Holen/bringen und die Verantwortlichkeiten....

  • Kurze Zusammenfassung meiner Situation:


    Seit fast 3 Jahren getrennt, 2 Kinder (15 und 12).
    Bisher funktionierte der Umgang recht gut.


    Jetztige Sitaution:


    Der große will nicht mehr zum Papa weil er die Freundin nicht mag, hat er seinem Vater selbst mitgeteilt.
    Der kleine geht nach wie vor gerne hin.


    Jetzt ist Papa zu seiner Freundin gezogen (1 h Fahrt entfernt), aber noch hier gemeldet, Umgang
    findet nur in der Wohnung der Freundin statt.


    Bisher hat Papa geholt und gebracht.


    Freitag steht er nun hier im Hause und teilt mir recht unfreundlich mit,
    das wenn ich unseren Sohn Sonntag Abend wieder hier haben will,
    ich ihn schon holen müße.


    Meine Antwort : NEIN DU BRINGST IHN


    Das ganze hat auch einen Hintergrund.
    Mein Vater liegt seit 8 Wochen auf der Intensivstation und ich fahre jeden 2. Tag mit
    meiner Mutter hin, dieser Umstand ist dem Vater bekannt!


    Ich habe ihm gesagt, das ich der Meinung bin das er als UET für das holen und bringen zuständig ist
    und das ich in der momentanen Situation mit meinem Dad, keinen Spielraum habe für zusätzliche Fahrten,
    insbesondere da er ja die Distanz geschaffen hat.


    Wenn mein Vater wieder auf den Beinen ist kann man über alles reden - allerdings nicht beim holen
    zwischen Tür und Angel!!!!
    Da sich in diesem Gespräch nun aber sehr deutlich abgezeichnet hat, das es gar nicht ums Kind geht,
    sondern er die Trennung noch nicht verwunden hat, befürchte ich, das ich das Kind heute Abend
    nicht vorfinde wenn ich aus dem KH komme - und was mache ich dann?


    Ach ja, den Vorfurf ich würde die Kinder vernachlässigen, weil ich jeden 2. Tag im KH bin, den habe ich
    "entkräftet" da mein Lebensgefährte dann - netter Weise - immer für die Kids da ist.


    Wäre nett wenn ihr mir ein wenig helfen könntet bei der Entscheidunsfindung,
    ich will ja nicht mit der Polizei bei ihm auftauchen, aber momentan weis ich trozdem nicht wie ich reagieren soll wenn....



    Grübelnde Grüße

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Da sich in diesem Gespräch nun aber sehr deutlich abgezeichnet hat, das es gar nicht ums Kind geht,
    sondern er die Trennung noch nicht verwunden hat, befürchte ich, das ich das Kind heute Abend
    nicht vorfinde wenn ich aus dem KH komme - und was mache ich dann?


    Hallo hamster71,


    dann solltest Du abwarten.
    Der Vater wird in der Schule dann schon zu begründen wissen, warum er es nicht "einrichten" konnte.
    Stehen denn wichtige Tests an? Sehr viel Schaden wird das Kind mit Sicherheit nicht nehmen durch die Eigenmächtigkeit des Vaters.


    Stell Dir vor, er würde ein Wochenende in Berlin oder Hamburg verbringen und verlangen, Du sollst das Kind da abholen?
    Absurd!


    Auch die anderen Vorwürfe sind hanebüchen.
    Man kann 12jährige durchaus auch ohne Bespaßung durch Lebensgefährten alleine lassen.


    Schalte Deine Ohren auf Durchzug, sei für den Schwerstkranken da und lass den Vater seine Probleme selbst lösen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Das Problem wäre dann aber nicht gelöst.


    Unser Sohn würde auch am Montag nicht von ihm gebracht werden,
    von meinen Nerven mal ganz abgesehen,
    die sind derzeit nicht gerade belastbar.


    Am besten wäre es, wenn ich ihm einen entsprechenden Gesetztestext vorlegen könnte,
    aber ich habe noch nichts gefunden.


    Bin momentan zu unsortiert zum suchen....


    Edith: schreiben kann das köpchen auch nicht mehr sortiert.....Fehler behoben!?

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    "Willkommen zurück Meisterin!"

    Einmal editiert, zuletzt von hamster71 ()

  • Wenn das Kind nach Hause kommt ist dein LG ja da.


    "DAS ist ja eben nicht mein Problem,
    sondern vielmehr das ich nicht weis wie ich reagieren will wenn er das Kind nicht bringt.


    "

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  • durchatmen ..


    ich habe die kraft - chaka (sagst Du mir jetzt auch noch in welchem Schrankfach ich die Kraft und
    Ruhe zum durchatmen finde???)
    :lach

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  • Das Problem wäre dann aber nicht gelöst.


    Unser Sohn würde auch am Montag nicht von ihm gebracht werden,


    Hallo hamster71,


    bist Du Dir sicher?


    Oder hast Du nicht eher in der Vergangenheit viel zu schnell reagiert auf seine Diktate?


    Ich wage eine Vorhersage: Du wirst heute nicht vor seiner Tür stehen und das Kind abholen.
    Er wird schimpfen, nachfragen, androhen, Dich eine Rabenmutter nennen.


    Ja und?
    Du tust genau das, was Du angekündigt hast:
    Du gewährst Umgang mit dem Vater und förderst diesen.
    Du holst das Kind nicht dort ab, wo der Vater dies diktiert.
    Du kannst das nicht und Du willst das nicht und Du musst das nicht.


    Gesetzestexte soll der Mann selbst studieren, das Kind ist schulpflichtig.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
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    .
    .

  • ruf mal laut nach Schokollllllllllllllaaaaaaaadddeeeeeeeeee und Kaaaaaaaaaafffffffffeeeeeeee und überleg dir eine Belohnung wenn du heute keinen SMS-Kleinkrieg anzettelst :-)
    Stell dir einen Spiegel auf den Tisch und üb schon mal das suffisante "ich bin dir überlegen"-Lächeln, weil ich deine Spielchen nicht mitspiele....

  • Oder hast Du nicht eher in der Vergangenheit viel zu schnell reagiert auf seine Diktate?


    Nein ich habe seine spielchen noch nie mitgemacht,
    im Gegenteil, wenns mir zu bunt wurde hat er Post vom Anwalt bekommen
    und ich war fertig damit.


    Ansonsten:
    Du hast recht, Mama behällt ihren pöscher heute schön auf ihrem heimischen Stuhl,
    sollte Sohni um 20. Uhr nicht hier sein, werde ich eine sms absetzten mit folgendem Text:


    Unterrichtsbeginn für xxx: 7.30
    Ranzen, noch nicht gepackt befindet sich in seinem Zimmer


    "ich bin dir überlegen"-Lächeln


    das spiegelt zwar mein empfinden würde aber einer friedlichen coexistenz auf Elternebene eher abträglich sein.



    Somit lächle ich vor meinem Spiegel, futtere viel zu viel Schoki, besuche Dady und hoffe das ich ruhig bleiben kann....

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


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  • Euer Sohn ist 12.....
    Ich würde seelenruhig bis Montag abwarten.... er kann Kind fahren, oder evtl. auch in den Zug setzten :D
    soll er doch sehen, was er macht :brille
    er scheint mir nicht so verantwortungslos zu sein, dass er für eine Woche unentschuldigtes Fehlen auf dem nächsten Zeugnis verantwortlich sein will :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe ihm gesagt, das ich der Meinung bin das er als UET für das holen und bringen zuständig ist

    Wenn ich so was lese bekomme ich Plaque


    Ich denke nicht dass er dafür zuständig ist sondern ihr zusammen.
    Höre dass immer wieder und frage mich warum immer diese "Pflicht" angenommen wird.


    Wenn er mal nicht kann bekommt er die Kinder nicht weil du denkst nur er hätte die Zuständigkeit dafür??


    Dann lasse doch deinen Lebensgefährten fahren wenn die Möglichkeit besteht.
    Eine Lösung gibt es bestimmt.

    Signatur hat Urlaub

    Einmal editiert, zuletzt von olineu ()

  • Wenn er mal nicht kann bekommt er die Kinder nicht weil du denkst nur er hätte die Zuständigkeit dafür??


    Wenn Du richtig gelesen hättest, dann hättest Du gelesen, das ich durchaus bereit bin eine Einigung zu finden,
    aber nicht zwischen Tür und Angel mal ebenso nebenbei
    und schon gar nicht so wie meine momentane - ihm bekannte Situation sich gestaltet.


    Im übrigen habe ich inzwischen im Netz einige Stellen gefunden die folgende Aussage darstellen:


    Im allegmeinen ist der UET für das holen und bringen zuständig,
    es sei den es besteht eine anderslautende gerichtliche Anordnung.
    Die Kosten fallen in erster Linie ebenfalls dem UET zur last.


    Eine anderslautende Erklärung habe ich nicht finden können


    Edith: so kann man´s besser lesen....

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


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    Einmal editiert, zuletzt von hamster71 ()

  • Am besten wäre es, wenn ich ihm einen entsprechenden Gesetztestext vorlegen könnte,
    aber ich habe noch nichts gefunden.

    diesen wirst du auch nirgends finden, da es nicht allein am UET liegt ob kind geholt und oder gebracht wird - trotzdem versteh ich dich und leider leiden wieder einmal die kinder unter diesem "kindergarten" - bleib konsequent und warte einfach ab - der druck liegt beim KV schliesslich ist montag schule und erst dann würde sich eine "polizeiaktion" lohnen und dies nur mit der begründung, dass in deutschland schulpflicht besteht alles andere - sprich heute kannst dir schenken, ausser du hast ABR oder ASR bzw. ihr habt eine richterliche Umgangsregelung die besagt, dass KV den sohn "dann und dann" am sonntag bei dir abgeben muss...


    trink kaffee und hoffe das beste für euer kind - mach ich auch grad ;-)

  • Naja, was erwartest Du??
    Ein nettes Gespräch am Tisch wird es ja meist nicht geben.


    Da muss man zwischen Tür und Angel mal eben Fix was entscheiden wenn sich eine Partei dagegen stellt.
    Auch wenn es einem nicht passt oder es etwas ungünstig ist.


    Da verstehe ich deine Situation natürlich.



    Und was du da im Netz gefunden hast, sollte man ganz schnell vergessen.
    So was darf nicht sein. Schließlich wollen beide das wohl des Kindes gerne erhalten.

  • Zitat

    Ich denke nicht dass er dafür zuständig ist sondern ihr zusammen.


    Das Gesetz spricht da eine eindeutige Sprache. Der UET ist für die Fahrten verantwortlich.


    Alles andere ist Entgegenkommen des BET aber eben auf freiwilliger Basis.

  • Das Gesetz spricht da eine eindeutige Sprache. Der UET ist für die Fahrten verantwortlich.
    Alles andere ist Entgegenkommen des BET aber eben auf freiwilliger Basis.


    nein dieses gesetzt gibt es nicht - zumindest ist mir dies nicht bekannt - wenn du hierzu einen gesetzestext dann nur herdamit - der TS würde es hier weiterhelfen.
    es hat sich so eingebürgert, dass die hol- und bringpflicht allein beim UET liegt - aber gesetzlich dazu verpflichtet ist er nicht - bei diesem speziellen fall würde ich aus moralischer sicht die pflicht eher beim UET sehen, da dieser eine entsprechende entfernung geschaffen hat.


    @TS wie war die distanz VOR dem umzug des kv?

  • Ein nettes Gespräch am Tisch wird es ja meist nicht geben.



    Und genau da liegt mein nächstes Problem:
    bis jetzt haben wir alles vernünftig bei Kaffe oder einem Glas Wein klären können.


    Der Unterschied ist nun folgender:


    Er hat eine Lebensgefährtin die unser großer nicht mag - das belastet ihn natürlich
    un ich habe einen Lebensgefährten , was ihn als Sache stört, nicht der Mann als person.


    Ach man ich will keinen Streit, ich will das die Kids GERNE zu ihrem Dad gehen
    und ich VERLANGE auch verständniss für meine derzeitigen Sorgen

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"