registriert. 2 jahre später wurde die vaterschaftsanerkennung nachgeholt. keine behörde hat mich einer straftat bezichtigt.