Unterhalt neu berechnen lassen

  • Hallo!


    Der Vater meiner 2 Kinder (8,10) zahlt Unterhalt nach einer Mangelberechnung, weil er ja angeblich so wenig verdient. bei der Berechnung wurde ihm ein Beitrag zu einer privtaen Rentenversicherung angerechnet, was ja auch so ok war. Da er aber Unterhaltsrückstände nicht zahlte, habe ich ihn pfänden lassen und folgendes festgestellt. Laut Pfändungsurkunde hat er einen unpfändbaren Betrag von 820 €, im ersten Monat der Pfändung wurden mir fast 900 € (Rückstände und laufender Unterhalt) überwiesen. Sprich er hatte da ein Nettoeinkommen von fast 1700 €. dann habe ich durch Zufall erfahren, das er die Rentenversichung aufgelöst hat und den Beitrag, der damals mit bei der Unterhaltsberechnung angerechnet wurde, gr nicht mehr zahlt.
    Dann hatte er ja vor ein paar Wochen einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung und Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf 950 € gestellt. beides wurde abgelehnt. Die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf 950 € wurde mit der Begründung abgelehnt, da er nach Abzug des laufenden Unterhalts von 488 € für beide KInder deutlich über den Betrag von 950 € liegt. Also deutlich über 1500 € Nettoeinkommen hat. Mir wurde mal von einer Anwältin gesagt, das er ab 1500 € Netto sehr wohl den Mindestunterhalt zahlen müsste.
    Ich habe in der Vergangenheit immer versucht, alles ohne Anwalt zu regeln, aber mein Ex zahlt freiwillig keine Cent. Über die 488 € für beide Kinder gibt es Unterhalstitel.
    Das JA meinte, man könne nur alle 2 Jahre einen Neuberechnung veranlassen. Von dieser Beistandsschaft habe ich beim JA hier überhaupt noch nichts gehört. Wie gehe ich denn jetzt vor, um eine Neuberechnung vornehmen zu lassen?
    LG

  • Man hat das Recht, alle zwei jahre einen neuen Einkommensnachweis zu fordern und/oder! wenn sich eindeutige Hinweise auf ein verändertes Einkommen ergeben. Hier ist der Hinweis eindeutig - eine Gerichtsfeststellung. Also kann, soll, muss die Beistandschaft einfach eine neue Anfrage starten. Wenn er die verweigert, muss allerdings gestritten werden. Wie immer in so Fällen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe das der hiesigen Unterhaltsstelle schon mitgeteilt. Die Frau ist aber der Meinung, das ginge nur alle 2 Jahre. Was mach ich denn nun? Will keinen Anwalt einschalten? Und wo beantragt man denn die Beistandsschaft?

  • Die Beistandschaft ist beim Jugendamt zu beantragen. Ich mutmaße mal, dass die von dir so genannte Unterhaltsstelle die Beistandschaft ausübt.


    Die in der von dir beschriebenen Situation davon zu überzeugen,einen neuen Gehaltsnachweis anzufordern, ist schwierig. In den Kommentaren und Gerichtsentscheiden wird von der mutmaßlich größeren Veränderung des Einkommens gesprochen. Und das würde hier ja zutreffen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die haben nur keine Lust. Meiner Freundin haben sie mal wortwörtlich gesagt, sie solle doch froh sein dass er überhaupt was zahlt... :angry ,

    Kenn ich auch die Antwort,und noch schlimmeres(z.B wechselt mein Ex die KK und weigert sich die Kids weiter zu versichern) hab da auch die Antwort bekommen "da können wir nix tun, müssen sie zum Anwalt" dabei schreibt das Gesetz es doch eindeutig vor. Anm. Bin zur Zeit nicht selbst. Versichert sondern bei meinem jetzigem Ehemann fam vers. da geht es nicht da der sog. Unterhaltsmehraufwand beim KV liegt. Naja geh halt eben wieder zum Anwalt, mit allem anderen auch (z.b Anteilige Zahlungen einklagen Schulbücher Klassenfahrten etc. zahlt er auch nich,kriegt aber anteilsmäßig KG angerechnet) Mein Ex verdient deutliich mehr als 1500,- Netto( ca doppelt soviel plus Firmenwagen) und JA war nur in der Lage Mindestunterhalt reinzuholen. Iss zum Kotzen. Fazit :GEH ZUM ANWALT,auch wenns mal wieder Geld kostet, meine Hoffnung is das der Idiot es irgendwann kapiert was seine verdammte Pflicht ist, wenn er sie schon nich sehen will

    Stark sein bedeutet nicht nie hinzufallen, nie zu weinen, nie zu verzweifeln. Stark sein bedeutet immer wieder aufzustehen und nach vorn zu sehen