Unterhalt bei zwei Kindern, die bei je einem Elternteil leben

  • Mein Ex und ich haben zwei Kinder. Das ältere wohnt bei ihm, das jüngere bei mir. Bei der Scheidung haben wir nicht ausrechnen lassen, wie hoch der Kindesunterhalt sein muss. Wir hatten es so geregelt und ich bin ihm auch entgegen gekommen sobald ich eine Arbeit hatte und ihm gesagt, dass er nun etwas abziehen kann. Dazu muss ich sagen, dass er netto über 2000 € mehr verdient als ich und mein Gehalt so niedrig ist, dass ich für das Kind, das bei ihm lebt gar keinen Unterhalt zahlen kann. Kann mir jemand sagen, wie das eigentlich genau berechnet wird, wenn bei jedem Elternteil ein Kind lebt? Düsseldorfer Tabelle sagt, man hat einen Selbstbehalt von 950 €. Muss das Kindergeld von 184 € als Einkommen mitberechnet werden? Welche Art von Schulden werden berücksichtigt? Mein Ex will am liebsten gar nichts mehr zahlen. Ich soll möglichst bald Vollzeit arbeiten, um ihm die Unterhaltspflicht zu ersparen. Aber selbst wenn ich meinen Job auf 40 Stunden erhöhe, würde ich nich annähernd so viel verdienen wie er und gegeneinander aufgerechnet müsste er dann wohl immer noch einen geringen Betrag zahlen. Mich macht diese ewige Auseinandersetzung einfach mürbe.


    Vielleicht hat ja hier jemand Tipps!?

  • Zahlt der KV denn Unterhalt für das bei dir lebende Kind? Oder von welchem Unterhalt sprechen wir hier, den du möchtest?


    Ganz grob geagt ist es so, dass stur davon ausgegangen wird, dass ihr eben beide ein Einkommen habt und auf Basis dessen den Unterhalt für das jeweils beim anderen lebende Kind zahlen müsst. Wenn du das nicht kannst, dann ist das eben so. Er muss dennoch im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit für sein jüngeres Kind KU und ggf. für dich EU oder BU bezahlen. Gerade wenn sein Einkommen so deutlich höher ist, wie deins, ist da für ihn kein Spielraum, dass er sagt "Nö, ich zieh da jetzt was ab".

  • Hallo Cappuu,


    ja der KV zahlt Unterhalt für das bei mir lebende Kind, aber er zahlt es nicht gerne und möchte schnellstmöglich davon befreit sein und macht halt ständig Druck bei mir. Wenn ich es grob anhand der Düsseldorfer Tabelle ausrechne, wobei ich nun nicht weiß, wie die Schulden und das Kindergeld angerechnet werden, zahlt er eigentlich schon weniger als er müsste. Ich habe kurz vor der rechtskräftigen Scheidung schnell den erst"besten" Job angenommen, nur um ihm ja nicht auf der Tasche zu liegen, damit er nicht auch noch Unterhalt für mich zahlen muss. Ich hatte extra eine Weiterbildung gemacht, aber ich habe mich trotzdem auch in anderen Bereichen beworben - nun bin ich total unglücklich in der Firma und möchte eigentlich nur noch weg.


    Ich möchte einfach mal klar ausrechnen können, wer hier wem wieviel zahlen muss, bzw. wie das gegeneinander aufgerechnet wird. Dazu muss ich halt wissen, was man bei der Berechnung alles beachten muss.

  • Ich möchte einfach mal klar ausrechnen können, wer hier wem wieviel zahlen muss


    dazu werdren die üblichen zahlen benötigt, damit man ein weng rechnen kann, wenn du uns die lieferst kann es weitergehen...

  • Hi katze,


    von jedem wird das Netto bereinigt.


    Berufsbedingte Aufwendungen, Vorsorge und gemeinsame eheliche Schulden können(müssen aber nicht) auch abgezogen werden.
    Dies nennt man dann bereinigtes Netto.
    Mit diesem bereinigten Netto guckst du in die DT, und siehst entsprechend den Betrag.


    ...ein Selbstbehalt von 950 Mücken muß aber verbleiben.


    Dies grob.


    Sollte er BU-pflichtig sein(wie alt ist das jüngste Kind ?), so wird bei ihm der KU widerum abgezogen, um den BU zu berechnen.
    Lebt allerdings das Kind bei ihm, so kann er evtl. noch Betreuung abziehen. Ist aber strittig.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Ich glaube nicht, dass sich dein Ex davon beeindrucken lässt, wenn du hier Zahlen einstellst und selbst ernannte Experten dir dann was errechnen.


    Wenn es um KU geht, kannst du es beim Jugendamt machen lassen oder du gehst zum Anwalt. KU hat nichts mit der Scheidung zu tun.

  • Hi,


    hier sind keine Experten ...

    Wenn es um KU geht, kannst du es beim Jugendamt

    JA, und RA sind für mich aber auch keine :D


    Davon ab, KU ist relativ einfach, zumal die DT einen breiten Speilraum zuläßt. Da käme man schon in die Nähe was die Experten beim JA ausrechnen.


    Ach ja, KU hatte bei mir nie gestimmt, was das JA ausgerechnet hatte :brille


    Gruß
    babbedeckel

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  • JA, und RA sind für mich aber auch keine

    Mag sein, ist aber deine subjektive Meinung. Eine Berechnung vom JA oder RA hat vor Gericht aber mehr Gewicht als eine aus einem Forum. Das ist nun mal Fakt


    Edit: Mal abgesehen davon, meinte ich nicht dich mit "selbst ernannten Experten"

  • Eine Berechnung vom JA oder RA hat vor Gericht aber mehr Gewicht als eine aus einem Forum. Das ist nun mal Fakt


    Du wirst es kaum glauben: Man kann, wenn man will, sich sogar zusammen an den Küchentisch setzen und den Unterhalt berechnen bzw. vereinbaren.
    Sowohl bei RA, JA oder sonstwem werden sich die Beträge nicht allzusehr unterscheiden. Außer, wenn natürlich vorsätzlich irgendwelche Dinge nicht berücksichtigt werden um den jeweils anderen über den Tisch zu ziehen. Hierfür kommen insbesondere RA und JA in Frage. Ganz nach dem Motto: Wes' Brot ich ess, des' Lied ich sing

  • Du wirst es kaum glauben: Man kann, wenn man will, sich sogar zusammen an den Küchentisch setzen und den Unterhalt berechnen bzw. vereinbaren.

    Doch, glaub ich und war bei uns so ähnlich. Aber, wenn du den Post der TS gelesen hättest, wüsstest du, dass das hier wohl nicht möglich sein wird. Der Ex hat keine Lust zu zahlen und bedrängt die TS ständig. Also, wird ihn das nicht beeindrucken, wenn sie da mit einer Berechnung aus einem Forum um die Ecke kommt

  • Also, wird ihn das nicht beeindrucken, wenn sie da mit einer Berechnung aus einem Forum um die Ecke kommt


    Da gebe ich dir Recht. Immerhin hat die TS dann aber schon mal einen Anhaltspunkt bzw. Antworten auf die Fragen

    • Muss ich was zahlen?
    • Wenn ja, wieviel?
    • Muss er was zahlen?
    • Wenn ja wieviel?
    • Zahlt er vielleicht zuviel?
    • Zahlt er zu wenig?

    Damit lässt sich m.E. die weitere Verhandlung bestimmt entspannter führen. Sei es, weil man vielleicht Zugeständnisse machen kann, weil er mehr zahlt als er müsste. Sei es, dass man sich denkt "Red du nur. Wenn wir vor Gericht landen zahlst du noch mehr" Oder irgendwas dazwischen ;)

  • Hi,

    Wenn wir vor Gericht landen zahlst du noch mehr

    ja, "und du zahlst noch die Prozesskosten" ;)


    Damit läßt sich evtl. eine "Tischaktion" organisieren :D


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
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  • Hi,

    ja, "und du zahlst noch die Prozesskosten" ;)
    Damit läßt sich evtl. eine "Tischaktion" organisieren :D


    Und um den dazu notwendigen Druck aufzubauen benötigt man halt einen gewissen Informationsvorsprung, den die TS sich hier im Forum recht gut verschaffen kann.

  • Hi,

    Und um den dazu notwendigen Druck aufzubauen benötigt man halt einen gewissen Informationsvorsprung, den die TS sich hier im Forum recht gut verschaffen kann.

    genau das :daumen


    Es ist ja auch so, wenn ich spekuliere oder einen Kredit aufnehme, hüpfe ich auch nicht gerne ins kalte Wasser und laß mich von "einem" belabern :rolleyes:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich finde es aber gefährlich, wenn dann immer die gleichen um die Ecke kommen und nach nackten Zahlen verlangen. Der/die TS veröffentlicht dann hier Zahlen und denkt, das wäre rechtskräftig und läuft damit los.


    Nackte Zahlen sollte man nicht in ein Forum stellen. Man kann demjenigen/derjenigen anbieten, einen Ratschlag bzw einen Richtwert zu geben und wenn derjenige dazu bereit ist, evtl. die Zahlen per PN zu schicken. Aber nicht offen in einem Forum. Man könnte auch einfach derjenigen/demjenigen erklären, wie man ein bereinigtes Netto errechnet und evtl. einen Link der Düsseldorfer Tabelle zu versenden ohne dass derjenige hier Zahlen nennt.

  • Kann mir jemand sagen, wie das eigentlich genau berechnet wird, wenn bei jedem Elternteil ein Kind lebt?


    Dies hat ja Babbedeckel bereits in Beitrag 5 erläutert.


    Zitat

    Muss das Kindergeld von 184 € als Einkommen mitberechnet werden?


    Nein. Kindergeld ist Einkommen des Kindes und nicht der Eltern.


    Zitat

    Welche Art von Schulden werden berücksichtigt?


    Am einfachsten schaust du dazu in die Leitlinien des OLG, welches für dich (bei deinen Schulden) oder für den KV (bei seinen Schulden) zuständig ist. Für München findest du die z.B. hier.