Gerichtsverhandlung ABR und Sorgerecht

  • Hallo,


    mein dreijähriger Sohn hat bis Anfang des Jahres bei mir gelebt. Da ich psychisch krank geworden bin, war ich im Januar für drei Monate in der Psychiatrie (habe mich freiwillig einweisen lassen). Mein Sohn war dann einen Monat bei meinen Eltern (der KV wusste Bescheid), doch der KV hat ihn dann per Anwalt zu sich geholt. Seitdem lebt mein Sohn beim KV. Da ich mich inzwischen wieder stabil fühle, wollte ich meinen Sohn wieder zurücknehmen, jedoch konnte ich zu keiner Einigung mit dem KV kommen (wir haben ein Gespräch beim JA geführt, in dem mir der KV Vernachlässigung meines Kindes vorgeworfen hat). Jetzt haben wir beide einen Antrag auf das ABR gestellt, der KV auch noch auf das alleinige Sorgerecht. Da ich leider sehr stark psychisch krank war (ich hatte eine schizophrene Psychose), mache ich mir Sorgen, dass der KV mir mein Kind wegnehmen kann. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und mich immer gut um mein Kind gekümmert. Dennoch hat mein Sohn eine Entwicklungsstörung, die ich auf meine schwierige Partnerschaft mit dem KV zurückführe (wir haben noch bis Mai 2010 zusammengelebt) -- er hat mich bedroht und mich auch schon mal geschlagen (Strafanzeige meinerseits liegt vor). Allerdings war ich diejenige, die mir bereits einen Termin beim Kinderarzt hat geben lassen, damit seine Entwicklungsstörung geprüft wird. Dieser hat mich dann an das SPZ verwiesen, wo dann verschiedene Tests stattfanden. Ausserdem war ich bei einer Erziehungsberatung.


    Wie stehen überhaupt meine Chancen, dass mein Sohn weiter bei mir leben kann? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab? Wird das Urteil am gleichen Tag verkündet? Kann mir der Umgang auch verwehrt werden?


    LG

  • Der Umgang wird dir sicher nicht verwehrt.
    Wichtig ist halt, dass du verantwortungsvoll mit der Erkrankung umgehst.
    Aber da du dich sogar selber hast einweisen lassen, scheinst du das ja soweit im Griff zu haben.
    War das der erste psychiotische Schub?

  • Noch ein paar Nachfragen:


    Seid Ihr verheiratet (gewesen)? Wenn nein: Wie liegt das Sorgerecht?
    Wie lange seit Ihr getrennt?
    Wie habt Ihr Euch darüber geeinigt, dass das Kind nach der Trennung bei Dir lebte?
    Wie hat der Anwalt dafür gesorgt, dass das Kind zu ihm kam? Schriftliche Aufforderung? Jugendamt? Gericht?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi Yasamin,


    erst mal :troest


    Das muss furchtbar für Dich sein, so abgedrängt zu werden.
    Die Mutter meine Kinder war und ist ebenfalls psychisch erkrankt und die Kinder leben bei mir: ich weiß also ein bisschen wovon ich rede und was im Vater Deines Kindes vor gehen könnte. Auch wenn Du mich jetzt gleich hassen wirst und ich mir alle Sympathie hier im Forum verscherzen werde, möchte ich versuchen, Dir die Sicht eines Vaters zu vermitteln. :ohnmacht:


    Meine Gattin hat sich über Jahre hinweg immer unerträglicher verhalten, auch und grade den Kindern gegenüber. Ich habe alles versucht, allen Haushalt übernommen, Ehe- und Familien-Beratung angeleihert, die Kids versorgt, etc, aber es ist immer schlimmer geworden. Ich habe ihre furchtbaren Wutanfälle noch immer in schrecklicher Erinnerung und würde noch heute, zwei Jahre nach ihrem Auszug, am liebsten heulend weg laufen, sobald jemand lauter mit mir wird. :flenn


    Irgendwann habe ich die Notbremse gezogen und die Trennung eingeleitet, weil ich keine Chance auf Besserung sah. :mussweg


    Derzeit läuft ein Sorgerechts-Streit mit ihr, ganz ähnlich wie Deiner. Das Gericht hat zunächst das Jugendamt befragt, ob es in dem Fall besonders eilig wäre, aber das JA hat gesagt, dass es den Kids bei mir prima geht. Das könnte in Deinem Fall genau so laufen.
    Dann hat das Gericht eine Gutachterin bestellt, eine Psychologin, die wirklich sämtliche Vorbehalte, die ich gegen Psychologen hatte, voll bestätigt hat. Die hat meine Exe, die Kids und mich in mehreren Sitzungen befragt. Das Ganze zog sich über vier Monate und kam mir EWIG vor. :scared


    Durch das Gutachten habe ich erfahren, dass eine psychische Erkrankung wohl Ursache für die Stimmungs-Schwankungen und Ausraster meiner Ex verantwortlich ist.


    In meinem Fall hat die Sachverständige geschrieben, die Krankheit wäre noch nicht behandelt und die Kids sollten besser bei mir bleiben (auch aus zig anderen Gründen, die hier aber OT sind). :-)


    Aber selbst wenn die Psychologin meiner Ex eine blendende Gesundheit bescheinigt hätte: ich kann die Bilder nicht vergessen. Wann immer meine Kinder bei ihr sind, habe ich irgendwie Angst, dass die Ex doch wieder eine Kurzschlusshandlung begehen könnte. Ich werde ihr da niemals wieder vertrauen. Wer meine Kinder einmal so behandelt hat, dem kann ich sie nie wieder ohne Sorge übergeben. :nawarte:


    Dein Ex könnte genau die gleichen Sorgen und Ängste haben. Vielleicht hält er seinen Sohn genau jetzt in den Armen und weint vor Angst, weil er in seinem Kopf ein Wutverzerrtes Gesicht oder schlimmeres sieht.
    Wenn sein bester Freund sein Auto einmal an die Wand gefahren hätte, würde er dem das Auto nicht mehr geben. Du hast, in den Augen Deines Ex, sein Kind „an die Wand gefahren“. Und sein Kind ist ihm wahrscheinlich viel wichtiger, als alle Autos der Erde. :amok:


    Du kannst dieses Vertrauen nur nach und nach zurück gewinnen! Vereinbar einen festen Umgangstag. Wenn das gut klappt, mach nach drei Monaten zwei Umgangstage mit Übernachtung aus. Und wenn auch das gut läuft, wird Dein Ex sehen, dass Du vertrauenswürdig bis. Dann könnt ihr Euch auf ein Wechsel- oder Nest-Model einigen. :tuschel


    Euer Kind braucht Euch beide! Beweise Deinem Ex, Deinem Kind, Dir, dem JA, dem Gericht und auch allen anderen, dass Du dazu in der Lage bist, und alles wird gut. :Flowers


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Hallo Lovrel,


    das war mein erster psychotischer Schub.


    Hallo Volleybap,


    nein, wir waren nicht verheiratet, haben aber dennoch das gemeinsame Sorgerecht. Wir leben seit Mai 2010 nicht mehr zusammen. Nach der Trennung gab es nur eine mündliche Einigung, dass unser Kind bei mir lebt. Als ich in der Psychiatrie war, gab es eine schriftliche Aufforderung des Anwalts vom KV, das Kind herauszugeben (kein JA und kein Gericht).


    Hallo Anjanka,


    vielen Dank für die Links.


    Hallo Florian,


    danke, dass Du mir auch die Sicht von seitens des Vaters aufzeigst. Natürlich kann ich nachvollziehen, dass der KV sich auch um sein Kind ängstigt und sorgt. Eine psychische Erkrankung birgt natürlich Gefahren. Mir würde es sicher auch so gehen im umgekehrten Fall. Ich habe bereits regelmässig Umgang mit meinem Sohn, jedes WE und mit Übernachtung (von Freitag bis Sonntag). Ausserdem war er die Hälfte seiner Ferien bei mir und vier Wochen, als der KV im Urlaub war. Hat Deine Frau noch weiter Umgang mit Euren Kindern?


    Ich hoffe nicht, dass sich das Verfahren so lange hinzieht. Mir ist lieber, wenn die das Urteil gleich gefällt wird.


    LG

  • Der Vater hat das Kind also nach ungefähr einem guten halben Jahr Trennung zu sich geholt. Das letztlich mit Deinem Einverständnis - juristisch gesehen. Du warst zwar in einer Klinik, aber hattest wohl keinen Vormund.
    Ein halbes Jahr ist bei Gericht so ungefähr der Zeitbereich, nach dem gesagt wird: Jetzt hat sich eine Sache verfestigt. Eine Veränderung, die streitig ist, kann nicht einfach vollzogen werden. Da ist der Vater im Rahmen geblieben.
    Dein gutes Recht ist jetzt, wieder nach ungefähr einem halben Jahr, zu sagen: Das Kind zu mir. Nur: Jetzt streitet Ihr Euch. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.


    Die Gründe für Eure Entscheidungen "damals" (erst Kind zu Dir, dann Kind zu ihm), sind für das Gericht Vergangenheit. Jetzt zählt nur: Wo ist es für das Kind am besten? Es ist noch zu jung, um selbst maßgeblich gehört zu werden. Jedes Elternteil muss jetzt im Grunde nachweisen, warum das Kind "ein kleines Fitzelchen wenigstens" bei ihm besser aufgehoben ist. Dabei darf man nicht den anderen heruntersetzen (Macht der Ex vielleicht und sagt: Die Mutter hat einen an der Klatsche. Lass ihn das ruhig als stärkstes Argument anführen. Das bekommt dein Anwalt besser zerlegt als vieles andere ...). So Sachen sehen Gerichte nicht gern, weil das die fehlende Bereitschaft des Elternteils aufzeigt, mit dem anderen "zum Wohl des Kindes" zusammen zu arbeiten.


    Von außen betrachtet sehe ich derzeit Euch auf Augenhöhe. Das ist selten, hängt aber damit zusammen, dass das Kind derzeit beim Vater ist. Es zeigt. Die Entscheidung über das Kind wird sehr knapp ausfallen. Ideal wäre eine einvernehmliche lösung. Geht das nicht und Du siehst das Kind besser bei Dir aufgehoben, musst Du dem Gericht die hohe Qualität Deiner Betreuung nachweisen und hoffen, dass der andere Elternteil nicht so hohe Werte einbringen kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hmm,
    ganz wichtig für dich dürften Gutachten bzw. Prognosen über den zukünftigen Verlauf deiner Erkrankung sein. Vermutlich werden die der behandelnden Ärzte und Therapeuten nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Diese würden nämlich die Vertrauensbasis zwischen Dir und ihnen untergraben wenn sie die Wahrheit schreiben würden, so die Auskunft eines Richters eines OLG. Ich vermute mal, dass du nach so einem heftigen Klinikaufendhalt jetzt noch nicht ganz stabil und voll einsatzfähig bist. Wenn du jetzt noch therapeutisch etwas anderes machst außer Tabletten zu nehmen (was ich vermuten würde), wäre das gut. In Rahmen eines Verfahren ist es immer gut wenn du belegen kannst, dass du an deiner Stabilität arbeitest.


    Mir geht es so ähnlich wie Florian, nur das ich nur ein Kind habe. Meiner Ex ist letztlich auch die Trixerei mit Atesten etc. in zweiter Instanz zu ihren Ungunsten ausgelegt worden. Sohn lebt bei mir. Was du brauchst ist eine ganz umfassende nicht nur juristische Beratung.


    Viel Glück.

  • Hallo Yasamin,


    ich freue mich für dich, dass es dir psychisch besser geht! :daumen


    dennoch habe ich ein bisschen Bauchweh bezügl. der Zurückführung eures Kindes.


    Bei psychiatrischen Erkrankungen sind doch viele JA und Richter sehr skeptisch (zurecht), sind doch in den letzten Jahren einige Kinder in solchen psychotischen Zuständen von Müttern (auch zum teil Vätern) ums Leben gekommen.
    Ich bin mir absolut sicher, dass nicht nur eine Mutter oder vater dies hätten absichtlich gewollt...es ist und bleibt eine Krankheit und bei einem psychiotischen Schub ist man selbst nicht voll zurechnungsfähig.


    Natürlich können solche Krankheiten auch eine bleibende Stabilität erreichen OHNE dass jemals wieder etwas auftritt...DAS wünsche ich mir für dich und dein Kind!


    Möchte mich meinen Vorrednern anschließen, schau dass du Atteste von der Psychiatrie bekommst, deinem Arzt... :troest


    Meine persönliche Meinung:
    Nach einem halben Jahr ist die Zeitspanne sehr niedrig um zu beweisen dass du psychisch stabil bist...beurteilen kann ich das aber im entferntesten Sinne nicht.


    Was wäre so schlimm für dich, dass euer Kind beim KV erstmal bleibt?
    So hättest du die Möglichkeit trotzdem an den UE-WE an dem Leben eures kindes teilzunehmen und kannst dich in Ruhe um dich selbst kümmern (was an oberster Stelle stehen sollte)


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für Eure Antworten :thanks: .


    Der größte Vorteil, den mein Sohn hätte, wenn er bei mir leben würde, wäre die Sprache. Sein Vater lebt erst seit Ende 2008 in Deutschland.


    Atteste von meiner Psychiaterin liegen mir bereits vor und wurden auch vom Gericht angefordert. Wie man an ein unabhängiges Gutachten kommt, ist mir noch nicht klar, werde ich aber morgen mit meinem Anwalt besprechen. Mir ist klar, dass ein halbes Jahr recht kurz ist, um zu beweisen, dass ich längerfristig stabil bin. Auf der anderen Seite sollte es doch schwieriger werden, mein Kind zurückzubekommen, je länger er denn bei seinem Vater leben sollte und sich daran gewöhnt.


    Grundsätzlich bin ich gern bereit, auch andere Therapiemaßnahmen durchzuführen. Ich könnte mich auch in eine Tagesklinik begeben. Übrigens gehe ich ab September wieder halbtags arbeiten. Ich fühle mich dem gewachsen.


    Natürlich sind die Richter sehr skeptisch in diesen Fällen, was ich auch nachvollziehen kann. Das JA ist übrigens auf meiner Seite, insbesondere deswegen weil der KV zuvor selbst dem JA mitgeteilt hat, er wäre einverstanden, dass ich unser Kind zurücknehme, sobald ich wieder gesund bin und seine Meinung geändert hat, weil ich 30 km weit weg ziehe und er nicht möchte, dass unser Sohn Kontakt mit seinen Großeltern hat, die auch in der gleichen Stadt wohnen. Ausserdem hat er dem JA gegenüber auch erwähnt, dass er Gewalt bei mir angewendet hat, damit ich mich damit habe einverstanden erklärt, dass wir den Nachnamen unseres Sohnes in den des Vaters ändern. Einen ähnlichen Patzer hat er sich dem JA gegenüber auch erlaubt, so dass das JA davon ausgeht, dass ich aufgrund meines Ex-Partners psychisch krank geworden bin.


    Ich habe übrigens Sorge, dass der KV sich mit meinem Sohn in's Ausland absetzt, wenn er das alleinige ABR bekommt. Wenn ich wirklich davon überzeugt sein könnte, dass der KV meinen Sohn gut behandelt, dann wäre ich auch einverstanden damit, dass er dort bleibt, zumindestens bis mein Sohn selbst entscheiden kann, wo er leben möchte.


    LG