Suspendierung ohne Elterninformation?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich hab eine Frage, vielleicht gibt es hier jemanden, der sich damit halbwegs auskennt.


    Am Mittwoch abend kam ich von der Arbeit. Mein Sohn (16) erzählt mir, dass er nach der ersten Stunde nach Hause geschickt wurde vom Direktor: "Du kannst jetzt gehen. Du bist 5 Tage von der Schule suspendiert."


    Mein Sohn hat eine Lehrerin schwer beleidigt, ich kann mir gut vorstellen, dass der Lehrer und der Direx nicht überzogen haben. Aber es geht mir um die Verhaltensweise der Schule.


    Ich erhielt keinen Anruf an dem Tag und abends war niemand in der Schule. Am Donnerstag war Himmelfahrt und am Freitag war Schulfrei.


    Ich wartete am Samstag auf die Post, dort war ein Brief vom Mittwoch im Kasten, auch von der Schule, aber dabei ging es um mein Töchterchen. Anderes Thema.


    Ich weiß jetzt eigentlich von nichts. Soll er am Montag in die Schule oder nicht.


    Die Schule hat mich nicht angerufen, obwohl sie die Nummern auch von meinen Eltern haben. Die wurden auch schon benutzt, wenn ich arbeite.


    Darf der Direx denn so handeln? Darf er ihn einfach nach Hause schicken, auch wenn mein Sohn schon 16 ist, allein schon aus Versicherungsgründen?


    Ich hab meinen Sohn extra gefragt, ob er ihn wirklich nach Hause geschickt hat oder ob er nach dem Gespräch abgehauen ist. Er sagte, er könne gehen.


    Was haltet ihr denn von der Vorgehensweise? Ich stehe auf dem Schlauch und würde mich gern beschweren. Die Suspendierung ist die eine Sache, da stehe ich auch voll dahinter, da es Vorgeschicht gibt.


    Aber der Vorgang selbst und weil ich von nichts weiß, macht mich echt sauer. Einerseits pocht die Schule auf Mitarbeit der Eltern und andererseits lassen die mich so hängen.


    Liebe Grüße Herzblume :radab

  • Da ist rechtlich betrachtet einiges schief gelaufen.


    Dein Sohn ist minderjährig, darf also keineswegs ohne Info an die Eltern das Schulgelände vor Ende des Unterrichts verlassen. Du hättest informiert werden müssen.
    Im Vorfeld hätte man dich über das Vergehen deines Sohnen informieren müssen. Eine (zeitweilige) Suspendierung von der Schule setzt andere in der Akte aufgeführte Vergehen voraus und eine Klassenkonferenz. In dieser Klassenkonferenz müssen der Schüler selbst und die Eltern sowie alle Fachlehrer ihre Meinung abgeben dürfen. Der Sachverhalt wird da genau geklärt und dann über die Strafe abgestimmt. Eine Suspendierung kann möglicherweise auch der Schulleiter ohne Abstimmung aussprechen, da kommt auf euer Schulgesetz an.


    Aber wie gesagt: es ist NIEMALS möglich das Kind von der Schule zu verweisen, ohne die Eltern zu informieren und ohne die Eltern sowie den Schüler gehört zu haben.


    Ich würde morgen dort aufschlagen und um Klärung bitten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich würde in der Schule nachfragen. Vllt ist er gar nicht suspendiert? Und dein Sohn will sich ein paar freie Tage erschleichen?


    Ich würde da nicht gleich davon ausgehen, dass die Schule sich so fehlverhalten hat. Du schreibst ja selber, dass da einiges vorgefallen ist. Also würde ich mich nicht wundern, wenn dein Sohn sich das ausgedacht hat.


    In der Schule nachfragen. Dann weißt du Bescheid

  • Hallo,


    das nennt man Schulausschluss und den darf die Schule sofort verhängen, wenn das Kind oder hier der Teen eine Gefahr für andere Mitschüler, Lehrer, oder sich selbst gegenüber ist. Es müssen aber die Eltern informiert werden, schriftlich auf jeden Fall und einen Schulausschluss über mehrere Tage muss die Schule beim Schulamt beantragen, oder so.


    Mein großer hat auch vor einigen Monaten einen Schulausschluss bekommen, der wurde sofort nachhause geschickt, hatte auch keinen brief dabei, nur die mündliche Info, das er am Folgetag auch nicht kommen soll.
    Ich hab dann in der Schule angerufen und gefragt was das soll ? Die Direktorin bestand auf ihr Recht, ich ging dann zum Jugendamt und es gab ein großes Gespräch in einer großen Runde, es war NICHT rechtens was die gemacht haben.
    Er wurde der Schule ausgeschlossen, weil er der Lehrerin weg gelaufen ist :rolleyes2: Was für ein Verbrechen :radab


    Also bei uns war es tatsächlich so, das die Schule sich ein Recht raus genommen hat, was sie nicht hätte dürfen, da ich aber schon genug stress mit der Schule habe, habe ich auf weitere Wege verzichtet.


    Schau mal hier:http://www.schulrecht-heute.de/urteile?page=6


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

    Einmal editiert, zuletzt von lilly2010 ()

  • Trotzdem müssen die Eltern informiert werden.


    Ein Kind unangekündigt zu suspendieren und nach Hause zu schicken kann das Kind in eine psychische Krise stürzen. Manche Kinder laufen dann weg oder tun sich was an.


    Der Schulleiter hat in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt. Und das würde ich ihm auch sagen.

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  • Manche Lehrer provozieren auch Schülerreaktionen.

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  • Na klar.........Schuld sind immer die anderen.........und die Kinder sind alle Unschuldslämmer


    Ich würde mit der Schule zusammen arbeiten, anstatt da gleich den Aufstand zu proben. Insbesondere, wenn mein Kind sowieso schon auffällig ist

  • Es steht hier nirgendwo, dass ich mich nicht mit den Auffälligkeiten beschäftige. Und es ist auch ein anderes Thema, welches ich hier nicht weiter ansprechen werde.


    Selbst bei einer "Fokusverschiebung" hat die Schule doch gewisse Pflichten.


    Mir ist auch klar, dass eine Suspendierung ohne vorherige Klassenkonferenz möglich ist bei grobem Fehlverhalten.


    Es geht mir darum, dass ich von nichts weiß.


    Ein Erschleichen freier Tage kann ich ausschließen, da meine Tochter mir von diesem Vorfall erzählt hat und auch mit einer Lehrerin gesprochen hat. Es kann aber nicht sein, dass ich hier alles via Buschfunk erfahre.


    LG Herzblume

  • Schulsachen sind Ländersachen und daher unterschiedlich.
    Auch die Dauer des Schulausschlusses mit / ohne Elternanhörung, Schüleranhörung und KLassenkonferenz.


    Wenn ein Schüler unter 18 nach Hause geschickt wird müssen die Eltern benachrichtigt werden.


    Allerdings wird das nicht grundlos gemacht, da muss schon mehr vorgefallen sein.


    Ich würd am Montag in der Schule anrufen, was los ist. In die Schule kann er eh noch nicht. Fünf Unterrichtstage wären für mich: Mittwoch, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, der nächste Schultag wäre also der Freitag, m.E. nach.


    Wenn der Vorfall am Mittwoch war, kann es sein, dass die Post noch auf dem Weg ist zumal Donnerstag und Freitag schulfrei waren. Die Postwege dauern halt manchmal etwas länger.



    Und danke, Kater für deine Einschätzung. Sehe ich ebenso.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Allerdings wird das nicht grundlos gemacht, da muss schon mehr vorgefallen sein.

    Das stimmt so nicht, so sollte es in der Regel sein, aber ist halt nicht überall so.


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Völlig unabhängig vom Verhalten des Kindes geht es hier doch darum, ob die Suspendierung gilt.
    Wir handhaben es (bei Grundschülern) so, dass als erstes die Eltern informiert werden, die das Kind auch abholen. Bei Jugendlichen würde ich davon ausgehen, dass zum indest die Eltern informiert sein müssen, bevor der Schüler nach Hause geschickt wird. Und eine schriftliche Info über den Schulausschluss ist selbstverständlich.
    Übrigens finde ich eine Woche für Beleidigung hoch gegriffen, weiß natürlich nicht, was vorher schon alles war...

  • Er geht seit 1.3. auf diese Schule. Er musste einmal eine Bewährungsstunde machen, weil der den Unterricht gestört hat und dies schriftlich als Aufsatz in einer Nachsitzestunde niederschreiben.


    Ich wurde schriflich über diesen Termin informiert und musste den Aufsatz unterschreiben.


    Weitere Klagen von seiten der Schule erhielt ich bis dato nie. Ich telefoniere jeden Freitag mit der Schule, um zu kontrollieren, ob geschwänzt wurde.


    Aber das ist ein anderes Thema.


    Ich werde morgen in der Schule anrufen und nachfragen.


    Ich find die Seitenhiebe, die in Richtung Erziehung gehen hier in den Beiträgen allerdings unangebracht. Sind vielleicht gut gemeint, aber auf Grund der schwierigen Phasen meiner kleinen Family, die wir seit Jahren durchmachen nicht einfach zu pauschalisieren. Das ist ein äußerst sensibles Thema.


    Danke euch. LG Herzblume

  • Wenn der Vorfall am Mittwoch war, kann es sein, dass die Post noch auf dem Weg ist zumal Donnerstag und Freitag schulfrei waren. Die Postwege dauern halt manchmal etwas länger.



    Und danke, Kater für deine Einschätzung. Sehe ich ebenso.


    Ist auch meine Vermutung, dass die Mitteilung schriftlich erfolgt.


    Der Kater :brille

  • wäre es mein Sohn, würde ich ihn Montag in die Schule schicken-
    er soll so lange vor dem Sekretariat warten, bis er den Schulverweis schriftlich hat ;)
    Eventuell würde ich mich mit einem guten Buch daneben sezten (wenn ich denn frei bekommen würde)
    so hätte ich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen....
    einen Schulschwänzer mit Schulverweis zu "belohnen" ist für mich völlig widersinnig :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das stimmt so nicht, so sollte es in der Regel sein, aber ist halt nicht überall so.


    Das diskutiere ich nicht, da ein Schulauschluss nicht ohne "massives Fehlverhalten" ausgeschlossen werden kann.



    herzblume: mir geht es nicht um deine Erziehung. Die Jungs sind in dem Alter einfach heftig. Da hat auch Erziehung oder nicht Erziehung wenig Einfluss in dem Moment, wo andere Jugendliche dabei sind.


    Allerdings stellt sich mir schon die Frage, wieso er so auffällig ist, bzw. wie man ihn vielleicht stützen und unterstützen kann, sollte er das wollen. (Gerade, wenn auch noch zu vielen Fehlzeiten tendiert).
    Aber da ginge es mir ihm ihn und nicht um etwaige Fehler von dir. Er ist mittlerweile 16 vielleicht bald 17.


    Und Luchsie: wenn manche nicht mehr schwänzen "können" ist das manchmal (allerdings selten) eine Strafe.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Ein Erschleichen freier Tage kann ich ausschließen, da meine Tochter mir von diesem Vorfall erzählt hat und auch mit einer Lehrerin gesprochen hat. Es kann aber nicht sein, dass ich hier alles via Buschfunk erfahre.


    Haben sie deinem Sohn eventuell einen Brief mitgegeben, den er Dir vielleicht nicht gezeigt hat oder kann Dein Sohn die Post abfangen, hat er einen Briefkastenschlüssel?
    Es ist sehr ungewöhnlich, dass die Schulen die Eltern der Schüler unter 18 nicht benachrichtigen.
    Frag ihn doch noch mal eindringlich.
    LG

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • Mir geht/ging es hier um 2 Dinge:


    1.) Das Verhalten des Jugendlichen


    2.) Evtl. Fehler der Schule



    Natürlich kann man sagen, dass in dem Fall die Eltern von der Schule zu informieren sind. Da kann man sich auf jeden Fall mit beschäftigen, insbesondere als treusorgende und um das Wohl des eigenen Kindes besorgten Mutter.


    Dieses Ansinnen darf aber auf keinen Fall davon ablenken, dass der Junge Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Wenn der Jugendliche nun erfährt, dass sich Muttern mehr mit der Thematik Schule als mit der Thematik Sohnemaxi beschäftigt, wird er sich in seinem Verhalten eher bestätigt/unterstützt fühlen.


    Da das nicht passieren darf, muss bei einer Reaktion in Richtung Schule sehr auf das eigene Verhalten und vor allem darauf, was der Junge mitbekommt, geachtet werden.



    Ich will Dir nicht absprechen, dass Du Dir auch erzieherische Gedanken machst. Dennoch wird ja (schon auf Grund der Reaktion) zumindest angesprochen werden dürfen, ob eine Verschiebung des Fokus nicht erfolgt, zumal ich mir gar nicht mal so sicher bin, ob der Junge wirklich einer fürsorglichen/beschützenden Reaktion bedarf oder ob da nicht mal eher Forderung und oder Konfrontation mehr im Vordergrund stehen sollte.


    Auf jeden Fall dürfte einem Lehrer der Gedanke, dass man sich fürsorgliche/schützende Gedanken über den Sohnimaxi machen sollte, eher abstrus vorkommen.


    Der Kater :brille