Umgang wird verweigert, nun Klage

  • Ihr Vater war das personenifizierte Böse. Wir kennen ihn nicht. [...] Aber er war leider schon tot.


    Also ist seine Charakterisierung als "das Böse" reines Hörensagen. Er selbst wird sich nicht so dargestellt haben. Wer bleibt noch übrig?
    Wie konnte das langfristig funktionieren? Dazu braucht des einen gut funktionierenden "Informationsfilter". Auch das nicht-herausgeben von Informationen ist eine Manipulation, wenn man jemanden dadurch in eine gewünschte Richtung bringt.


    Also da würde ich ausflippen. So ein Satz geht gar nicht.


    Ich kann dir versichern, dass es nicht einfach ist da ruhig zu bleiben. Aber was will man(n) machen...?

  • Unser derzeitiges Recht ist ausreichend, nur müsste es endlich mal angewendet werden:

    • der BET verweigert den Umgang mit dem Kind -> ihm wird Ordnungsgeld aufgebrummt.
    • hilft das nicht (weil er entweder zu viel Geld hat oder zu wenig) -> BET geht zum "Nachdenken" für ein Wochenende in den Knast.
    • hilft das auch noch nichts -> BET geht ne ganze Woche in den Knast.
    • hilft das auch noch nichts -> BET wird das Sorgerecht entzogen.
    • Weigert sich BET trotzdem, das Kind herauszugeben -> BET geht für längere Zeit in den Knast, da er sich wegen Entziehung Minderjähriger schuldig gemacht hat.

    Die Werkzeuge sind da, sie müssen nur angewendet werden und daran scheitert es in Deutschland.


    Hallo,
    ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber finde die Strafen sehr interessant. Erstens, was wird in der Zeit mit dem Kind? Der BET sitzt irgendwo fest und das Kind kennt den UET gar nicht. Wo soll es dann hin? Immer davon ausgehend, dass auch keine weiteren Bezugspersonen vorhanden sind.
    Klasse Situation für das Kind......
    Vermutlich ist das der Grund, weswegen die Strafen selten angewendet werden.


    Dann möchte ich gerne mal wissen, was mit UET´s passiert, die ihren Umgang nicht wahr nehmen und sich gar nicht oder nur teilweise um ihre Kinder kümmern? Die sollten dann bitte auch mal ein WE festgesetzt werden zum nachdenken. Es gibt zwar Meinungen, dass das nicht so schlimm ist, aber für das Kind schon. Es hat nämlich auch ein Recht auf den UET. Und der hat einfach keine Lust ....Tolles Gefühl für das Kind.
    VG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Hallo,
    ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber finde die Strafen sehr interessant. Erstens, was wird in der Zeit mit dem Kind? Der BET sitzt irgendwo fest und das Kind kennt den UET gar nicht. Wo soll es dann hin? Immer davon ausgehend, dass auch keine weiteren Bezugspersonen vorhanden sind.
    Klasse Situation für das Kind......

    Meist hatten der UET und das Kind ja bis zur Trennung der Eltern Kontakt - von nicht kennen is doch eher in Ausnahmefällen die Rede. Also mein Sohn würde ohne weiteres zu mir kommen können, während die Mutter im Knast sitzt. :D

  • Erstens, was wird in der Zeit mit dem Kind? Der BET sitzt irgendwo fest und das Kind kennt den UET gar nicht.


    Vermutlich ist das der Grund, weswegen die Strafen selten angewendet werden.


    Genau so wird dann argumentiert. Kind ist entfremdet, weil kein ausreichender Kontakt zum UET. Deshalb kann man keine Haft anordnen, um den Umgang durchzusetzten, weil das Kind dann ja nicht versorgt ist.
    Ergebnis: Umgangsboykott bleibt ohne Folgen.


    Komischerweise geht das mit der Haft schon, wenn der Grund dafür nicht fortgesetzter Umgangsboykott sondern z.B. Betrug ist. Aber bei Betrug geht es ja wieder um Geld und nicht um Umgang. Da gelten andere Spielregeln.

  • Liebe Leute,


    hört doch bitte damit auf zu streiten, "ob Pest oder Cholera übler ist".
    Keine Frage: Hat der Umgangselternteil keine Lust, den Umgang wahrzunehmen, dann ist das eine ganz miese Einstellung und er ist ethisch-moralisch ein Schweinehund.


    Hat der Betreuungselternteil so gar keine Lust, das Kind zum Umgang mit dem Umgangselternteil zu geben, dann ist er ethisch-moralisch ein Schweinehund.


    Wem der ein oder andere Vertreter der Schweinehunde in seiner Beziehungsgeschichte begegnet, der hat gelitten - und das Kind sowieso. Aber das eine gegen das andere aufrechnen zu wollen, bringt sehr wenig.
    Hier in diesem Thread geht es um die eine Seite. Da brauchen wir nicht die andere Seite zum wiederholten Mal diskutieren. Vor allem treffen die Vorwürfe jeweils die Falschen. BETs und UETS sitzen im selben Boot, wenn ihr jeweiliger anderer Elternteil ein Schweinehund ist.
    Wenn wir hier hingehen und streiten uns und kapieren die eigentlich vorhandene Gemeinsamkeit nicht - wie wollen wir da Verstehen und richtiges Beurteilen von allen anderen erwarten? WIR müssen für ein anderes Klima sorgen in der Umgangsdiskussion. Erst dann können Dritte begreifen, dass es "Schweinehunde" gibt und damit die gesellschaftliche Aufgabe, diese "Schweinehunde" in ihre Schranken zu verweisen. Streiten wir jedoch wie die Kesselflicker, dann wird das "Schweinehundeverhalten" von Dritten auch weiterhin als "Kleinigkeit" eingeordnet. Und unsere Kids sind es, die darunter leiden.


    Wir brauchen einfach den gesellschaftlichen Druck, dass Umgang die natürlichste Sache der Welt ist und man das machen muss wie atmen... Wenn BETs jene BETS isolieren, die Umgänge nicht ermöglichen, - wenn UETs denjenigen UETS an die Karre fahren, die keinen Wert auf Umgang legen, dann ist insgesamt schon viel erreicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Deiner schon, meiner nicht. Er hat seit einiger Zeit keinen Kontakt mit ihm (6 Monate). Und er ist noch sehr jung (13 Monate). Wenn mein Ex jetzt einfach nach eingen Jahren auf die Idee kommt, er möchte regelmäßigen Umgang haben, dann wird das nicht einfach sein. Schliesslich kennt mein Kind den Mann gar nicht. Und ich habe extra Mann geschrieben, weil mehr ist er in diesem Moment nicht für ihn.
    Nur zur Erinnerung, mein Ex will keinen Umgang, weil ihm seine Freizeit wichtiger ist. Seine Worte waren: "Ich habe keine Zeit". Das GSR wollte er auch nicht. Habe es ihm angeboten. Heute habe ich übrigens erfahren, er erzählt überall herum, er würde sich um seinen Sohn kümmern. Nur wann, habe ich gefragt??? Schliesslich fragt er nicht mal nach, wie es dem Kleinen geht??? Na er wollte einfach mal wieder gut dastehen vor der Person und nicht zugeben, was für ein Mensch er wirklich ist.
    Ich glaube nicht, dass ein Richter in ein paar Jahren diesem Mann einfach das Kind geben wird, damit ich das WE im Knast verbringe. Ein Kind sollte die Person wenigstens kennen, wo es dann nächtigt.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne


  • Gefällt mir sehr gut der Text. Also ich für meinen Teil gehe so auf meine Bekannte ein, die sich ebenfalls getrennt hat von ihrem Mann. Sie versucht sich jetzt mit ihrem Ex zu arrangieren im Sinne ihres Kindes. Und das ist bei dem Ex wirklich nicht einfach.
    Wer spricht jetzt mit meinem Ex? :strahlen


    Um ehrlich zu sein, denke ich manchmal einfach, dass die Gesellschaft zu egoistisch geworden ist. Denn das 'ganze Dorf' gibt es leider nicht mehr, was sich um das Kind kümmert.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Volleybap


    Fehlender Umgang wird von den meisten als schlecht angesehen, obwohl es auch da offenbar einzelne Meinungen gibt, die Umgang für entbehrlich halten. Ich halte fehlenden Umgang jedenfalls nicht für gut, obwohl ich keinen Umgang habe. Ich habe dafür aber Gründe, die ich nicht hätte, wäre ich BET.


    Vielleicht erscheint es für dich überflüssig über die Unterschiede zwischen Umgangsboykott und Umgangsverweigerung zu sprechen, weil es für dich eine Diskussion um Pest oder Cholera ist. Aber selbst bei Pest und Cholera hat es sich bewährt diese zu unterscheiden, denn ihre Behandlung ist nämlich durchaus unterschiedlich.


    Dasselbe gilt auch für Umgangsboykott und Umgangsverweigerung. Es sind zwei durchaus verschiedene Dinge, die sich nur im Endergebnis gleichen, nämlich dem Kontaktverlust des Kindes zu einem Elternteil. Und da ist dann auch wieder die Gemeinsamkeit zu Pest und Cholera. Bei nicht erfolgreicher Behandlung ist auch da das Ergebnis gleich, nämlich der Patient in beiden Fällen genauso tot.


    Und weil Umgangsboykott und Umgangsverweigerung verschiedene Dinge sind, brauchen sie auch andere Maßnahmen um sie zu verhindern. Das gleichzusetzen finde ich kontraproduktiv.

    Einmal editiert, zuletzt von hopeful ()

  • Wo soll es dann hin? Immer davon ausgehend, dass auch keine weiteren Bezugspersonen vorhanden sind.
    Klasse Situation für das Kind......


    Gerade WENN es KEINE anderen Bezugspersonen gibt, ist es umso wichtiger, den Vater einzubeziehen.


    Natürlich gibt es die Möglichkeit, je nach Alter des Kindes, dieses erst an eine Umgangsbetreuung zu gewöhnen.


    Und wenn die Mutter niemanden an ihr Kind lässt, dann ist im Zweifel wirklich der Entzug des ABR in Betracht zu ziehen, oder?


    Und wir reden hier nicht davon, daß ein Neugeborenes sofort entrissen werden soll, sondern daß ein Kindergartenkind ( wenn es in den Kindergarten geht, wirds wohl Fremdbetreuung kennen ) in die Hände von Erziehern und Psychologen zu geben, die es dann qauf den Kontakt zum Vater vorbereiten und dann begleiten können.


    Hopeless: natürlich ist Umgang entbehrlich, so wie Eltern an sich entbehrlch sind, manche Kinder müssen ohne aufwachsen und auch diese können glücklich sein...
    Optimal ist wohl eine intakte Familie...kann halt nur nicht jeder bieten...ich auch nicht.


    Es ging in dieser Diskussion nicht darum, was wie behandelt wird, ich für meinen Teil finde es nur als unnötig, die Umgangsverweigerung des UET zu verharmlosen um den umgangsboykotierender BET noch schlechter dastehen zu lassen.


    Um die nachfolgende Post zu kommentieren: Nur weil man sich geschwollener auszudrücken meint, heisst das noch nicht, daß man die Psychologie verstanden hat.

  • Hallo maschenka u.a.,


    es gibt eben die besagten Unterschiede. Ich habe sie nicht erfunden, noch verantworte ich sie, noch heiße ich sie gut; damit das mal klar ist.


    Man/frau muß gar nicht lügen und was von Liebe des verweigernden UET faseln, um in Anerkennung der Fakten als BET Anker für eine Trauerarbeit zu sein. Dem Kind bleibt ein positiver Selbstbildanteil durch das BET erhalten. So hat das Kind Gelegenheit, die mit der Umgangsverweigerung verbundene Abwertung integrativ in seiner Seele zu verarbeiten.


    Bei der (nachhaltigen) Vereitlung wirkt nicht nur das abwertende Signal des nicht stattfindenden Umgangs durch das UET, sondern es wirkt auch das Signal des BET, dieser nicht stattfindende Umgang sei einem bösen/unwerten UET geschuldet. Das Kind hält es nicht aus, glauben zu müssen, Böses/Unwertes in sich zu haben. Es ersetzt diese abgewerteten Selbstbildanteile mit wahnhaften Selbstvorstellungen. Vom entzogenen u n d vom entziehenden Elternteil gehen zerreißende Momente aus. Ein integrativer Selbstaspekt (Ganzheit) des Kindes fehlt.


    Man kann um Umgang kämpfenden Elternteilen nur empfehlen, trotz der vereitelnden Schranken immer wieder zu versuchen, dem Kind zugewandte, positive Signale zu übermitteln!


    Was sagst Du zu dem bei Vereitlung hinzukommenden Ü b e r g r i f f s a s p e k t ?



    Mfg krypa

  • ich für meinen Teil finde es nur als unnötig, die Umgangsverweigerung des UET zu verharmlosen um den umgangsboykotierender BET noch schlechter dastehen zu lassen.


    Was schlechter ist, ist eine Frage der Wertung. Und wenn eine Sache sehr schlecht ist, dann wird eine andere Sache die "nur" schlecht ist, deshalb nicht besser.
    Aber es wurde hier schon so oft gesagt: Umgangsboykott ist ein Übergriff auf die Rechte Dritter ohne selbst beteiligt zu sein. Es betrifft die Beziehung zwischen Kind und UET, wird aber vom BET gemacht, der nicht betroffen ist. Umgangsverweigerung betrifft nur den BET und das Kind. Der Umgangsverweigerer ist selbst Betroffener.
    Deshalb macht es auch mehr Sinn bei Boykott einzugreifen und bei Verweigerung nicht. Das sieht ja "im Prinzip" sogar der deutsche Gesetzgeber so, obwohl er es nicht ausreichend durchsetzt. In anderen Ländern wie z.B. in Frankreich ist diese Unterscheidung noch viel deutlicher.


  • Hier hat keiner geschrieben, dass man den Umgang verweigern sollte als BET. Sondern nur das es schwierig ist und dass vermutlich kein Richter der Welt den BET gleich ein WE wegschliesst. Gerade weil das Kind vorher keinen Kontakt hatte. Und das vermutlich der Grund ist, weswegen die Strafen selten angewendet werden. Man muss sich das von Fall zu Fall betrachten. Und hier hat auch keiner geschrieben, dass eine Umgangsgewöhnung nicht möglich ist. Aber das kommt ja dann auch wieder auf die Geduld des UET´s an. Schliesslich sollte das dann im Sinne des Kindes alles langsam gehen. Bedarf sehr viel Geduld, meiner Meinung nach.
    Und keine andere Bezugsperson heisst nicht immer, dass die Mutter das Kind keinem anderen anvertrauen möchte. Ich hoffe, ich habe Dich da falsch verstanden?

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Wir brauchen einfach den gesellschaftlichen Druck, dass Umgang die natürlichste Sache der Welt ist und man das machen muss wie atmen... Wenn BETs jene BETS isolieren, die Umgänge nicht ermöglichen, - wenn UETs denjenigen UETS an die Karre fahren, die keinen Wert auf Umgang legen, dann ist insgesamt schon viel erreicht.

    :daumen Wäre schön, wenn sich das der ein oder andere hier mal zu Herzen nehmen würde

  • ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber finde die Strafen sehr interessant. Erstens, was wird in der Zeit mit dem Kind? Der BET sitzt irgendwo fest und das Kind kennt den UET gar nicht. Wo soll es dann hin? Immer davon ausgehend, dass auch keine weiteren Bezugspersonen vorhanden sind


    Falsch bzw. nicht zu Ende (oder besser sogar nicht von Anfang an) gedacht:
    Unter normalen Umständen kennt ein Kind seinen UET oder aber sollte ihn von Anfang an kennenlernen.
    Wenn man das berücksichtigt und wenn die hier angesprochenen Konsequenzen sinnvoll, von Anfang an und konsequent umgesetzt würden könnte es also gar nicht passieren, dass ein Kind den UET nicht (mehr) kennt.
    Sicher gibt es davon Ausnahmen wie den berühmten UET, der sich nach einigen Jahren Umgangsverweigerung plötzlich auf das Kind besinnt und es nun doch sehen will. Das ist aber bestimmt nicht der überwiegende Teil der UET ohne Umgang.
    Solange unsere Gerichte aber jahrelang nur den erhobenen Zeigefinger zeigen und der boykottierende BET weiter nichts zu befürchten hat ist der Entwöhnung Tür und Tor geöffnet.
    Wären die Gerichte hingegen bereit schon bei der ersten begründeten Klage wegen Umgangsboykott sofort Maßnahmen anzuwenden nach dem Motto

    Zitat

    Lieber BET, ab sofort geht ihr Kind wie folgt zum BET. Sollte der Umgang ein einziges Mal ohne vorherige Absprache und unbegründet ausfallen wird ein Ordnungsgeld i.H.v. ___€ fällig und es wird ein Umgangspfleger eingesetzt der dafür Sorge trägt, dass das Kind pünktlich zum UET gelangt. Für den Fall, dass auch diese Maßnahme nicht zu regelmäßigem Umgang führt wird für jeden ausgefallenen Umgangstag ein Tag Ordnungshaft angesetzt. Der UET erhält für diese Zeiträume das ABR.
    Die Kosten des Verfahrens trägt der/die Beklagte. VKH ist zu versagen.


    Ich möchte wetten, dass alleine schon der Umstand, dass der BET die Kosten des von ihm verursachten Verfahrens zu tragen hätte würde bestimmt schon dazu beitragen, dass ein solcher BET sich zukünftig zweimal überlegt ob er wegen dem bißchen Umgang (mehrmals) einen vierstelligen Betrag riskieren will.

  • Man muss sich das von Fall zu Fall betrachten.


    Das werden die Richter meines Erachtens schon getan haben, wenn eine Mutter wegen Umgangboykotts rechtskräftig verurteilt wird, oder?


    Und keine andere Bezugsperson heisst nicht immer, dass die Mutter das Kind keinem anderen anvertrauen möchte.


    Doch, eigentlich heisst es das.
    Wenn ein Kind keine andere Bezugsperson hat, dann ist die Mutter entweder sehr einsam, oder sie gibt ihr Kind nicht gerne in andere Hände.
    Welches Kind hat lediglich die Mutter als Bezugsperson?
    Keine anderen Verwandte, keine Freunde der Mutter, Patentanten, Erzieherinnen im Kindergarten oder oder oder?

  • weisst du 3erpapa,
    schade, dass man solch eine Diskussion überhaupt führen muss. Was ist schlimmer?? Umgangsboykott oder Umgangsverweigerung?
    Sorry, aber beides ist Mist, weil immer das Kind leidet. Ich bin da bei Volleybap und wünsche mir mehr Anständigkeit auf beiden Seiten.
    Und falls der eine nicht funktioniert, muss man mit Strafen drohen. Sorry, der Bestrafte ist hier doch wieder das Kind.
    Also das kann alles nicht normal sein.
    LG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Was ist schlimmer?? Umgangsboykott oder Umgangsverweigerung?


    Das wage ich nicht zu beurteilen. Kann ich auch nicht. Ich kenne nur Umgangsboykott aus persönlicher Erfahrung und kann mir deshalb nur dazu ein Bild machen.


    Ich bin da bei Volleybap und wünsche mir mehr Anständigkeit auf beiden Seiten.


    Ein sehr frommer Wunsch. Allein vom Wünschen ändert sich aber bestimmt nichts. Und beten wird auch nicht helfen.
    Der Gesetzgeber hat auch schon einige Möglichkeiten geschaffen. Anwenden müssten sie aber die Gerichte.


    Und falls der eine nicht funktioniert, muss man mit Strafen drohen.


    Nicht drohen. Verhängen.


    Sorry, der Bestrafte ist hier doch wieder das Kind.


    Das musst du mir erklären. Wieso ist das Kind der Bestrafte, wenn im Extremfall der BET für ein WE in den Bau geht und das Kind in der Zeit zum UET???

  • Wieso ist das Kind der Bestrafte, wenn im Extremfall der BET für ein WE in den Bau geht und das Kind in der Zeit zum UET???

    Das Kind ist schon der Bestrafte, wenn es überhaupt so weit gekommen ist


    Aber @3erpapa, aus dem bisschen, was ich über deine Situation weiß, kann ich deinen Frust verstehen. Über deinen Satz bin ich bis jetzt noch nicht hinweg.


  • Ist mir zu allgemein. Die Personen müssen greifbar oder auch gewillt sein, das Kind zur Übernachtung am WE zu nehmen.
    Was will denn ein Richter machen, wenn Oma, Freundin und Kindergärtnerinnen sich verweigern. Kann er sie dann zwingen?
    Vorallem wenn ihre Weigerung die Festsetzung des BET´s verhindert?
    Die Realität sieht wohl nach den Erfahrungsberichten hier anders aus, und die Strafen werden gar nicht angewendet.
    Vielleicht sollten wir einfach mal einen Richter fragen, warum die Strafen nicht zur Anwendung kommen. :-)


    Und zum oberen Teil, die Richter scheinen nach den Erfahrungsberichten hier im Forum ja gerade nicht die Boykottierer zu verurteilen.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Das Kind ist schon der Bestrafte, wenn es überhaupt so weit gekommen ist


    Ok, wenn es so zu verstehen ist, dann sind wir uns einig. Und damit das aufhört muss bei den in der Form "Bestrafenden" strikt durchgegriffen werden. Bis zur letzten Konsequenz wenn es nicht anders geht.