Kann eigener Vater Tagesmutter sein??

  • Hallo!!
    Ja, hört sich vielleicht komisch an aber rein theoretisch wäre das möglich???


    Ich arbeite ja im nachtdienst und meine Schwester passte unentgeldlich hier auf. Jetzt hat sie eine erwerbstätigkeit im Hotel aufgenommen und es kommt häufig vor das es von den Zeiten nicht passt.
    Ich müsste also eien Tagesmutter die hier nachts schläft finden. Würde ich auch , aber fremde Leute im Haus über Nacht allein lassen ist mir nicht so geheuer.
    Wenn sich also der vater bereit erklären würde( der auch 100 % erwerbstätig ist ) die Betreuund zu übernehmen könnte er sich als Pflegeperson melden???


    Ich bin um es nebenbei zu erwähnen geschieden.......


    Danke für eure Hilfe

  • Sicher nicht gegen Bezahlung( Bezuschussung vom Jugendamt )..... Dazu müsste er dann nämlich erst mal nen Tagesmutterkurs machen ( Kostenpflichtig ) ...


    Aber sonst - warum nicht ?


    Wäre ja auch ehr ein Babysitter denke ich..

  • Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das JA Geld bezahlt, wenn ein Kind von einem Elternteil betreut wird. :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von Northern Soul ()

  • Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das JA Geld bezahlt, wenn ein von einem Elternteil betreut wird.


    Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Dann könnten ja auch die nicht getrennten Familien einen Zuschuss für die Betreuung der eigenen Kinder beantragen.

  • Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das JA Geld bezahlt, wenn ein von einem Elternteil betreut wird.


    @TS



    Es könnte sogar sein, dass Du die KU-Zahlungen riskierst, falls ihr dann ein Wechselmodell habt und der Kindesvater daraufhin den Unterhalt herabsetzen will. Denn wenn er sie noch zusätzlich an seinen Umgangstagen bei sich zuhause betreut, dazu die halben Ferien, dürfe er schon ganz nah an, oder sogar über die 50 %, kommen


    lg


    Camper

    5 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich denke an die 50 % kommt er nicht ran.


    Wisst ihr denn bis zu welchem Alter ich Tagespflege bekommen kann? Der kleine ist 2 Jahre alt für ihn geht das aber wie sieht es mit meiner 9 Jährigen Tochter aus????

  • Wie kommt man auf die Idee, für die Betreuung der Kinder durch ein Elternteil Zuschüsse vom Staat ggf. beantragen zu wollen? :frag


    Schimpft sich das nicht Sozialbetrug. ?(

  • danke maschenka ich sitz hier auch gerade komplett fassungslos.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Ich weiß nur das es bei KH Aufenthalten oder ähnlichen nur gezahlt wird es die Betruungsperson NICHT zur Familie gehört.
    Ansonsten werden Tageseltern nur bezuschusst wenn diese auch die Pflegeerlaubnis vom JA haben und die muss man erwerben wennn man Kurse belegt und die umfassen glaub 160 Std in Abendkursen.


    Und als Tagesmutter/Vater (geprüft) gibt man ja auch an wieviele Kinder man aufnehmen möchte und die Zeiten. Kann mir kaum vorstellen das das JA sagt, Klar Tagesvaterlizens bekommen sie auch wenns ie NUR ihr Enkelkind betreuen möchten. :frag

  • Das schimpft nicht Sozialbetrug. Und ja sowas gibt es.


    Genauso wie Oma und Opa Tante und Onkel Pflegepersonen sein können.
    Und bevor ihr hier rumschimpft solltet ihr euch erstmal richtig Informieren.


    Es geht darum das wenn KM Arbeiten geht die Betruung gesichert ist. Und dies wird eben auch teilweise vergütet bei Verwandten weil die haben ja auch Auslagen.


    So ich würde dir aber raten such dir eine Tagesmutter bzw Kinderfrau. Haben wir auch da ich in der Ausbildung bin wird die vollfinanziert.
    Und nicht alle Menschen sind schlecht.

  • Ich bin auch grad fassungslos.
    Durch sein eigenes Kind auch noch Geld verdienen. :kopf
    Normalerweise sollte es für den Vater selbstverständlich sein, sein Kind zu hüten. Schließlich ist es wichtig das Du Geld verdienst. Geld was auch Eurem Kind zugute kommt.
    Das wär ja so als wenn ich meinen Ex für jeden Umgang, alle zwei Wochenenden Geld gebe.

  • Das wär ja so als wenn ich meinen Ex für jeden Umgang, alle zwei Wochenenden Geld gebe.


    Was im ALG - II anscheinend inzwischen Gang und Gebe ist. Zwar nicht so, wie Du es ausdrückst, aber für jeden vollen Umgangstag wird der Bedarf des Kindes um ca 8,00 € in der BG gekürzt.


    Für mich persönlich auch mit ein Grund, warum immer mehr BET verhindern wollen, dass der UET sein Umgangsrecht mit Übernachtung wahr nehmen kann.


    lg


    Camper

  • Was im ALG - II anscheinend inzwischen Gang und Gebe ist. Zwar nicht so, wie Du es ausdrückst, aber für jeden vollen Umgangstag wird der Bedarf des Kindes um ca 8,00 € in der BG gekürzt.


    achja? udn wieso weiß ich dann davon nix? hmmmm :hae:


    der witz an der ganzen sache wäre ja gg . eltern noch zusammen vater geht arbeiten muss mama ja zu hause bleiben weil kind betreut und jugendamt muss zahlen. grübel ok.


    allerdings wenn das soweit ok ist, wieso wird dann son aufstand gemacht wegen dem bu? eigendlich dann doch auch nichst anderes nur eben das eltern für kinder selber aufkommen müssen udn nicht die allgemeinheit oder?


    normal nennt mann das dann auch eigendlich umgang oder :hae: !


    wobei die logische konsequenz draus wäre liebe papas auf gehts immer wenn ihr eure kinder zum umgang nehmt sagt einfach mama brauchte jemand der aufs kind aufpasst und last euch das dann bezahlen.


    ich verstehe das wirklich nicht und meine die fragen ernst, :hae::hae: irgendwas stimmt doch da nicht.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • ich finde das sehr "befremdlich" das versucht werden soll , staatliche hilfe in anspruch zu nehmen , wenn der vater das kind hütet



    @ camper: wo steht denn , das die leistungen um 8€ pro tag gemindert werden , wenn das kind umgang hat?



  • Nein - vergütet wird das eben nicht! Es werden bei Verwandten nur die notwendigen Fahrtkosten zb oder auch Arbeitsausfall bezahlt. Es gibt keine Bezahlung für die geleisteten Stunden.


    Wenn das tatsächlich ginge .... nee - also dann würde ich doch glatt überlegen ob ich nicht meinen Ex ( wenn der dann arbeitslos ist ) als Betreuung anstelle ..... Ich kann die Kosten voll absetzen, er bekommt zusätzlich Geld . und alle sind zufrieden ? Nee ne ?


  • Wisst ihr denn bis zu welchem Alter ich Tagespflege bekommen kann? Der kleine ist 2 Jahre alt für ihn geht das aber wie sieht es mit meiner 9 Jährigen Tochter aus????

    Tagespflege kannst Du von 0-14 Jahre bekommen. Es gibt bspw auch Kinder, die zuerst in den Kindergarten oder Hort gehen und von dort aus noch von der Tagespflegeperson abgeholt werden. Also ist das mit Deiner Tochter kein Problem.

    Ich schmeiss jetzt alles hin und werd Prinzessin




    Zeit heilt keine Wunden. Man gewöhnt sich nur an den Schmerz