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Hallo Lale25 und Mami2511,
sorry, auch da muss ich widersprechen. Kein Elternteil, also auch Mütter nicht, können zu Sorge verpflichtet werden. Auch das liegt in der Natur der Sache. Eltern können sich sogar ihrer Sorge 'ent-pflichten' indem sie das Kind zur Adoption freigeben. Du wirst kein Elternteil zur Sorge verdonnern können, ohne Gefahr zu laufen, das Kindeswohl zu gefährden.
MfG krypa
Du, Adoption und Sorgerecht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. KLar, kann die Mutter das Kind zur Ado freigeben (mit ZUstimmung des KV) und sie verliert auch das Umgangsrecht. Ein Vater, der das GSR verweigert, verliert das Umgangsrecht nicht.
Mütter können nicht zur Sorge verpflichtet werden?? Also mich hat keiner gefragt und auch sonst keine Frau, die ein Kind bekommen hat wurde explizit auf das SR angesprochen. Es wird vorausgesetzt - Feierabend. Das ist auch in Ordnung - dann aber bitte auch beim Papa!
Und nicht frei nach dem Motto "Möchtest du Papa sein? Bitte suche dir deine Option aus!".
LG
Mami2511
Edit: Und selbstverständlich kann man Eltern zur Sorge "verdonnern". Kind wird geboren, Vaterschaftstest- ohne wenn und aber-, Vaterschaft festgestellt, SR auch für den Vater. So einfach ist das. Und wenn sie einer der ET kindeswohlgefährdend verhält, liegt es am Gesetzgeber Sanktionen zu verhängen (und zur Abwechslung dann man welche die sich auch durchsetzen lassen!)