Alles anzeigenHallo :wink ,
bin momentan etwas durch den Wind. Und ich bitte euch um Rat, vielleicht hilft es mir dabei, den Kopf wieder freizubekommen :pfeif
Als mein Exmann unseren Sohn vom letzten Papa-WE zurückbrachte musste er mit mir reden. Seine Worte: "Wie du weißt, hat sich ja der Unterhalt von ... (Sohn) seit August erhöht, mach dir einen Kopf, wie du dich an den Umgangskosten beteiligst (Benzin)".
Ich meinte, dass er sich einen Kopf machen müsse. Daraufhin meinte er, wenn ich nicht dazu beitrage, kann er ... (Sohn) nur noch einmal im Monat holen.
Fakten dazu:
. bisher jedes 2. WE von Samstag 9 Uhr auf Sonntag 17 Uhr - die Bitte, Sohnemann von Freitag bis Sonntag zu nehmen stieß auf taube Ohren
- er hat die Entfernung geschaffen (70 Kilometer einfach) um zu seiner Neuen zu ziehen
- er hat sich dazu entschieden noch ein Kind in die Welt zu setzen und das nächste schon zu planen
- er macht eine Umschulung, die noch knapp 2 Jahre andauert (Verdienst an die 1400€ netto + Fahrtkostenerstattung)
- Sohnemann geht gerne zu ihm, er wäre sehr traurig und mir bricht es das Herz
- unter diesen Umständen wird doch auch keine Bruderbeziehung aufgebaut (er mag seinen Halbbruder sehr, er ist jetzt knapp 9 Monate)
- ich kann mich nicht beteiligen oder auf einen Teil vom Unterhalt verzichten, beim besten Willen nicht
Und jetzt? Ich dreh mich im Kreis und mir fällt nichts ein, ausser das ich aus dieser hilflosen Situation wohl nicht mehr rauskomme und gewähren muss - so traurig es auch für Sohnemann ist,
der eh schon genug zu kämpfen hat seit der Trennung vor 2 Jahren .
Danke fürs :flenn
LG
tandus123
Dem Vater sollte mal jeman erzählen dass Umgang und Unterhalt nicht in einen Topf zu werfen sind, sind getrennt voneinander zu betrachten!
Es gibt keine schriftliche Umgangsvereinbarung, die wollte er nicht unterschreiben, er fragte mich nur, ob der Umgang im Gesetz geregelt ist, er beantwortete selber mit nein und das er daher ja wohl zu nichts verpflichtet ist.
Umgangsvereinbarung sollte gemacht werden. Das dein Sohn ein Recht auf Umgang hat ist wohl im BGB geregelt!
die Dame vom JA meinte dann nur zu mir, ja man kann einen Vater nicht zum Umgang zwingen, er macht ja nun auch die Umschulung und muss da viel lernen, evtl. ist er ja in 3 Jahren zu mehr bereit (das hab ich sogar schriftlich per Mail).
Komisch vom JA........