Trennung in der Schwangerschaft - Kein Umgang ohne Sorgerecht

  • Volleybap hat in einem anderen Thread (hier) sehr deutlich formuliert, wie die nächsten 20 Jahre des Vaters aussehen, dessen Kinder bei der Mutter leben:


    Jetzt die Kids zur Mutter zu geben, bedeutet (so Du nicht sehr überdurchschnittlich verdienst): die nächsten zwanzig Jahre (bis zum Ende der Ausbildung der Kids) wirst Du auf ein Einkommen von 1050 Euro gedrückt, mit dem Du Dein Leben gestalten musst. Termine bezüglich Urlaub und Umgang werden Dir letztlich diktiert. Dein Verhältnis zu den Kids wird auf den eines "Umgangspapas" beschränkt: Die Kids werden sich Dir entfremden, wenn nicht die Mutter vehement daran arbeitet, dass Du informiert bist, die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder übermittelt bekommst, im Leben der Kids präsent bist. Es kann sein, dass sie das alles macht. Problem ist: Du kannst es nicht mehr steuern. Es liegt nicht in Deiner Macht, sondern einzig in ihrer. Wer die Kids hat, hat die Macht. So ist das Geschäft. An Dir liegt einzig, die Marginalien zu gestalten. Das muss Dir klar sein. Du triffst soeben eine Entscheidung für einen Großteil Deines restlichen Lebens und auch für das Leben Deiner Kids. Umkehrbar ist das nur im Ausnahmefall.


    Er schreibt, dass sich die Kinder entfremden werden, wenn nicht die Mutter vehement daran arbeitet, dass der Vater informiert ist und einbezogen wird etc. (siehe Zitat).
    Stimmt eine nicht eheliche Mutter der gemeinsamen Sorge nicht zu und schließt den Vater damit von der Sorge aus, dokumentiert sie damit eindeutig, dass sie genau diese notwendige Aufgabe der aktiven Unterstützung einer Vater-Kind-Beziehung nicht übernehmen will.
    Deshalb bin ich der Meinung, dass ein Vater im Falle der Trennung in der Schwangerschaft ohne Sorgerecht keinen Umgang wahrnehmen sollte. Das ist sinnlos und führt höchstens zu einer von Anfang an entfremdeten Beziehung zum Kind, die nichts mit einer Vater - Kind - Beziehung zu tun hat. Der "Vater" kann so ohnehin nie wirklich Vater werden.


    Deshalb habe ich wenig Verständnis für Mütter in dieser Situation, die über den zu geringen oder fehlenden Umgang des KV mit dem Kind lamentieren, aber gleichzeitig gegen das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater sind. Man kann nicht beides haben: einen Vater der in die "Sorglosigkeit" gezwungen wird und sich gleichzeitig aber sorgen soll.

  • Lieber Hopeful, ich fühle mich hier instrumentalisiert und deutlich fehlinterpretiert. Einmal zitierst Du mich aus einem anderen Thread heraus. Das ist hier absolut unüblich und wird normalerweise nicht erlaubt. Aber gut.


    Desweiteren veränderst Du meinen Text, indem Du Dinge besonders heraus hebst.


    Aber viel wesentlicher ist, dass Du die Grundlage, auf der ich geschrieben habe, hier nicht berücksichtigst. Der Threadstarter, dem ich geantwortet habe, ist verheiratet, hat drei! Kinder, hat! das gemeinsame Sorgerecht. Seine Frau will ihn verlassen. DAS ist bitteschön eine völlig andere Konstellation als Du hier diskutieren willst (Kind außerhalb der Ehe geboren. Eltern nicht zusammenlebend.) Dem Threadstarter in seiner Speziellen Situation gilt mein Text. Er ist nicht Basis für eine Diskussion über Sorgerecht an alle Väter usw. Zu dieser Konstellation habe ich schon eine andere Ansicht als das, was Du hier von mir zitierst und als Volleybaps Ansicht zu Deiner Diskussion als Grundlage nehmen willst.


    Gern kannst Du Deine Thesen diskutieren. Aber bitte nimm mich nicht zum Kronzeugen. Der bin ich nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gern kannst Du Deine Thesen diskutieren. Aber bitte nimm mich nicht zum Kronzeugen. Der bin ich nicht.


    Sorry, dass ich ein Zitat aus einem anderen Thread verlinkt habe, obwohl ich das nicht durfte. Das wusste ich nicht, denn die Quelle habe ich ja angegeben.


    Dass du dich instrumentalisiert fühlst, tut mir leid. Ich wollte dich nicht instrumentalisieren.


    Inhaltlich kann ich deinen Einwand aber nicht nachvollziehen. Denn du befürchtest (zu recht!) eine Entfremdung der Kinder vom Vater, trotz GSR und trotz bereits bestehender Beziehung des Vaters zu den Kindern, wenn die Mutter nicht aktiv mitarbeitet und den Vater einbezieht.
    Um wieviel unwahrscheinlicher wird dann wohl eine Vater-Kind-Beziehung möglich sein, wenn der Vater das Kind noch gar nicht kennt und er es nur als von der Mutter ausgegrenzter Elternteil ohne Sorgerecht kennenlernen kann.


    Aber leider interessiert dieses Thema hier nicht besonders. Statt dessen wird lieber an anderer Stelle weiter über den unwilligen KV geschimpft, der einfach keinen Gefallen daran finden kann, den Besuchsonkel zu spielen. Und natürlich, der sich nicht besonders beeilt die ganzen Kosten für ein Kind (und seine Mutter!) zu übernehmen, bei dem er nie wirklich Elternteil sein wird.

  • Ich finde so etwas kann man einfach nicht pauschalisieren und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.


    Nehmen wir mal an, da ist ein glückliches Paar, Frau wird schwanger.
    Blöderweise lernt Mann in der Schwangerschaft einfach mal eine Neue kennen und trennt sich, fängt an mal gemütlich zu kiffen.
    Einfach so eine blöde Situation eben, wo vielleicht wirklich (hört hört) der Mann Schuld ist.
    Kind kommt auf die Welt, Frau braucht natürlich finanzielle Unterstützung und fordert Unterhalt, wie es ihr zusteht.
    Der Vater des Kindes ist mittlerweile wieder vollkommen im schönen Leben angekommen, inklusive wilder Partys, Drogen, was weiss ich.
    Natürlich will Frau dann, dass das Kind einen Vater hat, den es mal sieht.
    Aber in dem Fall ein gemeinsames Sorgerecht wäre wohl keine gute Idee.
    Das war jetzt bloß ein Beispiel, wie es sein könnte!


    So drastisch wie du es beschreibst, mit dem Diktieren der Zeiten etc. finde ich es natürlich auch nicht gut. Aber ganz ehrlich, würde hier irgendein Mann deswegen ganz auf den Kontakt zu seinen Kinder verzichten, obwohl man weiss, dass sie irgendwo da draußen sind? Weil man sich eben nicht mit der Mutter einigen kann? Sorry wenn ich das so sage, aber ich glaube ich würde da zurückstecken. Natürlich ist es ärgerlich zwar einerseits finanzielles Back-Up zu geben, aber man macht es für die Kinder! Die sind da, brauchen diese Hilfe einfach, egal ob Mami da irgendwelche Probleme mit Sorgerecht oder was weiß ich hat.


    Klar, es gibt auch extreme Fälle, wo sich die Mutter wirklich in den Weg steht. Aber da aus verletztem Stolz (tut mir Leid, es klingt für mich so) aufzugeben, auf Kosten der Kinder, das finde ich nicht okay. Egal wo sich die Kinder befinden, und egal wer da auf irgendeinem blöden Papier irgendein blödes Sorgerecht hat was irgendein blöder Notar unterschrieben hat: Man hat trotzdem die Verantwortung!


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?

  • Ich finde so etwas kann man einfach nicht pauschalisieren und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Man hat trotzdem die Verantwortung!

    Genauso ist es ! Es geht einzig und allein um die gemeinsame Verantwortung. So müßte es von rechts wegen Sorgepflicht heißen ;) Bei den Pädagogen heißt es schließlich auch Aufsichtspflicht ...

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  • Das ist sinnlos und führt höchstens zu einer von Anfang an entfremdeten Beziehung zum Kind, die nichts mit einer Vater - Kind - Beziehung zu tun hat. Der "Vater" kann so ohnehin nie wirklich Vater werden.


    damt würdest du meinem zwerg den papa nehmen und beide wären sehr traurig drüber!


    es war bei uns in der schwangerschfat schon klar, dass es zwischen uns nicht mehr lange weiter geht. ich fühlte mich unverstanden, alleine gelassen. ich konzentrierte mich mehr auf meine freunde, er auf treckertreffen. so kam es wie es kommen musste, ich zog aus.


    KV hat kein Sorgerecht, sicherlich würde er es bekommen wenn er es denn einklagen würde. ABER: ich will ihn damit nicht benachteiligen. er weiß um alles bescheid was das kind angeht, ich musste früher allerdings spüren was es bedeutet, dass meine eltern sich das sorgerecht teilten. musste für meine ausbildungsvertragsunterschrift bei schnee und eis zu meinem vater. bus ->fähre->fußweg und zurück. und das für EINE unterschrift. so möchte ich das später nicht für meinen zwerg, weil ich weiß, dass man seinem KV auch den arsch hinterhertragen muss. Genauso hab ich es diesem damals auch erklärt!


    jetzt ist der kleine fast 2. er liebt seinen papa. stolziert ganz freudig mit seinem köfferchen zum papa wochenende. und ich glaube und schon so früh zu trennen war das beste was wir machen konnten. wir kamen schnell auf der elternebene an, es gab keinen verletzten stolz und heute haben KV und auch ich beide seit über einem jahr neue partner. der zwerg kennt es nicht anders und ich würde behaupten er ist glücklich. (seinen vater sieht er mind. einmal die woche)

  • Na, das kann hier ja heiter werden :ohnmacht:


    Meine Wunschvortellung : Automatisch GSR egal ob verheiratet oder nicht.


    Frau UND Mann können ASR beantragen, was dann geprüft wird.


    Können die Männer schließlich nichts für, dass sie die Kinder nicht gebären können !!!


    Edit : Ich kenne Mütter, die mit Absicht ! zum Standesamt gehen um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, weil zumindest hier dort nicht die Sorgerechtserklärung angesprochen wird.
    Und teilweise wohnen die mit den Vätern zusammen !
    Unterschrift zur Anerkennung sollte auch heißen, dass der Vater die Sorgerechtserklärung unterschreiben kann.
    Kann er dann ja auch lassen, wenn er kein Interesse hat am Kind.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Wer die Erfüllung seine Umgangspflicht von irgendetwas, hier: GSR, abhängig macht, boykottiert das Umgangsrecht des Kindes, instrumentalisiert es.
    Das sehe ich als Kindeswohlgefährdung.


    Sicher sollten die Eltern sich über die Entwicklung des Kindes informieren.
    Sicher ist es wünschenswert, wenn BET den UET informiert ohne gefragt zu werden.
    Nur, bricht sich UET einen Zacken aus der Krone, wenn er nachfrägt?


    Das Umgangsrecht des Kindes besteht unabhängig vom Sorgerecht.


    Wer das nicht versteht, hat sich für das Sorgerecht disqualifiziert.


    maschenka,
    deren UET sich trotz GSR einen Deut für Schule und Co interessiert, sofern UET keinen Vorteil daraus hat.

  • Hallo maschenka u.a.,


    natürlich wirkt die elterliche Sorge und damit die „Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen‘‘ ganz erheblich auf das Umgangsrecht.


    Dazu muss man/frau erst mal erfassen, was denn „Umgangsrecht/pflicht“ in der Tat ist. Ist Umgangsrecht/pflicht täglicher, wöchentlicher, monatlicher oder jährlicher Umgang? Ich denke, hier sind die Grenzen in einem weiten Bereich unscharf und fließend. Eine 50:50 – Betreuung ist m.E. eben auch eine Form des Umgangs. Außerdem denke ich, dass handelsüblicher Umgang k e i n e sorgevolle Kind-UET – Beziehung ermöglicht, weil der Alltagsbezug fehlt. Zudem ermöglicht gemeinsame elterliche Sorge auch das Recht, z.B. Elternzeit zu nehmen. Elternzeit sehe ich auch als besondere Form des Umgangsrechts.


    Der grundlegende Gesichtspunkt des Umgangs ist die Pflege der wechselseitigen Beziehung zwischen Kind und Umgangselternteil. Die Pflege einer solchen Beziehung hängt m.E. grundlegend vom Vertrauen auf eine von Dritten her ungestörte Kontinuität ab.


    Alleinsorge stellt m.E. keine Vertrauensbasis für eine gemeinsame, kindeswohlorientierte Zusammenarbeit der Eltern in a l l e n kindesbezogenen Handlungen dar.


    Ich wiederhole hier auch noch mal: Meiner Meinung nach ist die Alleinsorge eines Elternteils auch ein Misstrauensvotum gegenüber dem anderen Elternteil. Damit verbunden ist dann auch eine Herabsetzung, Entwürdigung und Kränkung des `sorg-losen‘ Elternteils.



    MfG krypa

  • Krypa,


    also du bist der Meinung, dass ein "handelsüblicher Umgang" keine sorgenvolle Kind-UET-Beziehung ermöglicht, weil der Alltagsbezug fehlt.
    1. Mh, was ist ein "handelsüblicher Umgang". Den Gerichten bleibt viel Spielraum, den Umgang festzulegen. Haben sich beide Elternteile auch vor der Trennung viel um das Kind gekümmert, gibt es ja auch die 50/50 Entscheidungen.


    2. Ich meine, auch einem Elternteil, dass während der Woche aufgrund von langen Arbeitszeiten kaum das Kind zu Gesicht bekommt und das dann am WE nachholen muss, eine sorgenvolle Eltern-Kind-Beziehung möglich ist, auch wenn es natürlich einen Unterschied macht, ob ein stärkerer Alltagsbezug vorhanden ist.
    Es gibt ja auch Menschen, die trotz Zusammenlebens mit dem Elternteil ihr Kind nur wenig sehen, vielleicht zum Beispiel wegen ihrer Arbeitszeiten.


    Ich bin froh, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
    Du hast Recht: Der Grund für meine Erleichterung darüber, ist ein starkes Misstrauen gegenüber dem KV.
    Allerdings führt meine Freude über mein ASR nicht zur Herabsetzung, Entwürdigung und Kränkung des Elternteils. Und dieses Gefühl hat sicher nicht jeder UET.
    Mir ist aber schon klar, dass du diese Gefühle hast, herabgesetzt und gekränkt zu werden. Das hängt vielleicht mit deiner Beziehung zu deiner Ex zusammen. Du solltest aber nicht so verallgemeinern.


    Romi

  • puh, wie schaffe ich es mich nicht um mein Kind kümmern zu müssen und ihm im passenden Alter auch gleich eine Begründung dafür zu liefern. :kopf


    Das Kind hat in jedem Fall ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen!!!! Wenn einer dieser Elternteile seiner Pflicht nicht nachkommen will, kann man ihn nicht zwingen!!
    Diese Tatsache aber als Ausrede zu benutzen.... Weil ich dies nicht, dann mach ich das nicht, ist Kinderkram.
    Und da stimme ich Maschenka zu, Kindeswohlgefährdend

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Ach Krypa,
    das Umgangsrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Punkt.


    Umgangsboykott (aktiv/passiv) gibt es mit Sorgerecht und ohne Sorgerecht.
    Man bedenke die umgangsberechtigten Väter, die sich auf höchstrichterliche Urteile berufen, um ihren Umgangsboykott und die daraus resultierende Kindeswohlgefährdung zu legimentieren. Motto: mein Egotripp "Kind nicht sehen wollen" ist weniger schädlich als "Kind sehen und es spürt, dass ich ein A... bin". Klare Ansage: Sorgerechtsentzug, falls vorher GSR bestanden hat, Ordnungsgelder, dass es kracht.


    Wer das vermischt, egal ob Männlein oder Weiblein, egal ob BET oder UET, egal ob ASR oder GSR - hat von Kinderrechten nichts vestanden.


    Weißt, ich habe "hier" ein UET mit (nachgetragenem) GSR, der sich nicht interessiert, außer er hat einen Vorteil davon, der sich nur kümmert, wenn er grad Bock drauf hat und selbstverständlich auch nur so, wie es in den eigenen Kram paßt.

  • Hallo maschenke u.a.,


    ich habe dargelegt, wie Umgang und elterliche Sorge trotz Deines apodiktischen Formalismus zusammenhängen, Punkt.


    Ich bin weiterhin der Meinung, dass Alleinsorge eines Elternteils k e i n e Vertrauensbasis für a l l e kindesbezogenen Handlungen bildet.
    Wer nicht bereit ist, elterliche Sorge als gemeinsam zu erklären, ist m.E. auch nicht bereit, diese Vertrauensbasis herzustellen/zuzulassen. Diskriminierte und herabgewürdigte Elternteile, siehe Urteil des EGMR im Fall Zaunegger (siehe Neues bei VfK Abs.2 ff: http://www.beideeltern.de/) sind auch aus Kindessicht keine Elternteile "im Vollbesitz ihrer Kräfte/Möglichkeiten/Kompetenzen".


    Mir geht es nicht um kompletten Umgangsboykott, sondern um die Sicht auf die Vereitlung einer engen, vertrauensvoll kontinuierlich gedeihenden Kind-Eltern - Beziehung. Ein "handelsüblicher Umgang" ist allenfalls eine Beziehungsprothese für getrenntlebende UET. Natürlich gibt es Verhältnisse, in denen arbeitsbedingt Umgänge eher seltener sind als ein Alltagsbezug, die sind aber nicht unbedingt Vorlage für andere ET, die diese Verhältnisse nicht haben. Mein Maßstab sind 50:50 -Umstände, zu deren Ausschöpfung eben ET ohne gemeinsame elterliche Sorge nicht aus eigenem Recht selbstbestimmt berechtigt sind.



    Was es alles mit und ohne XY gibt, ist kein Maßstab für eine grundlegende Erörterung.



    MfG krypa

  • Tust du so naiv oder soll ich dir tatsächlich versuchen zu glauben, Krypa?


    Wie viele getrennte Eltern mit GSR gibt es, die sich nicht mehr über den Weg trauen?
    Wie viele Gerichte werden von Eltern mit GSR beschäftigt, weil einer von beiden ständig der Meinung ist, er/sie würde übergangen werden/nicht genügend respektiert werden?...


    Und welches Paradoxum, das keines sein darf, hast du jetzt dazu dargelegt? ;)


    Die Rechte eines Kindes für das eigene Ego - hier: "mir geht es mit GSR (gefühlt) besser" zu instrumentalisieren disqualifiziert als Elternteil.
    (Für all jene, die sich mit einem "Aber" dran aufhängen möchten, sei betont, das sehe ich geschlechtsneutral und unabhängig vom jeweiligen Beziehungsstatus, BET oder UET, zum Kind.)


    Wieso sollte ein Elternteil, das sich disqualifiziert, das Sorgerecht bekommen, wenn die gleiche Disqualifizierungsgrundlage (Umgangsboykott) zum Sorgerechtsentzug geführt hat?


    Edith... sorry, Fehler

    Einmal editiert, zuletzt von maschenka ()

  • Ich verstehe diesen Thread nicht. (zumal ich das alles schon gelesen habe, als ich hier die Tage durchgestöbert hab, der letzte dieser Art ist also garnicht so alt und stammt glaub ich sogar vom gleichen Eröffner).


    Tatsache ist: Nicht-verheiratete Eltern sind den verheirateten nicht gleichgestellt. Das trifft ( solange man noch zusammen ist) nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Steuerrecht. Fair ist das nicht, weder aus steuerrechtlicher Sicht noch bezogen auf das Sorgerecht.


    Aber: hier immer und immer wieder einen Thread zu eröffnen und dies lang und breit zu diskutieren, wie es sein sollte bringt niemanden weiter. Man kann sich seitenweise darüber auslassen, was die Statistiken sagen, und wie es in anderen Ländern gehandhabt wird. (Anmerkung dazu: in anderen Ländern sind auch - angeblich - keine Kneipen pleite gegangen, als dort das Rauchen in Kneipen verboten wurde. Hier kenne ich genügend, die deswegen dicht gemacht haben.)


    Ich persönlich kann aus meiner Umgebung sagen, dass es dort Väter ohne Sorgerecht gibt, die sich super kümmern, Väter mit Sorgerecht, die es nicht interessiert, ja sogar ein Vater, der für seine beiden Kinder Sorgerecht hat, sich aber nur um eins von beiden wirklich kümmert (gleiche Mutter, also an der liegts nicht). Ich kenne Väter, die ihre Kinder nur am WE sehen und ein super Verhältniss dazu aufgebaut haben, und ich kenne Väter, die ihre Kinder täglich sehen und kaum was über sie wissen. Völlig unabhängig vom Sorgerecht oder dem zusammen-oder-getrennt-status. (anmerkung: ich benutze hier jetzt bewusst die Väter, weil es sich in diesem Thread ja speziell um sie dreht. ). Und es liegt auch nicht immer nur an den Müttern, wie es sich enwickelt.


    Letzten Endes kennt immer irgendjemand irgend eine Situation oder steckt selbst drin, die für oder gegen das gemeinsame Sorgerecht spricht. Damit zu argumentieren ist letzten Endes nonsens. Tatsächlich weiß niemand, ob sich X wirklich mehr um sein Kind kümmern würde, wenn er das Sorgerecht hätte, oder ob Y sich weniger gekümmert hätte, wenn er es nicht gehabt hätte.



    Ich persönlich bin übrigens Befürworter des GSR. (obwohl ich durchaus mindestens einen Fall kenne, in dem das GSR keinen Sinn macht. Aber dort hätte der Vater dann eh freiwillig darauf verzichtet.). Aber nicht wegen irgendwelchen Statistiken, oder weil ich der Meinung bin, dass sich ein Vater dann besser um das Kind kümmert, oder weil es im Nachbarland ja auch so prima funktioniert. Sondern schlicht und ergreifend aus dem Gerechtigkeitsgefühl heraus: egal, ob Mann und Frau einen Trauschein haben oder nicht, die Verantwortung für das Kind ist die gleiche.


    Hier ist aber nicht die Plattform, um das zu erstreiten. Gerade hier gibt es auf beiden Seiten viel zu viele Verwundete. Und selbst wenn der Herr x jetzt die Frau y hier im Forum davon überzeugt, dass er recht hat ... ändert sich da irgendwas durch?

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Hallo maschenka u.a.,


    Eltern ohne elterliche Sorge ab Geburt des Kindes sind schon disqualifiziert! Da bedarf es keiner irgendwie gearteten Ankündigung bezüglich eines Umgangsrechts.


    Das wie auch immer geartete Ver- oder Mißtrauen irgendwelcher getrennter Eltern, die sich irgendwo streiten oder nicht streiten sind doch kein Maßstab für eine Betrachtung bezüglich aller zukünftigen unehelichen Eltern. Wer sich streiten will, findet immer irgendwelche Anlässe dazu.




    MfG krypa

  • Und wo ist dann in deiner Argumentation die Grundlage, das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern, nicht nur zu boykottieren, nein, es darüberhinausgehend zu instrumentalisieren?

  • Hallo maschenka,


    ich rede nicht davon, das Recht des Kindes auf Umgang zu boykottieren. Ich meine das auch nicht. Die Situation bei Geburt des ue Kindes ist m.E. wesentlich komplexer.


    Ich stelle zunächst mal fest, dass bei Geburt die ue Mutter grundsätzlich die elterliche Alleinsorge hat. Jetzt fragt sich, wie soll ein Umgang geregelt werden und stattfinden? Wer ist für die Regelung zuständig? Wer tritt für das Umgangsrecht des Kindes ein? Welches Maß an Umgang soll angestrebt werden?
    Sollte sich der Vater evtl. darauf einrichten können/dürfen, auch Elternzeit zu nehmen und einer engagierten Vaterschaft entgegen zu streben? Sollte sich der Vater auf einen intensiven Umgang vertrauensvoll einstellen und motivieren? Da hängen viele initiale Fragen eben auch mit der elterlichen Sorge zusammen.


    Wie soll ein Vater ohne elterliche Sorge und dem entsprechenden Vertrauensdefizit auf irgendwelches im Rahmen der Möglichkeiten selbstbestimmt sich entwickelndes Beziehungsgedeihen bauen und vertrauen können? Das ist m.E. die Kernfrage in der Stunde 0 eines Kindes und seiner Eltern.



    MfG krypa

  • Aber ganz ehrlich, würde hier irgendein Mann deswegen ganz auf den Kontakt zu seinen Kinder verzichten, obwohl man weiss, dass sie irgendwo da draußen sind? Weil man sich eben nicht mit der Mutter einigen kann?


    Bei der Trennung in der Schwangerschaft kennt doch der KV das Kind noch gar nicht. Er steht nach der Geburt vor der Entscheidung, ob er dieses Kind kennen (und hoffentlich lieben !) lernen will und sich damit für die nächsten zwanzig Jahre einer ständigen Bevormundung und Gängelung durch die KM aussetzen will, wenn er den Kontakt zu diesem Kind pflegen will. Ohne eigenes Sorgerecht ist er rechtlich irgendjemandem gleichgestellt, der vorübergehend auf das Kind aufpasst, also z.B. auch dem Babysitter, den die KM beauftragt hat. Der einzige Unterschied ist, dass der Babysitter nicht klagen kann, um babysitten zu dürfen. Er darf später weder mit der Erzieherin im Kiga oder dem Lehrer in der Schule sprechen, noch mit dem Kinderarzt, wenn ihm die KM das nicht ausdrücklich erlaubt. Er macht sich in jeglicher Hinsicht im Kontakt zum Kind von der KM abhängig und zwar von einer KM, für die gemeinsame Elternschaft ja erklärtermaßen kein Thema ist, sonst hätte sie die Sorgererklärung ja unterschrieben. Oder trifft er die andere Entscheidung unter diesen Umständen eben das Kind nicht kennenzulernen, denn Vater im eigentlichen Sinne wird man unter diesen Umständen ohnehin nicht.
    Man schätzt dass in Deutschland 1 Million Kinder keinen Kontakt zum UET haben. Es gibt offenbar oft die Konstellation, dass der UET auf Kontakt zum Kind verzichtet/verzichten muss. Ich glaube kaum, dass die 1 Million Elternteile, die zu diesen Kindern gehören allesamt verbrecherische Egoisten sind.


    Genauso ist es ! Es geht einzig und allein um die gemeinsame Verantwortung. So müßte es von rechts wegen Sorgepflicht heißen ;) Bei den Pädagogen heißt es schließlich auch Aufsichtspflicht ...


    "Mann" hat eben gerade nicht die Verantwortung. Es heißt ja auch Sorgepflicht. Und durch die Ablehnung der gemeinsamen Sorgepflicht durch die KM, hat der KV ja eben gerade keine Sorgepflicht


    Meine Wunschvortellung : Automatisch GSR egal ob verheiratet oder nicht.


    Frau UND Mann können ASR beantragen, was dann geprüft wird.


    Können die Männer schließlich nichts für, dass sie die Kinder nicht gebären können !!!


    Damit wäre ich sofort einverstanden.


    Unterschrift zur Anerkennung sollte auch heißen, dass der Vater die Sorgerechtserklärung unterschreiben kann.
    Kann er dann ja auch lassen, wenn er kein Interesse hat am Kind.


    Ich finde auch die Mutter sollte eine Sorgeerklärung unterschreiben müssen. Unterschreibt sie nicht (weil kein Interesse) und unterschreibt nur der Vater ist das ASR automatisch beim Vater. Unterschreiben beide besteht automatisch GSR.


    Das Umgangsrecht des Kindes besteht unabhängig vom Sorgerecht.
    Wer das nicht versteht, hat sich für das Sorgerecht disqualifiziert.


    Maschenka,
    hier geht es doch darum, dass der KV kein Sorgerecht hat und es deswegen keinen Umgang gibt.
    Du kannst niemanden von etwas disqualifizieren, was er ohnehin schon nicht hat.


    Wer die Erfüllung seine Umgangspflicht von irgendetwas, hier: GSR, abhängig macht, boykottiert das Umgangsrecht des Kindes, instrumentalisiert es.
    Das sehe ich als Kindeswohlgefährdung.


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der KV soll erpresst werden sich mit der Rolle des Elternteils 2. Klasse abzufinden. Man kann genauso gut sagen, die KM boykottiert den Umgang, weil sie nicht bereit ist, den KV als Elternteil anzuerkennen.


    Wenn einer dieser Elternteile seiner Pflicht nicht nachkommen will, kann man ihn nicht zwingen!!
    Diese Tatsache aber als Ausrede zu benutzen.... Weil ich dies nicht, dann mach ich das nicht, ist Kinderkram.


    Wenn es so ein "Kinderkram" ist, wieso stimmt die KM dann nicht einfach zu?


    Wer nicht bereit ist, elterliche Sorge als gemeinsam zu erklären, ist m.E. auch nicht bereit, diese Vertrauensbasis herzustellen/zuzulassen.


    Genau so ist es. Und natürlich ist Vertrauen oft auch in einer Beziehung zerstört, wenn die Kinder schon größer sind. Aber dann hat der UET eine Chance eine bestehende Beziehung zum Kind unter schwereren Umständen fortzusetzen. Bei der Trennung in der Schwangerschaft kann der getrennte KV (es betrifft ja nur Väter) auf nichts aufbauen.


    Die Rechte eines Kindes für das eigene Ego - hier: "mir geht es mit GSR (gefühlt) besser" zu instrumentalisieren disqualifiziert als Elternteil.


    Es ist umgekehrt. Die KM instrumentalisiert das Kind für das eigene Ego indem sie den KV vom Sorgerecht ausschließt: "Mir geht es besser wenn der KV kein Sorgerecht hat, denn dann kann er mir in gar nichts reinreden und ich brauche mit ihm überhaupt nichts abzustimmen. Ich kann sogar mit dem Kind an das Ende der Welt umziehen, wenn es mir gerade einfällt. Wie er dann den Kontakt und Umgang aufrecht erhält, ist sein Problem etc."


    Hier ist aber nicht die Plattform, um das zu erstreiten. Gerade hier gibt es auf beiden Seiten viel zu viele Verwundete. Und selbst wenn der Herr x jetzt die Frau y hier im Forum davon überzeugt, dass er recht hat ... ändert sich da irgendwas durch?


    Doch, dies ist eine Plattform, um darüber zu reden. Es gibt hier auch immer mal wieder Schwangere, die sich vor der Geburt getrennt haben. Sie sollten wissen, dass die Verweigerung der Zustimmung zum GSR die Beziehung zum KV verschlechtern wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind später keinen Kontakt zum KV haben wird ist ohnehin hoch. Ohne GSR steigt sie weiter an. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass mit GSR alle Probleme gelöst sein werden. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass in den meisten Fällen die Verweigerung des GSR die Probleme vergrößert. Man soll dann nicht so tun, als hätte man das nicht gewusst.

  • Sie sollten wissen, dass die Verweigerung der Zustimmung zum GSR die Beziehung zum KV verschlechtern wird.


    Streiche "wird", setze "kann"


    Kein Sorgerecht bedeutet ja nicht automatisch, dass der Vater sich nicht um das Kind kümmert. Auch, wenn das gerne hier so dargestellt wird.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind später keinen Kontakt zum KV haben wird ist ohnehin hoch. Ohne GSR steigt sie weiter an


    In erster Linie hängt das doch mit dem Umgang zusammen, der hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun.


    Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass in den meisten Fällen die Verweigerung des GSR die Probleme vergrößert.


    Und in anderen Fällen vergrößert das GSR auch die Probleme. (auch diese Seite sollte deutlich klar gestellt werden - wenn schon "Aufklärung", dann richtig.


    Ich bleib dabei, das hier ist nicht die richtige Plattform dafür. Hier - gerade hier - änderst du überhaupt nichts an der Situation. Glaubst du denn wirklich, dass die Schwangere sich hier, wo sie von vielen extremen Fällen liest bekehren lässt durch eine Diskussion, die immer und immer neu geführt wird, und in der immer und immer wieder die gleichen extremen Beispiele aufgezählt werden?

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht