Mein Ex und ich haben zwei Kinder. Das ältere wohnt bei ihm, das jüngere bei mir. Bei der Scheidung haben wir nicht ausrechnen lassen, wie hoch der Kindesunterhalt sein muss. Wir hatten es so geregelt und ich bin ihm auch entgegen gekommen sobald ich eine Arbeit hatte und ihm gesagt, dass er nun etwas abziehen kann. Dazu muss ich sagen, dass er netto über 2000 € mehr verdient als ich und mein Gehalt so niedrig ist, dass ich für das Kind, das bei ihm lebt gar keinen Unterhalt zahlen kann. Kann mir jemand sagen, wie das eigentlich genau berechnet wird, wenn bei jedem Elternteil ein Kind lebt? Düsseldorfer Tabelle sagt, man hat einen Selbstbehalt von 950 €. Muss das Kindergeld von 184 € als Einkommen mitberechnet werden? Welche Art von Schulden werden berücksichtigt? Mein Ex will am liebsten gar nichts mehr zahlen. Ich soll möglichst bald Vollzeit arbeiten, um ihm die Unterhaltspflicht zu ersparen. Aber selbst wenn ich meinen Job auf 40 Stunden erhöhe, würde ich nich annähernd so viel verdienen wie er und gegeneinander aufgerechnet müsste er dann wohl immer noch einen geringen Betrag zahlen. Mich macht diese ewige Auseinandersetzung einfach mürbe.
Vielleicht hat ja hier jemand Tipps!?