Termin zur EidesStaatlichen versicherung,bitte um Rat.

  • Hallo Zusammen,


    Ich wende mich aus Praktischen Gründen nochmal an euch,(ich weiiiiiiiiisss ich wollte abstand nehmen,aber ihr seit so Aktiv wie kein Anderes Forum)
    Ich hab schon geschrieben ich habe gleich Zwei Termine zur Eides Staatlichen.
    Und ne Scheiss Angst davor,


    Wir waren ja dieses Jahr echt in nen Sumpf abgerutscht.
    Nach Kündigung fehlt uns auch wieder das zweite einkommen und es musste schon soviel bezahlt werden.


    Ich habe getilgt was ging, aber es reichte vorn und hinten nicht.


    Jetzt meine Fragen,
    Das gehalt meines Freundes läuft auf mein Konto....Sorge nr 1
    Ein gehalt habe ich diesen Monat noch bekommen,auch einiges davon bezahlt.
    Aber eben nicht diese beiden Posten.
    Was wwird mir jetzt passieren wenn ich diese Termine wahrnehme?
    Was ist mit dem Geld von meinem Freund?


    Können die das Pfänden es gehört mir ja nicht? Vorneweg es ist nur übergangsweise so das es auf mein Konto läuft
    er muss sich ein neues machen das ist in arbeit

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Gepfändet werden kann im Grunde nur, was dir gehört. Also kann das Konto deines Freundes nicht gepfändet werden, solange es sich um deine Schulden dreht.
    Der Gläubiger kann nur an die Quelle des Geldes herantreten. Also theoretisch Kindergeldkasse, Arbeitgeber usw... Viele Dinge sind pfändungsfrei, zum Beispiel Sozialgelder, wenn auch nicht im vollem Umfang.
    Hier gilt der pfändungsfreie Betrag nach § 850 ZPO.
    An deiner Stelle würde ich getrennte Konten anlegen und beide gleich als P-Konto einrichten. Dafür muss ein Formular ausgefüllt und von einer geeigneten Stelle abgestempelt werden (Schuldnerberatung, Jobcenter, RA, usw) nach § 850 ZPO, die den Freibetrag, sprich eine unpfändbare Summe ausweist.
    Die Frage ist, ob sich ein privates Insolvenzverfahren nicht besser eignet. Denn wenn man 10 € weise eine Schuld von über tausend Euros abbezahlt, kommt man nie in den Bereich einer Tilgung, sondern vergrößert die Schulden nur. Allerdings gibt es bei einem solchen Verfahren auch erhebliche Nachteile: so kann vom Insolvenzverwalter die Verwertzng eines KFZ verlangt werden...

  • Das gehalt meines Freundes läuft auf mein Konto....Sorge nr 1


    Warum denn das? Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Wenn, dann müsste es doch ein Gemeinschaftskonto sein...


    Eine EV würde ich nicht freiwillig abgeben.


    Na dann kommt der GV mit Haftbefehl. Drum rum kommt man nicht.
    Es sind also zwei Gläubiger, die eV beantragt haben. Ich verstehe nicht, warum der Gerichtsvollzieher da 2 Termine macht.
    Ist es nicht nur 1 Termin für 2 Gläubiger?


    EV-Abgabe bedeutet offiziell nicht zahlungsfähig. Eintragung in Schufa.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Um wieviel Schulden handelt es sich denn, hast Du schon mal probiert mit den Unternehmen eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
    EV kommt meistens dann zur Stande wenn man keine Raten bezahlt.


    LG


    Daniel

    Millionen von Männer,machen sich Gedanken darüber,mit welcher Frau sie gerne schlafen möchten. Nur wenige denken darüber nach mit wem sie aufwachen möchten.


    Alles was dem Elektroniker Spaß macht ist entweder illegal, qualmt oder ist nicht RoHS-konform.

  • Also ich habe ihn bevollmächtigt sein Gehalt auf mein Konto überweisen zu dürfen,
    sollte kein thema sein da wir es gemeinschaftlich nutzen.


    es ist aber wie gesagt auch keine Dauerhafte Lösung sondern nur aktuell aus verschiedenen Gründen so.
    Ich weiss nicht wieso Zwei termine, nur das es zwei sind.


    Ich hab am Montag einen Termin zur schuldner Beratung,
    Da würden wir weitere Schritte nochmal Thematisieren,aber mir liegt das alles schwer im Magen

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Ich weiss nicht wieso Zwei termine, nur das es zwei sind.


    Weil der Gerichtsvollzieher dann 2 mal die Gebühren berechnen kann.

    Millionen von Männer,machen sich Gedanken darüber,mit welcher Frau sie gerne schlafen möchten. Nur wenige denken darüber nach mit wem sie aufwachen möchten.


    Alles was dem Elektroniker Spaß macht ist entweder illegal, qualmt oder ist nicht RoHS-konform.

  • Das Geld deines Freundes auf deinem Konto ist erst einmal weg. wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Sollte es ein gemeinsames Konto sein, bestehen Chancen. Sollte es sein Konto sein und du darfst drüber verfügen, kann der Gerichtsvollzieher nicht zugreifen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also,


    geh gleich mal auf die Bank und ändere dein Konto in ein P-Konto um.


    Dann hast du einen Pfändungsfreibetrag über den du jeden Monat Verfügen kannst.
    Wegen erhöhung des Freibetrages wegen Kindergeld und Unterhalt frag einfach bei deiner Bank wie es dort gehandhabt wird.


    Ein Vollmacht von dir das dein Partner sein Gehalt auf dein Konto umleiten darf bringt gar nichts.
    Solange ihr nicht beide Kontoinhaber seid (Gemeinschaftskonto) ist das nicht erlaubt und theoretisch kann die Bank das Geld zurück geben
    und dir auch das Konto deswegen kündigen.


    Ergo sollte dein Partner sehr schnell zusehen das er ein eigenes Konto bekommt.

  • Also ich habe ihn bevollmächtigt sein Gehalt auf mein Konto überweisen zu dürfen,
    sollte kein thema sein da wir es gemeinschaftlich nutzen.


    Ich wusste gar nicht, dass das geht. Ich dachte immer, der Lohn-/Gehaltsempfänger MUSS der Kontoinhaber sein. Du schriebst, dass der Lohn deines LG auf Dein Konto geht.


    Doch, wenn man mit dem Gläubiger an einer Lösung arbeitet.


    Na dann bezahlt man ja, wenn auch nur teilweise. Wenn nicht bezahlt wird, kommt man eben nicht drum rum. Da muss im Vorfeld schon einiges gelaufen sein. Vollstreckungstitel vorhanden, GV-Besuche usw. In diesem Stadium lässt sich kein Gläubiger mehr auf pure Zahlungsversprechen ein. Da muss bezahlt werden. Wenn auch nur ein Teil.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Man kann sehr wohl Lohn etc auf ein KOnto überweisen lassen , daß nicht den eigenen Namen hat... Kenn auch Menschen die das machen weil sie lange kein eigenes Konto bekamen weg Privatinsolvenz.

  • Soweit ich weiß wird angenommen, daß das Geld auf einem Konto dem Kontoinhaber gehört. Und wenn für den ne Pfändung läuft dann ist es erstmal pfändbar. ABER: wenn man nachweisen kann das es eben nicht dem Kontoinhaber gehört kann man es sich wohl zurückholen....

  • Soweit ich weiß wird angenommen, daß das Geld auf einem Konto dem Kontoinhaber gehört.


    Ok. Andersrum: der Lohnempfänger hat Schulden und lässt seinen Lohn auf das Konto eines anderen zahlen. Der Gläubiger des Lohnempfängers (nicht Kontoinhaber) kann dann eigentlich aber das Konto nicht pfänden, weil es dem Lohnempfänger nicht gehört.
    Und da meine ich, dass das nicht geht. Würde ja jeder Schuldner machen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Menschen die in PI waren oder noch sind mussten das ne Weile genauso machen wenn sie für den AG ein Konto brauchten zur Überweisung des Lohnes aber keines hatten( zb wiel die Bank es ihnen gekündigt hatte)... Heute gibt es das P- Konto - aber noch nicht so lange.

  • Mein Lg,hatte zur zeit seiner Arbeits Aufnahme noch kein eigenes Konto.Das hat seine Gründe deswegen läuft sein GELD auf mein Konto.Ich darf aber nicht darüber einfach verfügen sondern Händige es ihm in Bar aus.


    Das lässt sich auch nachweisen da ich es immer am Ersten in Bar abhebe.


    Natürlich ist einiges im Vorfeld gelaufen,aber was ich nicht habe kann ich auch nicht geben.
    Das jemandem klar zumachen ist schwer.Es handelt sich auch nicht um riesen summen,
    das problem ist das ich keine Möglichkeit habe die summen aufzubringen.


    Ergo kam ich auch nicht um die Zwangsvollstreckung drum herum,deswegen ja die Schuldner beratung.
    Ich hab so magenschmerzen deswegen.Ärgere mich tod über mich deswegen

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Ändere dein Konto in ein P-Konto um,sofort. Um die EV wirsd du nicht drum rumkommen.
    Aber das ist auch kein Weltuntergang. Diese verschafft dir erstmal einige Zeit Ruhe und
    du kannst die Schuldentilgung in Angriff nehmen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Man kann sehr wohl Lohn etc auf ein KOnto überweisen lassen , daß nicht den eigenen Namen hat... Kenn auch Menschen die das machen weil sie lange kein eigenes Konto bekamen weg Privatinsolvenz.


    Sorry- aber das ist Kontenmißbrauch.


    Kann man auch nachlesen in § 154 AO


    P-Konto ist der gangbare Weg

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Das ist kein KOntenmissbrauch. Es gab vor eingien Jahren noch keine P _ KOnten . Die Menschen die da in PI waren aber für ihren AG ein Konto brauchten zur Überweisung des Lohns mussten das so machen. Sie haben nämlich bei keiner Bank ein eigenes bekommen. Ich kenn 2 Personen die das so haben - abgesegnet übrigens von ihrem Treuhänder. Die sind bald fertig mit ihrer PI ...



    ich darf natürlich meinen Lohn zb auch auf ein Konto meines Mannes ( oder meiner Mutter oder meines Freundes ) überweisen lassen - warum denn nicht ? Und ich habe als Jugegndliche als ich noch kein eigenes Konto hatte auch zb den Lohn für meinen Job auf das Konto meiner Eltern überweisen lassen. DAS ist vollkommen ok.


    Vielleicht liest du deinen § noch mal richtig durch ? da steht nämlich was ganz anderes drin...


    Es geht hier nicht drum ein Konto auf einen falschen oder anderen Namen zu eröffnen... es geht darum Lohn auf ein schon vorhandenes Konto das nicht einem selber gehört überweisen zu lassen ! Und das ist keinerlei Missbrauch sondern darf natürlich gemacht werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()