Erneuter Gerichtstermin morgen..

  • Hallo ihr Lieben,
    morgen ist es einmal wieder soweit. Gerichtstermin. Ich beantrage zum 2. Mal das alleinige Sorgerecht für meine Kleine. Beim letzten Termin habe ich mich auf eine Einigung eingelassen. Wir sollten eine Erziehungsberatungsstelle aufsuchen und der Umgang war auch geklärt. Bei der Erziehungsstelle stand ich doof alleine rum und Umgang funktioniert überhaupt nicht. KV sagt mir des öfteren, dass er sich an keine Umgangszeiten halten wird. Er hätte schließlich auch das Sorgerecht und könne seine Tochter sehen, wenn er es will. Genau!!! Seine Tochter hat dagegen anscheinend keine Rechte auf einen verlässlichen Vater.
    Das JA war damals der Meinung, man solle dem KV das Sorgerecht für 1 Jahr entziehen, um zu sehen, ob er sich dann ändert. Dagegen war natürlich sein Anwalt. Nun wird das JA wieder aussagen und ich hoffe auf baldige Ruhe. Ich muss dazu sagen, dass auch ich mir einen geregelten Umgang wünsche und nie dagegen war. Der Vater will einfach nicht und stellt sich trotzdem als Super-Daddy da und unsere Tochter muss darunter leiden. Es ist so, dass er noch sehr gekränkt ist, dass ich die Ehe beendet habe.
    Umgang ist nicht der einzige Grund, weshalb das alleinige Sorgerecht beantragt wurde. Ich weiß, das gehört auch nicht rechtlich gesehen zusammen. Wobei ich mich inzwischen fragen, wie ein Vater entscheiden soll, welche Schule das Kind besucht, wenn er es noch nicht einmal auf die Reihe bekommt, sich regelmäßig zu melden.
    Bitte wünscht uns viel Kraft für morgen!

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    - Bob Marley -

  • :daumen:daumen

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Meine Erfahrung zeigt, dass du dir nicht allzu große Hoffnungen auf das alleinige Sorgerecht machen solltest. Unregelmäßiger Umgang bedeutet keine Kindeswohlgefährdung, wobei das kein genormter Rechtsbegriff ist, sondern Auslegungssache des Richters.
    Das JA wird den Weg des geringsten Widerstandes gehen, weil chronisch unterbesetzt und überlastet.


    Vermutlich ist dein Ex immer noch gekränkt und sieht darin die Möglichkkeit, dich zu bestrafen. Also wird er weiterhin versuchen, das Kind zu kaufen, auszuhorchen und stürzt es somit in einen Interessenskonflikt. Andererseits ist der Umgangsentzug auch nicht förderlich für das Kind, da es schließlich Mutter und Vater braucht.


    Also wie bekommt man den KV dazu, eine verbindliche Umgangsregelung und gewisse Zuverlässigkeit an den Tag zu legen? Diese Frage würde ich dem KV vor dem Richter stellen. Dann muss er reagieren oder fällt hinten runter...

  • Drück dir auch die Daumen :daumen:daumen:daumen

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • Ich sehe da keinen Grund, warum man dem KV das SR entziehen sollte und hoffe er behält es. Ich hoffe auch für das Kind, dass der Umgang bald regelmäßig stattfindet.

  • @tex-berlin: ja, diese frage wurde auch beim letzten mal gestellt. der vater zeigt sich immer wieder einsichtig und gibt eine tolles umgangskonzept ab. dass es nicht eingehalten wird, wird nicht kontrolliert. einen umgangspfleger gibt es hier nur, wenn die km oder kv den umgang verhindert bei dem das kind lebt, andersrum funktioniert das nicht.
    traydor: schön, dass du noch hoffnung hast. nur gibt es gründe für die sorgerechtsentziehung. passverweigerung nur ein grund. diesbezüglich wurde im ein eilantrag schon einmal das sorgerecht entzogen. also, vorher fragen bevor man urteil ;-).
    desweiteren bin ich noch immer der meinung, dass ein vater, der das sorgerecht hat, genauso die sorgepflicht hat. wenn er dieses nicht einhält, frage ich mich, wozu das sorgerecht. welche rechte hat mein kind dabei? kein vater wird in deutschland zum umgang gezwungen, aber entscheidungen vom kv müssen akzeptiert werden?
    danke an alle für die liebe unterstützung!

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  • Ich sehe hier ein Machtspiel denn das ASR hat nicht mit Umgang zu tun.


    Mit dem ASR soll der Vater gezwungen werden Regelm. Umgang zu haben und kann keine Aussage mehr treffen das er sein Kind sehen kann wann er möchte.
    Natürlich ist es nicht schön für Kind das KV nicht regelm. da ist aber das wird sich mit ASR nicht ändern. Ich denke eher im Gegenteil. Es wird sich verschlechtern.
    Von daher: Daumen runter.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich stand auch davor, das alleinige Sorgerecht zu nehmen. Meine Anwältin riet mir damals davon ab. Sie meinte, Väter die kein Sorgerecht haben, distanzieren sich meist noch mehr von den Kindern. Denke, die hatte da auch schon viele Erfahrungen gesammelt.


    Aber: Jede Situation ist anders, man kann das nicht verallgemeinern. :daumen:daumen

  • Manchmal ist es besser, wenn ein Vater sich distanziert, als wenn er sein Kind als Spielball im Rahmen des Umgangs benutzt, um die Mutter zu verletzen/nerven. Aber offen gesagt, ich denke, es ist noch nicht genug hier passiert, damit er das Sorgerecht verliert. Man kann mal vor Gericht darüber sprechen, vielleicht bekommt er auch einmal eine Warnung ausgesprochen, aber mehr würde ich mir an deiner Stelle erst einmal nicht erhoffen.

  • Der Vater hat sein SR nicht als Druckmittel zu benutzen. Wenn ihm der regelmäßige Umgang mit seinem Kind so unwichtig ist, dass er ihn nicht regeln möchte oder er sich selbst so wichtig nimmt, dass er denkt er kann kommen und gehen, wann er will, dann ist das sein Problem. Wenn er das GSR für dieses Verhalten dann auch noch verantwortlich macht, gehört es ihm entzogen.


    Das Recht auf Umgang hat er weiterhin.


    Aber wenn - nach seiner Aussage- das GSR dafür verantwortlich ist, dass er kommen und gehen kann, wann er will, dann muss man ja schlussfolgern, dass er sich ohne SR vielleicht mal an Absprachen hält ;) Das wäre ja ein Fortschritt für alle - vorallem für das Kind!


    Viel Erfolg!


    LG
    Mami2511

  • diesbezüglich wurde im ein eilantrag schon einmal das sorgerecht entzogen. also, vorher fragen bevor man urteil ;-).


    Die Ausweisbeantragung ist seit einiger Zeit nur noch bedingt mit dem Sorgerecht verknüpft. Wenn der Vater zustimmungspflichtig war, dann ist bei Euch noch das ABR offen und der Wohnort des Kindes streitig.(Oder der Prozess länger her, vor der Gesetzesänderung...)
    Sonst greift der "AE-Paragraf" im Melde- und Passrecht.
    Ich hoffe, dein Anwalt hat noch mehr Gründe in der Klageschrift genannt. Fern am Horizont schimmert da einzig ein völliges Zerstrittensein der Eltern, sodass eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht möglich erscheint. Da aber Umgang, wenn auch unregelmäßig, stattfindet, ist das auch schwierig. Ich hoffe, die Verhandlung geht positiv für dich aus! Sonst wäre der Vater in seinem destruktiven Verhalten auch noch bestätigt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für eure vielen Antworten.


    Der Gerichtstermin ist vorüber und es kam zu folgendem: Da der Vater sich nicht an die gerichtlich angeordneten Umgangsregelungen gehalten hat und auch nicht zur Erziehungsberatung geht, schleicht sich der Gedanke ein, dass der Vater das Sorgerecht als Druckmittel nutzt, ohne großes Interesse an seinem Kind zu zeigen. Das Kind soll nun nächste Woche vom Gericht angehört werden. :-(. Nachvollziehbare Gründe, weshalb er die Umgänge nicht einhält, konnte er nicht vorlegen. Was die Erziehungsberatung und das JA angeht, wurde vom Anwalt gesagt, dass der Mandant aufgrund seine Herkunft Angst hat, dort nicht ernst genommen zu werden.


    Ich muss dazu sagen, dass ich mit dem Vorschlag, dass das Sorgerecht für einige Zeit ruht, einverstanden. Damit hat der KV die Chance, sein Verhalten zu ändern mit der Aussicht, dass er es zurückbekommt und die Vater-Kind-Beziehung möglicherweise gestärkt wird.


    Volleybap: das ist richtig. auch das ABR habe ich nicht. damals ging es zuerst darum, dass er den pass nicht rausrücken wollte und ihm mit sorgerechtsentzug gedroht wurde. hintergrund: sein heimatland gehört nicht zum schengener abkommen und eine entführung war aufgrund von drohungen ernstzunehmen. pass habe ich dann bekommen. als ich dann einen neuen pass für meine tochter brauchte (januar 2011) um eine mutter-kind-kur anzutreten (einreise schweiz) hat er die unterschrift verweigert, da er befürchtete, dass nun ich das kind entführe :radab . bestätigung der anzutretenden kur lagen war. daraufhin wurde ihm das sorgerecht für die zeit der kur entzogen.

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  • Upps. Das klingt aber seltsam. Wird der Vater anwaltlich vertreten? Und wie alt ist denn euer Kind? Das sieht alles verflixt danach aus, als ob der Richter hier als Mediator versuchen will, das Ding auf eine versöhnliche, einvernehmliche Ebene zu setzen.
    Was sagt denn dein Anwalt? Der kennt den Richter doch sicher?


    ("Musst" jetzt aber nicht drauf antworten, die Fragen sind schon recht intim...!)

    Liebe Grüße



    Bap



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