Wer entscheidet was Kindswohlgefährdend ist, der BET selber ??
Nee, ich meinte das tatsächlich objektiv betrachtet. Es ist uns doch allen klar, dass hier meistens subjektiv etwas geschildert wird. Da wir alle nicht dabei sind, ist es schwer, einen objektive Meinung zu einem Sachverhalt zu schildern.
Generell sollte Umgang mit beiden Elternteilen stattfinden, da stimme ich Dir vollkommen zu. Wie Du selbst ausgeführt hast, wenn das Gericht (auch) feststellt, dass Umgang ausgesetzt werden sollte, dann wird das wohl ok sein.
Ich meinte tatsächlich, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, und nicht, wenn ein ET behauptet, dass das Kindeswohl gefährdet ist - dann sollte auch der Umgang ausgesetzt werden!