kein pkh möglich- was kann ich sonst noch tun?

  • hallo,


    der vater meiner buben hat, nach 14monaten umgangsaussetzung und nicht-kümmern, umgangsklage eingereicht.


    den brief vom gericht erhielt ich am freitag, der termin bei gericht ist am 08.12.


    da ich (gsd!) noch keine erfahrung mit anwälten habe, bin ich zu einer kanzlei, mit denen mein vater schon (beruflich) kontakt hatte. da es sich um eine sehr große kanzlei handelt mit allen rechtsgebieten, haben die natürlich auch eine sehr kompetente, nette und erfahrene familienrechtlerin, bei der ich gestern nun war. da die zeit bis zur verhandlung sehr knapp ist, hatte ich also keine großartige chance, mich um anwälte zu bemühen.


    nun ist es so, daß bei dieser kanzlei generell KEINE pkh möglich ist. meine anwältin hat extra nach unserem gespräch nochmal ihren partner gefragt, ob es eine ausnahme gibt, aber nix....ich will aber bei diesem mandat bleiben und nicht meine ganze "geschichte" nochmal erzählen, bei einem anderen anwalt. denn die zeit drängt! und eine familienrechtschutzversicherung haben wir erst ab 01.01.12!


    gibt es irgendeine andere möglichkeit, zumindest einen teil der kosten erstattet zu bekommen?? ich mein, mein ex bezieht seit 3 1/2 jahren H4, zahlt keinen unterhalt und kann natürlich "locker flockig" drauf los klagen, denn pkh zahlt ja...... :nawarte:


    irgendjemand einen tipp/ rat???


    danke und
    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • der vater meiner buben hat, nach 14monaten umgangsaussetzung und nicht-kümmern, umgangsklage eingereicht.


    Schon vor der Verhandlung den Forderungen des KV schriftlich zustimmen.


    Dann brauchst Du auch keinen Anwalt.


    Was bitte ist Familienrechtschutz? Wo gibt es den? Kannst es mir auch gerne per PN mitteilen.


    lg


    Camper

  • Schon vor der Verhandlung den Forderungen des KV schriftlich zustimmen.


    nein, das geht nicht....es sind einige unschöne dinge vorgefallen, die auch gefährlich für die kinder werden könnten, das jugendamt steht hinter mir, ebenso meine therapeutin und der psychologe meines großen. er will alle 14tage über nacht und das geht gar nicht. begleitet ja, aber da müssen dann auch einige andere "vorzeichen" wie z.b. trinkgewohnheiten und ernährung passen. insofern ist es nicht so einfach, allem ohne "gegenwind" zuzustimmen!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • wenn die Kanzlei keine PKH macht, dann wird sie vermutlich deutlich höhere Sätze verlangen-
    und nach dem, was Du so über Deinen Ex schilderst, wirst Du wohl auf Deinen Kosten sitzen bleiben.... und, wenn es ganz dicke kommt, dann könnten auch noch Gutachterkosten etc. entstehen...


    Wenn Du PKH berechtigt bist, würde ich mir schweren Herzens einen anderen Anwalt suchen- sonst kann das ein teures erwachen gegen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • wenn die Kanzlei keine PKH macht, dann wird sie vermutlich deutlich höhere Sätze verlangen-
    und nach dem, was Du so über Deinen Ex schilderst, wirst Du wohl auf Deinen Kosten sitzen bleiben.... und, wenn es ganz dicke kommt, dann könnten auch noch Gutachterkosten etc. entstehen...


    Wenn Du PKH berechtigt bist, würde ich mir schweren Herzens einen anderen Anwalt suchen- sonst kann das ein teures erwachen gegen


    dem stimme ich zu !!


    solltest du dennoch bei deiner Entscheidung bleiben - hast du ein Rechtsschutzversicherung?
    Mein Rechtsschutz hat mir eine Erstberatung in Familiensache bezahlt, das machte das ganze immer 200 Euro billiger. Bei einem längeren Prozess mit Gutachten etc. ist das nur ein Tropen auf dem heißen Stein, bei mir warens immerhin 1/3 der Gesamtkosten ( Anwaltskosten + 1x Gerichtstermin).

  • ok danke! dann muß ich wohl durch.... :(


    so wie mir das die anwältin gestern und heute auch noch das JA bestätigt hat, rechnen alle nur mit einem termin bei gericht und dann war´s das. scheint doch ziemlich eindeutig zu sein, die ganze sache...ich hoffe mal!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • "er" verklagt aber mich, nicht die kinder! für das wohl der kinder ist das JA anwesend bei dem termin.


    die kinder werden erstmal aussen vor gelassen. wenn der termin jetzt krachen sollte, und eine mediation auch nicht gewollt ist (getrennt, denn ich kann mit diesem menschen nicht mehr in einem raum sitzen!), dann, erst dann werden evtl die kinder befragt, von einem verfahrenspfleger. das möchte ich aber unbedingt von ihnen abwenden, da ich sie seit 3 jahren KOMPLETT aus der ganzen shice raushalte!


    "eigentlich" braucht man keinen anwalt, das stimmt schon, aber "uneigentlich" brauch ich doch einen, weil er auch mit anwältin im schlepptau kommt....und alleine komme ich gegen beide rhetorisch nicht an, da ist ein rechtsbeistand schon ganz gut!

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich mein, klar, du wirst dich besser fühlen mit einer Anwältin an der Seite.....aber bei mir
    war es "genauso".


    Mein Ex hat mich verklagt auf Umgang mit seiner Tochter. Ich würde ja den Umgang unter-
    sagen, ohne Grund etc.
    Das JA musste fürs Gericht einen Bericht schreiben und gleichzeitig wurde eine Verfahrens-
    pflegerin eingesetzt, die sich mit Töchterchen unterhalten hat.


    Dann sind wir zu dem Gerichtstermin hin. JA war da, VP´in war da, Ex mit Anwältin. Die
    Richterin hat sich in einem Kinderzimmer auch nochmal mit Töchterchen unterhalten und sich
    "bestätigen" lassen, was das JA und die VP´in in ihren Berichten geschrieben haben.


    Exelchens Anwältin hat ihr bestes gegeben mich zu überreden, das ich Töchterchen doch
    wieder zu ihrem Vater lasse, aber Töchterchen will ja selbst nicht.


    Dann gab es eine Vereinbarung und *schwupp* waren wir wieder draussen. Hab ungefähr
    3 Sätze gesagt und 2 davon an die Anwältin :D



    Also es geht schon ohne, wenn die Fronten klar sind...und wenn du sagst, das JA ist auf
    deiner Seite, ist das schon ein gutes Zeichen.

  • scheint doch ziemlich eindeutig zu sein, die ganze sache


    oft ist es so, dass bei wirklich ziemlich eindeutigen Sachen dem Antragsteller die PKH abgelehnt wird :tuedelue wegen magelnder Aussicht auf Erfolg-


    Wenn also Dein Ex PKH bekommt, ist sie wohl nicht ganz so eindeutig, wie vermutet-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn also Dein Ex PKH bekommt, ist sie wohl nicht ganz so eindeutig, wie vermutet-


    er ist umgangsvater, geht zum anwalt und sagt "meine ex verbietet mir die kinder zu sehen (steht so im übrigen in der anklageschrift!), ich will aber umgang, also bitte klage einreichen." so ist das für den anwalt und für die pkh eindeutig.....nach dem schema "die böse mutter benutzt die kinder als druckmittel, der vater hat ein recht, seine kinder zu sehen, also müssen wir dagegen vorgehen".


    die WICHTIGEN sachen und auch die wahrheit (da für ihn negativ!) verschweigt er, gibt an, er hat H4 und *schwupps* hat der die genehmigte pkh in der hand!


    JA und therapeutin zweifeln übrigens, ob er überhaupt erscheinen wird, zum termin.... :crazy


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hi,


    Luchsie; PKH/VKH wird oft (blind) durchgewunken :rolleyes2: ....in Familiensachen....


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • liebe casha,
    ich kann dich sehr gut verstehen, bin momentan in fast derselben situtation wie du...
    ich empfehle dir auch VKH, geht notfalls zu einem anderen anwalt. wenn der KV VKH bekommt und er klage erhebt, dann darf man dir das nicht verwehren. Vielleicht bist du sehr stark, aber unterschätze so ein Verfahren nicht. Du brauchst einen Anwalt /eine Anwältin. Mein Anwalt ist sehr engagiert und findet immer die besseren Worte als ich, ohne ihn würde ich das nicht schaffen.
    woher weißt du überhaupt dass er VKH bekommt, ist das schon genehmigt?
    Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es bei einer Verhandlung bleibt. wenn mehr kommt, Verfahrensbeistand, Gutachten etc. kann das schnell teuer werden...
    Der KV und seine Anwältin behaupten auch wild durcheinander, das ist sehr abenteuerlich. Das JA rät Umgangsaussetzung. Schlimm ist, dass man sich ständig wehren und erstmal die Fakten auf den Tisch bringen mus. Das kostet viel viel Kraft und Zeit.. Kinder spüren das schon, das ist das schlimme dran: man möchte sie raushalten, aber dann fordert der Ex einen Verfahrensbeistand und Gutachten... und das Kind ist mittendrin...
    wie alt sind deine kinder?
    liebe grüße, keks3

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • woher weißt du überhaupt dass er VKH bekommt, ist das schon genehmigt?


    ja, das steht schon im anwaltsschreiben! da der arme ja H4 bezieht..... :crazy


    wie alt sind deine kinder?


    die sind jetzt 6 und 8. haben seit 14mon keinen persönlichen kontakt mehr zum KV und der große möchte mit seinem vater auch per telefon (6 anrufe in 14mon!) nicht mehr sprechen. der kleine hat´s jetzt auch aufgegeben zu telefonieren. früher wollte er schon mal alle 3 wochen den papa anrufen, seit ca. 3 monaten ist das auch nicht mehr gewünscht!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • In dem Alter wird der Richter die Kinder bestimmt anhören, auf jeden fall das ältere.
    zu der VKH: suche einen engagierten, guten Anwalt (das ist schwer ich weiß!), der das macht. und er soll dann zwei, drei tage vor dem termin eine Klageerwiderung an das gericht faxen. ihr könntet auch versuchen, eine terminverschiebung zu erreichen, dann bleibt euch mehr zeit.
    versucht, nach vorne zu schauen und einen vorschlag zum Umgang zu unterbreiten, mit dem deine kinder und du leben können. du solltest dein grundsätzliches interesse am Umgang vermitteln. sollte aber eine umgangsaussetzung die einzige möglichkeit sein, werden das Jugendamt und das Gericht möglicherweise selbst drauf kommen, wenn du hierfür genügend fakten aufzählst.
    könnte jetzt noch viel mehr schreiben... pass halt auf, dass man dir nicht PAS und den ganzen psychomüll vorwirft.. das ist ja DIE methode, eigene verantwortlichkeiten und unfähigkeiten auf die KM abzuwälzen und den schwarzen peter weiterzureichen... und ganz schnell ist man in der furchtbaren mühle drin...

    _________________________________________________________________________
    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • suche einen engagierten, guten Anwalt (das ist schwer ich weiß!), der das macht. und er soll dann zwei, drei tage vor dem termin eine Klageerwiderung an das gericht faxen.


    die klageerwiderung geht heut abend raus....


    ihr könntet auch versuchen, eine terminverschiebung zu erreichen, dann bleibt euch mehr zeit.


    lt meiner anwältin ist das ganz gut, daß der termin jetzt schon ist, denn dann hat die gegenseite keine zeit mehr, eine gegendarstellung zu schreiben. weniger schriftverkehr=weniger verwirrung.


    einen vorschlag zum Umgang zu unterbreiten, mit dem deine kinder und du leben können.


    haben wir schon, habe ich schon alleine: selbst die gegenseite schlägt einen begleiteten umgang vor- damit kann ich leben, die kinder auch, denke ich....ein paarmal zumindest. wenn mein großer nicht will, kann er nicht gezwungen werden, da sind sich JA, therapeutin und psychologe einige!


    grundsätzliches interesse am Umgang vermitteln.


    das habe ich schon immer getan.


    eine umgangsaussetzung


    wurde durch ihn herbeigeführt. ich habe ihm alle möglichkeiten gegeben, den umgang fortzusetzen. deshalb ist die klage ja jetzt so unverständlich für mich!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • deine zeilen könnten die meine sein, wir stehen vor der gleichen aufgabe.
    VKH musst du bekommen, das steht dir zu!
    Du machst das gut, finde ich. Viel viel glück dir, sei gedrückt von mir. keks3

    _________________________________________________________________________
    keks3


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  • In dem Alter wird der Richter die Kinder bestimmt anhören, auf jeden fall das ältere.


    Hallo keks3,


    das glaube ich nicht.


    Wenn Kinder angehört werden sollen, wird zeitgleich zur Einladung der Eltern auch diejenige an die Kinder verschickt.


    Zum eigentlichen Problem:
    Wenn die Kanzlei keine VKH akzeptiert, hat der Klient die Möglichkeit, die Rechnung selbst zu zahlen (ca. 600 Euro für eine Anhörung) oder eben die Kanzlei zu wechseln. Selbst dann wäre aber durch die Beratung bereits eine Rechnung entstanden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • wenn die Kanzlei keine PKH macht, dann wird sie vermutlich deutlich höhere Sätze verlangen-


    Das kann die Kanzlei nicht da es in DE geregelt ist was verlangt werden darf.


    Ohne PKH trifft § 13 RVG zu
    Mit PKH und einem Streitwert ab 3000€ dann eben §49 RVG
    Sollte der Anwalt mehr verlangen wollen dann nur mit einer schriftlich abzufassenden Honorarvereinbarung.
    I.R. ist der Streitwert bei Umgang regelmäßig 3000€ wenn es nicht Scheidungsfolgesachen sind. Sollte aber durch Richter bereits festgelegt worden sein.


    Es ist übrigens ein Irrglaube das man mit PKH einfach klagen kann. Ja kann man aber die PKH zahlt nur den eigenen Anwalt und die Gebühren. Verliert man muss man die gegnerischen Kosten (Rechtsanwalt) selbst bezahlen. Gerichtskosten übernimmt die PKH. Deshalb wird auch vorab geprüft.
    Leider ist es im FamRecht oft so das die Kosten gegenseitig aufgehoben werden.
    Also mit einfach drauf los ist nicht denn man hat Kosten wenn man sich nicht vorher überlegt ob es sinn macht zu klagen.



    @TS: Deine Anwältin kann die die genauen Kosten schon vorab nennen. Auslagen nicht eingerechnet.

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