Steuererklärung 2011 - los gehts...

  • Meine ist auch weg, und wenn ich tatsächlich das wiederbekomme, was mir das WISO-Programm ausgerechnet hat, wird der Jubelschrei in ganz Hannover zu hören sein...

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Ich warte jetzt nur noch auf die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters - und das wird wohl noch bis Mai dauern. Hätte die ja sonst gerne schon fertig gemacht. Wie habt ihr das gemacht? Kein Schneeräumen, Gartenarbeit u.ä. aus der Nebenkostenabrechnung angegeben oder ist Euer Vermieter schneller?

  • Mein Vermieter ist auch eher langsam - ich gebe immer den Betrag aus dem Vorjahr an (sprich für 2011 den Betrag aus 2010), da ich ihn ja erst in 2011 bezahlt habe. Ist immer reibungslos durchgegangen.

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Wow, 4-stelliger Euro-Bereich :wow hoffentlich folgt Dein Finanzamt dem Steuerprogramm :D
    Bei mir wird das nix mit Rückerstattung, weil ich in dem Jahr komplett in Elternzeit war. Aber habe mir sagen lassen, dass man einen Verlustvortrag machen und den mit ins nächste Jahr nehmen kann. Das werde ich mal ausprobieren. Hat da jemand schon Erfahrung?

  • Die Nebenkostenabrechnugn vom vermieter kann ich mit angeben? Das habe ich noch nie gehört? Unter welchem Punkt denn? Man lernt echt nie aus, super

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Meine ist auch schon seit Ende Januar weg. Allerdings hieß es da, das vor März eh nichts bearbeitet wird, wegen einem
    systemischen Umstellungsfehler (elektr. Lohnsteuermerkmal).
    Aber nun haben wir März :tanz und ich warte und warte und warte :nawarte: ......

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Bei der Nebenkostenabrechung kann auch sowas wie Gartenpflege und Winterdienst noch mit angegeben werden.... alles aber nur wenns auch extra aufgeführt ist... Wartung der heizung / Gastherme etc auch... genau wie Schornsteinfeger.

  • Eine Neuerung zum 01.01.2011, also für die aktuelle Steuererklärung.


    Der volle Kinderfreibetrag wird nun tatsächlich dem BET zugesprochen, wenn der UET nicht leistungsfähig ist.


    Er wird jedoch nicht für den Zeitraum zugesprochen, in dem der BET Leistungen nach dem UVG bezieht.


    Hier


    Zitat

    4Für ein nicht nach § 1 Absatz 1 oder 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind können die Beträge nach den Sätzen 1 bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. 5Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach den Sätzen 1 bis 4 nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel. 6Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. 7Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. 8Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, wenn bei dem Elternpaar die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen. 9Eine Übertragung nach Satz 8 scheidet aus, wenn der Übertragung widersprochen wird, weil der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. 10Die den Eltern nach den Sätzen 1 bis 9 zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder dieser einer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind unterliegt. 11Die Übertragung nach Satz 10 kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils erfolgen, die nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden kann.


    ist der entsprechende Absatz nach dem § 32 EStG


    die entscheidenden Sätze habe ich fett markiert

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Und Camper - was ist daran neu ? Das war doch schon immer so..

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Und Camper - was ist daran neu ? Das war doch schon immer so..

    Nein, denn bisher habe ich trotz UVG den vollen Kinderfreibetrag zugesprochen bekommen.


    Mal wieder ein Schlag ins Gesicht für alle, die keinen Unterhalt bekommen.... :motz:

  • So, ich hab mich gestern auch an das Thema gewagt. Belege zusammengekramt und Kontoauszüge durchgearbeitet; was mach ich nicht alles für meinen Steuerberater. :schwitz


    Und dann war ich mal neugierig und hab damit das erste mal die Elster gefüttert. Aber irgendwo muss ich da nen Fehler drin haben, wenn ich mir so die Rückerstattung anschaue. :sabber


    LG ich