Gründe gegen gem. Sorgerecht

  • r

    Hallo Lale25 und Mami2511,


    sorry, auch da muss ich widersprechen. Kein Elternteil, also auch Mütter nicht, können zu Sorge verpflichtet werden. Auch das liegt in der Natur der Sache. Eltern können sich sogar ihrer Sorge 'ent-pflichten' indem sie das Kind zur Adoption freigeben. Du wirst kein Elternteil zur Sorge verdonnern können, ohne Gefahr zu laufen, das Kindeswohl zu gefährden.


    MfG krypa


    Du, Adoption und Sorgerecht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. KLar, kann die Mutter das Kind zur Ado freigeben (mit ZUstimmung des KV) und sie verliert auch das Umgangsrecht. Ein Vater, der das GSR verweigert, verliert das Umgangsrecht nicht.
    Mütter können nicht zur Sorge verpflichtet werden?? Also mich hat keiner gefragt und auch sonst keine Frau, die ein Kind bekommen hat wurde explizit auf das SR angesprochen. Es wird vorausgesetzt - Feierabend. Das ist auch in Ordnung - dann aber bitte auch beim Papa!
    Und nicht frei nach dem Motto "Möchtest du Papa sein? Bitte suche dir deine Option aus!".


    LG
    Mami2511


    Edit: Und selbstverständlich kann man Eltern zur Sorge "verdonnern". Kind wird geboren, Vaterschaftstest- ohne wenn und aber-, Vaterschaft festgestellt, SR auch für den Vater. So einfach ist das. Und wenn sie einer der ET kindeswohlgefährdend verhält, liegt es am Gesetzgeber Sanktionen zu verhängen (und zur Abwechslung dann man welche die sich auch durchsetzen lassen!)

  • r


    Du, Adoption und Sorgerecht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. KLar, kann die Mutter das Kind zur Ado freigeben (mit ZUstimmung des KV) und sie verliert auch das Umgangsrecht. Ein Vater, der das GSR verweigert, verliert das Umgangsrecht nicht.
    Mütter können nicht zur Sorge verpflichtet werden?? Also mich hat keiner gefragt und auch sonst keine Frau, die ein Kind bekommen hat wurde explizit auf das SR angesprochen. Es wird vorausgesetzt - Feierabend. Das ist auch in Ordnung - dann aber bitte auch beim Papa!
    Und nicht frei nach dem Motto "Möchtest du Papa sein? Bitte suche dir deine Option aus!".


    LG
    Mami2511


    Ich erweitere mal dein Horizont,es gibt durchaus Frauen die gefragt werden,nämlich dann wen schon während der Schwangerschaft klar ist,das bei der Mutter was in Buch ist!Irgendwas nicht normal läuft,dann kommt sogar das Jugendamt ins Krankenhaus! Sowas passiert sogar häufig in Deutschland!
    Ich möchte mich Lanie anschließen und noch dazu sagen,das hier sehr schnell verallgemeinert wird!
    Warum nicht direkt alle Männer auf den Mond schießen?? :frag Taugen ja eh nichts! So liest sich das hier raus!Ich stelle mir gerade vor,ich wäre das erste mal auf der Seite und würde so manche beiträge gerade aus den Therad hier lesen,meine Voraussetzung sind die die ich habe,nämlich allein-erziehend! Ich würde wahrscheinlich denken,Hier werden Männer gehasst!So einige sollten mal überlegen was sie schreiben! Denn auf der anderen Seite könnte einer wie ich sitzen,der sich dann sein teil denkt! ;)

  • Und selbstverständlich kann man Eltern zur Sorge "verdonnern". Kind wird geboren, Vaterschaftstest- ohne wenn und aber-, Vaterschaft festgestellt, SR auch für den Vater. So einfach ist das


    Meine Aussage bezog sich allein auf das Umgangsrecht. Daraus kannste nämlich keine Pflicht machen. Egal, ob GSR oder nicht. Im umgekehrten Fall kann man auch eine Mutter als UET nicht zum Umgang verpflichten.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Hallo Mami2511,


    Adoptionsfreigabe und Ent-Sorgung sind schon dasselbe. Was hat das jetzt mit dem Umgangsrecht zu tun? Von mir aus kann man Vätern, die die gemeinsame elterliche Sorge nicht wollen, ruhig das Umgangsrecht entziehen. Ob jetzt Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, ein Umgangsrecht haben, ist ohnehin strittig, das kommt drauf an, ob es eine verdeckte oder offene Adoption war und hängt von weiteren Vereinbarungen ab.


    Auch Mütter können ihr Kind zu Pflegeeltern geben und sich allmählich ent-sorgen. Ich will hier jetzt nicht die weiteren mütterlichen Ent-Sorgungsmöglichkeiten aufzählen....wir kommen hier jetzt an die Grenzen mütterlich-väterlicher Symmetrien...., mit denen Du hier operierst.


    MfG krypa

  • Gemeinsames Sorgerecht nur dann:
    -wenn die Elternteile die Sorge ernst nehmen, d.h., regelmäßigen Umgang wahrnehmen.
    -Und auf einer halbwegs vernünfigen Elternebene sind, oder- wenn ihnen das nicht möglich ist- verpflichtend Hilfe zur Mediation in Anspruch nehmen müssen, also bei ihren Problemen dauerhaft begleitet werden.
    Ein GSR, dass die Elterneben völlig außen vor lässt und nur die Gefährdung des Kindeswohl ausschließt, ist nicht im Sinne der Elternteile und letzten Endes auch nicht des Kindes.
    Bis jetzt ist es ja so, dass das GSR vom UET beantragt werden kann, und der Fall dann wenigstens geprüft wird und dann erst nach Sachlage entschieden wird.


    Romi


  • So, jetzt stell mal Deinen Passantrag ohne die Unterschrift des anderen Elternteils.

    wenn das kind nicht bei dir gemeldet ist
    geht es natürlich nicht...


    es muss/sollte ca 6 monate bei dir gemeldet sein, dann brauchst du die unterschrift der mutter nicht mehr (eigentlich)

  • Hallo zusammen,


    so, ich bin jetzt allmählich müde, und wißt Ihr, irgendwie habt ihr ja alle recht, weil jede(r) ihre/seine eigene Geschichte hat, und davor möchte ich mich auch mal verbeugen und nicht mehr recht haben jetzt....


    Ich muss jetzt ne Mütze Schlaf nehmen, weil ich meine Ziehtochter von einer Party gegen 3 (?) abholen muss.


    Es regnet hier, ich wohne am Waldrand und kann sicher gut schlafen in diesem Rauschen des Wassers.......


    Schlaft Ihr auch gut! krypa

  • Ja, Krypa


    irgendwie haben wir wohl alle Recht, weil wir eben unsere eigene Geschichte haben.


    Eine gute Nacht dir am Waldesrand!
    (Bei mir gibt es meistens nur die Geräusche der Autobahn.)


    Grüße, Romi

  • Mich erstaunen vorallem die beiden männlichen Poster!


    GSR ab Geburt ja, aber nur wenn der Mann will? Oder irgendwie anders? Jetzt bin ich schon irritiert!


    Wenn man beide Geschlechter gleichbehandeln will, kann es nicht sein, dass der eine praktisch "muss" und der andere "kann".
    Dann geht nur GSR ab Geburt -ohne wenn und aber - und dann müssen sich beide ET über Adoption. Pflegschaft oder was auch immer einigen und können sich
    dann - wenn gewünscht- auch selbst entsorgen.


    LG
    Mami2511


    P.S. Tuxianer ...Und ich hasse Männer nicht. Ich will sie auch nicht auf den Mond schiessen ;) Ich will aber, dass beide ET die gleichen Voraussetzungen haben und das sollte eigentlich im
    Sinne aller ET sein.

  • Romi wenn es GSRnur geben würde wenn eine halbwegs vernünftige elternebene vorhanden ist, sind wir dann aber wieder soweit das der BET das wieder verhindern kann... er blockt einfach alles ab was der UET vorschlägt und schon kann er begründen das keine elternebene vorhanden ist...

  • Rohezahl,


    wir drehen uns im Kreis.
    Ich habe ja auch geschrieben, dass, wenn keine halbwegs gute Elternebene vorhanden ist, für beide Elternteile die Pflicht zur Mediation bestehen müsste. Ein Mediator sollte dann helfen eine Elternebene herstellen zu können oder zu erkennen, ob das GSR einfach bei diesen Elternteilen nicht funktioniert.
    Die Elternteil mit dem Problem allein zu lassen, kann zur Riesen Belastung werden.
    Ich habe übrigens auch mit dem KV eine Mediation versucht. Diese ist nach nur einem Gespräch vom Mediator mit der Begründung abgebrochen worden, dass kein Aussicht auf Erfolg besteht.
    Andersherum würde ein Gericht vielleicht (hoffentlich kommt es nie dazu) entscheiden, dass KV das GSR mit mir erhält.
    Wie soll das gehen, wenn selbst mit Mediator keine Annäherung möglich war?



    Für dein Beispiel, dass ein BET alles ablockt, gibt es wieder genügend andere Beispiele, in denen ein UET dem BET und dem Kind das Leben schwer machen kann, wenn GSR besteht.


    Romi


  • 1. Mit Erpressung hat das nichts zu tun, da niemand gegen seinen ausdrücklichen Willen, bzw. gegen seine Rechte zu etwas gezwungen wurde.
    2. Als Schweizerischer Staatsbürger unter 12 Jahre braucht es für den Antrag einer Identitätskarte die Unterschrift eines erziehungsberechtigten Elternteils, da ein Kind dieses Alters noch nicht alleine ins Ausland reisen darf. Für den Reisepass muss ein Kind mindestens 16 sein, um ihn ohne Einwilligung eines Elternteils zu bekommen. Wo und bei wem das Kind wohnt, ist dabei nicht relevant.
    3. Ich habe oben natürlich Nord- Amerika gemeint, mich evtl. etwas schlecht ausgedrückt. Hab als Beispiel einfach eine Destination genommen, wo man ohne Visum, Impfungen, etc. direkt ab Zürich einreisen kann und dennoch für die Einreise mindestens der Pass'03 erforderlich ist. Kurze Sache, aber das Kind braucht nun mal die Unterschrift des Sorgeberechtigten.

  • Leider funktioniert gerade Zitieren nicht... egal


    Zum Thema Kinderreisepass ohne Unterschrifft des zweiten EZB. Ich benötigte für meine Jüngste kurzfristig einen neuen Reisepass, da der
    alte Pass bei Mutter lag und diese gerade im tiefsten Indien unterwegs war.
    Es war ein riesen Thema mit Einschaltung Jugendamt etc. obwohl die Kinder seit 6 Jahren bei mir leben, ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe usw.


    Und dennoch, auch wenn es oft nervt das GSR zu haben und wie schon oft angeklungen das ASR einfacher ist. Im Normalfall halte ich das GSR für richtig. Gibt deshalb auch bei mir oft Stress. aber da muss man halt durch. Klar Unterschriften für Sparbuch usw ist nervig. Unterschrift für Impfungen habe ich noch nie gebraucht, wurde auch nie danach gefragt. Und Mutter müsste (sie ist meisten dagegen) dann eben vor Gericht ziehen, macht Sie dann doch nicht.


    Also mein Fazit: GSR nervt oft ist aber in der Regel richtig, weil es den anderen Elternteil noch etwas stärker an seine Kinder bindet. Und Blockade geht auch nicht immer, da sind die Gerichte dann doch eher schnell und eher auf der Seite desjenigen bei dem die Kinder leben und ersetzen dann die Unterschrifft.


    Gute Nacht

    Es gibt Tage da verliert man... und es gibt Tage da gewinnen die Anderen

  • Hallo zusammen,


    so, Tochter ist schon abgeholt, war nur leicht besäuselt, ist schon im Bett. Die ist schon 18, da brauch ich kein GSR :-)



    Wie soll GSR nur bei Umgang erteilt werden? Mami vereitelt Umgang, nix mit GSR.


    GSR ab Geburt? Geht auch nicht vor Vaterschaftsanerkennung. GSR ab Vaterschaftanerkennung ist wieder ein anderes Thema, aber warum nicht?



    Ein Elternteil, das bei GSR Blockadepolitik macht, ist GSR schnell los wenn die Unterschrift zum 2.Mal verweigert wird.



    Gute Nacht krypa

  • So, jetzt stell mal Deinen Passantrag ohne die Unterschrift des anderen Elternteils.


    es muss/sollte ca 6 monate bei dir gemeldet sein, dann brauchst du die unterschrift der mutter nicht mehr (eigentlich)


    So wie juwi es schreibt, ist es es richtig, wird nur noch nicht in allen Ämtern so praktiziert. Übrigens muss das Kind nicht einmal 6 Monate gemeldet sein. Mein Fall war im Sommer gerade so, dass ich in die USA mit meinen Kindern (16 und jetzt 14) wollte. Beide leben inzwischen bei mir. KM hat sich gegen Ummelden und Reisepassbeantragung gewehrt bzw. nicht zugestimmt. Da wir GSR haben, konnte ich mich an das Familiengericht wenden wegen der Beantragung der Reisepässe. Dort hat die KM in einem Vergelich auch zugestimmt. Damit waren meine Kinder aber noch nicht umgemeldet und genau das war der Punkt warum ich dann doch keine Pässe beantragen konnte. Die Lösung war dann, dass mein Sohn (16) sich selbst ummelden konnte und wir dann einen Reisepass beantragen konnten. Bei meiner Tochter war es sogar so, dass ich mit allen Unterlagen (Gerichtspapiere etc.) mehrfach bei Ämtern war, mir die Beantragung aber dann verwehrt wurde, weil sie nicht bei mir gemeldet war. Die Lösung war dann, dass in dem Gerichtsentscheid im Protokoll vermerkt war, dass die KM zustimmt, dass beide Kinder bei mir leben. Damit konnte ich Tochter ummelden und sofort einen Reisepass beantragen.


  • Wir haben GSR - und Papa hat gerade für Kind nen Reisepass beantragt... allein - ohne Unterschrift von mir..... Allerdings ist Kind auch schon 16... ER will ja auch mit ihr wegfahren...
    Und Kind ist auch nur bei mir gemeldet.... Und nu ?

  • Das bestätigt mal wieder, dass viele Ämter nichts von ihren eigenen Vorschriften kennen.
    Aber ist doch ok, wenn es auch so geklappt hat. :daumen

  • Ja - ich find das auch ok so.... Unser Gemeindebüro ist da auch immer extrem bürgerfreundlich.....


    Und mal ehrlich - warum sollten sie ner 16 Jährigen die mit ihrem Vater dahin kommt den Antrag auf nen Pass verwehren ?

  • Unterschrift für Impfungen habe ich noch nie gebraucht, wurde auch nie danach gefragt.

    impfungen sind "alltagssorge".
    dafür brauchst du keine unterschrift...
    http://fokus-familienrecht.blo…n-schweinegrippe-ist.html




    Wir haben GSR - und Papa hat gerade für Kind nen Reisepass beantragt... allein - ohne Unterschrift von mir..... Allerdings ist Kind auch schon 16... ER will ja auch mit ihr wegfahren...
    Und Kind ist auch nur bei mir gemeldet.... Und nu ?

    wohnt ihr nicht in einem haus und habt die selbe adresse?
    aber mit 16 kann kind sowieso schon selber den ausweis/pass beantragen


    http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11298988/
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