Neu Verheiratet und plötzlich fiel das UVG weg ..schnief

  • Hallöööchen liebe Mamis und Vatis :-)
    In mir brodelt es ein wenig.. und ich muss etwas loswerden.. mit der Hoffnung das ich einen Tipp bzw. ein wenig Rat bekomme.
    Also ich bin Mami eines 5 Jährigen Sohnes vom Kindesvater lebe ich seit ca. 3 Jahren getrennt und ich bin jetzt seit 4 Wochen mit einen neuen Mann Verheiratet.
    Eigendlich sollte ich glücklich sein.. bin ich eigendlich auch.. aber der Vater meines Sprösslings macht mich einfach nur traurig.
    Er hat noch nie Unterhalt gezahlt ..weil er zu bequem war Arbeiten zu gehen .. (überhaupt... hat er noch nie gearbeitet.. weil er immer Finanzielle Unterstützung von seiner Mutter erhielt :kopf ).
    Nun habe ich heute mit entsetzen festgestellt das ich keinen UVG mehr erhalte- mit der begründung ich sei Verheiratet und mein neuer Mann könne für meinen Sohn mitsorgen.
    Aber mal ganz ehrlich der Kindesvater hat nie etwas gezahlt hat das immer vom Jugendamt "Stunden" lassen .. und so geht es schon seit 3 Jahren und nun braucht er überhaupt garkeinen Cent mehr zahlen,
    irgendwo ist es doch aber nicht rechtens schließlich ist er der Vater und nicht mein jetziger Mann..
    Dennoch bin ich Verpflichtet ihm jedes 2te Wochenende zu ihm zu bringen ( wir haben aber nicht das gemeinsame Sorgerecht) ..irgendwo sehe ich es nicht mehr ein
    Wir haben mit einer 4 Köpfigen Familie nur etwa 1800 € zum leben (davon Miete,Strom,Autoversicherung,Essengeld in Kita,GEZ,Sprit,usw.usw.)
    Davon bleibt uns unter dem Strich kaum mehr wie 700 Euro ..also kurz gesagt "wir müssen gucken wie wir mit dem Arsch an die Wand kommen" :kopf :kopf
    Obwohl wir beide schon Berufstätig sind.. mein Mann Vollzeit..ich Teilzeit
    Kann man den Kindesvater nicht irgendwie dazu kriegen das er Arbeiten geht und wenigstens 50- 100 Euro Monatlich für sein Kind zahlt ... ich denke mit einen Anwalt werde ich nicht weit kommen da er Hartz 4 bekommt.. und bei ihm nicht viel zu holen ist .. und ich will ihm auch nichts böses ..ich möchte nur das er endlich mal etwas mehr für sein Kind tut schließlich sind wir beide die Eltern von ihm . :flenn
    Mir brodelt es so in mir das ich ihm am liebsten den Umgang zu meinen Sohn verbieten würde .. aber das steht mir leider nicht zu .. ich würde alles für ihm tun .. aber er ist nichtmal in der lage sich einen Minijob zu besorgen damit er monatlich 50 oder 100 Euro zahlen kann .. traurig sowas !! :kopf Bei sowas ist meiner Meinung nach eine große Gesetzeslücke .. Väter die sich nicht um den Unterhalt der Kinder bemühen und zu faul sind um Arbeiten zu gehen sollten meiner Meinung nach auch keine Rechte haben .. klingt zwar hart ..aber das ist so. Schließlich lebt son Kind nicht von Luft und Liebe.
    Danke das ihr meinen laangen Text gelesen habt und euch meine Sorgen angehört habt ..ich hoffe ihr versteht wie ich es meine und könnt mir evtl. einen kleinen Tipp geben.
    Danke :wink

  • Was ist mit Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder evtl. Wohngeld? Schon abgecheckt?


    Achso, du könntest Strafanzeige wg. Unterhaltpflichtsverletzung gegen KV versuchen, vielleicht setzt es ihn etwas unter Druck. (Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass es nicht viel bringt, außer ein wenig das Gefühl der Genugtuung)

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

    Einmal editiert, zuletzt von mondstrahl ()

  • Ich verstehe Deinen Ärger, verstehe jedoch nicht, dass du dich mit dem Thema nicht vor der Hochzeit auseinandergesetzt hast.


    Und ich dachte man heiratet aus "Liebe"?! Warum sollte man es also sein lassen, weil vorherige Recherchen eine Information gebracht hätten die jetzt auch vorliegt?
    Deine Argumentation macht nur Sinn, wenn man aus wirtschaftlichen Erwägungen "Ja" sagt. Dann hätte man Steuerersparnis gegen wegfallenden UVG aufrechnen können und auf Basis dessen dann "Ja" oder auch "Nein" sagen können ;)


    Und jetzt :nixwieweg

  • Und ich dachte man heiratet aus "Liebe"?! Warum sollte man es also sein lassen, weil vorherige Recherchen eine Information gebracht hätten die jetzt auch vorliegt?
    Deine Argumentation macht nur Sinn, wenn man aus wirtschaftlichen Erwägungen "Ja" sagt. Dann hätte man Steuerersparnis gegen wegfallenden UVG aufrechnen können und auf Basis dessen dann "Ja" oder auch "Nein" sagen können

    ähmmm ich glaube nicht das der wegfallende uvg ein grund zum nein sagen wär ABER s.u.


    Ich verstehe Deinen Ärger, verstehe jedoch nicht, dass du dich mit dem Thema nicht vor der Hochzeit auseinandergesetzt hast.

    man informiert sich vorher normalerweise....und muss dann zumindest nicht überrascht sein :hae:

  • Ich wollte damit lediglich sagen, dass ICH mich mit dem Thema vor der Hochzeit beschäftigt hätte, damit mir solch "böse" Überrschungen erspart blieben...und wenn es bei der TS offenbar eh schon knapp ist in der Kasse...dann wären diese Überlegungen offenbar gar nicht so schlecht gewesen.

  • Ja, das mit dem Unterhaltsvorschuss ist so , er steht nun einmal nur ledigen Müttern zu.
    Bei uns ist er auch weggefallen, aber die bessere Lohnsteuerklasse hebt das doch wieder auf nach der Hochzeit :-)


    Was mich wundert, wieso bringst DU das Kind zum Vater ?
    Eigentlich ist es die Aufgabe des Umgangelternteils das Kind zu holen und zu bringen , es sei denn DU hast eine erhebliche Entfernung geschaffen.


    Zum Geld : Kindergeldzuschlag und Wohngeld, da werdet ihr bei dem Verdienst sicherlich einiges bekommen !
    Schnell beantragen, am besten Morgen , dann zählt es noch für den März.


    Und wegen dem Unterhalt, ab zum Anwalt und prüfen lassen. Mit einem guten Anwalt / Richter hat er dann zumindest Bewerbungen nachzuweisen etc. dass er sich redlich bemüht um Arbeit.


    Viel Glück und eine tolle Ehe ! :strahlen

  • Ich verstehe Deinen Ärger, verstehe jedoch nicht, dass du dich mit dem Thema nicht vor der Hochzeit auseinandergesetzt hast.


    Naja, auf diese komische Regelung muss man erst einmal kommen ...


    Den leiblichen Vater zum Unterhalt zwingen kannst du nur über ein Gerichtsverfahren. Frage ist, warum du die Fahrtkosten für den Umgang trägst/tragen musst. Hast du die Entfernung geschaffen? Gibt es ein Gerichtsurteil dazu?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ähmmm ich glaube nicht das der wegfallende uvg ein grund zum nein sagen wär ABER s.u.


    Also ich will ja niemandem was nachsagen, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es einige potentielle Bald-Verheiratete gibt die sagen "Lass uns noch warten bis ... Dann läuft UVG eh aus."

  • Naja, "hätte hätte Zigarette". Ist ja auch egal. Fakt ist, es ist nun mal die Überraschung eingetreten.


    Wie gesagt, der KV ist und bleibt unterhaltspflichtig!!
    Hast du weiterhin eine Beistandschaft beim Jugendamt zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen?
    Zusätzlich kannst du Strafanzeige stellen.


    Bzgl. der finanziellen Situation deiner Familie... prüft ob ihr Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld habt.

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
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    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Das Problem ist doch folgendes:


    Mit Hartz IV bekommt der Vater rund 400 Euro zum Leben zzgl. Miete. Ginge er arbeiten, wie du vorschlägst wenigstens einen Minijob, würde dies seine Leistungen einschränken. Untern Strich hätte er nicht mehr, unterhalt könnte er immer noch nicht zahlen. Ginge er Vollzeit arbeiten, angenommen er fände eine Stelle, was ich bezweifel, da scheinbar schon lange nicht (mehr?) berufstätig, müsste er einen Job finden, der ihm mindestens ca. 1.200 Euro Netto (1870Euro Brutto LSt.Kl.I) ein bringt, damit rechnerisch überhaupt was fürs Kind übrig bliebe (950 Euro SB + Übliche Abzüge = ca. 1200).


    Aus der Sicht des Vaters kaum Anreiz, sich einen Job zu suchen. Auch wenn er einen Job fände, müsste dieser ca. 2.500 Brutto einbringen, damit er mehr als seinen Selbstbehalt von 950 Euro bekäme, denn bis dahin würde nach DDT erstmal der unterhalt vorrangig (steigend) sein. Bevor einer schimpft, die Zahlen habe ich im Kopf überschlagen.


    Das Problem ist also der finanzielle Anreiz für den Vater. So wie ich das herauslese, ist er nicht arbeitswütig, und wird auch keinen AG finden, der ihm eine besonders gut bezahlte Stelle anbieten würde. Also keine Chance für KU auch wenn er arbeiten ginge.


    Das JA ist nun aussen vor, dir bleibt nur anderweitige Leistungen zu beantragen.


    Gruß

  • Hi,


    naja ist schon unlogisch, wenn der UVG wegfällt, wenn man heiratet.
    Wo ist denn eigentlich da das Kindeswohl ?


    Hier sieht man, daß der Staat nicht das vielgerühmte Kindeswohl(blödes Wort) beachtet, sondern einfach
    auf SEINE Knete.
    Als Mann und Next sollte man sich das also überlegen. :hm...
    Achso, der UVG ist dazu gedacht, daß man die Zeit des UVG als Überbrückung sieht, bis der Unterhaltsschuldner gepackt ist.
    Jetzt aber nicht mehr :Hm ...sehr geile Logik ...


    Umgekehrt, wenn es einen zahlungskräftigen EX gibt, gibt´s weiter den vollen KU :hae: ...und evtl. nicht zu knapp.
    Das ist noch logischer ...
    Jetzt hab ich´s kapiert 8)




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Also ich will ja niemandem was nachsagen, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es einige potentielle Bald-Verheiratete gibt die sagen "Lass uns noch warten bis ... Dann läuft UVG eh aus."

    hmm ich habe ab nächste woche auch keinen anspruch mehr auf uvg :D
    und ich könnte das geld noch 4 Jahre erhalten und spare durch STK 4/4 lange nicht so viel wie uvg ist....und sag trotzdem ja...


    na gut ich bin nicht der nabel der welt und du hast sicherlich recht das einige da mehr ans geld denken....

  • naja ist schon unlogisch, wenn der UVG wegfällt, wenn man heiratet.
    Wo ist denn eigentlich da das Kindeswohl ?


    Hier sieht man, daß der Staat nicht das vielgerühmte Kindeswohl(blödes Wort) beachtet, sondern einfach
    auf SEINE Knete.


    Liegt einzig und alleine daran, dass Unterhaltsvorschuss nur für ledige BET vorgesehen ist.
    Ledig ist man nicht, wenn man wieder verheiratet ist, und Miete, Strom, GEZ etc. hat man auch nicht mehr alleine zu bewirtschaften.
    Steuervorteil durch die Ehe etc.


    Ne, das macht schon Sinn !


    Und ich habe auch nicht schlecht geschaut damals, als ich ihn nicht mehr bekam, denn auf die Idee kam ich auch nicht vor der Hochzeit.


    Was ich allerdings unmöglich finde, und ich hoffe das hat die TE noch nicht getroffen.
    Kaum waren wir verheiratet, da war sein Gehalt auch für alle Berechnungen ums Kind von Interesse.


    Kindergartengebühr, der Steuervorteil ging für seine Unterhaltspflicht auch weg ( kam also auch nicht der Ehe zu gute ) , etc. etc.
    Vorher hatte ich auch nur das Essensgeld bezahlt, nach der Hochzeit zahlte ich dann 160€ für den Kindergarten PLUS Essen :ohnmacht:

  • Nein es war meine eigene entscheidung mein Kind zu seinem Vater zu bringen .. weil er zu bequem war ihm zu holen hat er immer seine Mutter zu mir geschickt (die in der selben Stadt wohnt wie ich) um ihm abzuholen und wieder zu bringen .. aber ich mag diese Frau sorry--> "wie kacke unter meinem Schuh" sorry...aber ein präziserer Ausdruck ist mir gerade nicht eingefallen... sie hat sich damals schon in die Beziehung eingemischt und hat mich als Rabenmutter dagestellt .. und das tat sie auch immernoch als sie ihm immer abholte und brachte

  • na gut ich bin nicht der nabel der welt und du hast sicherlich recht das einige da mehr ans geld denken....


    Und das würden noch viel mehr Paare tun, wenn wie Babbedeckel bereits angespielt hat


    Umgekehrt, wenn es einen zahlungskräftigen EX gibt, gibt´s weiter den vollen KU ...und evtl. nicht zu knapp.


    im Falle einer Heirat der KU auch wegfallen würde ;)

  • GEZ etc. hat man auch nicht mehr alleine zu bewirtschaften


    Kannst du das vielleicht der GEZ auch mal sagen? Ich versuche - bisher erfolglos - seit Monaten denen das beizubringen. Anderes Thema...

  • Es ist steuerlich gesehen egal ob man bei der Heirat Steuerklasse 3/5 oder 4/4 (ist nur interessant für das was man monatlich im Portemonaie hat). nimmt. Bei der Steuererklärung am Ende des Jahres wird die Steuer für's ganze Jahr gerechnet, und da wird die endgültige zu zahlende Steuer berechnet. Diese ist bei verheirateten immer besser als bei 2 singles (Stichwort Ehegattensplitting).


    Nun aber zu meinem eigentlichen Tipp:


    Wenn der KV keinen Unterhalt leistet (UVG greift ja nicht mehr) kann man über die Anlage Kind bei der Steuererklärung den kompletten Kinderfreibetrag geltend machen (anstatt 0,5 Kinder jeder).


    Durch Ehegattensplitting und kompletten Kinderfreibetrag wird der Verlust des UVG etwas kompensiert bzw. es kommt mehr bei raus.


    Für die aktuelle Steuererklärung wichtig: Kinderbetreuungskosten (Kiga-Beitrag, Essensbeitrag) kann jetzt jeder als Sonderausgaben geltend machen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller