Hi zusammen,
habe heute sehr lange mit einem AE-Papa telefoniert, dessen Kind -genau wie meine Jüngste- in einem Wechselmodell lebt.
Wir haben uns dann über einige finanzielle und behördliche Dinge unterhalten, auf die wir beide -obwohl jeweils beide die "andere Seite kennend"- keine Antworten wussten...
Deshalb hier die Fragen, die auftauchten. Vielleicht weiß ja jemand von Euch hier aus eigener Erfahrung oder weil er in einer Finanz- Meldebehörde arbeitet eine Antwort?!
Grundsätzlich ist es ja beim WM so, das das Kind einen festen Wohnsitz hat, in meinem Fall ist die Tochter bei mir gemeldet, ich gelte demnach vor dem Gesetz als AE mit Steuerklasse 2.
Nun betreut ja ein Vater im Wechselmodell sein Kind auch -im besten Fall- hälftig. Er ist doch dann im Grunde auch AE, hat aber bedingt durch die Meldeadresse (meine) Steuerklasse 1.
Besteht die Möglichkeit, das ein WM-Elternteil das Kind auch bei sich meldet?
Wenn ja, ist das dann ein Nebenwohnsitz für das Kind?
Kann der Vater (in meinem Fall) dann auch die Steuerklasse 2 bekommen?
Braucht man dafür einen "Wisch" von der Mutter, dem Jugendamt, wem auch immer?
Im Grunde ist es doch unfair, wenn ein betreuendes Elternteil Stkl. 2 inne hat und das andere -ebenso betreuende ET- mit Stkl.1 "Vorlieb nehmen muß"
Kann mir/uns hier jemand weiterhelfen?
LG Carina