KM will mit Tochter in ihrem Heimatland Urlaub machen - ob sie wiederkommt ??

  • Wie läuft das eigentlich, wenn Kind auf einmal krank wird? Und ein Attest ausgestellt wird vom Kinderarzt, dass sie zu Hause bleiben muss?

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Wie läuft das eigentlich, wenn Kind auf einmal krank wird? Und ein Attest ausgestellt wird vom Kinderarzt, dass sie zu Hause bleiben muss?

    Dann wird sie wohl zuhause bleiben, bleiben tut aber auch die Angst und die Unsicherheit, dass es irgendwann doch zu einer Entführung kommen könnte.


    Wenn der Urlaub jetzt stattfindet, unter eigentlich gar nicht sooo schlechten Bedingungen (der deutsche Freund reist mit), könnte ja danach unter Umständen eine Sorge weniger da sein.

  • Also wenn ich mir diese Auswanderersoaps so ansehe, dann finde ich einen deutschen H4 - Empfänger jetzt nicht soooo die Garantie , dass sie wiederkommen.
    Vielleicht so eine Art neuer Anfang für die kleine Familie, was ja in Deutschland nicht klappte.
    Zumindest jobtechnisch hält hier ja beide nichts !


    Ich bleibe dabei, ich finde es sehr sehr riskant dieses Jahr, gerade weil sie das ABR verloren hat und das Kind nun bei Dir ist.
    Auch dieses muss ja nun erst einmal zur Ruhe kommen und sich einfinden.

  • Mal ne Dumme frage, kann man beim Auenthaltsbestimmungsrecht nicht einfach sagen das die Mutter nur innerhalb der EU reisen darf?



    Und dann hätte ich noch eine ganz Dumme Idee. Die Kinder brauchen doch eigene Reisedokumente Pass und so...... Ich würde die Papiere kurz vor der Reise verschwinden lassen. Also kann das Kind nicht mitreisen....



    Gruss


    Daniel

    Millionen von Männer,machen sich Gedanken darüber,mit welcher Frau sie gerne schlafen möchten. Nur wenige denken darüber nach mit wem sie aufwachen möchten.


    Alles was dem Elektroniker Spaß macht ist entweder illegal, qualmt oder ist nicht RoHS-konform.


  • Ich finde so einen Zirkus zu machen wie krankschreiben oder "ups, der Pass ist weg " ehrlich gesagt total unangebracht.
    Er hat das ABR, er will es nicht. Punkt !
    Sie haben zwar GSR, aber für eine Reise bedarf es der Einverständnis von Beiden !
    In 1-2 Jahren gern, aber nicht dieses Jahr !


    Wenn sie damit nicht einverstanden ist, dann soll sie vor Gericht gehen.


    Immerhin ist das Kind doch auch erst kurz wieder bei ihm, er hat nun das ABR, und nun nach Thailand und da mit dem Lover, wie er ihn nennt, einen auf Familie machen, wochenlang ???


    Wie ist denn so das Verhältnis aktuell, weiß ihre Familie von dem Gerichtsverfahren, dass das Kind bei ihm lebt, etc.

  • Ich finde so einen Zirkus zu machen wie krankschreiben oder "ups, der Pass ist weg " ehrlich gesagt total unangebracht.

    Das ist das, was ich in etwa meinte. Die Kleene hat ja nun mal zwei Eltern, die aus verschiedenen Ländern stammen, die Tatsache ist da, man kann das nicht wegleugnen. Und wenn alles gut liefe, wäre es doch toll, wenn sie die Chance hat, auch die Heimat ihrer Mutter kennenzulernen.


    Dieser Zirkus mit krankschreiben oder Pass verlieren zögert alles hinaus und kann die Angst, die TS hat, nicht mindern, denn irgendwann könnte das ja doch passieren, dass die Mutter sich das Mädel schnappt.


    Wenn es jetzt wegen der veränderten Umstände Befürchtungen gibt, dann kann man das ja bereden, ob man die Reise verschieben kann, aber da würd ich mit offenen Karten spielen, nicht mit irgendwelchen Finten.

  • Wie läuft das eigentlich, wenn Kind auf einmal krank wird? Und ein Attest ausgestellt wird vom Kinderarzt, dass sie zu Hause bleiben muss?


    Clever aber echt fies, vor allem, wenn es wirklich nur eine Erholungsreise sein sollte...


    Zumindest jobtechnisch hält hier ja beide nichts !


    So wie ich es verstanden hab, hat er Geld...also wohl arbeitend...

  • Nur innerhalb der EU reisen kannst du nicht verlangen geschweige den kontrollieren... dann reist sei nach griechenland, mit dem schiff dann nach Ägypten/Türkei und schon ist sie über dubai im nu in Thailand.


    solange du den deutschen Ausweis hast, wird sie nicht europa nur schwer auf dem luftweg verlassen können, weil im thailändischen pass kein aufenthaltstitel für das kind sein wird.



    Du hast die möglichkeit, das du bei gericht einen beschluss erwirkst, dass das kind das Bundesgebiet nur verlassen darf, wenn die begleitperson einen amtsrichterlichen beschluss mit sich führt. desweiteren hast du das recht wenn du das ABR hast, ALLE gültigen Pässe des Kindes zu haben. Desweiteren hast du auch die möglichkeit, dass das kind die Thailändische Staatsbürgerschaft ablegt. dann bekommts auch keinen neuen pass.
    Du hast desweiteren die möglichkeit die direkt an das Thailändische KOnsulat/Botschaft zu wenden, weil auch die haben normalerweise kein interesse daran das sowas passiert.


    das war das was mir jetzt so auf die schnelle einfällt

  • Clever aber echt fies, vor allem, wenn es wirklich nur eine Erholungsreise sein sollte...


    Natürlich fies, aber wir wissen doch alle selber, was Eltern so alles in Bewegung setzen um die kids zu schützen, oder? Und wenn die Ämter nicht reagieren, dann würde ich genau auf so etwas zurückgreifen.


    Ich hätte auch Bauchweh bei dieser Geschichte und würde kein Auge mehr zubekommen.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Ich bin übrigens kurz vor der Einschulung auch nochmal mit Mini-Löwe weg geflogen, zum letzten Mal außerhalb der Schulferien und damit fast zum halben Preis.


    Was ich nicht wirklich nachvollziehen kann, ist die Entscheidung des Gerichts erst im Sommer die Umgangsregelung zu verändern. Das wirkt so halbherzig ...

  • Was ich nicht wirklich nachvollziehen kann, ist die Entscheidung des Gerichts erst im Sommer die Umgangsregelung zu verändern. Das wirkt so halbherzig ...


    Wenn ich mich recht erinnere, lebt er in Frankfurt und sie in Hamburg. Die Kleine war jeweils zwei Wochen bei einem der Elternteile = Wechselmodell und mit zwei Kiga Plätzen. Das funktioniert nicht mehr, wenn das Kind zur Schule kommt. Deshalb musste wohl eine Entscheidung her. :Hm



    Irgendwo war hier der Hinweis wegen einfachem Flug und Hin-und Rückflug. Der gebuchte Rückflug garantiert aber nicht, das er auch genutzt wird. Oftmals sind Hin-und Rückflüge günstiger, als ein einfacher Flug.


    Rohezal hat ein paar gute Hinweise wegen der Passgeschichten gegeben.

  • So wie ich es verstanden hab, hat er Geld...also wohl arbeitend...


    Oh, danke für den Hinweis, ich hatte das mit einem anderen Post verwechselt, da bekam der neue Lover H4 :pfeif

  • Hallo,
    ich habe den Thread "nur" überflogen und hoffe, dass ich nicht etwas "doppelt" vorschlage:
    Meines Erachtens geht es in der Tat darum herauszufinden, wie die Mutter in Deutschland verwurzelt ist.


    Eine ganz einfache Möglichkeit, Argumente dafür oder dagegen herauszubekommen, ist es, die Mutter z.B. über E-Mail nach Kontaktmöglichkeiten zum Kind zu fragen, während es im Urlaub ist. Nämlich:
    Feste Telefonante mit dem Kind zu bestimmten Zeitpunkten vereinbaren oder aber feste Kontaktzeiten mittels Skype vereinbaren (funktioniert auch in Thailand).
    Frag Sie doch auch einmal, wohin sie genau hinfährt (Adresse geben lassen und z.B. über google-earth schauen, ob es den Ort und die Straße überhaupt gibt) und mit wem sie fährt? Sprich sie klar darauf an, dass Du eine Kopie des Flugscheines (Hin- und Rückflug) haben möchtest.
    Zeigt sie bereits an diesen Punkten keine Anstalten einer konsensualen Kommunikation, dann hätte ich ganz ganz große Bauchschmerzen und würde zumindest auch das auswärtige Amt um Rat fragen.


    Thailand ist meines Erachtens ein HKÜ-Land (bin mir diesbezüglich zu 90 Prozent sicher). Die Frage ist nur, wie schnell Thailand die HKÜ-Richtlinien umsetzt. Das wäre zum Beispiel auch eine Frage für das auswärtige Amt.


    Grüße
    Garda

  • ie läuft das eigentlich, wenn Kind auf einmal krank wird?

    Hallo zusammen,


    natürlich könnte ich das Kind "Krankschreiben lassen" Nöglichkeiten dafür hätte ich genung, da ich im Rettungsdienst arbeite und wirklich genügen Ärzte gut kenne, aber irgenwie
    finde ich es auch nicht richtig.


    Zum einen, weil sich die kleine natürlich auch auf den Thailandurlaub
    freut ( sie hätte es zwar lieber wenn ich auch mitfliegen würde ).



    Zum Anderen, soll meine Tochter ja weiter Kontakt zu ihrer Mutter haben,- dazu gehört auch ein Urlaub.



    Vielleicht sind meine "Bauchschmerzen" wirklich unbergündet. ( Glauben wir an das Gute im Menschen)




    Einer der Gründe, warum ich das ABR bekommen habe, war u.A.die mangelnde Bindungstoleranz meiner Ex und das Gericht war der Meinung, wenn unsere Tochter ihren Lebensmittelpunkt
    bei der KM hätte, würde ich aus dem Leben unserer Tochter verschwinden. Während ich im Gegenteil dazu immer darum kämpfte, dass unsere Tochter weiter Kontakt und Umgang mit beiden hat.
    Also solte ich jetzt auch den Urlaub tolerieren.


    Die Vorschläge mit den Adressen in Thailand usw. sind wenig umsetzbar, da ich auch Erfahrung weiss, dass meine Ex bei einem 4 Wochen Urlaub in Thailand nicht die ganze Zeit bei ihrer
    Familie im Nordosten verbringen wird, sondern auch an Meer fahren wird. Sie hat Freunde in Phuket, Bangkok, HuaHin und sonstwo noch.

  • Hallo,
    oh ja das verstehe ich war auch in so einer Situation nur das mein noch Ehemann in die Schwez mit unserem Sohn 3 Wochen fahren wollte, mir blieb nichts anderes als nur zu vertrauen und zu beten das er den Kleinen zurückbringt. Das erste mal ist immer am schlimsten, hoffe es klappt auch bei Euch so gut wie bei uns....
    Grüße

  • Nun im Endeffekt mußt du das selbst für dich entscheiden. Nur du kennst deine Ex und wenn du es so begründest, dass sie ja schon längst hätte gehen können, dann spricht ja dem Urlaub nichts entgegen.


    Wie meine Vorredner hätte ich auch ein mieses Gefühl dabei, wenn man die Geschichte einfach so hört, aber was dahinter steckt, das kannst du allein nur am ehesten herausfinden.


    LG

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • Aber die Richterin am Familiengericht sagte in einer der Verhandlungen, dass die KM das Recht hat, bis zu vier Wochen mit dem Kind Urlaub zu machen - es muß nur rechtzeitig angemeldet werden. Wenn meine Ex mit dem Kind nicht
    wieder käme, müsste ich halt rechtliche Schritte einleiten. Das sind halt die Probleme einer multi-kulti- Ehe und drüber sollte man vorher Gedanken machen.


    Das ist aber auch etwas, was ich in Dtd. merkwürdig finde...


    Ich weiß, dass als meine Mutter geheiratet hat (sie ist Französin, mein Vater Deutscher) hat sie vom Bürgermeister (der die Trauung durchführt) bei der Anmeldung der Heirat ein Heft bekommen, in dem Besonderheiten bei "Mulit-Kulti-Ehen" aufgeführt waren.
    Eben was es für Konsequenzen geben kann... Das meiste war (mein ich) zu muslimischen Staaten, dass da der Vater das Sorgerecht innehat und solche Dinge. Aber sie wurde darin auch darauf hingewiesen, dass in den 70'ern der Ehemann das Recht hatte für die Frau den Job zu kündigen, und noch mehr ... All das stand in dem Heft.
    So fies wie es ist, das zu lesen, ich finde es durchaus wichtig über all das informiert zu werden und auch wie ich mich als Mann/Frau schützen kann...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Die Vorschläge mit den Adressen in Thailand usw. sind wenig umsetzbar, da ich auch Erfahrung weiss, dass meine Ex bei einem 4 Wochen Urlaub in Thailand nicht die ganze Zeit bei ihrer
    Familie im Nordosten verbringen wird, sondern auch an Meer fahren wird. Sie hat Freunde in Phuket, Bangkok, HuaHin und sonstwo noch.


    ja, aber genau das darfst Du doch erfragen....Also: "Wie lange ungefähr wirst Du bei Deiner Familie bleiben?" "Fährst Du auch noch woanders hin z.B. am Meer?" Habt ihr für die Fahrt ans Meer ein Hotel gemietet? Du darfst wissen, wo Euer Kind sich aufhält..


    Und wieso kann ein 5 jähriges Kind nicht telefonieren? Mach doch bitte feste Telefontermine aus. Beispielsweise Di, Do und Sonntag (oder auch nur zwei Tage die Woche) um vielleicht 17 Uhr. Für ein Kind ist der Erhalt des Kontaktes (auch im Urlaub) wichtig.....


    Wenn sie das aber nicht will, zeigt es
    1. dass sie nach wie vor bindungsintolerant ist und
    2. dass ihr das "juristsiche Wesen" des Aufenthaltbestimmungsrecht wohl egal ist


    Grüße
    Garda