Beiträge von Nehalennia

    Neeeein!!! :D
    28.03 WAR der Unterhalt für MÄRZ! 4 Wochen zu spät.
    Und der Unterhalt vom 16.04 für APRIL!
    Am 01.05 müsste er regulär wieder zahlen.


    Jetzt verständlich? :D
    quote='tanimami73','index.php?page=Thread&postID=2128295#post2128295']Also mittlerweile tu ich mich auch schwer.....wenn ichs richtig verstanden habe, fehlt der März-Unterhalt (die 1. Zahlung war am 28.03. für April, die 2. Zahlung am 16.04. für Mai).
    Die Sachbearbeiterin hat sich nämlich vertan, der Vater sollte eben nicht erst ab 01.04. zahlen, sondern ab 01.03. Also fehlt der März. Wurde das beim Daddy auch eingefordert und zur Zahlung
    aufgefordert?


    Ist das ein Durcheinander, wenn da nach 2-3 Unterhaltszahlungen dann schon wieder neu berechnet werden soll....da rentiert sich nichtmal ein Dauerauftrag. Ist aber auch sein Ding, wie er mit seiner Anwältin kooperiert.
    Da kann die sich dann rumstreiten.


    Und seine Anwältin ist trotzdem im Unrecht: er kann zahlen, wann er will den Monat über, Hauptsache das Geld ist ZUM 01. des Folgemonats auf dem Konto!
    Sein Fehler war halt auch, dass er Zahlungen zum 01. unterschreibt, obwohl er Mitte des Monats zahlen will. Sowas unterschreibt man dann auch nicht, wenn man weiß, man machts eh nicht. Wobei man ihm auch keinen Strick draus drehen kann. Er zahlt ja im VORAUS!!!


    Die eine Zahlung für März ist nachzufordern und gut ist. Ist das ein Theater.[/quote]

    Hallo! :)
    Vermutlich hast Du meine Antwort überlesen?
    Die Zahlung jetzt, gestern, war für A P R I L!!! Ich dachte auch erst, Zahlung für Mai. Aber er wurde zur Zahlung ab dem 01.03 aufgefordert - Nicht, wie ich angenommen hatte, 01.04.
    So. Ich habe beim Jugendamt angerufen.
    Die schei..ist, dass ich nichts schriftlich habe/bekomme, weil alles über die Beistandschaft läuft.


    Zahlung ab dem 01.03. / Nicht ab dem 01.04.!!!
    Zahlung März erhalten am 28.03.
    Zahlung April erhalten am 16.04.
    Die SB hatte sich da versehen, KV aber umgehend darauf hingewiesen.
    Das geht so nicht. Es wurde schriftlich festgehalten, er hat's auch unterschrieben, jeden Monat immer zwischen dem 01. - 03.zu zahlen!



    Das Jugendamt hat umgehend seine Anwältin angerufen!
    ...Und die hat auch die Faxen dicke.Also, seine Anwältin.


    Er hält sich nicht an Absprachen usw.
    Er sollte nachweisen, wann seine Fortbildung zu Ende ist, weil er dann im Folgemonat umgehend neu berechnet und wohlmöglich hochgestuft wird.
    Diesen Nachweis hat er seiner Anwältin noch immer nicht eingereicht. 01.03. Sollte das erfolgen... die Anwältin hat ihm schon zwei Briefe zukommen lassen. :/
    Jetzt heute versucht sie ihn, telefonisch zu erreichen!
    Keiner weiß, wann die Weiterbildung beendet ist?
    Laut Internet, sagt das Jugendamt, 18 - 24 Monate.
    Aber seine Anwältin und auch das Jugendamt benötigen konkrete Nachweise, um nach der Weiterbildung den Unterhalt neu berechnen zu können!
    Wenn er nicht Vollzeit arbeiten möchte, wird dieses fiktive Einkommen genommen.
    Mit der Ausrede, Weiterbildung & deswegen nicht Vollzeit arbeiten,, kommt er dann ja nicht mehr durch, wenn diese beendet ist.


    Seine Anwältin hätte ihn wohl letzten Monat schon darauf hingewiesen : Immer am 01.sei Unterhalt zu zahlen - Und nicht erst am 15 / 18.oder whatever. (Für den bereits LAUFENDEN Monat, wohlgemerkt!)
    Das sei nicht korrekt und darf er NICHT machen. Er hat's aber gemacht...
    Seine Anwältin ist aus allen Wolken gefallen?!
    Gegen die Absprachen zwischen Anwalt und Mandant!


    Sie wird das umgehend mit ihrem Mandaten klären, dass er, wie bereits mit ihm mündlich geklärt und er schriftlich vom Jugendamt erhalten und unterschrieben hat, immer zwischen dem 01. - spätestens 03.zahlt.
    Er hatte das wohl bereits mit der Anwältin thematisiert, immer zwischen dem 15. & 18.jeden Monat zahlen zu wollen..
    Seine Anwältin meinte ,NEIN. DAS ist nicht korrekt, er hat das zu unterlassen. Immer zum 01. - spätestens 03.im Monat... Andere Zahlungstermine seien mit der KM zu klären und eine freiwillige Sache.

    So. Ich habe beim Jugendamt angerufen.
    Die schei..ist, dass ich nichts schriftlich habe/bekomme, weil alles über die Beistandschaft läuft.


    Zahlung ab dem 01.03. / Nicht ab dem 01.04.!!!
    Zahlung März erhalten am 28.03.
    Zahlung April erhalten am 16.04.
    Die SB hatte sich da versehen, KV aber umgehend darauf hingewiesen.
    Das geht so nicht. Es wurde schriftlich festgehalten, er hat's auch unterschrieben, jeden Monat immer zwischen dem 01. - 03.zu zahlen!

    Na ja, am 28.03 hatte er ja gezahlt.
    Wie abgemacht, bis zum 01.04. Aber das Geld war schon am 28.03.auf meinem Konto. (Wegen den bevorstehenden Feiertagen. Ostern usw.).


    quote='tanimami73','index.php?page=Thread&postID=2128267#post2128267']Hallo,


    spontan würde ich meinen, er hatte nen Dauerauftrag für Mitte des Monats, den er auf die Schnelle nicht mehr stornieren konnte....nur ne Idee.
    Wenn da so Druck gemacht wurde vom JA, hat er vor lauter Panik, dass da Dinge angeleiert werden könnten, halt sicherheitshalber zum 01. jetzt überwiesen und den Dauerauftrag vielleicht auch vergessen? Alles schonmal vorgekommen.....
    Warte doch erstmal ab, was am 01.05. passiert. Ich würde das als Unterhalt Mai verbuchen.


    Oder noch ne Idee:
    Er zahlt trotzdem weiter zum 15. (vielleicht bekommt er da Lohn und es ist ihm deshalb lieber am 15.) - halt dann immer 2 Wochen im Voraus. So wie ich das weiß, muss er ZUM 1. bezahlen, wann er die Zahlung dafür vornimmt (ob 3 Tage vorher, oder 2 Wochen) dürfte doch egal sein.[/quote]

    Er ist nicht einsichtig....


    [16.04. 22:39] *: Oh Gott, du bist so behindert. Natürlich ist der Unterhalt jetzt für MAI. Um das zu raffen brauch man keinen Verwendungszweck
    [16.04. 22:42] *: Ob ich jetzt am 16.04 oder 20.04 oder 01.05 für monat MAI zahle ist doch scheiß egal ey
    [16.04. 23:32] *: Wenn du zurück überweist hast du für mai keinen unterhalt.sag ich dir so wie es ist! Nochmal überweise ich nicht! Habe übrigens einen dauerauftrag. Immer für den 16.gemacht
    [16.04. 23:41] Liselotte :): Ich bitte dich nochmal :
    Überweise den Unterhalt für den jeweiligen Monat immer zum 01.
    Du hast es vom Jugendamt auch schon schriftlich bekommen.
    Wieso machst Du so einen Blödsinn?! Das finde ich nicht OK. Das ist Kindergarten ....... :-(
    16.04. 23:53] *: Lass doch jetzt gut sein.immer am 16.für den folgemonat, ansonsten gibt's keinen unterhalt.mirIch kann keiner vorschreiben wann ich zahle
    Ich habe seinen Namen durch * ersetzt! :D

    Guten Morgen ihr Lieben! :)


    Mein Ex wurde vom Jugendamt aufgefordert, ab dem 01.04.2018 den laufenden Unterhalt in Höhe von 173€, direkt auf mein Konto zu überweisen. Ist ja logisch...


    Er wollte immer erst am 15.jeden Monats zahlen für den bereits laufenden Monat. Das Jugendamt meinte : Nö. Immer zum 01.jeden Monats. Ist ja auch richtig so.


    Am 28.03.habe ich die erste Zahlung erhalten. Dann ja für April.
    Und jetzt, am 16.04.eine weitere Zahlung in Höhe von 173€.
    Aber wie das erste Mal, natürlich ohne Verwendungszweck oder Ähnliches.
    'Sicherung deines Lebens. Ro. (Mein Nachname).


    Äh, also hat er jetzt quasi für Mai schon gezahlt oder was?
    Das ist doch schei...echt!
    Soll ich es einfach zurück überweisen oder so hinnehmen?
    Ich beziehe ALGII und habe für April dann im Endeffekt zwei mal Unterhalt erhalten?


    Schriftlich hat er es selbstverständlich vom Jugendamt auch erhalten, dass er immer am 01.jeden Monat zahlen muss.


    Liebe Grüße und einen sonnigen Tag! :)

    Es gibt dieses fiktive Einkommen. Aber Sie sieht keine Erfolgschance?!
    Alles schön und gut, aber sollte er nicht zahlen können, gibt's Probleme.
    Nichts zu pfänden, keine Ersparnisse o.ä bei ihm zu holen!
    Außerdem, könnte er noch nachträglich jetzt, sogar Altersvorsorge usw.geltend machen. Also wieder mehr Abzüge...
    Fiktives Einkommen wäre UNGEFÄHR 1700 / 1750 netto als Pflegefachkraft bei der Diakonie. So viel gab's vorher... Weihnachts/Urlaubsgeld gibt's natürlich noch oben drauf.


    Ich soll es so lassen und warten, bis er in 2 Jahren mit der Weiterbildung fertig ist. Hä? Vielleicht gibt's dann mehr Unterhalt.

    Ich war heute beim Anwalt...
    Aussichtslos?! Vorgeburtlicher Kredit! Auto hin oder her... Er hätte auch 100x in den Puff gehen können, sich 10 paar neue Schuhe kaufen können - es ist egal, wofür dieser Kredit ist..... Er ist vorgeburtlich aufgenommen worden, also laut der Anwältin, voll abzugsfähig!? Hätte ich echt nicht gedacht.


    Auch ohne Kaufvertrag von dem BMW wäre der Kredit, weil vorgeburtlich, so durchgewunken worden. Ich verstehe das alles nicht, oh man!

    Sie wollte ja unbedingt den Kaufvertrag haben. Und den hat die gute Frau jetzt... Sonst wäre der Kredit nur anteilig oder vielleicht sogar gar nicht berücksichtigt worden, wenn es für Schwachsinn gewesen wäre..?!
    Aber es war ja dringend notwendig, wegen dem Auto! Natürlich... und das mit der finanziellen Belastung bezüglich dem Auto, fällt ihm NACH der regulären Berechnung ein. Klar! :D

    Also die Frau von der Beistandschaft meinte, es sei alles korrekt und da gibt's nix neu zu berechnen oder zu diskutieren. Mein Gott.... 8|
    Kreditnachweis, Nachweis vom Arbeitgeber, dass er auf das Auto angewiesen ist und der Autokauf. Alles korrekt so.
    Und der Kredit ist vorgeburtlich aufgenommen worden, also voll abzugsfähig und in voller Höhe zu berücksichtigen. Und ja, auch, wenn der MU NICHT gezahlt werden kann durch diese Belastung. :/ Aussage vom Jugendamt eben....

    Achso, was meiner besten Freundin ja noch eingefallen ist... Er hatte ja auch zwischendurch, ungefähr 2 Monate nach dem Unfall, noch einen richtig alten Mercedes, der nach 3 Wochen einen Motorschaden hatte. Stimmt, da war ja was .... :D
    So viele Informationen, mein Kopf ist mittlerweile echt voll.
    Nach dem Mercedes, hatte er dann den Seat.


    So... Aber ach, stimmt... Er hat den BMW, laut Kaufvertrag, ja im JANUAR gekauft und ihn 10 Monate poliert und in der Garage gehabt. Natürlich! :D