hallo,
der vater meiner buben hat, nach 14monaten umgangsaussetzung und nicht-kümmern, umgangsklage eingereicht.
den brief vom gericht erhielt ich am freitag, der termin bei gericht ist am 08.12.
da ich (gsd!) noch keine erfahrung mit anwälten habe, bin ich zu einer kanzlei, mit denen mein vater schon (beruflich) kontakt hatte. da es sich um eine sehr große kanzlei handelt mit allen rechtsgebieten, haben die natürlich auch eine sehr kompetente, nette und erfahrene familienrechtlerin, bei der ich gestern nun war. da die zeit bis zur verhandlung sehr knapp ist, hatte ich also keine großartige chance, mich um anwälte zu bemühen.
nun ist es so, daß bei dieser kanzlei generell KEINE pkh möglich ist. meine anwältin hat extra nach unserem gespräch nochmal ihren partner gefragt, ob es eine ausnahme gibt, aber nix....ich will aber bei diesem mandat bleiben und nicht meine ganze "geschichte" nochmal erzählen, bei einem anderen anwalt. denn die zeit drängt! und eine familienrechtschutzversicherung haben wir erst ab 01.01.12!
gibt es irgendeine andere möglichkeit, zumindest einen teil der kosten erstattet zu bekommen?? ich mein, mein ex bezieht seit 3 1/2 jahren H4, zahlt keinen unterhalt und kann natürlich "locker flockig" drauf los klagen, denn pkh zahlt ja...... :nawarte:
irgendjemand einen tipp/ rat???
danke und
lg casha