Unterhalt für 2 Kinder..Kann mir jemand helfen?!

  • @Camper Er wohnt und Arbeitet in der Schweiz, also hilft das hier nicht im Geringsten. :hae:


    Ich würde auch Sagen bei der Schwierigen Konstellation kann dir nur nen Anwalt Helfen.


    Vor allem das Einfordern des Unterhalts aus der Schweiz wird ohne Anwalt sehr schwierig wenn er sich quer stellt. :hae:

  • @Camper Er wohnt und Arbeitet in der Schweiz, also hilft das hier nicht im Geringsten.


    Das Kind wohnt aber in Deutschland. also gelten die deutschen Gesetze und nicht die schweizer Gesetze.


    In der Schweiz wäre aufgrund des höheren Erwerbseinkommens der KU etwa 3 x so hoch.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()



  • kurz OT : Aber in München gibts keine Wohnungen für 2 Personen für 600 warm (wird für ne 1-Zimmerwohnung schon knapp) :lgh also informier dich mal bitte besser, bevor du hier was Falsches weitergibst :daumen

    2 Mal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()


  • Deswegen kann er aber noch lange nicht Ergänzendes Hartz 4 Beantragen, und nichts anderes war die Intention deines vorherigen Beitrages, oder?


    Also mal Bitte beim Thema bleiben, dies hilft doch der TE nicht im Geringsten.

  • kurz OT : Aber in München gibts keine Wohnungen für 2 Personen für 600 warm (wird für ne 1-Zimmerwohnung schon knapp) :lgh also informier dich mal bitte besser, bevor du hier was Falsches weitergibst


    Das was zu kriegen ist und das was dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht, sind immer zwei Paar Schuhe.


    Ich habe meine Informationen aus dieser Quelle


    http://www.muenchen.de/rathaus…mt/Kosten_Unterkunft.html


    gibt es für (fast) ganz Deutschland nachzulesen hier


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    lg


    Camper

  • Deswegen kann er aber noch lange nicht Ergänzendes Hartz 4 Beantragen, und nichts anderes war die Intention deines vorherigen Beitrages, oder?


    Bei dem Einkommen das die TS angegeben hat sowieso irrelevant. So hoch können seine Kosten gar nicht sein, dass er da noch (ergänzendes) ALG II kriegt.


    Aber es dürfte halt den Betrag an BU schmälern.


    lg


    Camper

  • Wo wohnt dein Ex denn in der Schweiz?
    Auf dem Land zahlt man hier schon locker 1200.-Fr. für ne 2,5er Wohnung! Wenn er nur 3400 Euro Netto verdient, dürfte er je nachdem nicht mehr allzu viel übrig haben, wenn alles bezahlt ist, was er muss, da so viel ich weiss doch auch noch ein Batzen an Steuern abgeht....

  • Sorry,habe gerade noch nen alten Lohnzettel von Ihm gefunden. ;-) Er verdient keine 3400 sondern 3800 CHF PLUS noch das 13.Gehalt drauf. Wieso? 3800 CHF hat er doch auffe Hand. Steuern usw.sind schon abgezogen!
    Mein Ex wohnt recht nah an der Grenze zu DE. 30km von Konstanz entfernt..


    Naja,ich meine..Das ist SEIN Problem,oder? Wenn der Selbstbehalt bei 2400 oder 2500 liegt(HÖCHSTENS!),dann muss er zusehen,wie er das macht. Oder sehe ich das falsch?
    Achja..Er bezahlt noch die Schulden seiner Ex-Frau mit.Sie könnte die Schulden nicht zahlen,also macht er das "gerne". Das wären ja nur 150-200 Euro im Monat. :dribbel

  • Ich habe von einem Schweizer Bekannten die Info, dass man seine Steuern selber zahlen/ jedes Monat überweisen muss. Und dass die je nach Ortschaft / Kanton oft sehr unterschiedlich sind. Dass Steuern für den Stadt und für die Gemeinde, in der man wohnt, fällig werden.
    Also weißt du evtl. nicht genau, ob dieser Betrag netto oder brutto ist.