Die Frage ist auch, was du getan hast, um den Unterhalt zu bekommen. Hast du einen Titel? Deine Anzeige wird ohne Titel wohl keine Aussicht auf Erfolg haben, da gar nicht feststeht, ob und was er zahlen muss. Du solltest zunächst einen Titel erwirken.
Ansonsten solltest du ihm Umgang anbieten, alles schriftlich dokumentieren, keine nicht nachweisbaren telefonischen Absprachen machen, damit du vorweisen kannst, dass Umgang möglich war, aber er ihn nicht wahrgenommen hat. Nicht selten brechen unterhaltspflichtige Elternteile auch mal einen Sorgerechtsstreit vom Zaun, um über den Sorgerechtsweg und Umzug des Kindes langfristig um den Unterhalt zu kommen. Umgangsverweigerung als Argument ist natürlich attraktiv, und dieser lässt sich vom UET auch gerne einmal inszenieren, wenn nötig. Solche Fälle kenne ich inzwischen unzählige. Letztes Jahr musste ein Kind im Bekanntenkreis sogar ins Kinderheim, und als der Vater das Kind auch im Kinderheim selten bis nie besuchte, wurde endlich klar, dass der Vater den Umgangsboykott inszeniert hatte.
Wenn ihr noch keine gerichtliche Regelung habt und auch keine Einigung möglich ist, solltest du zugunsten eurer Tochter eine gerichtliche Regelung beantragen. Das kannst du übrigens auch ohne Rechtsanwalt bei Gericht machen. Das zeigt dem Gericht auch bereits, dass du tatsächlich Interesse am Umgang hast. Vielleicht nimmt der Vater den Umgang dann weiterhin nicht wahr, aber wenigstens hast du alles versucht, was du zumindest rechtlich konntest, und du bist vor rechtlichen Konsequenzen gegen dich besser geschützt.