gute Konsequenzen für Fehlverhalten von Schülern

  • @ Selfmadfrau



    Zitat

    nd noch ne Frage (ist nicht bös gemeint): Wäre es dir denn lieber gewesen, wenn die Schulleitung diese Sechstklässler erstmal mit Polizei, Durchsuchungsbefehl und allem DrumunDran konfrontiert hätte um der Frage auf den Grund zu gehen, ob es verbotenes Filmmaterial gibt



    Nein, der Vorlauf war ja anders mit dem Klassenlehrer bei besagtem Telefonat besprochen. Jedes Elternteil wurde im Übrigen angerufen mit demselben Inhalt( hab nachgefragt)
    Wir hatten vereinbart, dass wir nen Elternabend veranstalten und zusammen die weitere Vorgehensweise besprechen wollen.


    Für mich klingt das nach ner Absprache.


    Und im Übrigen hätte kein Richter diesen Beschluss auf der Grundlage erlassen.

  • Seine Mitschüler ohne deren ausdrückliche Erlaubnis zu fotographieren und zu filmen ist übrigens m. E. ein noch viel intensiverer Eingriff in deren Privatshäre, als wenn ein Lehrer ein Handy durchsucht. Wird dann eines dieser Kinder gemobbt, dann ist das Geschrei groß und dann heißt es wieder, warum haben die Lehrer nicht rechtzeitig eingegriffen.


    Ansonsten habe ich meine Meinung ja schon weiter oben geschrieben.

  • Hmm also es wurden während des unterrichts aufnahmen gemacht und diese dann rumgeschickt ? gab es irgendwelche hinweise darauf das dort wirklich gefährliches material im umlauf gebracht wurde ,
    Also meine einschätung ist das es doch alles recht harmlos war , klar wir haten keine handys früher in der schule aber wir haben auch nicht immer dem Unterricht gefolgt und mal quatsch gemacht ,
    Und hier wird von einigen gleich ausgetan als bedrohten die Schüler den Fortbestand des ablendlandes
    GRade der schutz der Privatsphäre sollte ein wert sein den wir unseren Kindern vermitteln das hier Masiv dagegen verstoßen wurde ist nicht hinnehmbar.
    An dieser stelle eine diskusion um das angebeliche maßenhafte fehlverhalten von eltern vom Zaun zubrechen ist schon recht grotesk.

  • Tja, wenn man hier ein Riesen-Fass aufmacht, ob das für die weitere Schullaufbahn des Schülers förderlich ist? Ein erneutes Gespräch: ja, das war in Ordnung, und das


    fand ich nicht gut, weil ...


    Bei allem der Leistung mancher Lehrkräfte gezollten Respekt: Ich werde, würde und habe mich bisher nicht erpressen lassen und werde es auch in Zukunft nicht tun!


    Es ist schon traurig an sich, dass das immer wieder vorkommt.


    Und noch ne Frage (ist nicht bös gemeint): Wäre es dir denn lieber gewesen, wenn die Schulleitung diese Sechstklässler erstmal mit Polizei, Durchsuchungsbefehl und allem DrumunDran konfrontiert hätte um der Frage auf den Grund zu gehen, ob es verbotenes Filmmaterial gibt?


    Natürlich nicht. ;) Hätte sie dies aber getan, müsste mein Kind und somit ich mit den Kosequenzen meiner Erziehung leben.
    Und auch hier käme es mir sehr auf den Dialog an.


    Wenn es so gewesen ist, wie es hier geschildert wird, was man uneingeschränkt annehmen kann, hat die Schule sich im Nachgang ja noch nicht mal an die mit den Eltern abgesprochene Vorgehensweise gehalten.
    Wenn dann noch eine Sekretärin oder eine Schulleitung meint, sie müsse sich bei meinem Eintreffen per Sippenhaft, über geltendes Recht hinweg setzen, frage ich mich wer denn hier erzogen werden soll?


    Die Eltern durch die Sekretärin? :amok:


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Klar sind wir früher alle ohne Handy durchs Leben gelaufen, da gabs aber auch an jeder Ecke ne Telefonzelle und ich kann mich erinnern, dass man immer 20 Pfennig mit hatte. Also dieses Argument ist nun langsam echt abgegriffen


    Und juwi: Verweis bedeutet Verweis, zumindest bei uns im Norden. Hab nämlich rausgefunden, dass das wohl bundeslandabhängig definiert wird. Bei uns wäre das eine Verwarnung oder eine Missbilligung.


    @TS: Ich finde es gut, dass du dich weiter informiert hast und du hast ja auch mehrmals betont, dass du auch der Meinung bist, Konsequenzen müssen folgen. Ich persönlich finde fremde Kinder filmen oder fotografieren ohne deren Zustimmung auch nicht in Ordnung und auch bei uns auf der Schule wird das bestraft. Aber alles hat seine Grenzen. Wie gehst du denn jetzt weiter vor? Du hast dich erkundigt und nun? Willst du da noch weiter was unternehmen?

  • Zitat

    Hmm also es wurden während des unterrichts aufnahmen gemacht und diese dann rumgeschickt ?


    Ja---> es wurden Fotos/ Videos gemacht.
    Nein, sie wurden nicht rumgeschickt.


    Und es warren Rumalbereien/Grimassen etc lt Klassenlehrer. Also nichts Gefährliches, Mobbingaufnahmen o.ä.



    Zitat

    Ich finde es gut, dass du dich weiter informiert hast und du hast ja auch mehrmals betont, dass du auch der Meinung bist, Konsequenzen müssen folgen. Ich persönlich finde fremde Kinder filmen oder fotografieren ohne deren Zustimmung auch nicht in Ordnung und auch bei uns auf der Schule wird das bestraft. Aber alles hat seine Grenzen. Wie gehst du denn jetzt weiter vor? Du hast dich erkundigt und nun? Willst du da noch weiter was unternehmen?


    Wie oben bereits geschrieben, habe ich am Donnertag einen Gesprächstermin mit dem Direktor und der Bereichsleiterin.


    Dort werde ich nochmals den Vorfall und die nachfolgenden Ermittlungen erfragen.
    Weil: In dem Telefonat, das ich mit dem Direktor führte bezüglich der Herausgabe des Handys, war er über die Situation noch gar nicht informiert.
    Nochmal zur Erinnerung: Vorfall--> Montag;Abnahme der Handys---> Donnerstag; Gespräch mit Direktor ebenfalls Donnerstag


    Desweitern werde ich um eine Kopie des Protokolls zur Ermittlung ( das hatte der Klassenlehrer in der Anhörung vorgetragen) bitten.


    Ebenfalls werde ich nochmals bekräftigen,dass Konsequenzen in diesem Fall richtig und notwendig sind.
    Allerdings sind die getroffenen nach meiner Meinung ne Machtdemonstration der Schule und keine pädagogisch wertvolle.


    Die Informationen, die ich vom Schulministerium erhalten habe, werde ich auch zur Sprache bringen.


    Das ist so mein Stichpunktzettel.
    Wie das Gespräch verlaufen wird, weiss ich nicht. Kenne ja noch nicht die Reaktionen meiner Gesprächspartner. :tuedelue


  • Und juwi: Verweis bedeutet Verweis, zumindest bei uns im Norden. Hab nämlich rausgefunden, dass das wohl bundeslandabhängig definiert wird. Bei uns wäre das eine Verwarnung oder eine Missbilligung.

    ja, es ist sowas wie eine schriftliche abmahnung, die in der schülerakte bleibt und vorher sind bestimmte formalien/schritte eigentlich einzuhalten (konferenz oder so :hae: )




    Ein Verweis bedeutet verweis der Schule. Also, das Kind fliegt von der Schule

    aber das kind fliegt nicht gleich von der schule...

  • Hab ich doch oben erklärt, doch, bei uns ist ein Verweis ein verweis der Schule, also, das Kind fliegt von der Schule. Bis es soweit kommt, gibt es bei uns noch Missbilligungen. Dafür werden aber auch keine Konferenzen benötigt, erst, wenn dann tatsächlich ein Verweis folgen soll


  • Hab ich doch oben erklärt, doch, bei uns ist ein Verweis ein verweis der Schule, also, das Kind fliegt von der Schule.

    echt :wow
    es fliegt bei einem verweis gleich von der schule :flenn


    gut, dass ich nicht in schleswig-holstein geblieben bin :D



    meine jüngste tochter bekam mal einen, aber ich bin in widerspruch gegangen :schwitz :-)



    p.s.
    nein, habe nachgelesen, auch in schleswig holstein muss nicht gleich die schule verlassen, wer einen "verweis" bekommt:


    http://www.unterrichtsstoerung…l/ordnungsmassnahmen.html

  • Wenn es so gewesen ist, wie es hier geschildert wird, was man uneingeschränkt annehmen kann,...


    Wir kennen nur eine Sicht der Dinge. Die TE ist emotional involviert und kann den Vorfall nicht sachlich betrachten. Niemand kann das, wenn es um das eigene Kind geht, ich nehme mich da nicht aus.


    Zitat

    Wenn dann noch eine Sekretärin oder eine Schulleitung meint, sie müsse sich bei meinem Eintreffen per Sippenhaft, über geltendes Recht hinweg setzen, frage ich mich wer denn hier erzogen werden soll?


    Die Sekretärin hat entweder nach Anweisung der Schulleitung gehandelt oder auf Grund von Überforderung mit der Situation. Ihr den Schwarzen Peter zuzuschieben, halte ich für geradezu verwerflich.


    Allerdings sind die getroffenen nach meiner Meinung ne Machtdemonstration der Schule und keine pädagogisch wertvolle.


    Die Schule setzt hier sicherlich ein Exempel. Würde nur symbolisch mit dem Zeigefinger gedroht und "Du, du, du" gesagt, wäre das geradezu eine Einladung für andere Schüler.
    Dann wäre das Geschrei von Seiten der Elternschaft, dass zu lasch mit Disziplinverstößen umgegangen würde.


    Welche Konsequenz hätten's denn nun gern? Am besten stellt eine Wahlurne auf und alle Eltern stimmen ab.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • juwi, glaub mir doch einfach. Meine Kinder gehen beide zur Schule hier. Bei uns heissen die Verwarnungen Missbilligungen und da gibt es noch verschiedene Abstufungen. Wenn es denn zu einem Verweis kommt, dann ist wirklich schon viel passiert, aber dann fliegt das Kind. Es ist einfach eine Definitionsfrage.


    Bei mir damals hiess es Rüge, nächste Steigerung Tadel und danach Verweis. Also bei Verweis auch schon Flug von der Schule

  • juwi, glaub mir doch einfach. Meine Kinder gehen beide zur Schule hier. Bei uns heissen die Verwarnungen Missbilligungen und da gibt es noch verschiedene Abstufungen. Wenn es denn zu einem Verweis kommt, dann ist wirklich schon viel passiert, aber dann fliegt das Kind. Es ist einfach eine Definitionsfrage.

    du meinst in der praxis pfeifen die auf ihr schulgesetz :hae:


    http://www.gesetze-rechtsprech…l=bsshoprod.psml&max=true

  • du meinst in der praxis pfeifen die auf ihr schulgesetz :hae:


    http://www.gesetze-rechtsprech…l=bsshoprod.psml&max=true


    Jede Schule kann das erlassgerecht individuell händeln. Dann sind andere Begrifflichkeiten möglich. Kein Grund zum Streiten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • ja Zat, hast du recht


    juwi: Es ging mir doch lediglich darum zu wissen, was diese Schule mit Verweis meinte. Und nein, natürlich pfeifen die Schulen hier nicht auf das Schulgesetz. Lass doch mal gut sein und die ganzen Links interessieren mich nicht. Der eine war von 2007. Na super


  • juwi: Es ging mir doch lediglich darum zu wissen, was diese Schule mit Verweis meinte.

    ja, darauf hatte ich dir ja auch geantwortet.
    zumindest in nrw bedeutet ein verweis nicht (sofort) ein verlassen der schule...(den link kriegst du jetzt nicht nochmal :-) )


    verstehe nicht, warum du so gereizt bist :hae: :blume

  • nur ist der Punkt doch schon seit längeren geklärt oder , in diesem fall bedeutet es kein von der schule fliegen.
    es geht hier doch nur noch um vokabeln.

  • Zitat


    Die Sekretärin hat entweder nach Anweisung der Schulleitung gehandelt oder auf Grund von Überforderung mit der Situation. Ihr den Schwarzen Peter zuzuschieben, halte ich für geradezu verwerflich.


    War der Direktor selber. Keine Sekretärin.



    Zitat

    Die Schule setzt hier sicherlich ein Exempel. Würde nur symbolisch mit dem Zeigefinger gedroht und "Du, du, du" gesagt, wäre das geradezu eine Einladung für andere Schüler.
    Dann wäre das Geschrei von Seiten der Elternschaft, dass zu lasch mit Disziplinverstößen umgegangen würde.



    Ein "Du,dudu" wäre auch nicht meine Konsequenz gewesen, hab ich aber ebenfalls im Eingangspost schon gesagt. :tuschel


    @ Kater


    Was meinst Du mit " unangemessen"?
    Ich wurde während der Anhörung mehr oder weniger auf Eis gestellt " das sprengt hier den Rahmen" und an den Direktor verwiesen.
    Das möchte ich jetzt nutzen, um die offengebliebenen Fragen geklärt zu haben.
    Die Kinder werden für ein Fehlverhalten belangt( was völlig korrekt ist) ich darf aber nicht fragen , was es bedeutet das der Klassenlehrer aus dem Protokoll vorliest " Wir haben jedes Kind einzelnd unter Druck gesetzt, bis es gestanden hat"?


    Der Klassenlehrer vereinbart mit allen Eltern telefonisch eine Absprache nämlich den Elternabend bezgl Konsequenzen zusammen zu besprechen, und dann werden die Handys einkassiert.


    Ich wollte nur den Grund für diesen Richtungswechsel erfahren.


    Mich interessieren alle Gegebenheiten dieses Vorfalls.
    Und ich lasse da meine Tochter keinesfalls außen vor.


    Allerdings bin ich auch für Gleichberechtigung; soll bedeuten:


    Jeder hat sich an die Regeln zu halten. in diesem Fall auch die Lehrer.