Ist das Umgangsboykott?

  • Hallo ihr Lieben,


    einige von euch wissen ja, dass mein Ex etwas "schwieriger" ist. Nun droht er mir mit Auferlegung einer Geldbuße, da ich mich nicht an die Umgangsvereinbarung
    halte. Normalerweise wurde der Kleine immer von der Schule abgeholt, seit gut 3 Monaten jedoch von zu Hause, weil es auch der ausdrückliche Wunsch des Kleinen
    ist, er hat es seinem Papa auch mitgeteilt, dass er lieber zu Hause abgeholt werden möchte - die Gründe dafür aufzuführen würde Seiten füllen, nur die Kurzform
    der Kurze und sein Vater haben ein sehr angespanntes Verhältnis, der Kleine möchte eigentlich überhaupt nicht mehr hin, JA weiß Bescheid und der Psychologe arbeitet
    mit dem Kleinen an den Problemen. Ex weigert sich die Probleme zu erkennen.


    Er holt den Kleinen also nun von zu Hause ab, zur gleichen Zeit als wenn er ihn aus der Schule holen würde. Ich schränke seinen Umgang doch garnicht ein?


    Es geht hier ums Prinzip nehm ich an, aber um dem Kind den Druck zu nehmen halte ich es wie es derzeit läuft für enorm wichtig. Hat er da vor Gericht Chancen,
    mir ein Bußgeld aufzudrücken? Oder sollte man gleich einen Antrag auf Abänderung des Umgangs stellen?


    Vielleicht war ja einer von euch schon in einer so "komischen" Situation.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Ich weiß nicht was da juristisch raus kommt, aber ich stelle mir gerade die Frage, was Du machen würdest, wenn der ausdrückliche Wunsch des Kindes der wäre, nicht mehr in die Schule zu gehen???


    Das Leben ist leider kein Ponyhof und Regeln sind dafür da, eingehalten zu werden.


    Gruß


    der Frosch

  • Hallo


    Ich gehe auf sowas nicht mehr ein. Soll er machen, ich bezweifle, dass er mit dem Argument Umgangsboykott durchkommt. Er holt das Kind, er sieht das Kind zur selben Zeit, nur an einem anderen Ort. Wobei ich schon auch Kind darauf hinweisen würde, dass nun mal die Schule als Abholort beschlossen ist. Sonst wird ja jede Vereinbarung ad absurdum geführt.


    Gruß

  • Wie alt ist euer Kind denn?


    Umgangsboykott ist m.E nur, wenn du den Umgang verhinderst, das tust du ja nicht.


    Ich würd alles schriftlich machen, um auf der sicheren Seite zu sein.

  • Nein, es ist kein Umgangsboykott. Und es wäre super, wenn der Gute
    seine Energie nicht für solch einen Blödsinn aufwenden würde, sondern sich
    Gedanken um sein Kind machen würde, speziell die Frage, warum dieses beginnt den
    Umgang selbst zu boykottieren!


    Lg
    Mami2511

  • Hallo famberle u.a.,


    ''Umgangsboykott'' kann man/frau das nicht direkt nennen. Um das Ganze aber besser beurteilen zu können, müsste man wissen, warum denn in dem Urteil diese Art von Abholung vereinbart wurde....


    MfG krypa

  • Umgangsboykott ist es nicht.


    Es ist jedoch eine Nichteinhaltung einer richterlichen Entscheidung wenn es so im Urteil steht.
    Wenn im Urteil auch etwas von Geldstrafe steht wenn man sich nicht an die Vereinbahrung hält dann hat er Chancen diese Vereinbahrung durchzusetzen.