Beiträge von Zarathustra

    Bitte helft mir mal bei der Unterteilung der elterlichen Sorge. Welche Teilbereiche gibt es? Habe ich etwas vergessen?


    Soweit ich weiß, gibt es


    1. Personensorge und
    2. Vermögenssorge


    Und die Personensorge selbst unterteilt sich in:


    a. Gesundheitssorge
    b. Vertretungsmacht
    c. Bestimmungsrecht über den Aufenthalt
    d. Fragen betreffs Kindergarten / Schule / Ausbildung
    e. Regelung des Umgangs


    Gibt es weitere Bereiche?

    Danke für deine Antwort
    Angst hab ich davor nicht --- den er hat der kleinen als er Sie einmal geholt hat in dem halben Jahr schon erzählt das ich den Umgang verbiete--- aber ich kann meine Tochter nicht leiden sehen..darum will ich alles möglich tun damit es ihr gut geht aber ob es ihr dann wirklich gut geht? Sie denkt einfach er liebt sie nicht mehr darum kommt er nicht wie macht man seiner Tochter klar doch der Papa liebt dich aber er kommt halt nicht.. Ich hab ihr schon erklärt das der Papa sauer ist auf die Mama und deswegen nicht kommt... Aber du hast schon Recht man kann ihn nicht verändern und zu nichts zwingen--- ich bin so hin und hergerissen weil ich so eine Wut auf ihn habe weil er alles an dem Kind aus lässt noch dazu vergöttert sie ihn-- Ich bin mit ihr schon bei einer Pädagogin die sagte aber das alles ok ist sie ein aufgewecktes sehr lustiges Kind ist. Da ist Sie alle 14 Tage eine Stunde weil ich will dass Sie mit einer neutralen Person über ihren Papa redet denn bei mir merkt Sie einfach das ich nicht gut auf ihn zu sprechen bin, aber bis jetzt hat Sie auch dort noch nicht von Papa erzählt da läuft alles erstmal sehr spielerisch


    Wenn es sie belastet, dann sprich sie nicht von dir selbst aus auf ihn an. Sie wird es mit der Zeit für sich selbst lösen. Wenn du es aber selbst immer wieder als schlimm und schmerzlich darstellst, wird euer Kind es auch so empfinden. Wenn du ihr regelmäßig sagst, wie schlecht es ist, dass er nicht kommt, dann entwickelt sie vielleicht auch irgendwann ein schlechtes Bild vom Vater, unter dem sie auch leiden wird. Lasse ihr ihre Erinnerungen an den Vater so wie sie bei Umgangsabbruch waren, sie soll sich in ihrer Liebe für ihn erinnern können und keinen Hass entwickeln, vielleicht kann man dort später nochmals ansetzen.


    Ich persönlich würde ihm seine Tochter nicht mehr "hinterhertragen", vorallem auch deswegen, weil es so gar nichts bringt


    Hierin liegt aber auch eine Gefahr. Wenn man als BET durch das Verhalten des UET irgendwann vollends frustriert ist und sich deshalb nicht mehr kümmert, kann der UET das auch für sich ausnutzen und zu allem Überfluss behaupten, es bestünde seitens des BET kein Interesse am Umgang. Ab und an sollte man Umgang anbieten, damit bricht man sich auch keinen Zacken aus der Krone.

    Die Frage ist auch, was du getan hast, um den Unterhalt zu bekommen. Hast du einen Titel? Deine Anzeige wird ohne Titel wohl keine Aussicht auf Erfolg haben, da gar nicht feststeht, ob und was er zahlen muss. Du solltest zunächst einen Titel erwirken.


    Ansonsten solltest du ihm Umgang anbieten, alles schriftlich dokumentieren, keine nicht nachweisbaren telefonischen Absprachen machen, damit du vorweisen kannst, dass Umgang möglich war, aber er ihn nicht wahrgenommen hat. Nicht selten brechen unterhaltspflichtige Elternteile auch mal einen Sorgerechtsstreit vom Zaun, um über den Sorgerechtsweg und Umzug des Kindes langfristig um den Unterhalt zu kommen. Umgangsverweigerung als Argument ist natürlich attraktiv, und dieser lässt sich vom UET auch gerne einmal inszenieren, wenn nötig. Solche Fälle kenne ich inzwischen unzählige. Letztes Jahr musste ein Kind im Bekanntenkreis sogar ins Kinderheim, und als der Vater das Kind auch im Kinderheim selten bis nie besuchte, wurde endlich klar, dass der Vater den Umgangsboykott inszeniert hatte.


    Wenn ihr noch keine gerichtliche Regelung habt und auch keine Einigung möglich ist, solltest du zugunsten eurer Tochter eine gerichtliche Regelung beantragen. Das kannst du übrigens auch ohne Rechtsanwalt bei Gericht machen. Das zeigt dem Gericht auch bereits, dass du tatsächlich Interesse am Umgang hast. Vielleicht nimmt der Vater den Umgang dann weiterhin nicht wahr, aber wenigstens hast du alles versucht, was du zumindest rechtlich konntest, und du bist vor rechtlichen Konsequenzen gegen dich besser geschützt.

    Vielleicht kannst du auch einen Ersatztermin anbieten, aber grundsätzlich ist es besser, wenn man sich an eine Vereinbarung hält und bei Absagen auch klarmacht, dass man grundsätzlich darauf besteht, dass der Umgang regelmäßig stattfindet. Die Regelmäßigkeit im Umgang ist bis zu einem gewissen Alter der Kinder meiner Meinung nach unabdingbar. Wenn das nicht gegeben ist, verwässert sich die Regelung mit der Zeit, und mindestens ein Elternteil wird irgendwann keine Priorität mehr im Umgang sehen, was dann zum großen Konflikt oder schlicht zum allseitigen Kontaktabbruch führen kann. Es ist besser, beiderseits seine Verantwortung betreffs Umgang als Eltern zu sehen und den anderen auch an die Verantwortung zu erinnern, wenn es das Ziel ist, den Kontakt zwischen Kind und UET dauerhaft aufrecht zu erhalten.


    Ich hätte Bedenken, den Vater regelmäßig entschuldigen zu müssen. Aber wenn er nur ausnahmsweise eine andere Verbindlichkeit hat und ansonsten regelmäßg - trotz der Entfernung - kommt, dann würde ich ihm entgegen kommen. Das kannst du aus deiner Erfahrung mit ihm selbst am besten beurteilen.


    Sonderlich förderlich - eher abschreckend für einen UET - ist es natürlich nicht, dass der Umgang begleitet ist, aber wenn es dafür tatsächlich Gründe gibt, wird es wohl so sein müssen.

    Ich würde dir empfehlen, die Ruhe zu bewahren und sachlich zu bleiben. Die Ebene, auf der ihr euren Streit ausübt, hat kindeswohlgefährdenden Charakter. Wenn das JA nicht mit euch reden will, dann bedeutet das möglicherweise, dass es euren Fall inzwischen für aussichtslos hält. Wenn ihr nicht dazu in der Lage seid, euch bei behinderten Kindern zu einigen, und wenn du zu viel Wind produzierst, könnt ihr die Kinder auch schnell mal eine Pflegefamilie verlieren, die medizinisch geschult ist und die korrekte Behandlung sichert.


    Erkläre das dem KV unter Zeugen. Wenn ihm das gleichgültig ist, dokumentiere es mit dem Zeugen gemeinsam. Sichere dich besser ab, bevor der KV eure Elternschaft aufs Spiel gesetzt hat. Mit derart bedürftigen Kindern sollte man aufpassen, welches Risiko man eingeht.

    Bei einer Mutter mit ähnlichem Problem würde es heißen, dass man die Erziehungsfähigkeit überprüfen muss, wenn du es nicht schaffst, dein Kind gegen seinen Willen zum Umgang zu überzeugen. Also lasse dich nicht auf Debatten ein, du bist der Erwachsene, du entscheidest zum Wohl deines Kindes. Umgang dient dem Kindeswohl. Das Kind trägt auch nichts vor, was sein Kindeswohl gefährden könnte.

    Selbst nachgewiesener Drogenkonsum ist noch nicht zwingend ein Grund, eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen, wie die Erfahrung immer wieder zeigt. Man würde meinen, Drogen sind kein gutes Umfeld für Kinder, aber es wird von JAs und Gerichten immer wieder als nicht ausreichend beschieden, um das Sorgerecht zu entziehen oder gar ein Kind aus dem Haushalt zu nehmen, wenn das Kind ansonsten gut versorgt wird.

    GSR lag vor. Du hast Antrag auf ASR gestellt.
    Mit welcher Begründung wurde dir das SR entzogen?


    Wer bei GSR nicht mit sehr gutem Grund das ASR beantragt, der schießt sich gerne auch mal selbst ins Knie.
    Man sollte sich bei ASR-Anträgen sehr gut überlegen, ob man bereit ist, im Verfahren wegen Zerstrittenheit der Eltern das GSR zu verlieren.
    Es gibt eine ganze Menge anderer Anträge, die man stellen kann, ohne den anderen Elternteil aus der elterlichen Sorge zu manövrieren.
    Vielleicht hat die Mutter einfach besser und weniger brachial taktiert.

    Vielleicht will sie dir auch nicht wehtun, sondern dein eigenes Verhalten hat Urängste bei ihr ausgelöst.
    Den Umgang unterbindet sie vielleicht jetzt, weil sie weiß, wie dringlich du die Kinder aus ihrem Haushalt holen willst.


    Hier wäre wohl dringend Mediation nötig, wenn es noch irgendeine Kommunikationsbasis zwischen euch gibt.
    Und wenn du weiterhin Umgang haben möchtest, wäre es vielleicht empfehlenswert, wenn du erklärst, dass du die Verhältnisse bei dem belässt wie sie jetzt sind.


    Ich weiß ja nicht, auf welche Drogen sie positiv getestet wurde, aber wenn es Aspirin war, sah es das Gericht vielleicht nicht so eng.
    Einen Grund wird es gehabt haben, dass deine Vorwürfe nicht für voll genommen wurden.

    Manchmal ist es besser, wenn ein Vater sich distanziert, als wenn er sein Kind als Spielball im Rahmen des Umgangs benutzt, um die Mutter zu verletzen/nerven. Aber offen gesagt, ich denke, es ist noch nicht genug hier passiert, damit er das Sorgerecht verliert. Man kann mal vor Gericht darüber sprechen, vielleicht bekommt er auch einmal eine Warnung ausgesprochen, aber mehr würde ich mir an deiner Stelle erst einmal nicht erhoffen.

    dorothea, mir ist nach deinen Postings jetzt nicht ganz eindeutig klar, ob euer Sohn beim Vater leben möchte oder nicht. Wenn euer Sohn eingeschüchtert ist, wie verstehst du das? Wird er beim Vater festgehalten oder fühlt er sich einfach schlecht gegenüber euch wegen seiner Entscheidung für den Vater?


    Jedenfalls ist der Vater derzeit klar dabei, Fakten zu schaffen. Wenn du den Jungen seit April nicht mehr gesehen hast, ist das schlecht für den Ausgang eures Verfahrens über den zukünftigen Aufenthalt des Kindes. Als Mutter würde ich meine zeitnahen Handlungen hier wohl nach dem ausrichten, was mein Kind tatsächlich möchte und braucht.

    nachdem ich mich mittlerweile mit einem JA und einem Arbeitsamt erfolgreich gestritten habe geb ich dir mal einfach einen tipp...wenns nicht weit weg ist, geh vorbei, und sag du willst den amtsleiter sprechen und gleichzeitig eine dienst und sachaufsichtsbeschwerde loswerden... die müssen die nämlich zur niederschrift annehmen als amt...


    wenns weiter weg ist mach das ganze schriftlich und schicks direkt an Rathaus an den Bürgermeister mit dem verweis das du es weiter an die presse gibst... funktioniert meistens... weil bei beschwereden, muss jeder vorgesetzte deiner sachbearbeiterin eine stellungnahme abgeben und solche beschwerden sind IMMER Personalaktenkundig.... in der regel reicht das um dafür zusorgen das die mitarbeiter sich bewegen...


    die rechtschutz zahlt aber auch nur die 1. BEratung... wenns wirklich vor gericht geht musst du selber zahlen camper... und das nervig ist das ja anwaltspflicht ist

    Danke für deine Tipps. Ähnlich habe ich auch schon Überlegungen gehabt. Das "Amüsante" an meinem Fall ist, dass ich einmal ein Gespräch mit dem Jugendamt gesucht habe, um Sachfragen zu klären, wie z.B. nachweisbar falschen Vortrag vor dem Familiengericht durch unsere SB, und zu diesem Gespräch kam unangekündigt eine weitere Dame des Jugendamts, die mir als "Vorgesetzte der SB" vorgestellt wurde. Im Nachhinein recherchierte ich, und ja, es war tatsächlich eine Vorgesetzte der SB, nämlich die Amtsleiterin des Jugendamts des kompletten Landkreises, nicht nur unseres Ortes. Und genau diese verweigerte die Beantwortung jeglicher meiner durchaus sachlichen Fragen im Beisein eines Zeugen (!). Meiner SB wurde komplett durch die "Vorgesetzte" der Mund verboten. Die SB wurde wenig später versetzt.


    Insofern gehe ich davon aus, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch nur in der Luft verpufft.


    Ich ziehe es tatsächlich in Betracht, ein zukünftiges Verwaltungsgerichtsverfahren öffentlich zu dokumentieren, zumal ich mir ausrechne, zumindest Chancen auf einen Teilerfolg zu haben. Aber eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde werde ich auch noch zu den Akten legen.


    Den Bürgermeister könnte ich auch kontaktieren, das ist eine gute Idee.

    Nein, es ist weder die Schuld des Vaters noch der Mutter. Der Gesetzgeber hat diese Lage herbeigeführt und muss im Zweifel dann auch für Ausgleich sorgen.
    Aber das ist für diesen Thread jetzt wirklich OT, weil die Eingangfrage sich rein auf das Sorgerecht bezog.

    Mittelbar ist auch das eine Frage des Sorgerechts, denn das Sorgerecht beinhaltet auch eine Pflicht, die sich im Unterhalt widerspiegelt.


    Aber ja, der Thread hat damit nichts zu tun.

    Zarathustra


    Und warum sollte das dem Vater aufgebürdet werden? Es ist doch nicht seine Schuld, dass bei GSR 2 Monate weniger Elterngeld gezahlt wird! :frag

    Es ist aber seine Schuld, dass er die Betreuung für das Kind nicht die zwei Monate übernimmt. Wenn es um GSR, Umgangsrecht und sonstige Rechte geht, heißt es immer, Väter könnten alle das leisten, was Mütter leisten können. Warum aber soll ein Vater nicht mal zwei Monate aus dem Job aussteigen, um die Vollzeitbetreuung zu übernehmen? Die Mutter muss es doch auch können. Insofern hat der Vater die Wahl zwischen Zahlung von Betreuungsunterhalt und Übernahme der Vollzeitbetreuung.

    Mein Kind ist auch etwa in dem Alter in die KiTa gekommen, und ich würde es wohl genauso wieder machen. Es hat sich dort toll entwickelt, und die Sozialkontakte mit anderen kleinen Kindern finde ich sehr wertvoll. Aber das ist sicher auch vom Kind abhängig, ob es sich als gute oder schlechte Lösung herausstellt. Du kannst den Versuch ja machen, und wenn es nicht klappt, lässt du es. Ein ausgeglichener Elternteil ist für ein Kind jedenfalls genauso wichtig, und wenn du durch den Job einen Ausgleich findest, kann das auch deinem Kind gut tun. Ich persönlich würde aber in dem Alter des Kindes noch keine Vollzeitstelle annehmen, aber das ist wohl Ansichtssache.