Bei Teizeitbeschäftigung muß KV auch Nebenjob suchen??

  • Hallo,
    möchte mal eine Frage einwerfen und Antworten bzw. eure Meinung dazu hören:


    Meine Frau und ich sind nun seit 3 Monaten getrennt und sind uns soweit auch einig!
    Ich arbeite in Dänemark in Teilzeit: genauer eine 3/4 Stelle.....bekomme aber Netto mehr ausbezahlt als wenn ich in Deutschland voll arbeiten würde!
    Nun bekam ich vom Anwalt ein Schreiben dass ich alles daran setzten sollte um meinen erhöhten Verpflichtungen meiner beiden minderjährigen Kinder (Kindergarten) nachzukommen und hätte, da ich ja nur in "Teilzeit" arbeite, auch noch genügend Zeit um mir hier einen Nebenjob anzueignen!! Pauschal hat der Anwalt dieses schon mit 100€ als fiktiven Verdienst zu meinem Einkommen hinzugerechnet!!
    Im Moment schwangt meine Arbeit zwischen drei und 4 Tagen, unregelmäßig!!
    Sonntag und Mittwoch habe ich die Kinder bei mir.
    Anrechnen muß ich dem Anwalt aber dass er meine Fahrtkosten berücksichtigt!!!


    Gibt es hier bei euch dazu Erfahrungen?? :tuschel


    Lg Thomas

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Hallo und willkommen.


    Generel gilt das Du alles machen musst um Unterhalt zu zahlen.


    Da stellen sich nur mehrere Fragen.


    Wenn er die 100€ fikitiv berechnet sinkst Du dann unter den Selbstbehalt?
    Warum arbeitest Du nur mit einer 3/4 Stelle? Wenn der Grund der Umgang mit den Kindern ist dürfte der Anwalt wohl nicht so unverschäm sein und zu fordern Du sollst den Umgang lassen und lieber mehr arbeiten. Oder? Doch RA traue ich sowas zu.

  • wie lena schion schreibt, wenn du den Mindest-Ku zahlst sollte es den anwalt nichts angehen, damit hast du deine pflichten gegenüber erfüllt. sollte der RA noch ein bisschen EU/TU/BU für seine mandantin rausschlagen würde ich dem RA vorschlagen, dass diese selbigen durchaus selber erwirtschaften kann - optional kannst du noch anbieten, dass beide Kinder in deinen haushalt übersiedeln...


    grundsatzzfrage ist aber - wie der KU momentan geregelt ist - bestehen hierzu schon titel? wie wurde der KU ausgerechnet?
    wieso wohnen die kinder bei der km und nicht bei dir`?

  • Ich bekam mal eine tolle Aussage von der Dame vom JA.


    Ich solle den KV dazu bringen, das er sich einen Nebenjob sucht, damit der KU immer höher gestockt wird und somit mehr Geld für unseren Sohn zusammen kommen würde. Zusätzlich sagte die Frau - Zitat:" Es sind nicht immer, die armen, gequälten Väter, wie sie überall bekannt sind - Sie müssen an Ihr Kind denken. Ohne Geld kann Ihr Kind nicht anständig aufwachsen" - Diese Aussage fand ich so frech, das ich ihr dann sagte, es dann schon putzig wäre, dass das JA nach so einer Aussage dennoch 8 Wochen für den UHV benötige.


    Natürlich habe ich dem Vater nichts davon gesagt, da ich denke das es die Elternbeziehung behindern könnte.


    Vielleicht ist das Schreiben vom RA auf der selben Basis?

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

    Einmal editiert, zuletzt von Nordengel ()

  • :welcome Tommi,


    eine kleine Vorstellung vorher wäre nett gewesen ;)



    Ich weiß, Anwaltsbriefe sind immer schei..... Wenn du einen bekommst, erst mal hinsetzten, Kaffee trinken, sacken lassen. Was glaubst du, was mein KV von meinem RA so alles geschrieben bekommen hat. (Kennst mich doch :pfeif) Verlangen kann man erstmal viel und noch ein bischen mehr. Ob der andere das dann auch leisten muss steht auf einem ganz anderem Blatt. :rauchen


    Hast du eigentlich einen Anwalt? :hae: Ich denke ohne wirst du nicht auskommen.


    Zu überlegen wäre bei euch wirklich das Wechselmodel. Dann bräuchtest du gar keinen Unterhalt zahlen.


    Kiki


    P.S. ich möchte übrigens mal deine neue Wohnung sehen. Käffchen? :wink

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Ein Anwalt kann erstmal fordern was er will, ob du diesem nachkommst liegt an dir. würdest du mir 1000 euro jeden monat überweisen, wenn ich dies von dir fordern würde? - ich denke nicht und so verhält es sich erstmal mit dem anwaltsschreiben.
    ob du jetzt zwingend einen anwalt brauchst kann ich dir nicht sagen, diesen brauchst du beim unterhalt jedenfalls erst wenn es vor gericht geht hier besteht anwaltszwang. den KU ausrechnen kann man relativ einfach dafür braucht man keinen anwalt - wenn man dann eine "unstrittige" KU-summe errechnet hat lässt man die beim notar titulieren und schickt das orginal der gegenseite und eine kopie behält man, sollte dann noch interesse an höherem ku bestehen muss die gegenseite klagen ob die lust dann noch so groß ist ist die nächste frage, denn der streitwertr und das gehalt vom RA richtet sich dann nur noch aus der differenz des bereits tituliertem KU und der geforderten summe.
    beim WM ist es nicht automatisch so, dass kein unterhalt fliesst hier kommt es wieder auf die einkommenssituation von KV und km an.


    wir brauchen mehr infos von dir!

  • Also ich bin der Meinung, dass er sich schon Anwaltliche Hilfe nehmen sollte. Wenn ich nämlich Unterhaltspflichtigen erzähle, was meinem KV so alles vom Nettolohn abgezogen wurde bevor der bereinigt war und zur Berechnung genommen werden konnte, werden die Augen so :wow


    Nur ein Anwalt kommt auf die Idee solche Sachen abzuziehen. Und beim TS kommt dazu, dass er in Dänemark arbeitet. Da hat man ganz andere Sozialabgaben und Vergünstigungen. Das mit der Lohnsteuer ist auch ganz anders und richtig doof wenn man in Deutschland wohnt.


    Außerdem könnte sein Anwalt ja auch mal nette Briefe schreiben in denen er bittet ihre Bewerbungsbemühungen mal einzusehen ;)



    :wink Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Wenn ich nämlich Unterhaltspflichtigen erzähle, was meinem KV so alles vom Nettolohn abgezogen wurde bevor der bereinigt war und zur Berechnung genommen werden konnte, werden die Augen so :wow
    Und beim TS kommt dazu, dass er in Dänemark arbeitet.
    Außerdem könnte sein Anwalt ja auch mal nette Briefe schreiben in denen er bittet ihre Bewerbungsbemühungen mal einzusehen ;)


    erzähl doch mal bitte was es da so für möglichkeiten gibt
    ok - kv im ausland hier muss dann umgerechnet werden usw. usf.
    wozu soll sich km bewerben? im trennungsjahr muss diese 0,0 machen...

  • wozu soll sich km bewerben? im trennungsjahr muss diese 0,0 machen...


    Er muss sich ja auch nicht wirklich unbedingt um einen Nebenjob bemühen und wird trotzdem dazu aufgefordert ;)



    Ja, was wurde da alles abgezogen: z.B. hat er noch schnell zwei Lebensversicherungen abgeschlossen. Somit konnte er vier Stück anrechnen lassen. Fahrkosten in Höhe von über 600 Euro obwohl es gute Bahnverbindungen gab UND seine beiden Kinder (unterschiedliche KM) in der selben Stadt wohnten, in der auch seine Arbeit war. Sein Anwalt konnte es so geschickt begründen, weshalb er nicht umziehen kann :rolleyes2:


    Von seiner Abfindung (40.000) musste er auch nix abgeben.... ein Bekannter von mir schon. Wieso weshalb, weiß ich nicht. (Er wurde nicht von einem RA vertreten) Daher bin aber nach wie vor überzeugt, dass RAs das Recht gut zu Gunsten IHRES Mandanten drehen können.


    Ein Bekannter von mir hat z.B. die Berechnung des JA als wird schon stimmen hingenommen. Und da waren noch nichteinmal Fahrkosten einberechnet. Nö, wenn ich keine Ahnung habe, muss das eben jemand machen, der Ahnung hat.


    Kiki


    Edit hat was zur besseren Verständigung zugefügt

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    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Ja, grundsätzlich besteht die Verpflichtung, eine (rechnerisch) volle Stelle einzunehmen, um den größtmöglichen Unterhalt leisten zu können. Und klar, Anwälte der Gegenseite fordern dazu entsprechend auf. In der Praxis muss man jetzt gucken. Mit einem vollen deutschen Kochgehalt ist davon auszugehen, dass Du Unterhalt für die Kids leisten kannst (weißt Du selbst, ist für die kritischen Nachfrager ;) ) Das Gastgewerbe unterliegt wechselnden Schichtzeiten. Sobald du hier betroffen bist, kann es für den eventuellen zweiten Job schon mau aussehen. Der müsste ja garantiert reinpassen. Ebenfalls reinpassen müsste der Umgang mit den Kids.
    Ihr seid gerade (3 Monate) in der Trennungsphase. Da ordnet sich vieles noch. Da versucht jeder, seine Pfründe ins Trockene zu bringen. Zu raten ist: Sage nichts zu. Lehne aber auch nichts konkret ab. Bis Du ein bisschen weisst, wie das Leben zukünftig aussehen wird. Wenn Du nämlich jetzt Unterhalt zahlst, ist erst einmal alles im grünen Bereich (was das Finanzielle angeht). Das "Mehr" kann man immer noch überlegen und durchdenken.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo,
    warum nur eine 3/4 Stelle...........
    ich habe in der Firma vorher schon drei Jahre gearbeitet, dann kam die Finanzkriese und ich wurde gekündigt!
    war danach 1 1/2 Jahre weiterhin in Kontakt mit der Firma. Im Frühjahr diesen Jahres kamen wie dann überein dass sie mich gerne einstellen wolle aber eben nicht in Vollzeit!! Natürlich bezahle ich Unterhalt....!!

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


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  • Guten Morgen - was zahlst du denn, weniger als den Mindestunterhalt ?

    Hallo,


    ja ich zahle weniger an Unterhalt. Der Anwalt hatte einen Fahrtkostenanteil von 286€ berechnet!!
    Ich bezahle je Kind 173€

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
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  • wie lena schion schreibt, wenn du den Mindest-Ku zahlst sollte es den anwalt nichts angehen, damit hast du deine pflichten gegenüber erfüllt. sollte der RA noch ein bisschen EU/TU/BU für seine mandantin rausschlagen würde ich dem RA vorschlagen, dass diese selbigen durchaus selber erwirtschaften kann - optional kannst du noch anbieten, dass beide Kinder in deinen haushalt übersiedeln...


    grundsatzzfrage ist aber - wie der KU momentan geregelt ist - bestehen hierzu schon titel? wie wurde der KU ausgerechnet?
    wieso wohnen die kinder bei der km und nicht bei dir`?

    Hallo,


    was ist denn EU/TU/BU....???
    Der KU richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Moin du....... :-)
    Ja, ich weiß was dein KV von dir alles bekommt........aber so ist hier nicht (im Moment :hae: )
    Nein, das Wechselmodell kommt ja nicht in Betracht, da würde sie auf keinen Fall mitmachen und bei mir ist es der Beruf!!
    Einen Anwalt brauche ich noch nicht, bin da auch noch sehr entspannt.


    Und mit der Wohnung, da schreibe ich dich nochmal an über Handy!!


    LG :thanks:

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Außerdem könnte sein Anwalt ja auch mal nette Briefe schreiben in denen er bittet ihre Bewerbungsbemühungen mal einzusehen ;)



    :wink Kiki

    Du kennst sie ja :nixwieweg

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Hallo,
    warum nur eine 3/4 Stelle...........
    ich habe in der Firma vorher schon drei Jahre gearbeitet, dann kam die Finanzkriese und ich wurde gekündigt!
    war danach 1 1/2 Jahre weiterhin in Kontakt mit der Firma. Im Frühjahr diesen Jahres kamen wie dann überein dass sie mich gerne einstellen wolle aber eben nicht in Vollzeit!! Natürlich bezahle ich Unterhalt....!!

    Ja, mit den 100€ die der Anwalt fiktiv mitberechnet hat...sinke ich auch 100€ unter meinen Selbstbehalt!!!

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Achsoooooo,
    müßt ihr dann doch auch schreiben!! :-)
    Als: EU und TU richten sich nach dem Einkommen vom KV, da ich nur auf Teizeit (3/4 Stelle) arbeite ist zwar vorrangig Unterhalt für die Kinder zu leisten und wenn dann noch Geld übrig bleibt, dann bekommt die KM auch davon etwas ab!
    Ist in diesem fall aber nicht so!!
    Und wrum BU und für wen??


    Käffchen geht klar!! :winken:

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Wenn einer von den Beiden wegen der Betreuung des Kindes nicht mehr soviel oder gar nichts verdient, dann muss der andere unter Umständen Betreuungsunterhalt zahlen. In der Regel 3 Jahre ich bekam es bis Maddy 4 wurde. Für dich nicht interessant ;)

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!