Meine Tochter ist nun schon 8 und ihr Vater hat sie nur nach der Geburt ein paar Mal gesehen. Vanessa sagte mir schon letztes Jahr, dass sie gern mal ihren Papa kennen lernen möchte.
Ich besprach dies dann zusammen mit ihr + meinen Anwalt. Er schrieb den KV an + dieser ging auf den Wunsch unserer Tochter gar nicht ein. Ich muss sagen, dass er verheiratet ist und wir gehen davon aus, dass er einfach nicht darf.
Mein Anwalt schickte daraufhin eine Umgangsklage zum FG. Ich musste dann mit Vanessa zum JA und sie wurde befragt. Das JA hatte zwischenzeitlich mit dem KV telefoniert, der der Meinung war ICH wolle ihn damit nur ärgern + es bedürfe noch etwas Zeit bis er bereit wäre Vanessa zu sehen. :angry
Ich war stinksauer. Kann er sich denn gar nicht vorstellen, dass die Kleine sich fragt, wo + wer ihr Papa ist. Sie ist ja kein Baby mehr, sondern in der 2. Klasse Grundschule. Dort wird auch immer fleissig zum Vatertag gebastelt. Dieses Jahr, hatte sie eine Karte mit Herz gemacht in der steht: Lieber OPA, da mein Papa mich nicht mag, schenke ich dir diese Karte. Herzlichen Glückwunsch zum Vatertag! :angry :heul :heul
Ich muss dazu sagen, dass die Tussi im JA die ganze Story von ihrem Vater vor Vanessa erzählt hat. Sie hat dies zwangsläufig mitbekommen. Die JA-Tussi meinte, was sie nicht hat würde/könnte ihr nicht fehlen und zwingen würde das FG ihn auch nicht dazu. Ich sah dann von einer Gerichtsverhandlung ab und zog die Klage zurück.
Hallo??? Mein Kind weiß genau, dass ihr Papa in XXX wohnt und sie noch Halbgeschwister hat. Was ist denn nur dabei, wenn er sie einfach mal in Form von begleiteten Umgang trifft? Er soll sich ja nicht mit mir treffen.
Hab ihn grad aus Frust/Ärger ein Foto p. Email geschickt. :schwitz
VG + sorry fürs :laber
Schnuggel