Kur und Umgangsrecht

  • Hi,
    wie verhält sich die Sachlage, wen ich mit den Kindern zur Mutter-Kind-Kur fahre und in der Zeit Umgang ist?
    Kann der Vater mir desshalb die Kur verbieten?
    Momentan weiß ich noch nicht, wie ich den Vater die Kur erklären soll :frag


    Erklären werd ich den eigentlich garnichts wollen, Wir haben Bedarf und fahren zur Kur.
    .
    .
    .
    ..............
    und denne bekomm ich Bauchkrämpfe, Schwitze obwohl ich total friere und mag über diese "Sachlage":
    "Gespräch mit x führen"
    nicht mehr nachdenken..., bin da irgendwie Wund gefahren....


    Gibt es da gängige .........Irgendwas?


    Vorab:
    Angebote brauch ich garnicht machen, weil der ANTI ist..........

  • kur geht vor - da kann er sich auf den kof stellen und mit den füssen wackeln ;-) - entsprechende stellungnahmen und berichte von den ärzten liegen ja vor und einfach aus spass genehmigt keine KK mehr eine KUR - und der eigene vater will doch nicht seinem eigenen kind diese KUR "versauen" - wie heisst es nochmals? achja gesundheitsfürsorge.... :brille


    ich an deiner stelle würde ihm mitteilen, dass ihr in der zeit von dann und dann in der klinik sowieso (kein ort) seit und der ausgefallene umgang im nachgang an die kur zeitnah nachgeholt wird. fertsch das reicht.


    viel erfolg auf der KUR und zieh dein ding durch, lass dich nicht ablenken und beantrage nach zwei wochen gleich die verlängerung und denk an die schoki für die schwestern - es wird sich auszahlen 8)

  • Also ich sehe das so. Ihr fahrt zur Kur und basta. In der Zeit kann kein Umgang statt finden.


    Er kann ja vor der Kur das Kind sehen und danach dann auch wieder.



    Meinst Du er hat denn damit ein Problem?

  • Nicht einmal nachgeholt werden muss ein durch die Kur nicht ermöglichter Umgang.
    In Deiner Situation reicht ein Brief, der am Tag Deiner Abreise bzw. einen Tag später beim Vater eintrifft. Du musst Dir nicht noch die Diskussion auf die Schultern legen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke auch, dass er es nicht verbieten kann.
    Ich war vor drei Jahren mit meinem Großen auf einer Mutter-Kind-Kur und er wurde gar nicht gefragt, ob er einverstanden war. Wir waren aber nicht so weit weg und der Papa kam uns dann einfach einen Nachmittag besuchen (wir haben allerdings auch ein gutes Verhältnis - meistens)...
    ERhole dich gut!!
    LG

  • Momentan weiß ich noch nicht, wie ich den Vater die Kur erklären soll :frag


    Erklären werd ich den eigentlich garnichts wollen,


    Hallo Hugo,
    Wir fahren zur Kur von xx.xx bs xx.xx nach xyz.
    B ist nur Begleitkind (soviel zur Nachfrage ob das Kind behandlungsbedürftig ist)
    dein entfallender Umgang am xx.xx holen wir natürlich nach, ich bitte um Terminvorschläge.
    Liebe Grüße, Asta

  • Hi,
    det kann ich mir nicht vorstellen.....
    Da kommt doch bestimmt rechtlich was hintendran!
    Also:
    Ich hab mal erwähnt, dass wir Kurantrag gestellt haben, mal so im xxxGespräch.
    Bekurt werde ich und meine Epi-Tochter, der Zwerg kommt halt als Begleitkind mit.


    Mein Ex ist schwierig, aber det sind wohl alle Exen.
    Ich hab echt Bammel, dass der mir die Kur (sag ich det vorher) verbieten lässt, oder det Begleitkind rausnimmt.
    Oder:
    Dass der mich wieder auf der Schiene
    "Mutter zu krank"
    runterschieben lässt
    und wieder nen Jahrelangen
    Prozessshice anfängt.


    Fakt:
    Ich bin froh, dass hier nun mal ne Kur , und auch mal "Rahmenzeiten" für mich anfallen.
    Aber:
    Ich kann diese Kleinkriegewigkacke nicht noch 100 Jahre weiter mit nähren.
    Ich brauch einfach mal Zeit zum "nichtan dichunddeinwerkdenken" sondern um Wege gängig zu machen, die ich dann gut und gern wieder laufen möchte.
    Ich bin froh, dass det mit der Kur nun so weit ist,
    aber ich hab wirklich dolle Angst, dass der mir mit (von mir nicht gesehenen "Knochen") Hinternissen oder Vorwürfen ins Genick fahren kann auf rechtlicher Ebene.


    Da der immer 4 Wochen vorher seine Fahrkarten kauft, die der von der Arge bezahlt bekommt, ist det halt so,n "Sachding".....
    Und:
    Ja,
    det gibt es nicht oft,
    aber es gibt det...........

  • entspann dich...
    mutter krank??? eine KUR ist lediglich eine vorsorge und man ist deshalb noch lange nicht krank von daher steht er in der beweislast und die kann er nicht erbringen - lass bei deiner KK einen sperrvermerk einrichten, dass auskünfte zu deiner person nur über dein handy erfolgen dürfen - sprich du hinterlegst deine handynummer bei der KK und die müssen dich dann anrufen, wenn z.b. jemand deine adresse ändern will oder ne weiblich stimme da anruft und was wissen will wegen der KUR, dann müssen die dich zurückrufen und wehe du warst vorher nicht die weibliche stimme....


    begleitkind??? hat der kinderarzt nicht dazu geschrieben, dass eine trennung von der mutter nicht gut wäre für das kind oder sowas ähnliches????


    sag ihm, dass der umgang dann und dann wahrscheinlich ausfallen wird - genaueres kannst du bis jetzt noch nicht sagen - er möge bitte mit dem kauf der fahrkarten warten - und wenn ist es lediglich ein "sachding" - du und kinder seit aber ein "menschending" - was is nu wichtiger und kann man nicht mit geld bezahlen?


    lass dir deine kur nicht versauen - nicht von deinem ex und nicht von deinen "angstgedanken"....

  • Das Thema hatten wir hier schon öfters.
    Die anderen haben recht.


    Er kann dagegen nichts machen. Der Fainess halber gib ihm rechtzeitig bescheid ehe er die Fahrkarten kauft.
    Oder teile es seiner Arge mit.


    Evtl. Anwaltsbriefe kannst du getrost in den Müll wandern lassen.

  • Jeanny, dann sag ich es mal andersherum: Du und Dein Epi-Kind können die Kur erst antreten, wenn drei Tage vorher der Arzt Eure Kurfähigkeit bestätigt. Bis dahin stände ein Termin noch offen. Wenn Du also Angst hast vor einer Auseinandersetzung, dann reicht der Brief an den Vater nach der Arztbestätigung.



    Rechtlich brauchst Du allerdings nicht die Bohne Angst zu haben. Der Ex kann den Kurzen nicht rausklagen aus der Kur. Das macht kein deutsches Gericht. Punkt.


    Mach Dir darum also keinen Kopf. Sondern beginn mal, Dich so langsam auf Eure Kur zu freuen. Auf die gemeinsame Zeit. Die geschützten und geregelten Tagesabläufe. Dass man mal morgens kein Frühstück machen muss, sich mittags an den gedeckten Tisch setzen kann und abends andere leute den Spül erledigen ... Dass man nicht einkaufen, putzen muss. Dass man in einer anderen Umgebung ist. Dass man Zeit für sich hat. Dass einen nur erreichen kann, wem man die Adresse gegeben hat.


    Das sind alles Dinge zum Freuen. Um den Rest mach Dir nicht so einen Kopf. Das wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Da der immer 4 Wochen vorher seine Fahrkarten kauft, die der von der Arge bezahlt bekommt, ist det halt so,n "Sachding".....


    auch vorher gekaufte fahrkarten kann er der bahn wieder zurückgeben! :D


    mach dir keinen kopf!
    bleibe kurz und sachlich!
    nur mitteilen, keine erklärungen... :winken: