Hallo,
mein dreijähriger Sohn hat bis Anfang des Jahres bei mir gelebt. Da ich psychisch krank geworden bin, war ich im Januar für drei Monate in der Psychiatrie (habe mich freiwillig einweisen lassen). Mein Sohn war dann einen Monat bei meinen Eltern (der KV wusste Bescheid), doch der KV hat ihn dann per Anwalt zu sich geholt. Seitdem lebt mein Sohn beim KV. Da ich mich inzwischen wieder stabil fühle, wollte ich meinen Sohn wieder zurücknehmen, jedoch konnte ich zu keiner Einigung mit dem KV kommen (wir haben ein Gespräch beim JA geführt, in dem mir der KV Vernachlässigung meines Kindes vorgeworfen hat). Jetzt haben wir beide einen Antrag auf das ABR gestellt, der KV auch noch auf das alleinige Sorgerecht. Da ich leider sehr stark psychisch krank war (ich hatte eine schizophrene Psychose), mache ich mir Sorgen, dass der KV mir mein Kind wegnehmen kann. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und mich immer gut um mein Kind gekümmert. Dennoch hat mein Sohn eine Entwicklungsstörung, die ich auf meine schwierige Partnerschaft mit dem KV zurückführe (wir haben noch bis Mai 2010 zusammengelebt) -- er hat mich bedroht und mich auch schon mal geschlagen (Strafanzeige meinerseits liegt vor). Allerdings war ich diejenige, die mir bereits einen Termin beim Kinderarzt hat geben lassen, damit seine Entwicklungsstörung geprüft wird. Dieser hat mich dann an das SPZ verwiesen, wo dann verschiedene Tests stattfanden. Ausserdem war ich bei einer Erziehungsberatung.
Wie stehen überhaupt meine Chancen, dass mein Sohn weiter bei mir leben kann? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab? Wird das Urteil am gleichen Tag verkündet? Kann mir der Umgang auch verwehrt werden?
LG