Hallo!
Der Vater meiner 2 Kinder (8,10) zahlt Unterhalt nach einer Mangelberechnung, weil er ja angeblich so wenig verdient. bei der Berechnung wurde ihm ein Beitrag zu einer privtaen Rentenversicherung angerechnet, was ja auch so ok war. Da er aber Unterhaltsrückstände nicht zahlte, habe ich ihn pfänden lassen und folgendes festgestellt. Laut Pfändungsurkunde hat er einen unpfändbaren Betrag von 820 €, im ersten Monat der Pfändung wurden mir fast 900 € (Rückstände und laufender Unterhalt) überwiesen. Sprich er hatte da ein Nettoeinkommen von fast 1700 €. dann habe ich durch Zufall erfahren, das er die Rentenversichung aufgelöst hat und den Beitrag, der damals mit bei der Unterhaltsberechnung angerechnet wurde, gr nicht mehr zahlt.
Dann hatte er ja vor ein paar Wochen einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung und Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf 950 € gestellt. beides wurde abgelehnt. Die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf 950 € wurde mit der Begründung abgelehnt, da er nach Abzug des laufenden Unterhalts von 488 € für beide KInder deutlich über den Betrag von 950 € liegt. Also deutlich über 1500 € Nettoeinkommen hat. Mir wurde mal von einer Anwältin gesagt, das er ab 1500 € Netto sehr wohl den Mindestunterhalt zahlen müsste.
Ich habe in der Vergangenheit immer versucht, alles ohne Anwalt zu regeln, aber mein Ex zahlt freiwillig keine Cent. Über die 488 € für beide Kinder gibt es Unterhalstitel.
Das JA meinte, man könne nur alle 2 Jahre einen Neuberechnung veranlassen. Von dieser Beistandsschaft habe ich beim JA hier überhaupt noch nichts gehört. Wie gehe ich denn jetzt vor, um eine Neuberechnung vornehmen zu lassen?
LG