ALG 2 oder Wohngeld

  • Huhu :)


    Ich hab da leider null Erfahrungen und frage deshalb hier .


    Ich lese immer was von ALG 2 für Mutter und Kinderwohngeld ...


    Da ich im August entbinde, frag ich lieber frühzeitig nach, was ich denn alles beantragen muss ...


    Also ich ging davon aus, ALG 2 zu erhalten zusätzlich .


    Kind wird 184 Kindergeld und 133 Uhaltvorschuss haben .


    Ich werde nur Elterngeld haben, vllt 300 - 350 Euro ...


    Miete liegt im Rahmen der Vorgaben des Amtes .. also qm und Kalt/Warmmiete sind Ok ..


    ...


    Wie weiß ich jetzt, was ich ab Geburt beantragen muss ?!


    :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • du beantragst nach der geburt alles. nach dem du deine geburtsurkunde hast, gibst du deinen elterngeldantrag ab. bis zur vaterschaftsanerkennung beantragst du einfach unterhaltsvorschuss und alg2, so du schon welches bekommst wird durch einen änderungsantrag ergänzt oder du musst den antrag ganz neu stellen, so du noch kein alg2 bekommen solltest. alle gelder werden vom alg2 als einkommen abgezogen. so dein kind zuviel einkommen haben sollte, wirst du aufgefordert wohngeld zu beantragen.

  • Meine Frage bezieht sich nur auf Wohngeld oder ALG 2 , alles andere weiß ich ja ! Siehe Überschrift ^^


    Fakt is, ich werde ca 300-350 Euro Elterngeld haben, Kind wird 184 Kindergeld und 133 Unterhaltsvorschuss haben und KEIN normalen Unterhalt !! Mehr haben wir nicht ;)


    Also liegt Kind schon mit seinem Einkommen über der Grenze von ALG 2, der Satz liegt ja bei 219 Euro oder so ... Aber ich dachte das zu viele Einkommen wird mir angerechnet ...


    Muss ich nun ALG 2 für Kind und mich beantragen,oder ALG 2 für mich und gleich Wohngeld für Kind ? Hab halt kein Bock erst auf die Ablehnung von ALG 2 warten zu müssen, das dauert alles zu lange !!


    Also, kann ich vor Geburt rausfinden, was ich beantragen muss für uns 2 ? :schwanger

  • das mit der bertatungspflicht mag alles richtig sein, nur es kommt halt auch drauf an wer da berät


    ich bin selber schon mehr als schlecht bis falsch beraten worden


    daher ist es wirklich gut hier mal nach erfahrungen zu fragen, um nicht unwissend zu stehen
    man kann nie genug wissen


    es kommen bestimmt noch gute antworten
    das was für´s kind bei mir zu viel ist, wird bei mir abgezogen
    kinderwohngeld mußte ich eine weile beantragen, jetzt bin ich nicht mehr berechtig, warum weiß ich aber nicht
    mehr kann ich nicht sagen

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Da Wohngeld vorrangig ist, würde ich erst da einen Antrag stellen, damit sich die Auszahlungen nicht zu sehr verzögern. Gehst du erst zum Jobcenter kann es sein, dass die deinen Antrag nicht bearbeiten, bis du beim Wohngeldamt warst.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Ja, vorrangig ist das Wohngeld. Das Jobcenter wird dich ggf. auffordern, dir einen Ablehnungsbescheid nder Wohngeldstelle geben zu lassen, um den ALG2-Antrag zu bearbeiten. Das Jobcenter sollte deine letztmögliche Anlaufstelle sein!
    Ich gehe aber aufgrudn der geringen "Einnahmen" davon aus, dass du einen Anspruch auf ALG2 hast, wo das Zuviel an "Kindsgeldern" dir mit angerechnet wird.


    Also, stell frühzeitig einen Wohngeldantrag (das geht erst, sobald das Kind da ist - wg. geburtsdatum und so) und mit dem Ablehnungsbeshceid stellst du den ALG2-Antrag. Ich würde dir aber raten, die Unterlagen soweit alle ausgefüllt liegen zu haben, sodass du dann nur noch den Ablehnungsbescheid sowie die Kindsdaten eintragen musst. Sonst dauert das alles zu lang.

  • Soooooo, ich hab für heute morgen echt noch nen "Wunschtermin" bekommen, läuft echt super hier :D


    Meine Frau vom JC sagt :


    Von Wohngeld hat sie noch nie was gehört in dieser Konstellation, ich müsste auf jeden Fall ALG 2 zusätzlich bekommen mit Kind . Gut :)


    Für Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss geht sie in Vorschuss und holt sich das Geld von diesen Stellen wieder, somit hab ich keine Finanz-Lücken bis alle Anträge durch sind . Gut :)


    Sie wusste jetzt nur nicht, wie das Muschutzgeld von der KK angerechnet wird, sie meeeeeinte, es wird nur im Zuflussmonat angerechnet,, war sich aber nicht sicher .


    Hatte den Fall hier jemand ? Hab auch nen Fred aufgemacht deswegen ..


    Wäre nämlich perfekt . Denn im Juli gibts noch vollen Lohn (da der ja rückwirkend gezahlt wird) und das Geld von der KK für 6 Wochen . Somit hätte ich fett Kohle für 1 Monat und könnte alles abbezahlen, was ich jetzt auf Pump fürs Baby kaufen musste :daumen


    :schwanger

  • Von Wohngeld hat sie noch nie was gehört in dieser Konstellation, ich müsste auf jeden Fall ALG 2 zusätzlich bekommen mit Kind .


    Ähm, ich bekomme auch Kindergeld, Unterhalt und Elterngeld und hab zusätzlich Wohngeld beantragt, welches auch bewilligt wurde. Das gibt es also sehr wohl!

  • Ähm, ich bekomme auch Kindergeld, Unterhalt und Elterngeld und hab zusätzlich Wohngeld beantragt, welches auch bewilligt wurde. Das gibt es also sehr wohl!


    Wohngeld und ALG II schließen sich gegenseitig aus, d.h. wenn jemand Wohngeld bezieht, kann er kein ALG II beziehen und umgekehrt.

    Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. (Chinesisches Sprichwort)

  • Muc, mir gings um die Aussage der Konstellation. Ich bekomme nichts anderes als du.



    Linda, klar, das schliesst sich aus. Aber ich hab ja nicht geschrieben, dass ich ALG2 und Wohngeld bekomme.

  • Und meine ungelöste Frage - jemand ne Ahnung ?


    Wird Mutterschaftsgeld (das für 6 Wochen) nur im Monat wo es aufs Konto kommt "beachtet" vom JC (im Juli also) - oder MUSS ich es sozusagen "aufheben" für August, da es im August ja nur den halben Lohn in etwa gibt und die KK ja für 6 Wochen gezahlt hat ?!


    (NORMALERWEIßE verrechnet das Jobcenter Gelder nur in dem Monat, in dem sie einfliessen, aber in dem Fall weiß keiner genau, obs da ne Ausnahme gibt..)

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Aber das war die Frage der TS.

    Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. (Chinesisches Sprichwort)

  • Und meine ungelöste Frage - jemand ne Ahnung ?


    Wird Mutterschaftsgeld (das für 6 Wochen) nur im Monat wo es aufs Konto kommt "beachtet" vom JC (im Juli also) - oder MUSS ich es sozusagen "aufheben" für August, da es im August ja nur den halben Lohn in etwa gibt und die KK ja für 6 Wochen gezahlt hat ?!


    (NORMALERWEIßE verrechnet das Jobcenter Gelder nur in dem Monat, in dem sie einfliessen, aber in dem Fall weiß keiner genau, obs da ne Ausnahme gibt..)


    Ich vermute, dass es anteilig für den Folgemonat mitberehcnet wird. Denn es wurde ja nunmal auch für 6 Wochen ausgezahlt.

  • Linda : es ging um Kinderwohngeld und das geht sehr wohl mit ALG2 zusammen.


    Allerdings wurde das Gesetz letztens wieder ein wenig verändert und so soll bei dem Jobcentern nur Kinderwohngeld zuerst beantragt werden, wenn eine kurzfristige Aussicht auf ein Beschäftigungsverhältniss ist.


    Vielleicht meinte der SA beim JC das damit weil du ja mit Baby erstmal nicht zur Verfügung stehen wirst. in nächster Zeit.

  • Bei mir war es so, dass das KK-Geld nur in dem Monat beachtet wurde, in dem es gezahlt wurde. Da aber das ALG zuerst kam, wurde es da zurückgefordert und im Folgemonat wurde mehr gezahlt. Total kompliziert finde ich.

  • hey...
    vom jugenamt gibt es jetzt ein neues projekt...familienbegleiterin heißen die!
    bei uns kommen die automatisch nach der geburt!
    sie hat mich über alles aufgeklärt was ich beantragen kann und ob es sich lohnt!
    frag mal beim jugendamt nach!

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Hab meinr Antworten jetzt auch alle vom Jobcenter :)


    Beim KK Geld gilt das Zuflussprinzip, somit falle ich im Juli und im September aus dem ALG 2 Bezug, macht aber nix, ich bekomm ja eh nur 2 Euronen vom Amt :D


    Und mit dem Lohn + KK Geld hab ich endlich genug Kohlen um alles zu bezahlen, was ich fürs Baby auf Pump kaufen musste :tanz


    Jetzt kann nix mehr schief gehen :schwanger